Hochbauamt, Baubereich BZürich
ZGSZ l 10921 l BKP 237 Gebäudeautomation Rahmenvertrag
Rahmenvertrag für Gebäudeautomation im Zentrum für Gehör und Sprache (ZGSZ). Laufzeit 5 Jahre, optional +5 Jahre. Maximalvergütung CHF 500.000. Umfasst Sanierungen in Sporthalle, Schulhaus Hesenloo und Neubau Wohn- und Mittagsgruppe. Einzelne Projekte werden separat beauftragt.
Gebäudeautomation
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag für Gebäudeautomation im Zentrum für Gehör und Sprache (ZGSZ). Laufzeit 5 Jahre, optional +5 Jahre. Maximalvergütung CHF 500.000. Umfasst Sanierungen in Sporthalle, Schulhaus Hesenloo und Neubau Wohn- und Mittagsgruppe. Einzelne Projekte werden separat beauftragt.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Hochbauamt, Baubereich B
- Veröffentlicht:
- 29. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Gebäudeautomation
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Gebäudeautomation im Zentrum für Gehör und Sprache (ZGSZ). Laufzeit 5 Jahre, optional +5 Jahre. Maximalvergütung CHF 500.000. Umfasst Sanierungen in Sporthalle, Schulhaus Hesenloo und Neubau Wohn- und Mittagsgruppe. Einzelne Projekte werden separat beauftragt.
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10- Hochbauamt, Baubereich BZürich
ZGSZ l 10921 l BKP 237 Gebäudeautomation Rahmenvertrag
Rahmenvertrag für Gebäudeautomation beim Zentrum für Gehör und Sprache (ZGSZ) für 5-10 Jahre. Zunächst Schaffung der Managementebene für das gesamte Areal im Gebäude Sporthalle, danach weitere Projekte (Instandsetzung Sporthalle, Schulhaus Hesenloo, Neubau). Einheitliches System erforderlich. Rahmenvertrag 5 Jahre (optional +5). Maximalvergütung CHF 500'000, kein Anspruch auf Ausschöpfung. - Hochbauamt Kanton Zürich, Baubereich BZürichFrist: 02. Juni
ZGSZ l 79001 l BKP 421-03 Gärtnerarbeiten
Im Rahmen des Umbaus der Sporthalle des Zentrums für Gehör und Sprache (Baujahr 1983) sind Gärtnerarbeiten (BKP 421-03) für die Umgebungsgestaltung auszuschreiben. Das Projekt umfasst den Rückbau bis auf den Rohbau, einen Erweiterungsbau für das Untergeschoss und die Erschließung sowie die energetische Sanierung der Fassaden. Die Außenanlagen müssen an die neuen baulichen Gegebenheiten angepasst werden. - Gemeinde EschelbronnEschelbronn
Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, ein Planungsteam zu finden, das die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der TGA-Fachplanung, Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung und Tragwerksplanung werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben. - Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.RegensburgFrist: 21. Juli
TNW_ELT_KJF der Diözese Regensburg e.V._Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ in Regensburg
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren und wurde bis in das Jahr 2010 (Neubau Turnhalle und Schwimmbad) immer wieder erweitert. Große Teile des Zentrums sind nun sanierungsbedürftig und verfügen nicht über die bedarfsnotwendigen Nutzflächen. Das PRMZ ist eine dreizügige Schule mit Berufsschulstufe für körperbehinderte Kinder und Jugendliche. Angegliedert ist die schulvorbereitende Einrichtung (SVE), was im Regelschulbereich dem Kindergarten entspricht. Die Räume der Tagesstätte (im Wesentlichen Speiseraum, Therapie- und Gruppenräume, Verwaltung und Leitungsbüro) sind in den Schulbereich integriert, mit dem Ziel, ein möglichst optimales Ineinandergreifen der Abläufe zu erreichen. Die Tagesstätten gehören nicht zum Schulbauprogramm und sollen nach Möglichkeit erhalten und wieder integriert werden. Weitere Funktionsbereiche sind ein Café und eine Kapelle, auch diese Bauteile gehören nicht zum Schulbauprogramm. Vor 10 Jahren wurde das Kinderhaus erbaut, es ist eine selbstständige Organisationseinheit und ebenfalls nicht Gegenstand der beabsichtigten Maßnahmen. Westlich an das Areal angrenzend befindet sich ein ehemaliges Sportgelände, das in die Überlegungen, sowohl für die Bauzeit als auch für die Umsetzung des Raumprogramms einbezogen werden kann. Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR (davon Kostengruppe 400 ca. 35 %, mithin ca. 22 Millionen EUR , der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. Die anrechenbaren Kosten für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 wurden auf Basis der Machbarkeitsstudie (nur) für die Abfrage der Honorarangebote im Zuge des VgV - Verfahrens zusammengerechnet mit insgesamt 5.850.000 EUR veranschlagt. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PR MZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 15 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen - und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme sowie Leistungen gemäß Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen zum Fachplanervertrag" und die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9. Im Zuge der Abwicklung der Gesamtbaumaßnahme werden auch temporäre Installationen zur Ermöglichung der Bauabwicklung in den einzelnen Bauabschnitten erforderlich sein. Beauftragt wird ein Ingenieurbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen. - Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.Regensburg
TNW_ELT_KJF der Diözese Regensburg e.V._Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ in Regensburg
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren und wurde bis in das Jahr 2010 (Neubau Turnhalle und Schwimmbad) immer wieder erweitert. Große Teile des Zentrums sind nun sanierungsbedürftig und verfügen nicht über die bedarfsnotwendigen Nutzflächen. Das PRMZ ist eine dreizügige Schule mit Berufsschulstufe für körperbehinderte Kinder und Jugendliche. Angegliedert ist die schulvorbereitende Einrichtung (SVE), was im Regelschulbereich dem Kindergarten entspricht. Die Räume der Tagesstätte (im Wesentlichen Speiseraum, Therapie- und Gruppenräume, Verwaltung und Leitungsbüro) sind in den Schulbereich integriert, mit dem Ziel, ein möglichst optimales Ineinandergreifen der Abläufe zu erreichen. Die Tagesstätten gehören nicht zum Schulbauprogramm und sollen nach Möglichkeit erhalten und wieder integriert werden. Weitere Funktionsbereiche sind ein Café und eine Kapelle, auch diese Bauteile gehören nicht zum Schulbauprogramm. Vor 10 Jahren wurde das Kinderhaus erbaut, es ist eine selbstständige Organisationseinheit und ebenfalls nicht Gegenstand der beabsichtigten Maßnahmen. Westlich an das Areal angrenzend befindet sich ein ehemaliges Sportgelände, das in die Überlegungen, sowohl für die Bauzeit als auch für die Umsetzung des Raumprogramms einbezogen werden kann. Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR (davon Kostengruppe 400 ca. 35 %, mithin ca. 22 Millionen EUR , der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. Die anrechenbaren Kosten für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 wurden auf Basis der Machbarkeitsstudie (nur) für die Abfrage der Honorarangebote im Zuge des VgV - Verfahrens zusammengerechnet mit insgesamt 5.850.000 EUR veranschlagt. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PR MZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 15 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen - und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme sowie Leistungen gemäß Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen zum Fachplanervertrag" und die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9. Im Zuge der Abwicklung der Gesamtbaumaßnahme werden auch temporäre Installationen zur Ermöglichung der Bauabwicklung in den einzelnen Bauabschnitten erforderlich sein. Beauftragt wird ein Ingenieurbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen. - Verbandsgemeinde DaunDaun
Energetische Sanierung MZH Wallenborn, Los 1: Objektplanungsleistungen
Die energetische Sanierung umfasst die Überarbeitung der Gebäudehülle, dies betrifft die Dämmung der Fassade sowie den Austausch aller Fenster- und Außentüren. Die Flach- und Pultdächer der Nebenräume, mit einer Gesamtfläche von ca. 495 m², werden ebenso energetisch saniert. Das Hauptdach der Sporthalle besteht aus einem Walmdach, welches nicht saniert wird. Die energetische Zonierung endet mit der Dämmung in der obersten Geschossdecke, folglich direkt über der Kehlbalkendecke der Sporthalle. Die energetische Sanierung beinhaltet zudem den Einbau einer neuen Heizungsanlage und einer neuen Lüftungsanlage für die Nebenräume, die