Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und ImmobilienFrankfurt am Main
Zoo Serengeti energetische Qualitätssicherung
Zoo Serengeti energetische Qualitätssicherung Projektbeschreibung: Im Rahmen der Masterplanung Zookunft 2030+ wurde ein ganzheitliches Energie- und Nachhaltigkeitskonzept für den Zoo Frankfurt erarbeitet. Es integriert den Einsatz nachhaltiger Materialien mit der Optimierung des Komforts für die Nutzenden und der Minimierung der Energieve...
Energieberatung, Bauphysik
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien
- Veröffentlicht:
- 26. August 2026
- Frist:
- 25. November 2026
- Thema:
- Energieberatung
Ausschreibungsbeschreibung
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Zoo Serengeti energetische Qualitätssicherung Projektbeschreibung: Im Rahmen der Masterplanung Zookunft 2030+ wurde ein ganzheitliches Energie- und Nachhaltigkeitskonzept für den Zoo Frankfurt erarbeitet. Es integriert den Einsatz nachhaltiger Materialien mit der Optimierung des Komforts für die Nutzenden und der Minimierung der Energieverbräuche. Passive Strategien werden darin intensiv verfolgt. Es wird ein Weg aufgezeigt, wie der Zoo in absehbarer Zeit klimaneutral werden kann. Das Energiekonzept ist dieser Ausschreibung beigefügt. Für das Projekt Serenget - und damit auch für dieses Leistungsbild - ist das ganzheitliche Energie- und Nachhaltigkeitskonzept aus der Masterplanung die Grundlage. Die besondere Anforderung dieser Aufgabe besteht in dem Energie- und Klimakonzept für die großvolumige Serengeti-Halle mit großflächig transparenter Fassade, unterschiedlichen Klimazonen und Anforderungen von und durch Wasserflächen, Tieren, Pflanzen und Menschen, die möglichst weitgehend natürlich belüftet werden soll. Eine Projektbeschreibung ist in den Vergabeunterlagen vorhanden. In bereits weitestgehend abgeschlossenen Vergabeverfahren wurden die weiteren erforderlichen Leistungen vergeben. Projektzeitraum: Der Projektstart ist für Mitte 2026 vorgesehen, die Umsetzung soll 2033 abgeschlossen werden. Projektkosten: Auf Grundlage der Planungen für den Masterplan im Maßstab 1:200 wurde für das Projekt ein Kostenrahmen in der 1. Ebene nach DIN 276 ermittelt. Für das Projekt ist von Baukosten in Höhe von 55,063 Mio. € netto für die KG 200-600 auszugehen. Davon entfallen ca. 18,571 Mio. € netto auf die KG 300 und ca. 20,448 Mio. € netto auf die KG 400. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Leistungsmodule werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf weiterer Leistungsmo
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Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-AlsenbornEnkenbach-AlsenbornBeschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme: Hinweis: Die LPH 1 (ohne Elektrotechnik) gemäß HOAI ist vom Ingenieurbüro Otto Reisig GmbH aus Riedenburg erbracht. Die LPH 2 + 3 und LPH 5 - 8 sind voll zu erbringen und zu honorieren. Grundlage ist die Honorarzone II, Mindestsatz gem. HOAI 2021 § 53 ff. Historie Die Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Mehlingen wurde in den 70er Jahren gebaut. Sie ist für das Dorfleben in der Gemeinde ein zentraler Anlaufpunkt für Jung und Alt. Mit Hilfe von Fördermittel möchte die Ortsgemeinde eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes vornehmen und somit zur Energieeinsparung und der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes beitragen. Eine Untersuchung der Halle hinsichtlich "Brandschutz" durch das Fachbüro "Infra-Touch", Bernd Stiegler, Neulußheim ergab, dass unter anderem - die Heizanlage von der benachbarten Lüftungsanlage brandschutztechnisch getrennt werden müsste, was hohen baulichen Aufwand bedeuten würde (Einbau feuerfeste Wände, Brandschutzklappen, Leitungs-Schottungen etc.) - Dachdämmstoffe aufgrund Ihres Brandverhaltens aus dem Dachraum entfernt werden müssten. Um den zukünftigen Brandschutz und verbesserten energetischen