Tegel Projekt GmbHBerlin
002 001 80 0150 2604 Datenmigration und Aufbau Datenstruktur
Ziel des Projekts ist die Konzeption und schrittweise Umsetzung eines sauberen, modernen und langfristig betreibbaren Ablagesystems auf Basis von SharePoint und weiteren vorhandenen internen Dokumenten- bzw. Fachsystemen. Die zukünftige Zielstruktur soll sowohl allgemeine Unternehmensablagen als auch Teamablagen, projektbezogene Arbeitsbe...
Document Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Tegel Projekt GmbH
- Published:
- August 04, 2026
- Deadline:
- August 31, 2026
- Topic:
- Document Management
Tender description
Ziel des Projekts ist die Konzeption und schrittweise Umsetzung eines sauberen, modernen und langfristig betreibbaren Ablagesystems auf Basis von SharePoint und weiteren vorhandenen internen Dokumenten- bzw. Fachsystemen. Die zukünftige Zielstruktur soll sowohl allgemeine Unternehmensablagen als auch Teamablagen, projektbezogene Arbeitsbereiche und ggf. spezialisierte Dokumentenräume bzw. -mangementsysteme abbilden.
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9BSBG und BSVG - Nachfolge ERP- und HCM-System - Los 1: ERP-System
Braunschweig Beteiligungen GmbHBraunschweigDeadline: Aug 31Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) und die Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) schreiben gemeinsam die Beschaffung, Einführung/Implementierung sowie den anschließenden Betrieb und die Anwendungsbetreuung eines modernen ERP- und HCM-Systems aus. Hintergrund ist die notwendige Ablösung der bestehenden Systemlandschaft, die derzeit auf SAP R/3 bzw. ERP (ECC 6.0) basiert und daher mit Ende 2027 ihr End-of-Life erreicht hat und auch funktional und technologisch nicht mehr den Anforderungen an moderne, integrierte und zukunftsfähige Unternehmensprozesse entspricht. Die Auftraggeber verfolgen das Ziel, ein durchgängiges, medienbruchfreies und revisionssicheres ERP-System inklusive einer Dokumenten- und Workflow-Lösung (insbesondere zur Abbildung eines elektronischen Rechnungsworkflows und einer revisionssicheren Dokumentenablage) sowie ein HCM-System einzuführen, das die kaufmännischen, planungsbezogenen, projektbezogenen und personalwirtschaftlichen Prozesse beider Gesellschaften unterstützt. Die Auftraggeber verfolgen dabei einen Greenfield-Ansatz. Historisch gewachsene Strukturen und "Datenmüll" aus den Altsystemen sollen nicht übernommen werden. Lediglich notwendige Stamm- und Bewegungsdaten werden migriert. Die zu beschaffende Software soll zukunftssicher und langfristig nutzbar sein. Die angebotenen Lösungen können wahlweise als Public Cloud oder als Private Cloud bereitgestellt werden. In Bezug auf die Preisgestaltung sollte der Betrieb der Software mit notwendigen Releases Planungssicherheit bieten und skalierbar sein. Ein besonderes Augenmerk wird auf Benutzerfreundlichkeit gelegt, insbesondere sollte der Umgang mit der Software nur wenig IT-Kenntnisse erfordern. Da die Auftraggeber ihre interne IT-Infrastruktur vollständig an einen externen IT-Dienstleister outgesourced haben, muss der Auftragnehmer die gesamte Verantwortung für den Regelbetrieb, den Support sowie die kontinuierliche Anwendungsbetreuung übernehmen. Die Vergabe des neuen Systems erfolgt in zwei Losen (ERP inkl. Dokumenten- und Workflow-Lösung vs. HCM). Ziel dieser Struktur ist es, sowohl integrierte als auch spezialisierte Lösungsangebote zu ermöglichen und den unterschied-lichen Marktgegebenheiten im Bereich ERP- und HCM-Systeme Rechnung zu tragen. Die Losstruktur bildet dabei eine wesentliche Grundlage für die technische Zielarchitektur sowie für die spätere Systemintegration. Die Betriebsbereitstellung der Cloud-Gesamtlösung soll zum 01.01.2028 erfolgen. Die vorausgehende Ausschreibung EU-Amtsblatt vom 12.03.2026, Nr. 50/2026, Veröffentlichungsnummer 173717-2026 Berichtigung: EU-Amtsblatt vom 16.03.2026, Nr. 52/2026, Veröffentlichungsnummer 179483-2026 musste gemäß § 57 SektVO i.V.m. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV analog aufgehoben werden, da kein Teilnahmeantrag berücksichtigt werden konnte.Einführung einer Gesamtbanklösung (Ex-Post)
NBankHannoverProjektziel Im Rahmen ihrer IT-Strategie vergibt die NBank einen Auftrag zur Einführung einer Gesamtbanklösung, bestehend aus einem standardisierten Kernbanksystem (KBS) und einem einheitlichen Förderportal sowie zugehörigen Dienst- und Betriebsleistungen. Ziel ist es zum einen, das bestehende Kundenportal und die Sachbearbeiter-Anwendung - gegebenenfalls schrittweise - durch ein einheitliches Förderportal abzulösen, das mit Beginn des ersten Quartals 2028 produktiv starten muss, um den Beginn der nächsten Förderperiode zu unterstützen. Parallel dazu soll das bestehende Kernbanksystem schrittweise bis spätestens 2029/2030 durch ein neues System ersetzt werden. Die Ablösung kann in mehreren Phasen erfolgen, darunter Umsetzungs-, Migrations-, Einführungs-, Stabilisierungs- und Einführungsprojekte sowie Schulungsangebote für Nutzer. Ziel ist es, eine zukunftssichere Lösung bereitzustellen, die flexibel erweiterbar ist und den effizienten Betrieb langfristig gewährleistet. Die Prozesse der NBank sollen mit dem neuen Gesamtbanksystem optimal und effizient unterstützt werden. Die beschriebene Reihenfolge in der Umsetzung erfolgt auf Basis intern erarbeiteter Prämissen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens zu bestätigen sind. Das Zielbild der NBank für die Gesamtbanklösung ist darauf ausgerichtet, die Zukunftsfähigkeit der Bank zu gewährleisten und eine umfassende Modernisierung durchzuführen. Das System muss sowohl fachliche als auch technische und prozessuale Anforderungen lösen, um die Bank auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Ein zentraler Aspekt dieser Transformation ist der Übergang vom Eigenbetrieb und punktuellen Auslagerungen hin zu Managed Services, die eine effizientere und flexiblere Betriebsweise ermöglichen. Ein neues Förderportal muss eingeführt werden, das als zentraler Zugangspunkt für die Interaktion mit der Bank dient. Portal und KBS müssen eine integrierte Lösung darstellen. Dieses Portal ist Teil einer integrierten Sachbearbeitung, welches sich durch einen hohen Grad an Workflow gestützten Abläufen auszeichnet, um die Verwaltung von Fördermitteln und die Administration von Förderprodukten zu erleichtern. Das hoch standardisierte Kernbanksystem muss unter anderem die Prozessierung der Kreditvergabe, die Verwaltung von Kreditprodukten und Sicherheiten, die Bewertung der Kreditwürdigkeit, das Management von Sanierungsprozessen sowie die operative Abwicklung von Buchungen und Zuschüssen umfassen. Zudem müssen Asset- und Portfolio-Management sowie Handelsaktivitäten integriert sein, um eine umfassende Abwicklung der Bankgeschäfte zu gewährleisten. Ein besonderer Fokus muss auf der Unterstützung der Felder Darlehen und Zuschuss, sowie Liquiditätssteuerung und Handelsabwicklung liegen, die durch spezialisierte Funktionen im Kernbanksystem abgedeckt werden. Die Steuerung der Bankprozesse muss durch das Rechnungswesen, Handelsabwicklung sowie Bilanzierung und die Abwicklung von Zahlungen und Transaktionen sowie das Controlling unterstützt werden, um eine effiziente Steuerung der Bank zu gewährleisten. Die Integration der Daten muss durch ein strukturiertes Datenmodell und Datenbankfunktionen erfolgen, die die Verwaltung und Analyse von dispositiven und operativen Daten ermöglichen. Ein umfängliches Meldewesen sowie eine vollständige Risikosteuerung inklusive der Abbildung gängiger Risikoarten sind ebenfalls Teil des Zielbildes, um eine umfassende Steuerung und Überwachung von Risiken zu gewährleisten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben muss durch Compliance-Funktionen sichergestellt werden. Im Bereich Querschnitt und Unterstützung müssen Geschäftspartner-Systeme, Kalkulationssysteme, Dokumentensysteme, Aktenverwaltung, sowie Prozessmanagement