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Im Bau entscheidet meist der Preis allein, bei IT und Planung selten
In 85,5 Prozent der Bau-Zuschläge war der Preis das einzige veröffentlichte Zuschlagskriterium, bei Architektur- und Ingenieurleistungen in 23,8 Prozent. Dafür ist dort der Zugang zum Verfahren enger.
Auftrag One Team··5 min Lesezeit
Die Zuschlagskriterien stehen in der Bekanntmachung. Wir haben 437.902 Vergabebekanntmachungen aus zwölf Monaten ausgewertet, vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026, darunter 172.801 Zuschläge, und für jede CPV-Division gezählt, wie oft der Preis das einzige veröffentlichte Zuschlagskriterium war.
Im Bauwesen war das bei 85,5 Prozent der Zuschläge der Fall, bei Architektur- und Ingenieurleistungen bei 23,8 Prozent, bei IT-Dienstleistungen bei 26,4 Prozent. Diagramm und Tabelle zeigen jede CPV-Division, in der mindestens 1.000 Zuschläge eine Angabe zu den Zuschlagskriterien enthielten.
Alle Zahlen als Tabelle
| CPV | Segment | Zuschlag allein nach Preis | Zuschläge mit Kriterienangabe |
|---|---|---|---|
| 45 | Bauarbeiten | 85,5 % | 23.634 von 27.634 |
| 77 | Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau | 66,5 % | 735 von 1.106 |
| 39 | Möbel, Innenausstattung, Reinigungsmittel | 59,9 % | 677 von 1.131 |
| 30 | Büromaschinen und IT-Geräte | 58,9 % | 687 von 1.166 |
| 48 | Softwarepakete und Informationssysteme | 57,9 % | 1.092 von 1.886 |
| 33 | Medizinische Ausrüstung und Arzneimittel | 55,7 % | 1.215 von 2.180 |
| 60 | Transport- und Beförderungsdienste | 55,1 % | 821 von 1.489 |
| 50 | Reparatur- und Wartungsdienste | 54,7 % | 827 von 1.511 |
| 90 | Abwasser, Abfall, Umweltschutz | 49,8 % | 2.130 von 4.276 |
| 34 | Transportmittel und Zubehör | 49,2 % | 1.951 von 3.967 |
| 38 | Labor-, optische und Präzisionsgeräte | 42,6 % | 821 von 1.926 |
| 72 | IT-Dienste, Beratung und Software-Entwicklung | 26,4 % | 972 von 3.680 |
| 71 | Architektur-, Ingenieur- und Prüfleistungen | 23,8 % | 2.948 von 12.402 |
| 79 | Dienstleistungen für Unternehmen | 23,8 % | 859 von 3.614 |
Basis: 80.421 Zuschläge mit veröffentlichten Zuschlagskriterien, August 2025 bis Juli 2026
Für ein Bauunternehmen heißt das: In der großen Mehrheit der Verfahren mit veröffentlichten Kriterien ging Qualität nicht in die Wertung ein. Verlangt werden kann sie trotzdem, über die Eignungsprüfung und über die Leistungsbeschreibung. Punkte gegenüber einem günstigeren Wettbewerber bringt sie dort keine. Bei IT-Häusern und Planungsbüros ging in rund drei von vier Zuschlägen neben dem Preis noch ein weiteres Kriterium in die Wertung ein.
Warum der Preis allein zulässig ist
§ 58 VgV verlangt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und erlaubt neben dem Preis qualitative, umweltbezogene und soziale Kriterien (§ 58 VgV). Wo die Leistungsbeschreibung die Qualität vollständig festlegt, bleibt der Preis der einzige zulässige Unterschied zwischen zwei Angeboten. Bei standardisierten Bau- und Lieferleistungen ist das der Normalfall.
