Stadtverwaltung MittweidaMittweida
WEP - Programmgebiet der Stadt Mittweida Neubaugebiet Lauenhainer Straße Programmbegleitung 2026 - 2030
Programmbegleitung 2026-2030 für das Neubaugebiet Lauenhainer Straße in Mittweida. Aufgaben: Projektmanagement/Steuerung (jährliche Fortsetzungsanträge, Kosten-/Finanzierungsplanfortschreibung, Beratung zu Förderfragen, Betreuung privater Akteure bei Sanierungs-/Rückbaumaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit) sowie Unterstützung der finanziellen...
Projektsteuerung Bau
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Inhalt auf einen Blick
Programmbegleitung 2026-2030 für das Neubaugebiet Lauenhainer Straße in Mittweida. Aufgaben: Projektmanagement/Steuerung (jährliche Fortsetzungsanträge, Kosten-/Finanzierungsplanfortschreibung, Beratung zu Förderfragen, Betreuung privater Akteure bei Sanierungs-/Rückbaumaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit) sowie Unterstützung der finanziel...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtverwaltung Mittweida
- Veröffentlicht:
- 06. Mai 2026
- Frist:
- 22. Mai 2026
- Thema:
- Projektsteuerung Bau
Ausschreibungsbeschreibung
Programmbegleitung 2026-2030 für das Neubaugebiet Lauenhainer Straße in Mittweida. Aufgaben: Projektmanagement/Steuerung (jährliche Fortsetzungsanträge, Kosten-/Finanzierungsplanfortschreibung, Beratung zu Förderfragen, Betreuung privater Akteure bei Sanierungs-/Rückbaumaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit) sowie Unterstützung der finanziellen Abwicklung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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WEP - Programmgebiet der Stadt Mittweida Neubaugebiet Lauenhainer Straße Programmbegleitung 2026 - 2030
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 0626220526 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadtverwaltung Mittweida Rochlitzer Straße 3 09648 Mittweida Deutschland Telefonnummer: +49 3727967-304 Telefaxnummer: +49 3727967-181 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.mittweida.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: schriftlich Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : WEP - Programmgebiet der Stadt Mittweida Neubaugebiet Lauenhainer Straße Programmbegleitung 2026 - 2030 Menge und Umfang: Bei den im Rahmen der Programmbegleitung zu erbringenden Leistungen handelt es sich um die Unterstützung der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Entwicklung von Projekten aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes SEKo-WEP (Stand: 12/2023) "Neubaugebiet Lauenhainer Straße". Das Aufgabenspektrum besteht aus folgenden Leistungsbausteinen: Leistungsbaustein 1: Projektmanagement / Projektsteuerung / Projektbegleitung Erarbeitung und termingerechte, vollständige Einreichung der jährlichen Fortsetzungsanträge bzw. Fortsetzungsberichte bei der Bewilligungsstelle inkl. Fortschreibung des Maßnahmekonzeptes sowie des Kosten- und Finanzierungsplanes gemäß Planungsstand für die Einzelvorhaben und Prioritätensetzung in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Mittweida Beratung der Stadtverwaltung bei allen förderrechtlichen Fragen oder bei der Prüfung von Fachförderungen für die geplanten Einzelvorhaben Betreuung der privaten Akteure/Eigentümer bei der Vorbereitung, Beantragung, Durchführung und förderrechtlichen Abrechnung von Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen einschließlich erforderlicher Vertragsgestaltung bei der Weiterleitung von Fördermitteln zielgerichtete Vorbereitung der geplanten Einzelmaßnahmen durch einen interaktiven Prozess mit der Stadtverwaltung, den beteiligten Akteuren im Gebiet, den Maßnahmeträgern sowie den beauftragten Planungsbüros im Sinne einer lokalen Partnerschaft förderrechtliche Aufbereitung der Einzelvorhaben gemäß den Vorgaben der Bewilligungsstelle unter Berücksichtigung einer eventuellen Zustimmungspflicht Mitwirkung bei der programmbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der geltenden Publizitätsvorschriften Leistungsbaustein 2: Unterstützung der finanziellen Abwicklung Beratung und Unterstützung der Stadt bei gebietsbezogenen Finanzierungsangelegenheiten und der fördergebietsbezogenen Kostenplanung für die jährliche Aufstellung des Haushalts Aufbau eines projektbezogenen Controllings und Einrichtung eines EDV-basierten Fördermittelmanagements Maßnahmenbezogene Erfassung von Rechnungen einschließlich förderrechtlicher Prüfung Fördermittelabruf / Nachweisführung und Abrechnung einschließlich Antragsbearbeitung bei erforderlichen Änderungen der jährlich bereitgestellten Finanzmittel (Mehr- oder Minderbedarf