Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusenTED
2025-0152 Hardewarerelease Kommunikationssystem für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12, 51373 Leverkusen
Hardwarerelease und Software-Upgrade des Kommunikationssystems für die Leitstelle der Feuerwehr Leverkusen. Umfasst Austausch von Servern, Client-IT-Komponenten, Firewall, DMZ-Server und Funkanschaltung sowie Upgrade der Kommunikationssoftware ASGARD.
Cybersecurity, Software Licences, Endpoint Devices, Servers, Network Infrastructure
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle
- Published:
- July 07, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Cybersecurity
Tender description
Hardwarerelease und Software-Upgrade des Kommunikationssystems für die Leitstelle der Feuerwehr Leverkusen. Umfasst Austausch von Servern, Client-IT-Komponenten, Firewall, DMZ-Server und Funkanschaltung sowie Upgrade der Kommunikationssoftware ASGARD.
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Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusenDeadline: Sep 10Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich au-torisiert ("opt-in") wurde. Ist die Aufstellung* der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt diese zum Liefertermin, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, erfolgt die Installation, soweit nichts an-deres vereinbart ist, gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikation. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Nutzungssperren* mit, die die Nutzung der Hardware be-einträchtigen könnten. Unterliegt die Hardware Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag darauf hin. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.
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