Standard zu gewährleisten sowie des Bedarfs der Sanierung verschiedener Bauteile wurden folgende bauliche Maßnahmen geplant: 1.0 Energetische Verbesserung der Gebäudehüllen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 1.1 Sportbodenbau (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.1 Erneuerung der Heizanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.2 Abwasser, Wasser, Sanitärräume und Erneuerung Warmwasserbereitung (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) 2.3 Erneuerung Lüftungsanlage (Einzelmaßnahmen siehe Anlage Projektbeschreibung) Einsparungspotential: Mit der Maßnahme muss aufgrund den Vorgaben des Fördermittelgebers eine Endenergieeinsparung der Wärme von rund 97%, ~654.080 kWh, erreicht werden. Die Einsparung beim Primärenergiebedarf liegt bei rund 95%, ~748.000 kWh. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen, welche in den im Förderantrag zugrundeliegenden Berechnungen Gegenstand waren, dem Grunde nach umzusetzen. Aktueller Projektstand: Die Leistungsphase 1 für OJP und TGA H,L,S ist vollständig erbracht. Durch das VgV-Verfahren werden geeignete Planungsbüros gesucht, die die v.g. Leistungen planen und durchzuführen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst einmal die LPH 2 + 3 (bei OJP anteilig), LPH 1 - 3 (TGA E) und LPH 2 - 3 (TGA HLS). Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Auf die vorhandene Grundlagenermittlung und Vorplanung ist dabei aufzubauen. Die Beauftragung der Planung erfolgt voraussichtlich ab ca. Ende Juli / Anfang August 2026 (nach Abschluss dieses Verfahrens), Planungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung. Bis Ende September 2026 ist ein Bauzeitenplan zu erstellen, in welchem der Bauablauf aller Gewerke terminiert ist. Zumindest mit den vorbereitenden Maßnahmen wie die Abbrucharbeiten ist noch in 2026 zu beginnen. Fertigstellung der gesamten Maßnahme: 31.08.2028. Aufgrund der Förderung des Vorhabens, muss verbindlich bestätigt werden, dass das Vorhaben bis spätestens 15.09.2028 vollständig abgeschlossen ist. Hintergrund ist, dass die EFRE-Mittel (siebenjähriger europäischer Finanzrahmen) nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen und operativ ein fristgerechter Abschluss der verwaltungsseitigen Prüfungen sichergestellt sein muss. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass umgehend nach Beauftragung der Planungsleistungen diese zeitnah erbracht werden und ohne Verzögerung in eine bauseitige Umsetzung überführt werden. Aufgrund den stringenten Vorgaben des Zuwendungsgebers müssen alle Leistungen bis zum 31.08.2028 abgeschlossen sein. Die Bauabnahmen müssen bis zum 15.09.2028 erfolgt sein und die Schlussrechnungen bis zum 30.10.2028 vorliegen. Bei der Ausschreibung der einzelnen Gewerke gilt es enge Fristen für die Umsetzung vorzugeben. Es sind regelmäßige Besprechungstermine in enger Taktung mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Bauüberwachung durch die beauftragten Büros hat mindestens dreimal die Woche, jedoch bei Bedarf auch öfter vor Ort zu erfolgen. Die Bauleitertätigkeit ist regelmäßig zu dokumentieren und zeitnah dem Bauherrn vorzulegen. Weiterhin sind entsprechende Bautagebücher zu führen. Es sind weiterhin wöchentliche Bauherrensitzungen abzuhalten und entsprechend zu protokollieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechtes ist für Kommunen verpflichtend, Abweichungen sind regelmäßig förderschädlich und können zu einem (Teil-)Widerruf oder Verwehrung der Förderung führen. Auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides explizit hingewiesen. Ein Verstoß stellt einen förderschädlichen Tatbestand dar, der zu einem sofortigen Widerruf des Zuwendungsbescheides führen kann. Im Rahmen der Mittelabrufe erfolgt stets eine Prüfung der Vergabeunterlagen durch die ISB. Mit dem ersten Mittelabruf sind dann erstmalig umfangreiche Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts einzureichen. Eine Auszahlung ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung möglich. Die Vergabe ist detailliert und frühzeitig zu dokumentieren und auf zusätzliche EFRE-Vorgaben insbesondere bei Vergaben im Oberschwellenbereich wird hingewiesen. Für eine zügige Umsetzung der Arbeiten ist während der Bauzeit keine Nutzung der Sporthalle vorgesehen. Kosten gemäß Grobkostenschätzung Stand 13.01.2026: Kgr. 300 = 1.117.000,00 netto; Kgr. 400 = 1.650.000,00 EUR netto; Kgr. 300 - 700 = 3.459.663,00 EUR netto. Die Abbruchkosten sind in der Kostengruppe 300 bzw. 400 mit enthalten. Weitere Angaben sind aus der beigefügten Projektbeschreibung vom 18.03.2026 zu entnehmen.Energetische Sanierung und Umnutzung der ehemaliegen Anne-Frank-Schule- Objektplanung
BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB für die Alte Hansestadt LemgoBielefeldFrist: 29. Sept.1. Projektbeschreibung Die Alte Hansestadt Lemgo plant die energetische Sanierung und Umnutzung der ehemaligen Anne-Frank-Schule zu einem zukunftsweisenden, barrierefreien und multifunktionalen Zentrum für musikalische und kulturelle Bildung, Begegnung, Partizipation und Gemeinwohl. Das Vorhaben basiert auf den „Strategischen Stadtzielen 2030“ der Alten Hansestadt Lemgo. Dem Ziel „Lebendige Ortsteile und Identifikation“ ist das im Rahmen eines LEADER-Projekts erarbeitete Freizeitstättenkonzept zugeordnet. Dieses verfolgt die Stärkung lokaler Infrastruktur, sozialer Teilhabe und bürgerschaftlichen Engagements und empfiehlt ausdrücklich die Erweiterung der städtischen Musikschule. Die Sanierung beseitigt bestehenden Leerstand und ermöglicht eine nachhaltige Nachnutzung. Durch den Erhalt des Bestandsgebäudes und seine energieeffiziente Modernisierung leistet das Projekt zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Umsetzung der strategischen Stadtziele 2030. 2. Gebäudebeschreibung Das Grundstück der ehemaligen Anne-Frank-Schule wird westlich über die Menkestraße und östlich über die Henkelstraße erschlossen. Es liegt in Hanglage mit Höhendifferenzen von ca. 5,50 m in West-/Ostrichtung und ca. 4,70 m in Süd-/Westrichtung. Auf dem Grundstück befinden sich zwei Gebäude der ehemaligen Förderschule, der Alt- und der Neubau, die über einen höhengestaffelten Pausenhof verbunden sind. Im Westen stehen zudem zwei 2025 fertiggestellte Wohngebäude mit insgesamt zehn Familienwohnungen für Geflüchtete. Der südliche Altbau wurde 1963/64 errichtet und umfasst eine Turnhalle sowie Unterrichts- und Verwaltungsräume. Teile des Erdgeschosses werden bereits durch die VHS genutzt. Gegenstand der Sanierung und Umnutzung ist der nördliche Neubau aus den Jahren 1975/76. Das Gebäude wurde in Stahlbeton-Skelettbauweise mit Mauerwerksausfachung und Klinkerverblendung errichtet. Es umfasst eine eingeschossige Eingangshalle mit Verwaltungstrakt sowie entlang der Menkestraße angeordneteZweckverband der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Thronecken - Energetische Sanierung der Kindertagesstätte Regenbogen, Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude
Zweckverband der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes TroneckenThalfangFrist: 07. Sept.Der Zweckverband der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Thronecken plant die energetische Sanierung der Kindertagesstätte Regenbogen in Thalfang. Im Zuge der geplanten Sanierung soll die Kindertagesstätte auf den Effizienzhausstandard 70 ausgerichtet werden. Dies soll einerseits durch die Verbesserung der Gebäudehülle mittels Dammmaßnahmen und andererseits durch die Erneuerung der Wärmeerzeugung/-verteilung/ -übergabe erreicht werden. Es ist vorgesehen, die Gebäudehülle in ihrer Gesamtheit durch geeignete Dämmmaßnahmen auf das energetische Niveau eines Neubaus zu bringen. Dies erfordert, dass sämtliche an die Außenluft angrenzenden Bauteile hinsichtlich ihrer Wärmedurchgangskoeffizienten über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinaus ertüchtigt werden. Hierfür sind folgende Maßnahmen vorgesehen: - Dämmung der Fassade mit 18cm Dämmstoff in der Wärmeleitgruppe 035, - Austausch aller Fenster auf dreifachverglaste Fenster, - Dämmung des Daches mit einer Kombination aus Zwischen- und Aufsparrendämmung, - Dämmung des Flachdaches, - Raumseitige Dämmung der Bodenplatten. Die an das Erdreich angrenzenden Außenwände sollen nach Möglichkeit ebenfalls deutlich verbessert werden, sofern der Kosten-Nutzen-Faktor in einem rentablen Maße steht. Im Rahmen der energetischen Sanierung soll zudem die Anlagentechnik modernisiert werden. Dazu soll das bestehende Heizungssystem vollständig auf Wärmeerzeugung über eine Wärmepumpe umgestellt werden, die die erzeugte Wärme an das Fußbodenheizungssystem abgibt. Mittels Erdsonden, welche die Wärmepumpe versorgen, soll zukünftig erneuerbare Energie zum Heizen eingesetzt werden. Dieses System soll in der Perspektive auch zum Kühlen genutzt werden. Weiterhin ist vorgesehen, auch die Wärmeverteilung und -übergabe vollständig zu erneuen. So soll ein modernes und intelligent gesteuertes Fußbodenheizungssystem für einen geringen Wärmeverbrauch sorgen. Ebenso soll in dem Zuge auch der untere Gebäudeabschluss, die Bodenplatte, energetisch verbessert werden. Durch den Einbau der Fußbodenheizung muss der Estrich entfernt werden, was vorliegend die Gelegenheit bietet, moderne, gut gedämmte Fußbodenaufbauten zu verwenden. Zudem soll der Strombedarf des Gebäudes zukünftig zu einem großen Teil über Photovoltaikanlage gedeckt werden. Die Maßnahme wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Es wurde ein Fördermittelantrag (EFRE) gestellt, welcher bereits bewilligt wurde mit der Folge, dass die Vorgaben des Konzepts zur Energetischen Berechnung der geplanten Sanierung, der EFRE-Fördercall sowie die Vorgaben des Zuwendungsbescheides planerisch und baulich verbindlich sind und umgesetzt werden müssen. Der Kostenschwerpunkt der Sanierungen liegt entsprechend der Vorgaben des Fördermittelbescheides mit mindestens 70% auf den gebäudeseitigen energetischen Sanierungsmaßnahmen, d.h. auf Fassadendämmung, Dämmung Dach / oberste Geschossdecke, Dämmung Bodenplatte / Kellerdecke / Kellerwände, Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden (zuzüglich Ausgaben für den sommerlichen Wärmeschutz etwaig in Form einer kombinierten Lösung über die Fenster), für notwendige Gebäudeautomatisation, Steuerung und Regelung sowie Raumlufttechnische Anlagen. Die Vorgaben des EFRE-Zuwendungsbescheids sind verbindlich und zwingend einzuhalten. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die beigefügte Leistungsbeschreibung Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen/Vertragsunterlagen ist.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamFrist: 15. Sept.Der BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgungsanlage zu den beheizten Gebäuden auf der Liegenschaft erfolgt über erdverlegte KMR-Rohrleitungen. Es sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch besonders ökologische Aspekte und die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung sowie des angeschlossenen Wärmeverteilnetzes zu bewerten. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Weitere im Rahmen der Durchführung als notwendig erkennbare Maßnahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zwecks Umsetzung abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA unumgänglich. Generell sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: I) Austausch Heizkessel und BHKW: Die Kessel, Baujahr 1996, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 20 Jahre) überschritten und müssen durch effizientere und ökologischere Kessel/Wärmeerzeugungssysteme ersetzt werden. Die BHKWs, Baujahr 1995, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) weit überschritten und müssen ebenfalls durch ein effizienteres und bedarfsgerechteres BHKW ersetzt werden. Die