im jeweils aktuellen Haushaltsjahr) Erstellung von Verwendungsnachweisen für abgeschlossene Einzelmaßnahmen Dokumentation von Problemen/Verzögerungen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen; Berichterstattung nach Erfordernis an die Bewilligungsstelle Unterstützung der Stadtverwaltung bei allen förderrechtlichen Fragen, u.a. bei der Gestaltung von Verträgen Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Prüfung und Feststellung der Beihilferelevanz nach § 107 AEUV (in der aktuell geltenden Fassung) Erstellung der Zwischenabrechnung für die Gesamtmaßnahme "Neubaugebiet Lauenhainer Straße" zum 31.12.2030. Der erforderliche Zeitaufwand für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs gemäß Leistungsbaustein 1 und 2 für die Vertragsdauer von zunächst 53 Monaten (vom 01.08.2026 bis 31.12.2030) wird mit ca. 2.400 Arbeitsstunden eingeschätzt und soll für die Honorarkalkulation als Orientierung dienen. Ort der Leistung: Stadt Mittweida Markt 32 09648 Mittweida e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.08.2026 Ende: 31.12.2030 h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: Stadtverwaltung Mittweida Markt 32 09648 Mittweida i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 22.05.2026 10:30 Ablauf der Bindefrist: 17.07.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: gemäß § 18 VOL/B k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen (Formblatt) 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen (Formblatt) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden 3,0 Mio. €, Sonstige Schäden 0,5 Mio. € Nachweis der jährlichen Maximierung auf das 2-fache der Versicherungssumme Der Nachweis der Deckungssummen kann auch mittels Erklärung des Versicherers erfolgen, dass die Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall erfolgt. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Eigenerklärung über die regelmäßige Zahlung von Abgaben, Steuern und Krankenkassenbeiträgen Erklärung, ob und welche Leistungsanteile an Dritte beauftragt werden Nachweis der fachlichen Eignung: Nachweise der fachlichen Qualifikation des Projektteams einschl. persönlicher Referenzen sowie Angaben zur Berufserfahrung Darstellung von maximal vier Referenzprojekten, welche Erfahrungen in der Verfahrensträgerschaft in den Programmen der Städtebauförderug im Freistaat Sachsen belegen, davon mindestens 2 Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen für vergleichbare Gesamtmaßnahmen. Dabei sind mind. Leistungsinhalt, Umfang des Projektes das Fördervolumen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers für Rückfragen anzugeben Darstellung von maximal 2 Referenzobjekten über Kenntnisse und Erfahrungen in der stadtteilbezogenen Arbeit mit lokalen Akteuren. Dabei sind mindestens Leistungsinhalt, Umfang des Projektes das Fördervolumen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers anzugeben Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Jahren unterteilt nach Berufsgruppen Erklärung über die technische Ausstattung Erklärung zum internen Qualitätsmanagement Preisblatt Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Arbeitsweise/ Struktur/ Vor-Ort/ Team (25%), 3 Leistungsfähigkeit (35%) Projektmanagement (außer im Bauwesen) - Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Programmbetreuung zur Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Förderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (WEP) für das Fördergebiet "Neue Ortsmitte Ottendorf-Okrilla"
Organisation, Koordination und Steuerung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Fördergebiet. Leistungen umfassen: Beratung und Betreuung bei allen Aufgaben, Projektmanagement, städtebauliche Beratung sowie finanzielle Betreuung der Kommune. Fallweise erfolgt die Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen sowie privaten Bau- und Ordnungsmaßnahmen. Details gemäß Anlage 2 des Verfahrensleitfadens. - Stadt WolgastWolgast
Erstangebotsabgabe, Stadt Wolgast, Beauftragung als treuhändischer Sanierungsträger nach § 157 BauGB
