Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabeLeverkusen
2026-0063, Beschaffung von Softwarelizenzen für Microsoft Windows Server und Famatech Radmin Administrationssoftware für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen
Art der Leistung Beschaffung von Softwarelizenzen für Microsoft Windows Server und Famatech Radmin Administrationssoftware für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12, 51373 Leverkusen Umfang der Leistung Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber die Standardsoftware* zu den Vereinbarungen im Vertrag. Die...
Software Licences
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe
- Published:
- August 02, 2026
- Deadline:
- September 07, 2026
- Topic:
- Software Licences
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Art der Leistung Beschaffung von Softwarelizenzen für Microsoft Windows Server und Famatech Radmin Administrationssoftware für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12, 51373 Leverkusen Umfang der Leistung Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber die Standardsoftware* zu den Vereinbarungen im Vertrag. Die Dokumentation der Standardsoftware* ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu liefern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer überlässt die Standardsoftware* frei von Schaden stiftender Software*. Dies ist mit aktueller Scan-Software zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftrag-nehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Standardsoftware* frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Standardsoftware*, anderer Soft- und/oder Hardware oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteres-sen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert ("opt-in") wurde. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Kopier- oder Nutzungssperren* mit, die die vertragsgemäße Nutzung der Standardsoftware* beeinträchtigen könnten. Unterliegt die Standardsoftware* Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag da-rauf hin. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.
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Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusenDeadline: Sep 10Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die A2026-0063, Beschaffung von Softwarelizenzen für Microsoft Windows Server und Famatech Radmin Administrationssoftware für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen
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