Maßnahmen der Technischen Ausrüstung werden im Anschluss näher beschrieben. Die energetische Sanierung wird während des Schulbetriebs ausgeführt, daher sind sicherheitsrelevante besondere Aspekte zu berücksichtigen. Für die Planungsaufgabe sind die einschlägigen Vorschriften und Normen für Sport- und Versammlungsstätten zu beachten. Weiterhin sind die Vorgaben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen. Zusätzliche Information: Eine Sanierung im Innenbereich soll parallel abgewickelt werden, diese Planungsleistungen werden gesondert in einem anderen Verfahren ausgeschrieben, bzw. als Auftragserweiterung erfolgen. Die energetische Sanierung umfasst in der Technischen Ausrüstung nachfolgend beschriebene Leistungen: Das Heizsystem wird als Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgelegt und beinhaltet die Versorgung der Sporthalle und der Nebenräume. Das angebaute Vereinsheim ist nicht Planungsbestandteil der energetischen Sanierung, jedoch die Wärmeversorgung, welche aus dem Technikraum der Halle erfolgt. Darüber hinaus ist die Wärmeenergie für einen Warmwasserspeicher über die Luft-Wasser-Wärmepumpe sicherzustellen. Die erforderliche Einbindung der Trinkwassererwärmung ist Planungsbestandteil. Vorhanden ist ein 800 l Speicher mit Frischwasserstation aus dem Jahr 2023. Im Jahr 2024 wurde ein Öl-Brennwertkessel zur Beheizung der Halle, der Nebenräume, des Foyers und des Vereinsheims errichtet, welcher in das Gesamtkonzept einzubeziehen ist. Die genaue Definition erfolgt anhand einer Schnittstellenfestlegung in der Grundlagenplanung. Die Beheizung der Sporthalle ist über Deckenstrahlplatten auszulegen. Im Zuge der Planungsleistungen zur energetischen Sanierung sind in den Nebenräumen die Heizflächen nach Bedarf als Niedertemperaturheizkörper umzurüsten. Die Nebenräume bestehen aus Umkleiden, Dusch- und Waschräumen, Verkehrsflächen sowie Räume des Mehrzweckbereichs. Ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems wird vom Fördermittelgeber vorausgesetzt. Die Raumlufttechnik für die Nebenräume ist ebenso eine Planungsleistung der energetischen Sanierung. Für den Mehrzweckbereich, die WC-Anlagen, den Haupteingang und die Küche ist eine wirtschaftliche Grundlüftung vorzusehen. Zur Steuerung der bestehenden Lüftungsanlage der Sporthalle ist eine Siemens SYNCO-Regelung verbaut, welche auch weiterhin bestehen bleiben muss. Eine neue Steuerung/Regelung zur Einbindung der technischen Komponenten (Heizung/Lüftung) gehört zum Umfang der Planungsleistung. Besondere Leistungen: Eine Überprüfung, ob und in welcher Größenordnung eine Photovoltaikanlage erforderlich wird, soll der TGA-Fachplaner für die Flach- und Pultdächer nach dem Landessolargesetz (LSolarG) durchführen. Die zu sanierenden Flach- und Pultdächer betragen insgesamt ca. 495 m². Sofern eine PV-Anlage zur Ausführung kommt, wird diese optionale Leistung beim TGA-Fachplaner abgerufen. Diese besondere Leistung wird in Los 2 angefragt, hierbei sollen zwei Berechnungen zur Rentierlichkeit von unterschiedlich großen Anlagen durchgeführt werden. Die Leistungen werden wie folgt ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen (ALG) Heizungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Elektroanlagen und die Gebäudeautomation gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Planung soll zügig erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist bis spätestens 01.10.2026 (Leistungsphase 4) zu erstellen. Mit der Bauausführung soll Anfang 2027 begonnen werden; diese ist spätestens am 15.09.2028 abzuschließen. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Tragwerksplanung für Teilbereiche der Maßnahme wird gegebenenfalls gesondert ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 1 – Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI, in den Leistungsphasen 1-9. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, im zweiten Schritt die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - Bezirksamt Spandau von BerlinBerlin
Leistungen der Verkehrsanlagen-, Freianlagen- und technische Ausrüstungsplanung für die Umgestaltung des Marktplatzes in Spandau