Es sind unter anderem die folgenden Leistungen zu erbringen: 1. Allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens - Die übertragenen Aufgaben nach § 157 Abs. 1 BauGB sind im eigenen Namen für Rechnung der Stadt Wolgast als Treuhänder zu erfüllen - Aufstellung, Fortschreibung und Kontrolle der Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend der Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Erstellung von Abrechnungen und Zwischenberechnungen über die Verwendung der öffentlichen Mittel; - Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB - Jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Aufgaben, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel - Vergabemanagement: Ausschreibung und Vergabe der für die Durchführung und Umsetzung der Sanierung notwendigen Planungs- (z.B. Gutachten, Freiraumplanung etc.) und Bauleistungen - Abrechnung der Einzelmaßnahmen und der Gesamtmaßnahme - Verhandlung mit den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Erstellung und Überwachung des Zeitmanagements, inkl. Konzeptionelle Anpassung der Maßnahmen an das Zeitmanagement, auch bei Veränderungen - Dokumentation und Information der Gesamtmaßnahme und Einzelmaßnahmen - Jährliche Erstellung von Tätigkeits- und Sachstandsberichten - Vorbereitung von Maßnahmeplänen und Städtebauförderungsanträgen - Fördermittelmanagement: Vorbereitung und Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung, Begleitinformation, Monitoring); - Rechtliche Unterstützung bei der Gesamtmaßnahme im Rahmen der Nebenpflichten des Tätigkeitsbilds eines treuhänderischen Sanierungsträgers 2. Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit - Informieren der Öffentlichkeit und städtischen Gremien über im Verfahren befindliche städtebauliche Rahmenplanungen/ Entwicklungskonzepte etc.; - Informieren der betroffenen Bürger/Mieter/Betriebe über die Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen, Freimachung von Grundstücken für die Neuordnung; - Informieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum - Infomieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung der Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs. Und Folgeeinrichtungen - Organisation/Mitarbeit/Unterstützung bei der Planung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen - Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung 3. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens anfallende Aufgaben in und für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Unterstützung und Vorbereitung von Vorlagen und Anlagen für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Erarbeitung, Vorbereitung von Vorlagen und Mitarbeit in und von sonstigen Arbeitsgruppen und Ausschüssen sowie den entsprechenden regelmäßig vor Ort stattfindenden Sitzungen - Organisation und Durchführung eines Sanierungsrates, Bildung und Verwaltung eines Verfügungsfonds inkl. Erstellung der Regularien - Protokollierung von Sitzungen, Terminen etc. 4. Vorbereitende Maßnahmen - Entwicklung, Begleitung und Durchführung aus den Gutachten entwickelter Maßnahmen 5. Ordnungsmaßnahmen - Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern die Stadt die Baumaßnahme eigenständig durchführt, erfolgt eine finanztechnische Begleitung der Maßnahme 6. Abwicklung - Führung eines Treuhandkontos und Verwaltung des Treuhandvermögens gemäß § 160 BauGB - Nach Abschluss der Sanierung: Erstellung des Verwendungsnachweises nach Maßgabe der dann geltenden Richtlinien - Erstellung einer Dokumentation über die Sanierungsmaßnahmen 7. Allgemeine Pflichten - Der Sanierungsträger (Auftragnehmer) hat sicherzustellen, dass er für den Auftraggeber während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar ist. Ein bedarfsgerechtes Erscheinen des Sanierungsträgers vor Ort ist sicherzustellen - Der Auftragnehmer führt den vertragsrelevanten Schriftverkehr mit dem Auftraggeber. Er erstellt die projektbezogenen Organigramme. Durch Anfertigen eines Zwischen sowie Jahrestätigkeitsberichtes (folglich 2x jährlich) unterrichtet er den Auftraggeber regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Am Ende des Bearbeitungszeitraums erstellt der Auftragnehmer eine Abschlussdokumentation. Die Berichte sind in analoger Form (mind. E-fach und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen) Die Beauftragung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand und qualifikationsbezogen. In dem Stundensatz sind alle personenbezogenen Kosten (z.B. Büro- und IT Ausstattung, Reise- und Fahrtkosten usw.) sowie Nebenkosten mit einzukalkulieren. Soweit Sachmittel für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit o.ä. erforderlich sind, werden diese auf Nachweis gesondert vergütet. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Die personenbezogene und tätigkeitsbezogene Abrechnung erfolgt quartalsweise. Alle mit dem Grunderwerb im Sanierungsgebiet verbundenen Tätigkeiten übernimmt die Stadt Wolgast selbst. Hinweis: Von den Bietern eingebrachte AGB oder andere von den Vergabeunterlagen abweichende Vertragsbedingungen werden nicht akzeptiert und damit nicht Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Aufgaben im Sinne der § 157ff. BauGB zu übertragen. Soweit die Bewerber weitere Leistungen für die Erreichung der Ziele für erforderlich halten, ist dies unverzüglich mitzuteilen - Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt
Quartiersmanagement Bildungsquartier Annen
Im Stadterneuerungsgebiet Witten-Annen (Förderung im Programm Sozialer Zusammenhalt) soll im Bildungsquartier Annen ein Quartiersmanagement eingesetzt werden. Das Bildungsquartier ist die zentrale Maßnahme des ISEK Witten-Annen. Es wird Anfang 2026 fertiggestellt und soll als Bildungs-, Bewegungs- und Begegnungsort im Stadtteil dienen. Die Akquise von Angeboten, die Organisation und Unterstützungen der Nutzenden sowie die Öffentlichkeitsarbeit sind zentrale Aufgaben des Quartiersmanagements. Das Quartiersmanagement soll im Bildungsquartier angesiedelt sein. Hier findet sich ein Büroarbeitsplatz mit der notwendigen EDV-Ausstattung sowie ein Empfangsbereich mit Teeküche. Der Büroarbeitsplatz befindet sich in einem separaten Raum, der allerdings ebenfalls vom Hausmeister des Bildungsquartiers sowie vom Sportverein DJK Blau-Weiß Annen genutzt wird. Der Auftragnehmer gewährleistet Öffnungszeiten von in der Regel 12 Wochenstunden werktags innerhalb des Zeitraumes 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer muss über fundierte Erfahrungen in den Aufgabenfeldern des ISEK sowie über sehr gute Kenntnisse der Städtebauförderung verfügen. Er besetzt das Quartiersbüro mit ein bis zwei Fachkräften mit einem Umfang von 3.120 Stunden über einen Zeitraum von drei Jahren (voraussichtlich Mai 2026 bis Mai 2029). Die Fachkraft nimmt ihre Tätigkeit im Bildungsquartier wahr, sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber getroffen werden. Arbeiten im Homeoffice ist in begrenztem Umfang und nach Absprache möglich. Der Arbeitseinsatz am Wochenende und nach 18.00 Uhr ist im Rahmen des Gesamtstundenkontingents gelegentlich (z.B. für Veranstaltungen) erforderlich. Schließzeiten, insbesondere während der Ferien, sind nach Absprache mit der Projektleitung möglich. Bestandteil des Auftrags ist die Organisation von und Teilnahme an unterschiedlichen Terminen. Dazu gehören u.a. die Sitzungen des Verfügungsfonds, Veranstaltungen am Bildungs-quartier, jour fixes mit der Verwaltung sowie die mündliche Berichterstattung einmal jährlich im zuständigen Fachausschuss. Ein Wechsel in der Bearbeitung kann nur aus wichtigem Grund und im Einvernehmen mit der Stadt Witten erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Falle eines Ausfalls einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters von mehr als vier Wochen eine fachlich kompetente Vertretung einzusetzen. Aufgaben: - Koordination des Bildungsquartiers: Fortführung bzw. Aufbau tragfähiger Netzwerke, Kooperationen und Kontakte - Mitwirkung an der Gründung eines Trägervereins (oder vergleichbarer Struktur) - Unterstützung der verschiedenen Akteure bei der Entwicklung selbsttragender Strukturen - Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege - Konzeption, Durchführung und Steuerung von Prozessen zur Akteurs- und Bewohneraktivierung und -beteiligung - Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Dokumentation von Veranstaltungen - Mitwirkung an der Akquisition von Fördermitteln, Einwerbung von Drittmitteln bzw. Sponsoring - Dokumentation von Fördermaßnahmen und der Tätigkeit des Quartiersmanagements - Einrichtung und Betreuung des Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten (gem. Städtebauförderrichtlinien, Ziffer 17), konzeptionelle Beratung der Antragssteller - Teilnahme an Abstimmungen mit der Verwaltung Anforderungen: - Abgeschlossenes Studium der Stadt-/Raumplanung, der sozialen Arbeit, Gemeinwesenarbeit oder vergleichbare Qualifikation, die dem Aufgabenprofil entspricht - Hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz und gute Kommunikationsfähigkeit (mündlich und schriftlich) - Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln, insbesondere der Städtebauförderung, und Verfügungsfonds - Erfahrung im Bereich Stadtteilarbeit/Quartiersmanagement - Kenntnisse über Projektentwicklung und -abrechnung, Prozesse der Imageaufwertung/Öffentlichkeitsarbeit und interkultureller Arbeit - Die Tätigkeit der Fachkraft berührt die Arbeitsbereiche von öffentlicher Verwaltung, Planung und Ingenieurwesen, in denen teilweise spezielle Ausdrucksweisen gepflegt werden. Für die Tätigkeit sind deswegen sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. - Im Zusammenhang mit Veranstaltungen Bereitschaft zu gelegentlichen Abend- und Wochenendterminen - Erfahrungen in den gängigen Office-Anwendungen - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Mittweida.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.