AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Rahmenvereinbarung mit bis zu 5 Unternehmen für strategische Beratung der AOK PLUS (Sachsen/Thüringen) sowie deren Tochtergesellschaften AOK PLUS service GmbH und kubus IT. Handlungsfelder: Unternehmensstrategie, Gesundheitsangebote, Kundenmanagement, Finanzen, IT, Prozessoptimierung und Organisationsentwicklung. Die Leistungen umfassen M...
Project Management, Sustainability Consulting, Digitalisation Consulting, Management Consulting
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Rahmenvereinbarung mit bis zu 5 Unternehmen für strategische Beratung der AOK PLUS (Sachsen/Thüringen) sowie deren Tochtergesellschaften AOK PLUS service GmbH und kubus IT. Handlungsfelder: Unternehmensstrategie, Gesundheitsangebote, Kundenmanagement, Finanzen, IT, Prozessoptimierung und Organisationsentwicklung. Die Leistungen umfasse...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Published:
- April 22, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Project Management
Tender description
Rahmenvereinbarung mit bis zu 5 Unternehmen für strategische Beratung der AOK PLUS (Sachsen/Thüringen) sowie deren Tochtergesellschaften AOK PLUS service GmbH und kubus IT. Handlungsfelder: Unternehmensstrategie, Gesundheitsangebote, Kundenmanagement, Finanzen, IT, Prozessoptimierung und Organisationsentwicklung. Die Leistungen umfassen Management-, Strategie- und Methodenberatung sowie Projektunterstützung per Direktabruf oder wettbewerblichem Abrufverfahren.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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Documents and attachments
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2- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Rahmenvereinbarung mit bis zu 5 Unternehmen zur strategischen Beratung der AOK PLUS (Sachsen/Thüringen). Handlungsfelder: Unternehmensstrategie, Gesundheitsangebote, Kundenmanagement, Finanzen, IT, Prozessoptimierung und Organisationsentwicklung. Leistungen umfassen Management-, Strategie- und Methodenberatung sowie Projektunterstützung. Abrufe erfolgen bedarfsorientiert. Ein Abrufrecht besteht zudem für die AOK PLUS service GmbH und die kubus IT. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
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