und Einkaufsprozesse, insbesondere die Verarbeitung von Eingangsrechnungen, gewährleistet werden. Dieses Zielbild zeigt eine integrierte Lösung, die darauf ausgelegt ist, die Effizienz zu steigern und die Interaktion sowohl intern als auch mit Kunden und Partnern zu verbessern. Ausgangssituation Die bestehende IT-Landschaft der Bank setzt sich aktuell aus verschiedenen Technologien und Systemen zusammen, darunter ein Kernbanksystem, ein separates Kundenportal sowie eine Sachbearbeiterfunktion zur Antragsbearbeitung. Diese heterogene Systemlandschaft stößt zunehmend an ihre Grenzen, da die Anforderungen an Digitalisierung, das Datenvolumen und regulatorische Vorgaben stetig steigen. Da das vorhandene Kernbanksystem und das Förderportal in ihrer Leistungsfähigkeit und Integration nicht mehr ausreichend sind, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, sucht die NBank nach einer flexiblen Lösung, um Prozesse effizienter und benutzerfreundlicher für interne und externe Anwender zu gestalten. Es besteht dringender Bedarf, die IT-Landschaft zu modernisieren und durch eine integrierte, zukunftssichere Gesamtbanklösung zu ersetzen. Diese muss eine verbesserte Datenqualität und -konsistenz gewährleisten, den Betrieb und Support langfristig optimieren sowie bankinterne Abläufe und die Abwicklung von Förderprogrammen effektiv unterstützen. Alle aktuellen Datenschutz-, Sicherheits- und regulatorischen Standards müssen umfassend eingehalten werden. (nähere Beschreibung der Beschaffung siehe 01 - Leistungsbeschreibung)Markterkundung zur Grunderneuerung des Intranets beim Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale VergabeDürenDeadline: Aug 15Markterkundung gemäß § 20 Abs. 1 UVgO 1. Auftraggeber: Wasserverband Eifel-Rur (WVER) Eisenbahnstraße 20 52353 Düren 2. Gegenstand der Markterkundung: Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) beabsichtigt hiermit, im Vorfeld einer geplanten Vergabe gemäß § 20 Abs. 1 UVgO eine Markterkundung durchzuführen. Ziel dieser Markerkundung ist es, den Markt hinsichtlich den nachfolgende beschriebenen Leistungen oder Produkte zu sondieren: 2.1 Allgemeine Unternehmensinformationen Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) ist eine Organisation, deren Einzugsgebiet sich entlang der Rur erstreckt und von der Eifel bis ins Heinsberger Land und von Düren bis Aachen reicht. Hauptnebengewässer der Rur sind Olef und Urft, Vicht und Inde und Wurm. Der Verbandssitz befindet sich in Düren. Die Aufgaben des WVER orientieren sich an § 2 Abs. 1 Eifel-RurVG, welches auf der Webseite des WVER zu finden ist (https://wver.de/unsere-organisation). Dazu zählen unteranderem die Sicherung des Hochwasserschutzes an Fließgewässern und die Verstetigung des Wasserflusses unterhalb von Talsperren, die Bereitstellung von Wasser für die Trinkwassergewinnung und von Betriebswasser, die Beseitigung von Abwässern aus Gewerbe und aus dem Privatbereich und die Herstellung von naturnahen Verhältnissen an den Gewässern sowie die Sicherung eines guten Zustands der Gewässer. Insgesamt unterhält der WVER eine Gewässerstrecke von ca. 1.900 km sowie vier große Stauseen und zwei kleinere Staubecken. Der WVER versteht sich als moderner Dienstleister der Wasserwirtschaft für seine Mitglieder. Mit seiner Arbeit legt er die Grundlagen etwa für die kommunale und gewerbliche Entwicklung. Zudem trägt er zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen bei, etwa auch durch sein Engagement für den Klimaschutz. Seine Anlagen in einem technisch zeitgemäßen Zustand zu halten, ist sein Anspruch. Zudem sind ihm Transparenz gegenüber seinen Mitgliedern und der Öffentlichkeit wichtig. Ebenso schafft der Verband ein gutes Arbeitsumfeld im Sinne einer gesunden Work-Life-Balance für seine Belegschaft. Dazu gehören auch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement und die Schaffung von Freizeitangeboten, etwa über eine Betriebssportgemeinschaft. Der Verband hat das Ziel, sich zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in seiner Region zu entwickeln. Angesichts des demografischen Wandels will er so eine Top-Adresse für qualifizierte Jobsuchende sein, um zukünftige personelle Lücken zu schließen. Ebenso bietet er jungen Menschen verstärkt Ausbildungsangebote, etwa in seinem hochmodernen Ausbildungszentrum in Aachen. Organisatorisch ist der Verband unterteilt in den Vorstandbereich und vier Geschäftsbereiche. Sowohl dem Vorstandsbereich als auch den Geschäftsbereichen sind verschiedene Stabstellen angegliedert. 750 Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen der Ingenieurs- und Naturwissenschaften, aber auch Juristinnen und Juristen, Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Menschen in handwerklichen Berufen und Datenverarbeitungsfachleute sind beim WVER beschäftigt. Die Mitarbeitenden sind an mehr als 44 Standorten im Verbandsgebiet tätig. Der WVER besitzt verschiedene interne Anspruchsgruppen wie Mitarbeitende, Verbandsmitglieder, verschiedene Gremien sowie weitere spezifische Zusammenschlüsse, die aus dem Unternehmenskontext resultieren (z.B. Betriebssportgemeinschaft). Weitere Informationen sind über www.wver.de abrufbar. 2.2 Ziel der Markterkundung Im Rahmen der Grunderneuerung des Intranets des WVER wird eine Markterkundung durchgeführt. Diese dient dazu, vor der Einleitung des Vergabeverfahrens einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen, technische Möglichkeiten, bewährte Vorgehensweisen sowie innovative Ansätze und Trends im Bereich moderner Intranet-Lösungen zu gewinnen. Gleichzeitig soll geprüft werden, inwieweit die bestehenden fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen durch die am Markt verfügbaren Lösungen erfüllt werden können. Die Markterkundung bildet somit die Grundlage für die anschließende Ausschreibung zur Auswahl einer geeigneten Agentur bzw. eines geeigneten Dienstleisters für die Konzeption und Umsetzung der Grunderneuerung des Intranets. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen ein und schaffen die Grundlage für eine marktgerechte, zukunftsfähige und bedarfsgerechte Leistungsbeschreibung sowie die Auswahl eines geeigneten Projektpartners. Die Markterkundung dient ausdrücklich nicht der Festlegung einer konkreten Software oder Plattform. Vielmehr sollen verschiedene Lösungsansätze und technische Möglichkeiten betrachtet werden, um die Anforderungen an das zukünftige Intranet zu schärfen und eine technologieoffene Ausschreibung vorzubereiten. 2.3 Ziel der Grunderneuerung des Intranets Ziel ist die Etablierung eines modernen, skalierbaren und wartbaren Intranets. Die Grunderneuerung des Intranets soll zukünftig die Basis und den Ausgangspunkt der internen Kommunikationslandschaft des WVER darstellen, wodurch die Aufbereitung und das Abrufen von allgemeingültigen internen Informationen gewährleistet ist. Es soll eine Plattform geboten werden, die auf die Bedürfnisse des WVER zugeschnitten ist. Eine Vorgabe zur verwendeten Plattform besteht nicht. Es wird angestrebt, dass die Mitarbeitenden das Intranet als verlässliche interne Informationsquelle wahrnehmen, sodass für sie ein Mehrwert entsteht. Im Zuge dessen sollen sich das Verständnis, die Akzeptanz und das Nutzungsverhalten bezogen auf das Intranet verbessern. Es soll nicht mehr als reine Datenablage wahrgenommen und genutzt werden, sondern als Informationsquelle, Vernetzungs- und Partizipationspunkt dienen. Dabei soll es technisch auf dem neusten Stand sein. Das Intranet soll das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Verbundenheit und Identifikation mit dem WVER als Arbeitgeber steigern und die Aufgaben des Verbandes erkennbarer und für alle erlebbarer machen. 