Für Architekten- und Ingenieurleistungen gilt eine eigene Regel. § 76 Abs. 1 VgV schreibt für freiberufliche Leistungen den Leistungswettbewerb vor (§ 76 VgV). Die 23,8 Prozent in Division 71 lassen sich damit nicht direkt vergleichen: Der Datenbestand sagt nicht, welche dieser Zuschläge freiberufliche Planungsleistungen im Sinne der Vorschrift waren. Division 71 enthält auch technische Prüfungen und Überwachungsleistungen, und ober- und unterschwellige Verfahren sind darin nicht getrennt. Wer in dieser Division anbietet, sollte die Kriterien deshalb je Verfahren prüfen statt sich auf die Quote zu verlassen.
Zugang zum Verfahren: Teilnahmewettbewerb und begrenzter Bieterkreis
Ein Teil der Verfahren verlangt zuerst einen Teilnahmeantrag oder richtet sich von vornherein an einen begrenzten Bieterkreis. Über alle Zuschläge hinweg sind das 18,1 Prozent. Für dieselben Divisionen wie oben sieht der Anteil so aus:
Alle Zahlen als Tabelle
| CPV | Segment | Verfahren mit vorgeschalteter Bewerbung | Zuschläge mit Verfahrensangabe |
|---|---|---|---|
| 71 | Architektur-, Ingenieur- und Prüfleistungen | 37,3 % | 8.121 von 21.800 |
| 72 | IT-Dienste, Beratung und Software-Entwicklung | 36,0 % | 2.361 von 6.553 |
| 50 | Reparatur- und Wartungsdienste | 35,9 % | 953 von 2.658 |
| 33 | Medizinische Ausrüstung und Arzneimittel | 28,6 % | 906 von 3.166 |
| 38 | Labor-, optische und Präzisionsgeräte | 25,1 % | 868 von 3.456 |
| 48 | Softwarepakete und Informationssysteme | 24,9 % | 914 von 3.666 |
| 79 | Dienstleistungen für Unternehmen | 24,0 % | 1.483 von 6.181 |
| 34 | Transportmittel und Zubehör | 22,3 % | 1.465 von 6.568 |
| 60 | Transport- und Beförderungsdienste | 20,4 % | 433 von 2.125 |
| 30 | Büromaschinen und IT-Geräte | 12,7 % | 261 von 2.053 |
| 39 | Möbel, Innenausstattung, Reinigungsmittel | 9,1 % | 207 von 2.277 |
| 90 | Abwasser, Abfall, Umweltschutz | 7,8 % | 487 von 6.260 |
| 45 | Bauarbeiten | 6,4 % | 3.907 von 60.791 |
| 77 | Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau | 4,5 % | 86 von 1.904 |
Basis: 172.092 Zuschläge mit Angabe der Verfahrensart, August 2025 bis Juli 2026
Bauarbeiten liegen bei den Preiszuschlägen vorn und bei den vorgeschalteten Verfahren hinten. Bei Architektur- und Ingenieurleistungen ist es umgekehrt. In der Mitte gilt das nicht. Reparatur- und Wartungsdienste liegen mit 54,7 Prozent Preiszuschlägen nahe am Mittel aller Zuschläge von 55,6 Prozent und stehen bei den vorgeschalteten Bewerbungen trotzdem weit oben.
Für Division 71 ist die hohe Quote die vom Verordnungsgeber vorgesehene Regel. Nach § 74 VgV werden Architekten- und Ingenieurleistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im wettbewerblichen Dialog vergeben. Ein Planungsbüro trifft die Auswahl also normalerweise vor der Angebotsphase.
Auch die übrigen hohen Anteile haben reguläre Gründe. Sektorenauftraggeber aus Energie, Wasser und Verkehr können nach § 13 SektVO frei zwischen offenem, nicht offenem und Verhandlungsverfahren wählen. Abrufe aus Rahmenverträgen erscheinen als Zuschlag, ohne dass es dafür eine neue offene Ausschreibung gab. Bei Wartung und Ersatzteilen kommt die Bindung an einen Hersteller hinzu, die nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV aus technischen Gründen oder wegen ausschließlicher Rechte zulässig sein kann, wenn es keine vernünftige Alternative gibt.
