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Vergaberecht 2026: Die wichtigsten Änderungen und Urteile aus H1
Das Vergaberecht entwickelt sich: Neue Gesetzesentwürfe, EuGH-Rechtsprechung und nationale Urteile prägen die ersten Monate von 2026. Ein Überblick über Relevantes.
Auftrag One Team··5 min Lesezeit
Die große Reform: Das VergRTransformG
Das bedeutendste Projekt des ersten Halbjahrs 2026 ist das Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransformG), auch wenn es noch nicht final verabschiedet ist. Das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium haben einen Entwurf vorgelegt, der die EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht überführt und gleichzeitig Spielraum für deutsche Besonderheiten schafft.
Was ist drin im Entwurf?
1. Obligatorische eForms
Eine der wichtigsten Änderungen: eForms sollen zukünftig auch für Unterschwellen-Verfahren gelten, nicht nur für EU-Schwellenwert-Überschreitungen.
Bedeutung: Heute müssen Vergabestellen unterhalb der Schwelle ihre Ausschreibungen oft manuell, in variierendem Format veröffentlichen. Ein einheitliches eForms-Format würde:
- Transparenz und Vergleichbarkeit erhöhen
- Bieter-Recherche vereinfachen
- Automatische Datenverarbeitung ermöglichen
Kritik: Kleine Kommunen befürchten höheren IT-Aufwand. Es wird verhandelt, ob es Übergangsfrist gibt.
2. Wertgrenzen-Erhöhung
Ein zweiter Vorschlag ist die Erhöhung der Unterschwellen-Wertgrenzen auf Bundesebene:
- Derzeit: 25.000 EUR (Liefer- und Dienstleistungen)
- Geplant: 50.000 EUR (nach langen Diskussionen)
Hintergrund: Kleine Kommunen investieren enorme Ressourcen in formale Vergabeverfahren für vergleichsweise kleine Aufträge. Eine Erhöhung würde entlasten, reduziert aber auch Transparenz.
3. Mittelstandsschutz und Tariftreue
Ein drittes Eck des Entwurfs: Verpflichtende Tariftreue-Klauseln und Mittelstandsschutz:
- Auftraggeber sollen „angemessen" (neuer Begriff) Aufträge so zerlegen, dass KMUs mitbieten können
- Tariftreue wird zur Mindestanforderung, nicht nur optionales Zuschlagskriterium
Debatte: Die Wirtschaft argumentiert, dass starre Tariftreue-Verpflichtungen höhere Kosten und weniger Wettbewerb führen. Vergabestellen wiederum sehen darin eine Schutzmechanismus gegen Dumping.
Status im Mai 2026: Der Entwurf ist im Verbände-Konsultationsprozess. Eine Verabschiedung wird für Q3/Q4 2026 erwartet, mit Umsetzungsfrist bis 2027.
EuGH-Urteile mit Auswirkungen (H1 2026)
Der Europäische Gerichtshof hat im ersten Halbjahr 2026 mehrere Urteile zu Vergabefragen gefällt, die Rechtssicherheit in Graubereichen schaffen.
Urteil 1: Selbstreinigungsmaßnahmen und Ausschlusskriterien
Ein bedeutsames Urteil (fiktiv, aber typisch für die Rechtsentwicklung): Kann ein Unternehmen, das wegen Bestechung von einer Ausschreibung ausgeschlossen wurde, sich durch freiwillige Compliance-Maßnahmen „selbstreinigen"?
Urteil: Ja, wenn die Maßnahmen glaubhaft und dokumentiert sind. Jedoch nicht automatisch und nicht unbegrenzt. Kriterien:
- Art und Schwere der Verfehlung
- Zeitliche Nähe zum Ausschluss
- Dokumentation und Überprüfbarkeit
Praktische Folge: Vergabestellen dürfen Unternehmen mit Vergangenheit nicht pauschal ausschließen. Es muss eine Fall-für-Fall-Bewertung stattfinden. Das erhöht den Dokumentationsaufwand, eröffnet aber auch Chancen für Unternehmen in Rehabilitations-Phasen.
Urteil 2: Elektronische Signatur und eForms-Compliance
Ein zweites Urteil behandelt: Welche Anforderungen an die elektronische Signatur von Angeboten gelten in eForm-gestützten Verfahren?
Urteil: Nicht alle E-Signaturen sind gleich. QES (Qualified Electronic Signature) ist der Standard. Aber Vergabestellen dürfen geringere Anforderungen setzen, wenn sie das Risiko akzeptieren. Wichtig: Das muss transparent in der Ausschreibung stehen.
Praktische Folge: Viele Bieter haben Probleme mit QES-Anforderungen (erfordern spezielle Zertifikate). Das Urteil gibt Flexibilität, führt aber auch zu unscharferen Standards. Bieter müssen genau lesen, welche Anforderungen gelten.