2.4 Ablauf des Markterkundung Im Rahmen der Markterkundung sind insgesamt fünf Einzeltermine mit jeweils einem Umfang von 60 Minuten vorgesehen, bei denen sich Dienstleister und Agenturen vor Ort beim WVER vorstellen. Zur Teilnahme an der Markterkundung ist eine Anmeldung bis 15.08.2026 notwendig. Mit Anmeldung müssen folgende Nachweise erbracht werden: - mehrjährige Erfahrungen im Bereich Relaunch, Aufbau und Etablierung von Intranetlösungen - Zusammenarbeit mit Institutionen des öffentlichen Dienstes Falls mehr Anmeldungen eingehen als Termine verfügbar sind, wird ausgelost. Die fünf Termine sollen gebündelt zwischen dem 07. und 11.09.2026 stattfinden. Geplant ist die Durchführung an ein bis zwei aufeinander folgenden Tagen. Sämtliche Termine finden in Präsenz im Verwaltungssitz des WVER statt. Die Vergabestelle des WVER verschickt die Termineinladungen. Die Teilnahme an der Markterkundung ist keine Voraussetzung für die spätere Bewerbung zum Vergabeverfahren. Die Dienstleister werden gebeten, anhand konkreter Praxisbeispiele aufzuzeigen, wie moderne Intranet-Lösungen heute aufgebaut sein können und welche aktuellen Trends bei der Gestaltung und Umsetzung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen sie den typischen Ablauf eines Intranet-Relaunchs anhand von Best-Practice-Beispielen erläutern. Dabei sollen insbesondere die einzelnen Projektphasen von der Analyse der Ausgangssituation über die Auswahl eines geeigneten Intranet-Tools bis hin zur Umsetzung und Einführung dargestellt werden. Ergänzend sollen die Dienstleister eine realistische Einschätzung der zeitlichen Dauer der einzelnen Projektphasen geben. Darüber hinaus sollen die Dienstleister erläutern, wie die Zusammenarbeit während eines Relaunch-Projekts typischerweise gestaltet wird. Dabei sollen insbesondere die Rollenverteilung, die Kommunikationswege sowie die Abstimmungsprozesse zwischen Auftraggeber und Dienstleister beschrieben werden. Ein weiterer Bestandteil der Markterkundung ist die Darstellung der Informationen und Voraussetzungen, die auf Seiten des WVER für einen erfolgreichen Relaunch erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere technische Rahmenbedingungen, strukturelle Gegebenheiten sowie weitere relevante Informationen, die für die Planung und Durchführung des Projekts benötigt werden. Zeitlichter Ablauf der einzelnen Termine - Vorstellung und Einblicke WVER Intranet (5 Minuten) - Vorstellung Agentur (5 Minuten) - Beispiele zu aktuellen Intranettrends und Best-Pratice Beispielen (15 Minuten) - Präsentation exemplarischer Ablauf Relaunch Intranet (10 Minuten) - Benennung wichtiger Inhalte für mögliche Ausschreibung (10 Minuten) - Fragerunde (15 Minuten) 2.5 Ausgangslage Das bestehende Intranet des WVER basiert auf einem OnPrem gehosteten Sharepoint SE Edition. Genutzt werden unter anderem vom Server unterstützte Funktionen wie beispielsweise die Suchfunktion oder Workflows. 2007 wurde das erste Intranet eingeführt und seitdem regelmäßig auf die neueste Version aktualisiert. Dennoch variiert das Seitenlayout, sodass es kein einheitliches Bild ergibt. Einige Seiten sind zudem nicht in die neueste Version überführbar. Viele Inhalte sind statisch aufbereitet. Es gibt keine bis wenige Bilder bzw. Bewegtbildinhalte. Ebenfalls gibt es für die Mitarbeitenden keine Interaktionsmöglichkeiten in Form von Social Intranet Elementen (Kommentieren, Like, eigenständig Posten). Der technische Support wird durch die Organisationseinheit 2.5 Digitalisierung durchgeführt. Eine definierte inhaltliche und redaktionelle Verantwortung gibt es nicht, sodass Mitarbeitende, sofern eine Bearbeitungsberechtigung besteht, Inhalte eigenständig hochladen und Veränderungen bei der IT in Auftrag geben. Daraus ergibt sich, dass das Intranet aktuell als Ablageort fungiert und viele dort enthaltenen Dateien veraltet sind. Eine konsequente inhaltliche Pflege und Kontrolle sind nicht vorhanden. Alle Mitarbeitende des WVER haben Zugriff auf das Intranet. Über die Hälfte der Mitarbeitenden arbeitet nicht in der Verwaltung, sondern auf Anlagen im gesamten Verbandsgebiet verteilt. Ihnen steht das Intranet sowohl über ihr dienstliches mobiles Endgerät, als auch, falls verfügbar, über einen Dienstlaptop zur Verfügung. Mehr als drei Viertel der Mitarbeitenden verfügen über ein dienstliches mobiles Endgerät. Voraussetzung zum Abrufen des Intranets ist eine bestehende VPN-Verbindung. Die Seitenansicht ist nicht auf mobile Endgeräte angepasst. Eine personalisierte Verwendung des Intranets wird aktuell durch die Mitarbeitenden weitestgehend nicht genutzt, da diese Möglichkeit vielen nicht bewusst ist. Das bestehende Intranet des WVER ist somit technologisch und funktional veraltet und erfüllt aktuelle Anforderungen an Usability, Barrierefreiheit, mobile Nutzung sowie Zusammenarbeit nicht mehr ausreichend. 2.6 Festgelegte Mindeststandards für späteres Vergabeverfahren Unabhängig von den Ergebnissen der Markterkundung wurden seitens des WVER bereits grundlegende Rahmenbedingungen definiert, die im späteren Vergabe- und Ausschreibungsverfahren verbindlich einzuhalten sind. Ein Nachweis dieser Anforderungen ist im Rahmen der Markterkundung noch nicht erforderlich. Die zukünftige Lösung soll entweder als On-Premise- oder als Cloud-Lösung realisierbar sein. Im Falle einer Cloud-basierten Bereitstellung sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und ein Serverstandort innerhalb Europas sicherzustellen. Darüber hinaus müssen mindestens alle geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die für den WVER relevanten KRITIS-Anforderungen erfüllt werden. Zudem ist das bestehende Corporate Design vom WVER, insbesondere die Farbgestaltung und das Markentier, in der Gestaltung des Intranets zu berücksichtigen. Die genannten Anforderungen stellen verbindliche Mindeststandards für das spätere Vergabeverfahren dar und werden erst im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe nachzuweisen sein. 3. Ziel der Markterkundung: Diese Markterkundung dient der Einholung von Informationen über die Verfügbarkeit, technischer Möglichkeiten, innovativer Lösungen sowie marktüblicher Preise. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dabei helfen, den Vergabeprozess sachgerecht, wettbewerbsneutral und transparent vorzubereiten.Projektmanagement für Leistungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans des Landesniedrigwasserkonzeptes 2.0
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Aug 07Die Leistung setzt sich insbesondere aus folgenden Punkten zusammen: 1) Projektmanagement Das Projektmanagement, steuert und koordiniert aktiv die nachfolgend unter Punkt 2 und ggf. 3 genannten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. 2) Weiterführung Flussgebietsarbeit Durch eine intensive Kommunikation des Themas "Niedrigwasser" konnte eine breite Aufmerksamkeit und ein Problembewusstsein bei allen lokalen Akteuren erzeugt werden. Die Entscheidungsträger (Wasser-, Naturschutz- und tlw. Landwirtschaftsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte, LfU, einschließlich Großschutzgebiete), die das Wassermanagement operativ steuernden GUV und ggf. weitere Institutionen (Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Natura2000-Teams, VLF, Kommunen, engagierte Einzelpersonen usw.) sind involviert und arbeiten unterschiedlich intensiv an der Thematik mit. 3) Erarbeitung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungskonzepte Die sich in der Ideenphase befindlichen 16 Konzepte (Phase 1 und 2) sind gemeinsam mit den Trägern bis zur Antragsreife (Richtlinie LWH) zu entwickeln und die Antragstellung bei der ILB zu begleiten. Weitere mindestes 10 Konzepte sollen - eine erfolgreiche Antragstellung und Mittelverfügbarkeit vorausgesetzt - bei der Bearbeitung begleitet werden. Es bestehen bisher nicht weiterverfolgte weitere Ideen der Akteure zu potenziellen Bewirtschaftungs- bzw. Staukonzepten in allen Flussgebieten tlw. auch von Seiten des LfU für Gewässer 1. Ordnung. Aufgrund einer derzeit nicht genau bekannten Anzahl o.g. Ideen ist die Leistung für 10 Konzepte anzubieten. 