Kalkulation, Konzept oder Teilnahmeantrag
Im Bau und bei standardisierten Lieferleistungen liegt der Hebel in der Kalkulation und in der Auswahl der Verfahren, zu denen Ihre Kostenstruktur passt. Ein aufwendiges Qualitätskonzept zahlt sich in den meisten dieser Verfahren nicht aus, weil es keine Wertungspunkte bringt. Prüfen Sie stattdessen, ob Nebenangebote zugelassen sind. Dort liegt der Spielraum neben dem reinen Angebotspreis.
Bei IT und Planung entscheiden Referenzen und das Umsetzungskonzept in der Mehrheit der Verfahren mit. Ein Angebot, das nur über den Preis kommt, verliert dort gegen ein teureres mit besserer Bewertung. Die Gewichtung steht in den Vergabeunterlagen und ist der erste Wert, den Sie brauchen, bevor Sie entscheiden, ob Sie anbieten.
In den Segmenten mit vielen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerben verschiebt sich der Aufwand nach vorn. Präqualifikation, aktuelle Referenzlisten und Unbedenklichkeitsbescheinigungen entscheiden darüber, ob Sie überhaupt zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sie gehören in den Teilnahmeantrag. Ob eine Vergabestelle fehlende Nachweise nachfordert, liegt nach § 56 Abs. 2 VgV in ihrem Ermessen, und für leistungsbezogene Unterlagen der Wirtschaftlichkeitsbewertung ist die Nachforderung nach Absatz 3 ausgeschlossen.
Welche Verfahren in Ihrem Segment gerade laufen und welche Zuschlagskriterien darin gelten, sehen Sie in der Ausschreibungssuche. Die Entwicklung der Segmente über die Zeit steht auf der Marktdaten-Seite.
Datengrundlage
Ausgewertet wurden 437.902 Vergabebekanntmachungen vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026, darunter 172.801 Zuschläge. Beide Tabellen zählen Zuschläge, nicht Auftraggeber, und ordnen jeden Zuschlag über seinen Haupt-CPV-Code einer Division zu. 18.376 Zuschläge tragen keinen auswertbaren CPV-Code und bleiben außerhalb der Tabellen.
Der Datenbestand insgesamt ist größer: Über alle Jahrgänge hinweg umfasst er rund 524.000 Bekanntmachungen. Diese Auswertung zählt daraus nur Ausschreibungen und Zuschläge des genannten Zeitraums; Vorinformationen, Absichtserklärungen und aufgehobene Verfahren bleiben außen vor.
Die Preisquote bezieht sich ausschließlich auf die 80.421 Zuschläge, bei denen die Art der Zuschlagskriterien veröffentlicht wurde, also auf 46,5 Prozent aller Zuschläge. Davon entfielen 44.706 allein auf den Preis, über alle Divisionen hinweg 55,6 Prozent. In den gezeigten Divisionen liegt diese Abdeckung zwischen 45,1 und 69,5 Prozent, sie ist im Bau am niedrigsten. Als Zuschlag allein nach dem Preis zählt ein Zuschlag nur dann, wenn ausschließlich der Preis als Kriterienart genannt ist. Eine Angabe, die sich keiner bekannten Kriterienart zuordnen lässt, nimmt den Zuschlag aus dem Zähler heraus. Die Quoten sind dadurch eher zu niedrig als zu hoch.
Die Verfahrensquote bezieht sich auf die 172.092 Zuschläge mit Angabe der Verfahrensart, also auf 99,6 Prozent. Gezählt werden darin die 31.112 Verfahren, die einen Teilnahmeantrag voraussetzen oder sich an einen begrenzten Bieterkreis richten, über alle Divisionen hinweg 18,1 Prozent. Ober- und unterschwellige Verfahren trennt der Datenbestand nicht, weshalb beide Rechtsbereiche in den Quoten zusammenfallen. Angaben zu einzelnen Auftraggebern enthält diese Auswertung nicht.
Dieser Beitrag beschreibt einen statistischen Befund, keine abschließende rechtliche oder tatsächliche Bewertung einzelner Vergabestellen. Die Angaben zum Vergaberecht dienen der Einordnung und ersetzen keine Rechtsberatung.