Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverTED
Winterdienst RIM Düsseldorf
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 1: Agentur für Arbeit Krefeld, Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld Geschäftsstelle Viersen, Remigiusstraße 1, 41747 Viersen Geschäftsstelle Nettetal, Steegerstraße 49, 41334 Nettetal...
Winterdienst
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord
- Veröffentlicht:
- 24. August 2026
- Frist:
- 28. September 2026
- Thema:
- Winterdienst
Ausschreibungsbeschreibung
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Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 1: Agentur für Arbeit Krefeld, Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld Geschäftsstelle Viersen, Remigiusstraße 1, 41747 Viersen Geschäftsstelle Nettetal, Steegerstraße 49, 41334 Nettetal Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.
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Ausführungsorte
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.BerlinFrist: 04. Sept.Die Vergabe des Winterdienstes für die Liegenschaft in Berlin, für einen Zeitraum von max. sechs Jahren an ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen: Der Winterdienst soll auf einer zu beräumenden Fläche von 271 m² vor dem Objekt (siehe Anlage 1) für Schneefreiheit und Sicherheit nach aktuellen gesetzlichen Vorschriften sorgen, sowie ggf. den Innenhof und die Dachflächen beräumen. Das angefallene Streugut ist auf den ausgebrachten Flächen so häufig, wie notwendig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Vor Beginn der Wintersaison hat der Auftragnehmer das Einsatzgebiet zu erkunden und das Personal entsprechend einzuweisen. Der Auftragnehmer ist für das Auslösen der Winterdien-steinsätze verantwortlich. Der Leistungszeitraum läuft vom 15.Oktober bis 15.April des jeweili-gen Folgejahres, witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeit-raums sind nicht ausgeschlossen.Los 4; Winterdienst- und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn1. Grauflächenreinigung 1.1 Öffentliche Flächen - Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 3.140 m² 1.2 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 26.300 m² - Reinigung Unbefestigte Nichtöffentliche Flächen inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 3.593 m² - Reinigung Unbefestigte Nichtöffentliche Flächen inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 1.225 m² - Reinigung Treppen inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 543 m² - Reinigung Terrassenfläche inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 870 m² - Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 248 Stück - Entwässerungsrinnen reinigen, ca. 3 lfm 2. Winterdienst 2.1 Öffentliche Flächen - Öffentlicher Gehweg, ca. 3.140 m² 2.2 Nichtöffentliche Flächen - Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 6.414 m² - Nichtöffentliche Verkehrsflächen und Parkplätze, ca. 19.887 m² - Unbefestigte Nichtöffentliche Flächen (Handreinigung), ca. 4.818 m² - Treppen (Handreinigung), ca. 543 m² - Holzplateaus (Handreinigung), ca. 200 m² - Winterdienst zwischen 20.00 Uhr und 04.00 Uhr Folgetag – Nichtöffentliche Flächen (davon 5.561 m² Handreinigung), ca. 31.862 m² - BEDARFSPOSITION - Winterdienst zwischen 20.00 Uhr und 04.00 Uhr Folgetag – Nichtöffentliche Flächen (davon 743 m² Handreinigung), ca. 27.044 m² - BEDARFSPOSITIONWinterdienst an den Schleusen und dem Betriebsgelände des ABz Hilpoltstein 2026-2028
Fachstelle Maschinenwesen Süd beim Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Donau MDKNürnbergFrist: 22. Sept.Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes an den Schleusen, dem Betriebsgelände sowie den Betriebswegen im Zuständigkeitsbereich des Außenbezirks Hilpoltstein. Die Durchführung des Winterdienstes umfasst insbesondere folgende Betriebsanlagen: Schleuse Leerstetten Schleuse Eckersmühlen Schleuse Hilpoltstein Schleuse Bachhausen einschl. Pumpspeicheranlage Dülloh Betriebsgelände des Außenbezirks Hilpoltstein Um einen sicheren, begeh- und fahrbaren Zugang auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sind die im Lageplan gekennzeichneten Flächen, Zugänge, Zufahrten und Treppen von Schnee und Eis zu befreien. Damit soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht für eigenes und fremdes Personal sowie für Schifffahrtstreibende nachgekommen werden. Die Winterdienstperiode beginnt jeweils am 01.Dezember und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres. Der Vertrag beginnt zum 01.12.2026 und endet am 31.03.2028. Dem Auftragnehmer obliegen das Räumen und Streuen der eingezeichneten Flächen gemäß beigefügten Lageplänen. Die Notwendigkeit der Räumung und Streuung erfährt der Auftragnehmer (AN) telefonisch über die diensthabenden Schichtleiter der Leitzentrale Hilpoltstein. Hierfür muss der AN dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer für die 24 Stunden Rufbereitschaft bis Ende November mitteilen. Die Sicherungsmaßnahmen sind auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der Räum- und Streudienst ist täglich 24 Stunden pro Tag bereitzustellen und im Bedarfsfall binnen einer Stunde nach Anforderung durchzuführen. Auf dem Gelände des Außenbezirkes ist mit Salz zu streuen. Ebenso sollen die Zufahrten zu den Schleusenanlagen mit Salz gestreut werden. Auf den Flächen im Schleusengelände ist das Streuen mit Salz verboten; hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Die zu räumenden Flächen sind jeweils den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der AN beschaffen und bei sich lagern. Eine Lagerung auf dem Gelände der Schleusen oder des Außenbezirks ist nur im begründeten Ausnahmefall in Boxen o. ä. zeitlich befristet gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des AG. Nach der Winterperiode ist das angefallene Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen abzukehren, aufzunehmen und der ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.Sicherheitsüberprüfung ortsveränderlicher elektr. Geräte (RIM Düsseldorf)
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverFrist: 21. Sept.Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung der ort-veränderlichen elektrischen Betriebsmittel (BM) nach DGUV Vorschrift 3 (bzw. Vorschrift 4) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung in den Liegenschaften des RIM Düsseldorf (siehe Kapitel I.5). Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die Überprüfungen müssen aus innerbetrieblichen Gründen mind. alle 2 Jahre erfolgen und beginnen mit dem 01.01.2027. Sollten sich u.a. (z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsanalyse) andere (z.B. kürzere) Prüfungszeiträume ergeben, können auch andere Überprüfungszyklen/Termine durch das RIM abgerufen werden. Das RIM vereinbart mit dem AN entsprechende Überprü-fungen/Termine (mindestens 4 Wochen vorher). Die zwei bzw. drei Überprüfungen (je nach Intervall) für die benannten Liegenschaften müssen innerhalb der Vertragslaufzeit komplett durchgeführt und abgeschlossen sein. Folgende Standorte gehören zu diesem Los: - Agentur für Arbeit Düsseldorf - Agentur für Arbeit Düsseldorf (Auslagerung) - Integrationpoint (im Jobcenter Düsseldorf) - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen - GBI (Auslagerung) Bieter haben die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Objekte zu besichtigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.Winterdienst
Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorfFrist: 11. Sept.Ziel der Vergabe ist es, einen Dienstleistungspartner zu finden, der in der Lage ist, die qualitativen Anforderungen des UKD kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftlichen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu gestaltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet. Die Abweichungen werden anhand ihrer Bedeutung gewichtet und in einem Punktesystem so erfasst, dass gravierende Abweichungen von der vereinbarten Leistung (vereinbarte Leistung = 100%) zu einem anteiligen Rechnungsabschlag führen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.