4) Qualifizierung und Weiterentwicklung LWH-Vorhaben und Leuchttürmen Mit LWH-Vorhaben sind Vorhaben gemeint, die den Fördergegenständen der Richtlinien LWH (GAK und ELER) des MLEUV entsprechen und die von den Antragstellern zur Förderung aus Drittmitteln vorgesehen sind. Entwicklung von Projekten aus Initiierungsphase (50) bis zu antragsreifer Projektskizze. Entwicklung fortgeschrittene Projekte (100) bis zu antragsreifer Projektskizze . Begleitung abgeschlossener (20) Projekte Begleitung der laufenden Leuchtturmprojekte Initiiierung von neuen Leuchtturmprojekte (z.B. Dränagen) 5) Fachübergreifende Anforderungen Im Rahmen des Erstauftrages wurden bereits diverse fachübergreifende Treffen, Gespräche etc. initiiert und ausgewertet). Diese sog. fachübergreifenden Gespräche mit Akteuren z.B. der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Forst, der Flurneuordnung sowie der Landes- und Regionalplanung sollen federführend durch den Auftragnehmer weitergeführt und im Bereich Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklung / Bau- und Stadtplanung aufgegriffen werden. Vertieft werden soll der Themenbereich Schifffahrt und Wassertourismus hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung und möglicher Handlungsspielräume und Entwicklungsperspektiven hin zur Klimaanpassung und zu einem verringerten Wasserdargebot. Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Staubauwerkes wurde im Rahmen des Erstauftrages ein umfangreiches, modellgestütztes Werkzeug entwickelt, welches die Auswirkungen veränderter Stauhaltungen auf den Wasserrückhalt quantifiziert. Das Werkzeug erlaubt darüber hinaus eine grafische Darstellung der flächigen Auswirkungen veränderter Wasserstände oberhalb eines Staubauwerkes. Für das Werkzeug wurden vorhandene Modellansätze in die kommerzielle Rechensoftware MS Excel überführt. Ferner wurde eine Schnittstelle programmiert, die eine Darstellung der Ergebnisse in einem GIS-System erlaubt. Die Anwendung des sog. Excel-Tools (Anlage 5: Dokumentation) wurde sowohl durch das LfU als auch durch die NW-Koordinatoren für weitere Projekte in anderen Flussgebieten testweise durchgeführt. Es ist gewünscht, das Excel-Tool (oder ein vergleichbares Instrument) künftig als Werkzeug zur Folgenabschätzung und Visualisierung stärker systematisch einzubinden. 6) Verknüpfung mit dem Moorschutz Moorschutz und Wassermanagement sind inhaltlich eng verwoben, dementsprechend erfolgt MLEUV-intern eine enge organisatorisch-inhaltliche Abstimmung zur Thematik Moorschutz. Bei der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes ist auch auf ein nachhaltiges Moorbodenmanagement zu setzen. Das Moorschutzprogramm Brandenburg bildet den Rahmen für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Mooren. Um eine Synchronisation der Ziele von Moorschutz und Niedrigwasservorsorge bei der Projektentwicklung vor Ort und insbesondere bei der Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten zu gewährleisten, ist ein fachkundiger Ansprechpartner zu benennen. Dieser sammelt und koordiniert alle moorbezogenen Fragen, begleitet ggf. Ortstermine und steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die o.g. Flussgebietssteckbriefe sind in enger Zusammenarbeit mit dem LfU um ein Kapitel zum Moorschutz zu ergänzen. 7) Öffentlichkeitsarbeit Ziel des Leistungspunktes ist daher die Entwicklung einer zielgruppenorientierten Kommunikationsstrategie zur Unterstützung der Umsetzung des LNWK 2.0. Die Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Verständnis, Akzeptanz und Mitwirkung zentraler Akteure bei Maßnahmen der Niedrigwasservorsorge und der -bewältigung zu stärken. Dabei sollen insbesondere Informationsbedarfe, Entscheidungsstrukturen und mögliche Hemmnisse in den relevanten Zielgruppen berücksichtigt werden. Auf Basis der strategischen Konzeption sollen geeignete Kommunikationsmaßnahmen entwickelt, priorisiert und in einem Umsetzungsplan dargestellt werden. Optionale Leistungen: 1) Verbindung wasserbaulicher Maßnahmen mit Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2) Durchführung ausgewählter Maßnahmen des im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelten Umsetzungsplanes aus Nr. 7) Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3.Projektmanagement für Leistungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans des Landesniedrigwasserkonzeptes 2.0
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 04Die Leistung setzt sich insbesondere aus folgenden Punkten zusammen: 1) Projektmanagement Das Projektmanagement, steuert und koordiniert aktiv die nachfolgend unter Punkt 2 und ggf. 3 genannten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. 2) Weiterführung Flussgebietsarbeit Durch eine intensive Kommunikation des Themas "Niedrigwasser" konnte eine breite Aufmerksamkeit und ein Problembewusstsein bei allen lokalen Akteuren erzeugt werden. Die Entscheidungsträger (Wasser-, Naturschutz- und tlw. Landwirtschaftsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte, LfU, einschließlich Großschutzgebiete), die das Wassermanagement operativ steuernden GUV und ggf. weitere Institutionen (Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Natura2000-Teams, VLF, Kommunen, engagierte Einzelpersonen usw.) sind involviert und arbeiten unterschiedlich intensiv an der Thematik mit. 3) Erarbeitung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungskonzepte Die sich in der Ideenphase befindlichen 16 Konzepte (Phase 1 und 2) sind gemeinsam mit den Trägern bis zur Antragsreife (Richtlinie LWH) zu entwickeln und die Antragstellung bei der ILB zu begleiten. Weitere mindestes 10 Konzepte sollen - eine erfolgreiche Antragstellung und Mittelverfügbarkeit vorausgesetzt - bei der Bearbeitung begleitet werden. Es bestehen bisher nicht weiterverfolgte weitere Ideen der Akteure zu potenziellen Bewirtschaftungs- bzw. Staukonzepten in allen Flussgebieten tlw. auch von Seiten des LfU für Gewässer 1. Ordnung. Aufgrund einer derzeit nicht genau bekannten Anzahl o.g. Ideen ist die Leistung für 10 Konzepte anzubieten. 4) Qualifizierung und Weiterentwicklung LWH-Vorhaben und Leuchttürmen Mit LWH-Vorhaben sind Vorhaben gemeint, die den Fördergegenständen der Richtlinien LWH (GAK und ELER) des MLEUV entsprechen und die von den Antragstellern zur Förderung aus Drittmitteln vorgesehen sind. Entwicklung von Projekten aus Initiierungsphase (50) bis zu antragsreifer Projektskizze. Entwicklung fortgeschrittene Projekte (100) bis zu antragsreifer Projektskizze . Begleitung abgeschlossener (20) Projekte Begleitung der laufenden Leuchtturmprojekte Initiiierung von neuen Leuchtturmprojekte (z.B. Dränagen) 5) Fachübergreifende Anforderungen Im Rahmen des Erstauftrages wurden bereits diverse fachübergreifende Treffen, Gespräche etc. initiiert und ausgewertet). Diese sog. fachübergreifenden Gespräche mit Akteuren z.B. der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Forst, der Flurneuordnung sowie der Landes- und Regionalplanung sollen federführend durch den Auftragnehmer weitergeführt und im Bereich Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklung / Bau- und Stadtplanung aufgegriffen werden. Vertieft werden soll der Themenbereich Schifffahrt und Wassertourismus hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung und möglicher Handlungsspielräume und Entwicklungsperspektiven hin zur Klimaanpassung und zu einem verringerten Wasserdargebot. Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Staubauwerkes wurde im Rahmen des Erstauftrages ein umfangreiches, modellgestütztes Werkzeug entwickelt, welches die Auswirkungen veränderter Stauhaltungen auf den Wasserrückhalt quantifiziert. Das Werkzeug erlaubt darüber hinaus eine grafische Darstellung der flächigen Auswirkungen veränderter Wasserstände oberhalb eines Staubauwerkes. Für das Werkzeug wurden vorhandene Modellansätze in die kommerzielle Rechensoftware MS Excel überführt. Ferner wurde eine Schnittstelle programmiert, die eine Darstellung der Ergebnisse in einem GIS-System erlaubt. Die Anwendung des sog. Excel-Tools (Anlage 5: Dokumentation) wurde sowohl durch das LfU als auch durch die NW-Koordinatoren für weitere Projekte in anderen Flussgebieten testweise durchgeführt. Es ist gewünscht, das Excel-Tool (oder ein vergleichbares Instrument) künftig als Werkzeug zur Folgenabschätzung und Visualisierung stärker systematisch einzubinden. 