potenzielle Reduzierung der Energiebedarfe sollte hierbei bereits berücksichtigt werden. Da die Sanierung der ZVA und WEA jedoch bereits im ersten Bauabschnitt erfolgt, muss vorerst der aktuelle Energiebedarf sicher gedeckt werden bzw. über alle Bauabschnitte abgesichert sein (inkl. Interimsbauten). II) Betriebsoptimierung sämtlicher relevanter technischer Anlagen. Dazu gehören: Senkung der VL-/RL-Temperaturen der Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude, Austausch bzw. Erweiterung der vorhandenen RLT-Anlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen unter Berücksichtigung der nötigen Luftwechselraten der versorgten Zonen, Optimierung der Wärmeübergabe und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilleitungen. III) Überprüfung und Anpassung der Betriebssteuerung sämtlicher relevanter technischer Anlagen: Die Anlagentechnik der gesamten Liegenschaft befindet sich auf Grund der vorliegenden Datengrundlage in einem schlechten Zustand. Einsparungen können durch eine optimierte Betriebssteuerung erzielt werden (bedarfsgerechte bereichsweise Steuerung und technisches Monitoring). Dazu müssen die Anlagen über mehrere Monate überwacht, die Daten aufgezeichnet und schließlich ausgewertet werden. Eine entsprechende Gebäudeleittechnik mit den erforderlichen Unterzählerstrukturen ist vorhanden bzw. wird entsprechend erweitert werden. IV) Einsatz von Hocheffizienz-Pumpen (teilweise schon im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht), Erneuerung der Thermostatventile durch eine zeitgesteuerte optimierte Regelung und optional Erkennung offener Fenster durch Fensterkontakte. Für eine detaillierte aufgeschlüsselte Energieanalyse ist eine gebäudeweise Untersuchung der Wärmeenergieverbräuche durchgeführt worden. Eine gebäudescharfe Zählung liegt durch die vorhandenen Wärmemengenzähler vor. Die vorhandene GLT verfügt bereits jetzt über eine gute Aufzeichnungsfunktion aller relevanten Verbrauchsdaten. Eine Sanierung des Gebäudes 55, unter Bezugnahme auf mindestens den EGB55 Standard, ist umzusetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. - Es wird eine Kombination von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einem elektrischen Spitzenlastkessel, sowie die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard EGB55 als Planungsgrundlage festgelegt. Die Erdkollektoren werden im Bereich des gesamten Sportplatzes geplant. -Umsetzungskonzept Es sind somit folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Austausch der BHKW Anlagen gegen eine neue Anlage entsprechend der Konfiguration. 2) Aufbau der Geothermie-Anlage, die Verortung der Anlage in der ZVA kann vermutlich auch im Bereich der BHKW Anlagen erfolgen, somit müsste vorher keine Baumaßnahme an der Gasbrenneranlage erfolgen und diese können zur Betriebssicherheit parallel weiter betrieben werden. 3) Rückbau einer der zwei Gasbrenner-Anlagen, somit bleibt nur eine Anlage mit 3,5MW übrig. Gleichzeitig kann eine schrittweise Anpassung der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Nahwärmenetz, angepasst an den Bedarf in den Gebäuden, erfolgen. 4) Parallel dazu findet die energetische Sanierung des Gebäudes 55 ZVA auf mindestens den EGB55, bevorzugt sogar auf den EGB40 Standard statt. - Für die Wärmepumpenanlage, als gültig anwendbare Maßnahme gemäß GEG § 38, muss zuerst der notwendige Flächenbedarf mit dem vor Ort verfügbaren Flächen abgeglichen werden, um die maximale für die Deckung des Mittellastbereiches mögliche Wärmemenge zu bestimmen. - Die Planung und Dimensionierung der Neuanlage erfolgt nach Nutzerbedarf und den a.a.R.d.T. - Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Rohrnetzplanung zu berücksichtigen. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 inkl. Kostengruppe 550 betragen 4.579.831,- EUR netto.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 25. November 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.