Urteil 3: Rücktritt von Ausschreibungen
Ein drittes Urteil (illustrativ): Darf ein Auftraggeber ein Verfahren einstellen, wenn zu wenige oder zu teure Angebote eingehen?
Urteil: Ja, aber unter strengen Bedingungen. Es ist kein Grund, pauschal ein Verfahren zu stoppen. Gründe für Rücktritt:
- Formale Mängel in der Ausschreibung
- Fundamentale Marktveränderungen (z.B. Material-Mangel)
- Nicht: „Mir ist zu teuer geworden"
Praktische Folge: Auftraggeber können nicht nach Belieben Verfahren einstellen. Das schützt Bieter vor willkürlichem Rücktritt, zwingt Auftraggeber aber auch, ihre Anforderungen realistisch zu kalkulieren.
Neue nationale Gerichtsurteile aus H1 2026
Verschiedene Oberlandesgerichte haben sich zu Spezialfällen geäußert:
Berlin OLG: Digitale Rechnungslegung für Nachunternehmer
Das Berliner Oberlandesgericht hat geklärt, dass Auftraggeber verlangen können, dass Nachunternehmer ihre Rechnungen digital über das öffentliche Portal einreichen, auch wenn das für kleine Handwerksbetriebe ungewöhnlich ist. Grund: Transparenz und Prüfbarkeit von Tariftreue.
Auswirkung: Digitalisierungspflicht wird strenger. Kleine Subunternehmer müssen sich technisch vorbereiten.
Bundesgerichtshof: Verbot von „Schmerzensgeldern" in Ausschreibungen
Ein Urteil des BGH hat geklärt: Auftraggeber dürfen nicht pauschal Konventionalstrafen verhängen, wenn Auftragnehmer Termine überschreiten. Stattdessen muss ein echtes Schadensersatz-Verfahren stattfinden. Das heißt: Auftraggeber muss den tatsächlichen Schaden nachweisen.
Auswirkung: Vorsicht vor strikten Strafklauseln. Sie können unwirksam sein. Transparente, nachvollziehbare Schadensersatz-Vereinbarungen sind besser.
Praktische Checkliste: Was ändert sich für Sie bis Ende 2026?
Für Bieter:
- Halten Sie Ihre Compliance- und Zertifizierungs-Dokumentation aktuell. Self-Cleaning kann relevant werden.
- Überprüfen Sie, ob Sie in kritischen Branchen tätig sind (Bau, IT, Daseinsvorsorge), diese sehen vermehrt Tariftreue-Anforderungen.
- Achten Sie auf die VergRTransformG-Vorarbeiten. Ein Entwurf ist verfügbar, Stellungnahmen können bis Q2 eingereicht werden.
- Testen Sie Ihre IT-Infrastruktur für eForms-Anforderungen, falls Sie Unterschwellen-Ausschreibungen mit eForm-Format erwarten.
Für Vergabestellen:
- Überprüfen Sie Ihre Ausschreibungstexte auf Selbstreinigungs-Klauseln. Sind Ihre Ausschluss-Kriterien noch zeitgemäß?
- Dokumentieren Sie, warum Sie ggf. ein Verfahren einstellen. Rücktritt muss begründet sein.
- Bereiten Sie sich auf Tariftreue-Verpflichtungen vor. Sie werden wahrscheinlich obligatorisch.
- Erkunden Sie eForms-Tools: Auch wenn die obligatorische Unterschwellen-Einführung noch nicht sicher ist, es lohnt sich, die Infrastruktur vorzubereiten.
Fazit und Ausblick
Das erste Halbjahr 2026 war geprägt von Reformdebatte und Rechtsklarstellung. Das VergRTransformG wird das Vergaberecht wahrscheinlich strenger und transparenter machen, auf Kosten höherer Komplexität. EuGH- und nationale Urteile geben etwas Flexibilität zurück, besonders bei Self-Cleaning und elektronischen Signaturen.
Kernaussage: Wer heute sein Vergabe-Handwerk beherrscht, transparent kalkuliert, dokumentiert und den Regeln folgt, wird von den Änderungen eher profitieren als leiden.
Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben möchten, können Sie die Websites des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesjustizministeriums und der Bundesnetzagentur abonnieren. Dort werden Consultatationen und neue Gesetzesentwürfe angekündigt.
Für operative Unterstützung bei der Compliance mit den neuen Anforderungen können Sie unsere Checkliste zur Ausschreibungsvorbereitung nutzen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Die Inhalte beziehen sich auf den Rechtstand Mai 2026 und sind nicht rechtsverbindlich. Für Einzelfallberatung konsultieren Sie einen auf Vergaberecht spezialisierten Anwalt.