6) Verknüpfung mit dem Moorschutz Moorschutz und Wassermanagement sind inhaltlich eng verwoben, dementsprechend erfolgt MLEUV-intern eine enge organisatorisch-inhaltliche Abstimmung zur Thematik Moorschutz. Bei der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes ist auch auf ein nachhaltiges Moorbodenmanagement zu setzen. Das Moorschutzprogramm Brandenburg bildet den Rahmen für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Mooren. Um eine Synchronisation der Ziele von Moorschutz und Niedrigwasservorsorge bei der Projektentwicklung vor Ort und insbesondere bei der Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten zu gewährleisten, ist ein fachkundiger Ansprechpartner zu benennen. Dieser sammelt und koordiniert alle moorbezogenen Fragen, begleitet ggf. Ortstermine und steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die o.g. Flussgebietssteckbriefe sind in enger Zusammenarbeit mit dem LfU um ein Kapitel zum Moorschutz zu ergänzen. 7) Öffentlichkeitsarbeit Ziel des Leistungspunktes ist daher die Entwicklung einer zielgruppenorientierten Kommunikationsstrategie zur Unterstützung der Umsetzung des LNWK 2.0. Die Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Verständnis, Akzeptanz und Mitwirkung zentraler Akteure bei Maßnahmen der Niedrigwasservorsorge und der -bewältigung zu stärken. Dabei sollen insbesondere Informationsbedarfe, Entscheidungsstrukturen und mögliche Hemmnisse in den relevanten Zielgruppen berücksichtigt werden. Auf Basis der strategischen Konzeption sollen geeignete Kommunikationsmaßnahmen entwickelt, priorisiert und in einem Umsetzungsplan dargestellt werden. Optionale Leistungen: 1) Verbindung wasserbaulicher Maßnahmen mit Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2) Durchführung ausgewählter Maßnahmen des im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelten Umsetzungsplanes aus Nr. 7) Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3.Projektmanagement für Leistungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans des Landesniedrigwasserkonzeptes 2.0
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 04Die Leistung setzt sich insbesondere aus folgenden Punkten zusammen: 1) Projektmanagement Das Projektmanagement, steuert und koordiniert aktiv die nachfolgend unter Punkt 2 und ggf. 3 genannten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. 2) Weiterführung Flussgebietsarbeit Durch eine intensive Kommunikation des Themas "Niedrigwasser" konnte eine breite Aufmerksamkeit und ein Problembewusstsein bei allen lokalen Akteuren erzeugt werden. Die Entscheidungsträger (Wasser-, Naturschutz- und tlw. Landwirtschaftsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte, LfU, einschließlich Großschutzgebiete), die das Wassermanagement operativ steuernden GUV und ggf. weitere Institutionen (Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Natura2000-Teams, VLF, Kommunen, engagierte Einzelpersonen usw.) sind involviert und arbeiten unterschiedlich intensiv an der Thematik mit. 3) Erarbeitung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungskonzepte Die sich in der Ideenphase befindlichen 16 Konzepte (Phase 1 und 2) sind gemeinsam mit den Trägern bis zur Antragsreife (Richtlinie LWH) zu entwickeln und die Antragstellung bei der ILB zu begleiten. Weitere mindestes 10 Konzepte sollen - eine erfolgreiche Antragstellung und Mittelverfügbarkeit vorausgesetzt - bei der Bearbeitung begleitet werden. Es bestehen bisher nicht weiterverfolgte weitere Ideen der Akteure zu potenziellen Bewirtschaftungs- bzw. Staukonzepten in allen Flussgebieten tlw. auch von Seiten des LfU für Gewässer 1. Ordnung. Aufgrund einer derzeit nicht genau bekannten Anzahl o.g. Ideen ist die Leistung für 10 Konzepte anzubieten. 4) Qualifizierung und Weiterentwicklung LWH-Vorhaben und Leuchttürmen Mit LWH-Vorhaben sind Vorhaben gemeint, die den Fördergegenständen der Richtlinien LWH (GAK und ELER) des MLEUV entsprechen und die von den Antragstellern zur Förderung aus Drittmitteln vorgesehen sind. Entwicklung von Projekten aus Initiierungsphase (50) bis zu antragsreifer Projektskizze. Entwicklung fortgeschrittene Projekte (100) bis zu antragsreifer Projektskizze . Begleitung abgeschlossener (20) Projekte Begleitung der laufenden Leuchtturmprojekte Initiiierung von neuen Leuchtturmprojekte (z.B. Dränagen) 5) Fachübergreifende Anforderungen Im Rahmen des Erstauftrages wurden bereits diverse fachübergreifende Treffen, Gespräche etc. initiiert und ausgewertet). Diese sog. fachübergreifenden Gespräche mit Akteuren z.B. der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Forst, der Flurneuordnung sowie der Landes- und Regionalplanung sollen federführend durch den Auftragnehmer weitergeführt und im Bereich Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklung / Bau- und Stadtplanung aufgegriffen werden. Vertieft werden soll der Themenbereich Schifffahrt und Wassertourismus hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung und möglicher Handlungsspielräume und Entwicklungsperspektiven hin zur Klimaanpassung und zu einem verringerten Wasserdargebot. Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Staubauwerkes wurde im Rahmen des Erstauftrages ein umfangreiches, modellgestütztes Werkzeug entwickelt, welches die Auswirkungen veränderter Stauhaltungen auf den Wasserrückhalt quantifiziert. Das Werkzeug erlaubt darüber hinaus eine grafische Darstellung der flächigen Auswirkungen veränderter Wasserstände oberhalb eines Staubauwerkes. Für das Werkzeug wurden vorhandene Modellansätze in die kommerzielle Rechensoftware MS Excel überführt. Ferner wurde eine Schnittstelle programmiert, die eine Darstellung der Ergebnisse in einem GIS-System erlaubt. Die Anwendung des sog. Excel-Tools (Anlage 5: Dokumentation) wurde sowohl durch das LfU als auch durch die NW-Koordinatoren für weitere Projekte in anderen Flussgebieten testweise durchgeführt. Es ist gewünscht, das Excel-Tool (oder ein vergleichbares Instrument) künftig als Werkzeug zur Folgenabschätzung und Visualisierung stärker systematisch einzubinden. 6) Verknüpfung mit dem Moorschutz Moorschutz und Wassermanagement sind inhaltlich eng verwoben, dementsprechend erfolgt MLEUV-intern eine enge organisatorisch-inhaltliche Abstimmung zur Thematik Moorschutz. Bei der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes ist auch auf ein nachhaltiges Moorbodenmanagement zu setzen. Das Moorschutzprogramm Brandenburg bildet den Rahmen für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Mooren. Um eine Synchronisation der Ziele von Moorschutz und Niedrigwasservorsorge bei der Projektentwicklung vor Ort und insbesondere bei der Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten zu gewährleisten, ist ein fachkundiger Ansprechpartner zu benennen. Dieser sammelt und koordiniert alle moorbezogenen Fragen, begleitet ggf. Ortstermine und steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die o.g. Flussgebietssteckbriefe sind in enger Zusammenarbeit mit dem LfU um ein Kapitel zum Moorschutz zu ergänzen. 7) Öffentlichkeitsarbeit Ziel des Leistungspunktes ist daher die Entwicklung einer zielgruppenorientierten Kommunikationsstrategie zur Unterstützung der Umsetzung des LNWK 2.0. Die Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Verständnis, Akzeptanz und Mitwirkung zentraler Akteure bei Maßnahmen der Niedrigwasservorsorge und der -bewältigung zu stärken. Dabei sollen insbesondere Informationsbedarfe, Entscheidungsstrukturen und mögliche Hemmnisse in den relevanten Zielgruppen berücksichtigt werden. Auf Basis der strategischen Konzeption sollen geeignete Kommunikationsmaßnahmen entwickelt, priorisiert und in einem Umsetzungsplan dargestellt werden. Optionale Leistungen: 1) Verbindung wasserbaulicher Maßnahmen mit Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2) Durchführung ausgewählter Maßnahmen des im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelten Umsetzungsplanes aus Nr. 7) Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3.Projektmanagement für Leistungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans des Landesniedrigwasserkonzeptes 2.0