Der Auftrag umfasst Leistungen der Verkehrs-, Freianlagen- und technischen Ausrüstungsplanung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 2 Freianlagen (§ 39 HOAI) und Abschnitt 4 Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) sowie Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI), einschließlich besonderer Leistungen. Die Leistungen werden als Gesamtauftrag vergeben. Es können sich u. a. Unternehmen, Gesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften am Verfahren beteiligen. Eine Vergabe von Teilleistungen ist nicht vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 5 bis 8 zu vergeben; für einzelne Leistungsbausteine und Objekte erfolgt die Beauftragung bereits ab der LPh 1 bzw. 2. Eine abgestimmte Entwurfsplanung (LPh 3) liegt vor. Der Marktplatz bildet den zentralen Bereich der Altstadt und stellt die historische Mitte sowie den Kern der Fußgängerzone dar. Neben seiner Funktion als Handelsplatz dient er ganzjährig als Veranstaltungsort für Märkte und weitere öffentliche Nutzungen. Der Platz weist derzeit städtebauliche, funktionale und gestalterische Defizite auf. Ziel des Projektes ist die Neugestaltung und nachhaltige Entwicklung eines zeitgemäßen, multifunktionalen und barrierefreien Stadtplatzes mit hoher Aufenthaltsqualität. Dabei sind insbesondere die Anforderungen an eine flexible Marktnutzung, die Durchführung von Veranstaltungen sowie Aspekte des Klimaschutzes und der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung zu berücksichtigen. Im Rahmen der bisherigen Planung wurde eine geprüfte Entwurfsplanung (BPU) bis Leistungsphase 3 erarbeitet. Diese bildet die Grundlage für die weitere Planung und ist in den folgenden Leistungsphasen zu konkretisieren und fortzuschreiben. Vorliegende Stellungnahmen und Rückmeldungen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen. Das Projekt umfasst mehrere miteinander verzahnte Leistungsbausteine und unterschiedliche Objekte, die gesamtheitlich zu bearbeiten und zu koordinieren sind. Gegenstand der Leistung ist insbesondere die Weiterentwicklung der Entwurfsplanung für den gesamten Marktplatz in den Leistungsphasen 5 bis 8 für Freianlagen und Verkehrsanlagen unter Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen gestalterischer Qualität, Aufenthaltsfunktion, Marktnutzung und klimatischen Anforderungen. Ergänzend sind eine Spielfläche sowie ein ebenerdiges Wasserspiel einschließlich technischer Anlagen in den Leistungsphasen 2 bis 8 zu planen. Darüber hinaus umfasst die Leistung die Beleuchtungsplanung einschließlich möglicher Anpassungen u.a. von Beleuchtungsstandorten und lichttechnischer Neuberechnung der bestehenden Anlagen sowie die Planung eines ergänzenden Beleuchtungskonzeptes für die stimmungsvolle indirekte Beleuchtung des Platzes. Weiterhin ist ein integriertes System von unterirdischen Versorgungseinrichtungen zu konzipieren und zu planen, um die Infrastruktur für Markt- und Veranstaltungsnutzungen zu verbessern und bestehende Barrieren zu reduzieren. - Leistungsbaustein 1: Objektplanung Marktplatz, LPh 5 - 8 - Leistungsbaustein 2: Objektplanung Spielfläche, LPh 2 - 8 - Leistungsbaustein 3: Objektplanung Wasserspiel, LPh 2 – 8 - Leistungsbaustein 4: Beleuchtungsplanung, LPh 2 – 8 - Leistungsbaustein 5: Objektplanung Versorgungseinrichtungen, LPh 1 – 8 - Leistungsbaustein 6: Beteiligung / Baustellenmanagement (optional) relevante Anlagengruppen für die Technische Ausrüstung gemäß HOAI: - ALG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (Wasserspiel) - ALG 4: Starkstromanlagen (Beleuchtung und Versorgung des Wasserspiels) - ALG 7: Nutzungsspezifische Anlagen / verfahrenstechnische Anlagen (Wasserspiel) - ALG 8: Gebäudeautomation (Steuerung Wasserspiel und Effektbeleuchtung) Ein weiterer Bestandteil der Leistung ist die Teilnahme und Durchführung an unterschiedlichen Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie ein aktives Baustellenmanagement. Dies umfasst insbesondere die Abstimmung mit Fachämtern, die Einbindung der Öffentlichkeit und politischer Gremien sowie die Organisation und Steuerung eines transparenten Kommunikationsprozesses während der Bauphase mit dem Ziel, einen reibungslosen Bauablauf unter Berücksichtigung der Belange von Anliegern und Gewerbetreibenden sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat die Gesamtkoordination aller Planungs- und Ausführungsleistungen zu übernehmen. Hierzu gehören insbesondere die Integration sämtlicher Fachplanungen, die Sicherstellung eines funktionierenden Bauablaufs unter Aufrechterhaltung der angrenzenden Nutzungen, die enge Abstimmung mit allen beteiligten Dritten, insbesondere mit den Ver- und Entsorgungsträgern, Fachämtern, sowie die Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Abstimmungs- und Beteiligungstermine. Zudem ist der vorgegebene Kosten- und Zeitrahmen einzuhalten. Für das Projekt ist ein zentraler Ansprechpartner mit qualifizierter Vertretung zu benennen. Die Baukostenobergrenze für die Baumaßnahme gemäß DIN 276, in den Kostengruppen 100 bis 600 betragen rund 5,05 Mio. EUR (brutto) und sind zwingend einzuhalten. Der Baubeginn ist für das Jahr 2028 vorgesehen, bei einer geplanten Bauzeit von etwa drei Jahren. Aufgrund der Finanzierung aus Mitteln der Städtebauförderung müssen sämtliche Leistungen einschließlich der Bauausführung bis spätestens 2032 abgeschlossen werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden optional in Stufen beauftragt (Stufe 2: Leistungsphasen 6–7, Stufe 3: Leistungsphase 8). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster in den Vergabeunterlagen. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Leistungen eines Inbetriebnahme-Management-Controlling (IBM-Controlling) für den Neubau des Bezirksrathaus Köln-Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln
Im Zentrum des Stadtteils Köln-Rodenkirchen wird ein Neubau für das in den 1960er Jahren errichtete (Bezirks-) Rathaus realisiert. Nach Auslagerung der Nutzer ist der Abbruch des Gebäudes einschließlich Tiefgarage erfolgt. An gleicher Stelle wird ein Ersatzneubau für das Rathaus, einschließlich der zugehörigen Tiefgarage erstellt. Der Entwurf sieht einen fünfgeschossigen Neubau plus Galeriegeschoß als Passivhaus mit einer Eisspeicher-Energieanlage vor. Im Neubau sind folgende Anlagengruppen vorhanden: Anlagengruppe 1 - Abwasser, Wasser- und Gasanlagen Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3 - Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen Anlagengruppe 5 - Fernmelde -und informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 6 - Förderanlagen Anlagengruppe 7 - nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation Es ist zu beachten, dass das Interimsgebäude an eine temporäre Trinkwasser-Station und an einen separaten Trafo angeschlossen wird. Für die Neubaumaßnahme ist ein Generalunternehmer (GU) beauftragt worden. Für das Inbetriebnahme-Management des Generalunternehmers beabsichtigt die Auftraggeberin, ein IBM-Controlling zu beauftragen, welches die Maßnahmen aus fachlicher, technischer und sachlicher Sicht begleitet und überwacht. Projektbegleitend ist zur Unterstützung der Gebäudewirtschaft eine Projektsteuerung beauftragt, die sich mit den Aufgabenfeldern der Kontrolle der Termine, Kosten und Qualitäten beschäftigt. Für die Qualitätssicherung in der Ausführungsplanung und Ausführung ist das Baucontrolling beauftragt. Die kooperative Zusammenarbeit mit der Projektsteuerung und dem Baucontrolling ist für den Auftragnehmer (AN) verpflichtend. Die organisatorischen Vorgaben der Projektsteuerung mit Festlegungen zu Abläufen, Besprechungen, Kommunikation, Änderungsmanagement, Rechnungsstellungen und Projektraumvorgaben et cetera sind durch den Arbeitnehmer zu beachten. Diese werden dem Arbeitnehmer - sofern sie nicht bereits nachfolgend beschrieben sind - nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Ein Projekthandbuch ist für die Abwicklung dieses Projektes von der Projektsteuerung erarbeitet worden und wird fortgeschrieben. Dieses dient als Handlungsleitfaden für den Arbeitnehmer und allen weiteren Projektbeteiligten. Das Neubauprojekt wird sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des IBM-Controllings in der Leistungsphase 8 befinden. Somit hat sich der Arbeitnehmer umgehend in die bereits abgewickelten Leistungsphasen einzuarbeiten, um die Leistungsphase 8 controllen und mitwirken zu können. Projektkosten (KGR 200 bis KGR 700): circa 55 Millionen € brutto Flächen: BGF: circa 9.312 m² BRI: circa 35.854 m³ NUF: circa 3.679 m² Termine/Meilensteine Beauftragung GU: November 2025 Planung und Genehmigung GU: Dezember 2025 - circa April 2025 Baubeginn: Neubau circa April 2025 Innenausbau: ab circa November 2026 Beginn Inbetriebnahme: ab April 2027 Abnahme mit Arbeitgeber: circa September 2027 Für die Inbetriebnahme ist ein Controlling der IBM-Koordination der erforderlichen Aufgaben unumgänglich. Es muss hierfür ein ausreichender Zeitraum im gesamten Planungs- und Ausführungsprozess berücksichtigt werden. Ein Bezug der Gebäude ohne Abnahme erzeugt Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und birgt für die spätere Nutzung unvorhersehbare wirtschaftliche und juristische Folgen (VDI- Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG), 2011). Um den Neubau sowie die Außenanlagen nach Abschluss der Bautätigkeiten und vor Übergabe an den Nutzer in den funktions- und bedarfsgerechten, sowie vor allem energieeffizienten Betrieb zu überführen, wird durch das beauftragte Generalunternehmen (GU) ein Inbetriebnahme-Management (IBM) in Anlehnung an die VDI 6039 durchgeführt und fortwährend dokumentiert. Seitens des Arbeitnehmers (GU) wird ein qualifizierter Ansprechpartner in allen Belangen des Inbetriebnahme-Management benannt, welcher dem Controller des Inbetriebnahme-Managements der Stadt Köln als Arbeitgeber zur Verfügung steht. Der von der Arbeitgeberin eingesetzte Controller des Inbetriebnahme-Prozess handelt im Sinne der Arbeitgeberin. Er überwacht den IBM-Prozess und kontrolliert die Anforderungen der Arbeitgeberin. Ziel des IBM ist es, alle technischen Anlagen der unterschiedlichen Gewerke als geschlossenes technisches Anlagensystem zu betrachten und eine vollumfängliche gewerkeübergreifende Funktionsprüfung durchzuführen, um die geforderte Funktionalität der gesamten Anlagen unter Beweis zu stellen - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnFrist: 29. Juli
Leistungen eines Inbetriebnahme-Management-Controlling (IBM-Controlling) für den Neubau des Bezirksrathaus Köln-Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln
Beschreibung: Im Zentrum des Stadtteils Köln-Rodenkirchen wird ein Neubau für das in den 1960er Jahren errichtete (Bezirks-) Rathaus realisiert. Nach Auslagerung der Nutzer ist der Abbruch des Gebäudes einschließlich Tiefgarage erfolgt. An gleicher Stelle wird ein Ersatzneubau für das Rathaus, einschließlich der zugehörigen Tiefgarage erstellt. Der Entwurf sieht einen fünfgeschossigen Neubau plus Galeriegeschoß als Passivhaus mit einer Eisspeicher-Energieanlage vor. Im Neubau sind folgende Anlagengruppen vorhanden: Anlagengruppe 1 - Abwasser, Wasser- und Gasanlagen Anlagengruppe 2 - Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3 - Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen Anlagengruppe 5 - Fernmelde -und informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 6 - Förderanlagen Anlagengruppe 7 - nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation Es ist zu beachten, dass das Interimsgebäude an eine temporäre Trinkwasser-Station und an einen separaten Trafo angeschlossen wird. Für die Neubaumaßnahme ist ein Generalunternehmer (GU) beauftragt worden. Für das Inbetriebnahme-Management des Generalunternehmers beabsichtigt die Auftraggeberin, ein IBM-Controlling zu beauftragen, welches die Maßnahmen aus fachlicher, technischer und sachlicher Sicht begleitet und überwacht. Projektbegleitend ist zur Unterstützung der Gebäudewirtschaft eine Projektsteuerung beauftragt, die sich mit den Aufgabenfeldern der Kontrolle der Termine, Kosten und Qualitäten beschäftigt. Für die Qualitätssicherung in der Ausführungsplanung und Ausführung ist das Baucontrolling beauftragt. Die kooperative Zusammenarbeit mit der Projektsteuerung und dem Baucontrolling ist für den Auftragnehmer (AN) verpflichtend. Die organisatorischen Vorgaben der Projektsteuerung mit Festlegungen zu Abläufen, Besprechungen, Kommunikation, Änderungsmanagement, Rechnungsstellungen und Projektraumvorgaben et cetera sind durch den Arbeitnehmer zu beachten. Diese werden dem Arbeitnehmer - sofern sie nicht bereits nachfolgend beschrieben sind - nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Ein Projekthandbuch ist für die Abwicklung dieses Projektes von der Projektsteuerung erarbeitet worden und wird fortgeschrieben. Dieses dient als Handlungsleitfaden für den Arbeitnehmer und allen weiteren Projektbeteiligten. Das Neubauprojekt wird sich zum Zeitpunkt der Beauftragung des IBM-Controllings in der Leistungsphase 8 befinden. Somit hat sich der Arbeitnehmer umgehend in die bereits abgewickelten Leistungsphasen einzuarbeiten, um die Leistungsphase 8 controllen und mitwirken zu können. Projektkosten (KGR 200 bis KGR 700): circa 55 Millionen € brutto Flächen: BGF: circa 9.312 m² BRI: circa 35.854 m³ NUF: circa 3.679 m² Termine/Meilensteine Beauftragung GU: November 2025 Planung und Genehmigung GU: Dezember 2025 - circa April 2025 Baubeginn: Neubau circa April 2025 Innenausbau: ab circa November 2026 Beginn Inbetriebnahme: ab April 2027 Abnahme mit Arbeitgeber: circa September 2027 Für die Inbetriebnahme ist ein Controlling der IBM-Koordination der erforderlichen Aufgaben unumgänglich. Es muss hierfür ein ausreichender Zeitraum im gesamten Planungs- und Ausführungsprozess berücksichtigt werden. Ein Bezug der Gebäude ohne Abnahme erzeugt Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten und birgt für die spätere Nutzung unvorhersehbare wirtschaftliche und juristische Folgen (VDI- Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG), 2011). Um den Neubau sowie die Außenanlagen nach Abschluss der Bautätigkeiten und vor Übergabe an den Nutzer in den funktions- und bedarfsgerechten, sowie vor allem energieeffizienten Betrieb zu überführen, wird durch das beauftragte Generalunternehmen (GU) ein Inbetriebnahme-Management (IBM) in Anlehnung an die VDI 6039 durchgeführt und fortwährend dokumentiert. Seitens des Arbeitnehmers (GU) wird ein qualifizierter Ansprechpartner in allen Belangen des Inbetriebnahme-Management benannt, welcher dem Controller des Inbetriebnahme-Managements der Stadt Köln als Arbeitgeber zur Verfügung steht. Der von der Arbeitgeberin eingesetzte Controller des Inbetriebnahme-Prozess handelt im Sinne der Arbeitgeberin. Er überwacht den IBM-Prozess und kontrolliert die Anforderungen der Arbeitgeberin. Ziel des IBM ist es, alle technischen Anlagen der unterschiedlichen Gewerke als geschlossenes technisches Anlagensystem zu betrachten und eine vollumfängliche gewerkeübergreifende Funktionsprüfung durchzuführen, um die geforderte Funktionalität der gesamten Anlagen unter Beweis zu stellen - Stadt Pforzheim
Projektsteuerungsleistungen - Insel-Campus Pforzheim - gemäß AHO Schriftenreihe Nr.9, 6.Auflage
Gegenstand der Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO Heft Nr. 9 (6. Auflage) für die Gesamtmaßnahme auf dem Insel-Areal der Stadt Pforzheim. Das Gesamtprojekt umfasst ein Investitionsvolumen von ca. 150 Mio. EUR Brutto. 1.AUFGABENSTELLUNG UND PROJEKTBESCHREIBUNG: Die Stadt Pforzheim möchte das Insel Areal, auf dem derzeit eine Grundschule, eine Werkrealschule, eine Realschule, eine Sporthalle samt außenliegender Sportfläche sowie drei denkmalgeschützte Pavillons untergebracht sind, im Zuge einer Neustrukturierungs- und Modernisierungsmaßnahme gänzlich erneuern. Die bestehenden Gebäude, die in den 50ern und 60ern gebaut wurden, haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und müssen größtenteils ersetzt werden. Die Idee des Insel-Campus reicht bis ins Jahr 2013 zurück, auf Basis der Nutzungsüberlegungen resultierte ein architektonisch-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb im Jahr 2019. Ziel des Wettbewerbs war es, für den Standort "Insel-Areal" eine Lösung für ein qualitätvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, die auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet. Nachzuweisen waren eine vierzügige Grundschule, eine sechszügige Sekundarstufe (Werkrealschule und Realschule) jeweils als Ganztagsschule mit Mensa, ein Sporthallenkomplex mit 4 Sporthallenteilen, eine Kindertagesstätte und zusätzliche Räume für Jugendarbeit. Die im Osten gelegenen als Pavillonschule konzipierten denkmalgeschützten Gebäude sind nach Abstimmung mit dem Denkmalschutz zu erhalten, wobei die anderen Gebäude zur Disposition standen. Mit