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 04Die Leistung setzt sich insbesondere aus folgenden Punkten zusammen: 1) Projektmanagement Das Projektmanagement, steuert und koordiniert aktiv die nachfolgend unter Punkt 2 und ggf. 3 genannten Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. 2) Weiterführung Flussgebietsarbeit Durch eine intensive Kommunikation des Themas "Niedrigwasser" konnte eine breite Aufmerksamkeit und ein Problembewusstsein bei allen lokalen Akteuren erzeugt werden. Die Entscheidungsträger (Wasser-, Naturschutz- und tlw. Landwirtschaftsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte, LfU, einschließlich Großschutzgebiete), die das Wassermanagement operativ steuernden GUV und ggf. weitere Institutionen (Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände, Natura2000-Teams, VLF, Kommunen, engagierte Einzelpersonen usw.) sind involviert und arbeiten unterschiedlich intensiv an der Thematik mit. 3) Erarbeitung flussgebietsbezogener Bewirtschaftungskonzepte Die sich in der Ideenphase befindlichen 16 Konzepte (Phase 1 und 2) sind gemeinsam mit den Trägern bis zur Antragsreife (Richtlinie LWH) zu entwickeln und die Antragstellung bei der ILB zu begleiten. Weitere mindestes 10 Konzepte sollen - eine erfolgreiche Antragstellung und Mittelverfügbarkeit vorausgesetzt - bei der Bearbeitung begleitet werden. Es bestehen bisher nicht weiterverfolgte weitere Ideen der Akteure zu potenziellen Bewirtschaftungs- bzw. Staukonzepten in allen Flussgebieten tlw. auch von Seiten des LfU für Gewässer 1. Ordnung. Aufgrund einer derzeit nicht genau bekannten Anzahl o.g. Ideen ist die Leistung für 10 Konzepte anzubieten. 4) Qualifizierung und Weiterentwicklung LWH-Vorhaben und Leuchttürmen Mit LWH-Vorhaben sind Vorhaben gemeint, die den Fördergegenständen der Richtlinien LWH (GAK und ELER) des MLEUV entsprechen und die von den Antragstellern zur Förderung aus Drittmitteln vorgesehen sind. Entwicklung von Projekten aus Initiierungsphase (50) bis zu antragsreifer Projektskizze. Entwicklung fortgeschrittene Projekte (100) bis zu antragsreifer Projektskizze . Begleitung abgeschlossener (20) Projekte Begleitung der laufenden Leuchtturmprojekte Initiiierung von neuen Leuchtturmprojekte (z.B. Dränagen) 5) Fachübergreifende Anforderungen Im Rahmen des Erstauftrages wurden bereits diverse fachübergreifende Treffen, Gespräche etc. initiiert und ausgewertet). Diese sog. fachübergreifenden Gespräche mit Akteuren z.B. der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Forst, der Flurneuordnung sowie der Landes- und Regionalplanung sollen federführend durch den Auftragnehmer weitergeführt und im Bereich Siedlungs- und Gewerbegebietsentwicklung / Bau- und Stadtplanung aufgegriffen werden. Vertieft werden soll der Themenbereich Schifffahrt und Wassertourismus hinsichtlich der Wasserbewirtschaftung und möglicher Handlungsspielräume und Entwicklungsperspektiven hin zur Klimaanpassung und zu einem verringerten Wasserdargebot. Im Zusammenhang mit dem Umbau eines Staubauwerkes wurde im Rahmen des Erstauftrages ein umfangreiches, modellgestütztes Werkzeug entwickelt, welches die Auswirkungen veränderter Stauhaltungen auf den Wasserrückhalt quantifiziert. Das Werkzeug erlaubt darüber hinaus eine grafische Darstellung der flächigen Auswirkungen veränderter Wasserstände oberhalb eines Staubauwerkes. Für das Werkzeug wurden vorhandene Modellansätze in die kommerzielle Rechensoftware MS Excel überführt. Ferner wurde eine Schnittstelle programmiert, die eine Darstellung der Ergebnisse in einem GIS-System erlaubt. Die Anwendung des sog. Excel-Tools (Anlage 5: Dokumentation) wurde sowohl durch das LfU als auch durch die NW-Koordinatoren für weitere Projekte in anderen Flussgebieten testweise durchgeführt. Es ist gewünscht, das Excel-Tool (oder ein vergleichbares Instrument) künftig als Werkzeug zur Folgenabschätzung und Visualisierung stärker systematisch einzubinden. 6) Verknüpfung mit dem Moorschutz Moorschutz und Wassermanagement sind inhaltlich eng verwoben, dementsprechend erfolgt MLEUV-intern eine enge organisatorisch-inhaltliche Abstimmung zur Thematik Moorschutz. Bei der Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes ist auch auf ein nachhaltiges Moorbodenmanagement zu setzen. Das Moorschutzprogramm Brandenburg bildet den Rahmen für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Mooren. Um eine Synchronisation der Ziele von Moorschutz und Niedrigwasservorsorge bei der Projektentwicklung vor Ort und insbesondere bei der Erarbeitung von Bewirtschaftungskonzepten zu gewährleisten, ist ein fachkundiger Ansprechpartner zu benennen. Dieser sammelt und koordiniert alle moorbezogenen Fragen, begleitet ggf. Ortstermine und steht als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Die o.g. Flussgebietssteckbriefe sind in enger Zusammenarbeit mit dem LfU um ein Kapitel zum Moorschutz zu ergänzen. 7) Öffentlichkeitsarbeit Ziel des Leistungspunktes ist daher die Entwicklung einer zielgruppenorientierten Kommunikationsstrategie zur Unterstützung der Umsetzung des LNWK 2.0. Die Kommunikationsstrategie soll dazu beitragen, Verständnis, Akzeptanz und Mitwirkung zentraler Akteure bei Maßnahmen der Niedrigwasservorsorge und der -bewältigung zu stärken. Dabei sollen insbesondere Informationsbedarfe, Entscheidungsstrukturen und mögliche Hemmnisse in den relevanten Zielgruppen berücksichtigt werden. Auf Basis der strategischen Konzeption sollen geeignete Kommunikationsmaßnahmen entwickelt, priorisiert und in einem Umsetzungsplan dargestellt werden. Optionale Leistungen: 1) Verbindung wasserbaulicher Maßnahmen mit Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) 2) Durchführung ausgewählter Maßnahmen des im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit entwickelten Umsetzungsplanes aus Nr. 7) Im Detail siehe Vergabeunterlagen Teil B - Leistungsbeschreibung Nr. 2 und 3.Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.Untersuchung einer effizienten Organisationsform der Grünflächenpflege
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamDeadline: Sep 301.1 Anlass der vorzunehmenden Beauftragung Ziel des Gesamtprojektes ist die grundsätzliche Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrneh-mung im Aufgabenfeld der Grünflächenpflege in den Bereichen 453 Grünflächen und 454 Friedhöfe sowie die Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für eine effiziente Aufgabenerledigung in der Grünflächenpflege in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Der Fachbereich (FB) 45 Klima, Umwelt und Grünflächen hat den Bereich 501 Organisation und Digitalisierung im Rahmen eines internen Auftrags mit der Projektplanung und Umsetzung dieser Organisationsuntersuchung beauftragt. Zur Unterstützung der Organisationsuntersuchung beabsichtigt die LHP, einen externen Dienstleister zu beauftragen. 1.2 Ausgangslage 1.2.1 Beschlusslage Grundlage für die Durchführung der Organisationsuntersuchung ist ein Beschluss der Stadt-verordnetenversammlung (22-SVV-0005): "Der Oberbürgermeister wird beauftragt prüfen zu lassen, welche Aufgabenbereiche der Grünflächenpflege effizienter in kommunaler Hand aus-geführt werden können und welche Organisationsform dafür geeignet ist." 1.2.2 Allgemeine Ausgangslage Die LHP unterliegt aktuell einem erheblichen Konsolidierungsdruck. Dieser wird durch ver-schiedene politische Aufträge (Personalwirtschaftskonzept, Modernisierungsagenda, Haus-haltskonsolidierung) untersetzt. Demgegenüber steht ein kontinuierlicher Aufgabenzuwachs verursacht durch einen Zuwachs an zu pflegenden Grünflächen von ca. 30 ha bis zum Jahr 2036 sowie eine Verlagerung der Aufgabenschwerpunkte aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels Die zur Aufgabenerledigung zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind derzeit aufgrund des aktuell eingefrorenen Stellenrahmens im Jahr 2026 limitiert. Dieser Umstand wird verschärft durch den Wegfall eines Teils bisheriger Hilfskräfte aus dem Teilhabechan-cengesetzt und altersbedingter Ausfälle beim Bestandspersonal. Die Ausführung eines Teils der Grünflächenunterhaltungsaufgaben wird derzeit externen Dienstleistern übertragen. Diese Rahmenbedingungen sind bei der Bearbeitung der geforderten Leistungsbausteine zu berücksichtigen. 1.2.3 Organisatorische Ausgangslage Das Aufgabenfeld der Grünflächenpflege wird durch zwei Bereiche des Fachbereichs 45 be-arbeitet. Die Grünflächenpflege im Stadtgebiet wird durch den Bereich 453 Grünflächen wahr-genommen. Die Grünflächenpflege auf den städtischen Friedhöfen liegt in der Hand des Be-reichs 454 Friedhöfe insbesondere der Arbeitsgruppe 4542 Pflege Friedhöfe. Beide Bereiche sind organisatorisch dem FB 45 Klima, Umwelt und Grünflächen zugeordnet. Der Bereich 453 gliedert sich in vier Arbeitsgruppen (AG). Der Bereich 454 ist in zwei Arbeits-gruppen unterteilt (siehe Organigramm). Im Innenverhältnis der LHP ist der FB 45 Auftragge-ber für die AG 5012 Organisationsentwicklung. Die AG 5012 ist dem Bereich 501 Organisation und Digitalisierung zugeordnet und stellt im Innenverhältnis den Auftragnehmer dar. Im Außenverhältnis ist der Bereich 501 Auftraggeber ggü. dem externen Dienstleister. Dem Bereich 453 sind aktuell rund 75 Beschäftigte zugeordnet. Der AG Pflege Friedhöfe sind rund 29 Beschäftigte zugeordnet. 1.2.4 Technische Ausgangslage Die LHP nutzt als zentrales Prozessmanagementwerkzeug die Picture-Prozessplattform. Der Auftragnehmer erhält Zugriff auf die Prozessplattform und ist verpflichtet, gemäß den Modellie-rungsstandards der LHP zu arbeiten. Für die Aufgabenerfüllung im Bereich 453 werden die Fachverfahren ArcGIS und Archikart genutzt. 1.3 Ziele der Beauftragung Im Ergebnis des Gesamtprojektes sollen die folgenden Ziele erreicht werden: a) Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung in dem Aufgabenfeld Grünflächenpflege in der LHP und ableiten von Empfehlungen, insbesondere welche Aufgaben künftig effizi-enter durch eigenes Personal oder durch externe Dienstleister wahrgenommen werden. b) Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für die künftige Aufgabenwahrneh-mung. c) Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur zukunftsorientierten Organisation der Grünflächenpflege. 2. Beschreibung der Leistungen 2.1 Leistungen im Überblick Der Auftragnehmer soll die Projektgruppe im Hinblick auf die oben genannten Ziele organisa-torisch und konzeptionell unterstützen. Die Aufgaben des externen Auftragnehmers umfassen im Wesentlichen: zu a) Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenfeld der Grünflä-chenpflege in der LHP und ableiten von Empfehlungen: 1. Analyse der Ausgangslage des Aufgabenbestandes im Aufgabengebiet der Grün-flächenpflege. 2. Analyse der Aufgabenentwicklung bis zum Jahr 2036 (Mengengerüste, Ressour-cen - Finanzen, Personaleinsatz, Technikeinsatz sowie Organisation der Leis-tungsbeziehungen. 3. Ableitung von Szenarien zur Entwicklung des Aufgabenbestandes bis 2036. 4. Erstellung eines Aufgabenkatalogs für die Aufgaben im Aufgabenfeld Grünflächen-pflege des FB 45. 5. Durchführung einer Aufgabenzweckkritik. 6. Durchführung einer Aufgabenvollzugskritik mit dem Schwerpunkt Schnittstellen-analyse unter Einbeziehung der Bereiche 453 Grünfläche und 454 Friedhöfe mit dem Ziel zu prüfen, ob eine Optimierung der Schnittstellen und eine Erhöhung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung erzielt werden kann. 7. Prüfung welche bisher extern erbrachten Leistungen ggf. mit eigenen Kräften und eigener Technik effizienter und effektiver erbracht werden können und erbracht werden müssen. 8. Entwicklung von Vorschlägen zur optimalen Aufteilung der Aufgabenerledigung zwischen internen Einheiten und externen Dienstleistern. 9. Aufzeigen von Varianten für eine zukunftsorientierte Aufbauorganisation im Aufga-benfeld der Grünflächenpflege in der LHP vor dem Hintergrund des optimierten Aufgabenbestandes der Grünflächenpflege in der LHP. zu b) Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für die künftige Aufgaben-wahrnehmung. 1. Kriterien gestützte Untersuchung und Bewertung von Varianten für eine zukunfts-orientierte Organisationsrechtsform für die Aufgaben der Grünflächenpflege vor dem Hintergrund des aktuellen Aufgabenbestandes im Jahr 2026 sowie der in a) entwickelten Aufgabenzuwachsszenarien (für die Jahre 2031 und 2036) o Regiebetrieb (Kernverwaltung/Status quo), o Eigenbetrieb und o GmbH. 2. Als Kriterien anzusetzen sind insb. Effizienz- und Effektivitätskriterien, z.B. Qualität der Leistungserbringung, Steuerbarkeit der Leistungserbringung, Kosten der Über-führung in die jeweilige Organisationsrechtsform. 3. Bewertung der Vor- und Nachteile sowie der Chancen und Risiken der Organisati-onsrechtsformen. 4. Gesamtbewertung der Eignung der Rechtsformen für die Umsetzung in der LHP und Ableitung einer Vorzugsvariante. zu c) Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur zukunftsorientierten Organisati-on der Grünflächenpflege. 1. Ableitung einer Empfehlung für die künftige Organisationsrechtsform für die Wahr-nehmung der Aufgaben der Grünflächenpflege. 2. Erarbeitung eines Vorschlags für eine künftige Aufbauorganisation der Grünflä-chenpflege in der bevorzugten Organisationsrechtsform. 3. Ableitung von Optimierungsansätzen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf eine effiziente Aufgabenerledigung (Ablauforganisation) der Grünflächenpflege im FB 45 bis zum Jahr 2036. 4. Ableitung von Empfehlungen, welche Aufgaben im Aufgabenfeld der Grünflächen-pflege effizienter durch externe Dienstleister und welche effizienter durch interne Einheiten erbracht werden können. 5. Ermittlung von Kennzahlen zur Entscheidungsunterstützung für die Ermittlung von Ressourcenbedarfen (z.B. ab x ha, sind y Personal, Technik und Finanzmittel be-reitzustellen). 6. Ableitung für eine Personalbedarfsschätzung und die Quantifizierung der Technik-bedarfe in Abhängigkeit der Ergebnisse aus a) und b) für den optimierten Aufga-benbestand nach der Aufgabenvollzugs- und zweckkritik. 7. Ableitung einer Kostenschätzung für die jährlich zu veranschlagenden finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Vorzugsvariante. Die oben genannten Leistungsbausteine werden im Folgenden konkretisiert. Dabei ist zu be-achten, dass diese zum Teil parallel zueinander abzuarbeiten sind, da verschiedene inhaltli-che Abhängigkeiten bestehen. 