der Würdigung des Beitrags des Architekturbüros Bruno/ Fioretti/ Marquez, Berlin, mit dem Landschaftsarchitekturbüro Atelier Loidl, Berlin, liegt ein erster Preis zum Planungswettbewerb vor, der nun in die weitere Planungsphase überführt werden soll. Der Beitrag sieht anstelle der Bestandsbauten Holzhybrid-Gebäude vor, die denkmalgeschützten Gebäude werden dabei erhalten. Die Realisierung des Insel-Campus ist in 5 Bauabschnitten mit einem Zeithorizont von 10 bis maximal 15 Jahren geplant. Bei günstigen Interimslösungen und entsprechender Haushaltslage ist eine Beschleunigung möglich. Der Gesamtkostenrahmen beläuft sich auf circa 150 mio. . Die Leistung wird stufenweise von der Verwaltung abgerufen in Abhängigkeit vom Projektfortschritt und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. 2.BAUABSCHNITTE: Wesentliche Bauabschnitte des Insel-Campus sind: -Bauabschnitt 0: Übergreifende Betrachtung des gesamten Insel-Areals, im Hinblick auf die infrastrukturellen Maßnahmen (Versorgung/Medien), Logistik, Baustelleneinrichtung, Zuwege und Erschließung, Feuerwehrzufahrten und Bauausführung im Betrieb. Betrachtung der erforderlichen Interimsmaßnahmen bis zum Abschluss der Baumaßnahme. Die übergreifende Betrachtung des Areals soll von den Objekt- und Fachplanern bis zur Leistungsphase 2 (HOAI), erstellt werden. -Bauabschnitt 1: Versetzen der bestehenden Containeranlage, Abriss und Rückbau der Sporthalle, Neubau der Grundschule. -Bauabschnitt 2: Rückbau der Werkrealschule sowie des Hausmeisterwohngebäudes und Neubau einer Dreifeldsporthalle als Versammlungsstätte mit zusätzlichem Hallenteil und Mensa. -Bauabschnitt 3: Rückbau der Realschule und Neubau des Schulgebäudes für die Sekundarstufe (Werkrealschule und Realschule). -Bauabschnitt 4: Sanierung und Umbau der denkmalgeschützten Pavillongebäude zur Kindertagesstätte sowie Räumlichkeiten für den Jugend- und Sozialraum. -Bauabschnitt 5: Rückbau bestehendes Grundschulgebäude und Neubau der schulischen Außenflächen sowie der Sportanlagen. Hinweis: Bauabschnitt 5 stellt kein eigenständiges Bauwerk dar, sondern umfasst die Außenanlagen der Bauabschnitte 1 und 3. Das bestehende Grundschulgebäude soll als Interimsfläche genutzt werden, weshalb der Rückbau und die Herstellung der Außenanlagen erst nach Fertigstellung der anderen Bauabschnitte erfolgen kann. Daher erfolgt die separate Ausweisung. Das Honorar und jegliche Kosten sind in die Bauabschnitte 1 und 3 zu integrieren. 3.BAULICHE UMSETZUNG Das gesamte Areal soll im laufenden Betrieb, schrittweise erneuert werden. Die Bedürfnisse der Schüler und Lehrer sollen durch die bauliche Umsetzung möglichst wenig gestört werden. Hierfür sind geeignete Interimsmaßnahmen und sichere Zuwegungen zu den Bestandsgebäuden zu berücksichtigen. Schulgebäude und Sporthalle sind untereinander mit unterirdischen, z.T. begehbaren, gemauerten Kanälen verbunden, in denen Versorgungsleitungen (Fernwärmeleitungen, Trinkwasser, Strom) verlaufen. Es bestehen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Gebäuden hinsichtlich der Medienversorgung, die bei der Bauabschnittsbildung und beim Abbruch zu berücksichtigen sind. Für die Dauer der baulichen Umsetzung ist zu gewährleisten, dass die Bestandsgebäude in ihrer Funktion als Schulgebäude nicht beeinträchtigt werden. 4.PLANUNGSORT/ GELÄNDE Das Baufeld befindet sich auf dem Grundstück, Gemarkung Pforzheim, Flurstück Nr.952, zwischen Altstädter Kirchenweg und Emma-Jaeger-Straße. Die Baufeldgröße beträgt insgesamt ca. 26.700 m² (weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung) 5.RAHMENTERMINE Dem Verfahren ist ein vorläufiger Rahmenterminplan (Anlage 01) beigefügt, der die zeitliche Zielvorstellung der Auftraggeberin für das Projekt abbildet. Dieser Terminplan dient ausschließlich zur Orientierung im Vergabeverfahren und stellt keine verbindliche Vorgabe für die späteren Leistungen dar (weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung) Detailierte Angaben zum Gesamtprojekt finden Sie in der ausfühlichen Projektbeschreibung und der Teilnahmeantragsunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Hochbauamt, Baubereich B.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.