2.2 Leistungsbaustein 1 - Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrneh-mung Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der allgemeinrechtlichen Anforderungen eine Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung vornehmen. Dabei sind die folgenden Ar-beitspakete umzusetzen: a. Systematische Erfassung der Ausgangslage der Grünflächenpflege inkl. der Pfle-ge der Stadtbäume in der LHP. Mindestens zu betrachten sind dabei die verfügba-ren Ressourcen, der Aufgabenbestand, die aktuelle Aufbauorganisation, die recht-lichen Auftragsgrundlagen sowie zugrunde gelegte Pflegestandards. Der AG er-wartet vom AN eine entsprechende Beratung im Hinblick auf mögliche weitere Kri-terien. b. Ermittlung der Aufgabenentwicklung sowie der zu bewirtschafteten Flächen in ei-nem mittelfristigen Planungszeitraum (bis 2036) vor dem Hintergrund der beste-henden Rahmenbedingungen (z.B. Aufgaben u. Flächenzuwächse durch die Übernahme neuer Stadteile (Krampnitz). c. Erarbeitung eines Aufgabenkataloges der sowohl den IST-Zustand als auch die in 2. ermittelten mittelfristigen Aufgabenzuwächse quantitativ darstellt. d. Abgleich der vorhandenen Ressourcensituation (Personal, Finanzen, Betriebsmit-tel) mit dem Aufgabenkatalog und Darstellung der Defizite oder Überschüsse. e. Transparente Darstellung der Aufgaben, welche durch externe Dienstleister und durch eigenes Personal ausgeübt werden. f. Durchführung einer Aufgabenzweckkritik auf Basis des Aufgabenbestandes. g. Durchführung einer Aufgabenvollzugskritik mit den Schwerpunkten Schnittstellen-analyse, Verhältnismäßigkeit des Ressourceneinsatz. Optional kann die Modellie-rung von 1-3 wesentlichen Kernprozessen erforderlich sein. Im Ergebnis des Leistungsbausteins 1 sind durch den AN die folgenden Ergebnisse vorzule-gen: - eine kriterienbasierte Darstellung der IST-Situation in Form eines Berichtes - ein kriterienbasierter Aufgabenkatalog als Basis für die nächsten Arbeitspakete - ein Vergleich der aktuellen Ressourcensituation mit den durch den Aufgabenkatalog dargestellten Anforderungen im Aufgabenfeld der Grünflächenpflege in geeigneter Form. - Dokumentation der Aufgabenzweck- und Aufgabenvollzugskritik in geeigneter Form und Ergänzung des Aufgabenkataloges mit den erzielten Ergebnissen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.3 Leistungsbaustein 2 - Ermittlung einer geeigneten Organisations-rechtsform für die künftige Aufgabenwahrnehmung Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der allgemeinrechtlichen Anforderungen eine Aufgabenzweck- sowie eine Aufgabenvollzugskritik vornehmen und auf dieser Basis eine Prü-fung der Effizienz der Organisationsrechtsform sowie die Entwicklung einer Vorzugsvariante vornehmen. Der Leistungsbaustein beinhaltet die folgenden Arbeitspakete: a. Darstellung u. Kriterien basierte Bewertung der Organisationsrechtsformen Regie-betrieb, Eigenbetrieb, GmbH für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grünflächen-pflege. b. Prüfung der Eignung und Effizienz der Organisationsrechtsformen Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH für die Erledigung der ermittelten Aufgaben in der Grünflä-chenpflege sowie Ableitung einer Vorzugsvariante. c. Ableitung, Schätzung von Personalbedarfen und Betriebsmitteln sowie Finanzres-sourcen für die Vorzugsvariante. d. Ableitung einer Personalbedarfsschätzung und Quantifizierung der Technikbedarfe für die Vorzugsvariante. e. Zuordnung der vorhandenen Stellen und der geschätzten Personalbedarfe zur empfohlenen Aufbauorganisation. f. Ableitung einer Kostenschätzung für die jährlich zu veranschlagenden finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Vorzugsvariante. g. Ermittlung von Kennzahlen zur Entscheidungsunterstützung für die Ermittlung von Ressourcenbedarfen vor dem Hintergrund der Aufgabenentwicklung bis 2036 (z.B. ab x ha, sind y Personal, Technik und Finanzmittel bereitzustellen). Als Ergebnis des Leistungsbausteins 2 sollen mindestens entstehen: - Erstellung einer SWOT-Analyse zur Eignung und Bewertung der Organisations-rechtsform sowie Beschreibungen der Varianten. - Dokumentation der Personalbedarfsschätzung in geeigneter Form. - Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für den AN unter Berücksichtigung der in den Punkten a-g erzielten Ergebnisse. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.4 Leistungsbaustein 3 - Ableitung konkreter Umsetzungsszenarien und Handlungsempfehlungen Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsbausteine 1 und 2 konkrete Umsetzungsszenarien und Handlungsempfehlungen mit Blick auf Aufbauorganisa-tion und Rechtsform der Vorzugsvarianten entwickeln. Der Leistungsbaustein beinhaltet die folgenden Arbeitspakete: a. Ableitung einer konkreten Empfehlung für die künftige Organisationsrechtsform für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grünflächenpflege. b. Ableitung von Optimierungsansätzen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf eine effiziente Aufgabenerledigung (Aufbau- und Ablauforganisation) der Grünflächenpflege im FB 45 bis zum Jahr 2036. c. Ableitung von Empfehlungen, welche Aufgaben im Bereich der Grünflächenpflege effi-zienter durch externe Dienstleister und welche effizienter durch interne Einheiten er-bracht werden können. d. Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Schnittstellen zwischen den Berei-chen und Arbeitsgruppen des FB 45 hinsichtlich der Ausübung der Aufgaben der Grün-flächenpflege. e. Erstellung eines Organigramms für die empfohlene Aufbauorganisation. Als Ergebnis des Leistungsbausteins 3 sollen mindestens entstehen: - Ein vollständiges Umsetzungskonzept mit Handlungsempfehlungen für die Vor-zugsvariante unter Zusammenfassung der während der Beauftragung erzielten Er-gebnisse. - Eine Abschlussdokumentation in Form eines Abschlussberichtes. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.5 Projektleitungstätigkeit Die Projektleitung des Auftragnehmers soll die operative Planung und Steuerung der Leis-tungsbausteine in Zusammenarbeit mit der Projektleitung des Bereiches 501 sowie der Pro-jektleitung des FB 45 übernehmen. Die Projektleitung des Auftragnehmers erstellt eine detail-lierte Ablaufplanung zur Realisierung der Auftragsgegenstände und ist für das Projektcontrol-ling und das Projektrisikomanagement verantwortlich. Die Projektleitung hat auf einen ange-messenen Ressourceneinsatz hinzuwirken und die Projektleitung des Auftraggebers bei Ab-weichungen und Risiken zu informieren sowie Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Der Auftragnehmer ist aufgefordert, eine Kickoff- sowie eine Abschlussveranstaltung inklusive Ergebnispräsentation durchzuführen. Darüber hinaus sind zur Erbringung der Leistungen im Rahmen der Informationsgewinnung Interviews sowie die Durchführung von Workshops vor-zusehen. Die Projektleitungstätigkeiten sind in die Leistungsbausteine einzupreisen. 2.6 Allgemeine Anforderungen an die Leistungen Dokumentationen und Konzepte sind in einem gängigen Format in elektronischer Form (Word, Excel, PowerPoint, PDF) einzureichen. Für den Austausch stellt der Auftragnehmer einen verschlüsselten Übermittlungsweg zur Verfügung. 2.7 Stellung der eingesetzten Mitarbeitenden Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt im Zusammenhang mit diesem Verfahren nicht. Der Auftraggeber erteilt dem vom Auftragnehmer eingesetzten Personal keine Weisungen, diese erfolgen allein vom Auftragnehmer. Soweit eine Auswahl des vom Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzten Personals erfolgt, trifft der Auftragnehmer die notwendige Entscheidung; namentliche Anforderungen durch den Auftraggeber erfolgen nicht. Ebenso bestimmt der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Verteilung der ihm obliegenden Aufgaben mit dem von ihm eingesetzten Personal. Sofern der Auftragnehmer einen Personalwechsel beabsichtigt, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Das Personal des Auftragnehmers wird nicht in den Arbeitsprozess bzw. die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass das Personal des Auftragnehmers die Weisungen/Aufträge durch deren Vorgesetzte erhält. 3. Steuerung Gesamtprozess Die Steuerung des Gesamtprozesses erfolgt durch die Leitung des Bereichs 501. Die Leitung des Bereichs 501 ist zugleich Ansprechpartner der Landeshauptstadt Potsdam für den Auftragnehmer. In der operativen Umsetzung der einzelnen Leistungsbausteine des Projektes ist die zuständi-ge Sachbearbeitung Organisationsentwicklung der AG 5012 sowie die Leitung der AG 4533 Ansprechpartner für den Auftragnehmer. Die notwendigen Mitwirkungsleistungen des Auftrag-gebers werden über die Leitung des FB 45 organisiert und sichergestellt.
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