IGP
Wartungsvertrag Krane Standort IGP
Wartungsvertrag Krane Standort IGP Das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik benötigt im Sinne der Instandhaltung der Gebäudeanforderungen eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Krananlagen sowie der Anschlagmittel.
Krane
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Wartungsvertrag Krane Standort IGP Das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik benötigt im Sinne der Instandhaltung der Gebäudeanforderungen eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Krananlagen sowie der Anschlagmittel.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- IGP
- Veröffentlicht:
- 15. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Krane
Ausschreibungsbeschreibung
Wartungsvertrag Krane Standort IGP Das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik benötigt im Sinne der Instandhaltung der Gebäudeanforderungen eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Krananlagen sowie der Anschlagmittel.
Weiterführende Details
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I. Allgemeine Beschreibung: Die Verbandsgemeinde Trier-Land plant den Bau eines zentralen Brandschutz- und Ausbildungszentrums in Newel, um die überregionalen Funktionen der Verbandsgemeindefeuerwehr zu bündeln, Synergien zu nutzen und die Einsatzbereitschaft zu steigern. Das Gebäude soll zukünftig nicht nur Platz für die sichere Unterbringung von Fahrzeugen, sondern auch für die Lagerung und Organisation einer Vielzahl von Ausrüstungen bieten. Zusätzlich zu den genannten Einrichtungen werden Schulungs- und Besprechungsräume bereitgestellt, nicht nur für regelmäßige Schulungen und Informationen über neue Techniken, Vorschriften und Einsatzstrategien, sondern auch für die zentrale Aus- und Weiterbildung des Feuerwehrkollegiums in der gesamten Verbandsgemeinde Trier-Land. Der Schulungsbereich wird durch einen Übungshof und eine Übungswand, die speziell für praxisnahe Schulungen und Trainings konzipiert sind komplettiert. Die Werkstattbereiche der Feuerwehr werden durch zusätzliche Büro- und Werkstattbereiche der Verbandsgemeinde (Bauhof, Zweckverband Forst) ergänzt, um eine breitere Palette von Prüf-, Wartungs- und Reparaturarbeiten abzudecken. Das Erdgeschoss sowie das Obergeschoss des zweigeschossigen Gebäudekörpers sind als massive Stahlbetonkonstruktion mit einem hohen Grad der Vorfertigung geplant. Die Außenwände bestehen aus Stahlbetonhohlwänden, werden wärmegedämmt und erhalten eine Vorhangfassade aus Aluminium mit freier Profilgeometrie. Die Fahrzeughalle soll als konventioneller Stahlbetonskelettbau ausgeführt werden. Die Trennwand zwischen Fahrzeughalle und angegliedertem Nebenraumprogramm ist als Stahlbetonthermowand vorgesehen. Im Inneren sollen die Stahlbetonhohlwände überwiegend sichtbar verbleiben. Die Dachkonstruktion in Form eines Gründaches mit PV Anlage liegt auf Stahlbetonbindern auf und besteht aus einer Trapezblechtragschale als Warmdachaufbau, welche unterseitig mit Akustikperforierung ausgeführt wird. II. Massenangaben: Aufzugsanlage 1.000 kg/13 Personen: - 2 Haltestellen - Durchlader - Förderhöhe 3.450mm - Kabinenmaße 1.280x2.100x2.200 mm - Vorbereitung für bauseitigen Fußboden - Reduzierter Schachtkopf - Dübelmontage der Schienen und Türbefestigungen - Abnahmen/Prüfung vor Erstinbetriebnahme - Einweisung Personenbefreiung TRBS 3121 Wartungsvertrag nach AMEV - Intervall 4-mal jährlich - Laufzeit 4 Jahre - Verbandsgemeindeverwaltung Trier-LandTrierFrist: 13. Aug.
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Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung einer teilöffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität an 24 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, an 24 eigenen Liegenschaften eine teilöffentliche Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität errichten und betreiben zu lassen. Die zu errichtende Ladeinfrastruktur muss mindestens die Anforderungen an das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erfüllen. Bei den Liegenschaften handelt es sich um bestehende Nichtwohngebäude (insbesondere Schulen) mit jeweils mehr als 20 Stellplätzen. Die entsprechenden Liegenschaften sowie die Art und Anzahl der Ladepunkte sind in der anliegenden Maßnahmenbeschreibung aufgelistet. Es soll ein Unternehmen mit der kompletten Errichtung und dem Betrieb der Ladeinfrastruktur beauftragt werden. Der Landkreis Osnabrück überlässt dem Unternehmen für die Vertragslaufzeit die für die Ladepunkte vorgesehenen Stellplätze. An diesen Stellplätzen errichtet das Unternehmen öffentliche Ladepunkte inklusive aller Planungs- und baulichen Tätigkeiten. Zum Leistungsumfang des Unternehmens gehört auch das Einholen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie die Abstimmung und Beantragung des Anschlusses bei dem Verteilnetzbetreibers (VNB). In der anliegenden Beschreibung zu den einzelnen Standorten sind auf den Parkplätzen Flächen markiert, in deren Bereich die Ladepunkte zu errichten sind. Die genaue Auswahl der Stellplätze obliegt dem Unternehmen in der Planungsphase. Das Unternehmen betreibt die öffentlichen Ladepunkte inklusive der gesamten Abrechnung für den Bezug und Verkauf der elektrischen Energie mit eigenem wirtschaftlichem Risiko als Ladenetzbetreiber. Der Landkreis Osnabrück erhält im Gegenzug für die Überlassung der Stellplätze eine jährliche Pachtzahlung. Eine Vorgabe des Landkreises Osnabrück ist, dass der Energiebezug aus erneuerbaren Quellen erfolgen muss. Die Ladepunkte sind als freistehende öffentliche Ladesäulen zu errichten. An einer Ladesäule sollten zwei Ladepunkte zusammengefasst werden. Jede Ladesäule ist mit einem Abrechnungssystem gemäß dem Mess- und Eichgesetzes auszustatten. Die Freigabe eines Ladepunktes zur Aufladung eines Fahrzeuges mit Abrechnung der bezogenen Energiemenge soll so weit wie möglich diskriminierungsfrei über verbreitete Systeme erfolgen, so dass ein möglich breites Kundenspektrum den Ladepunkt nutzen kann. An den Ladesäulen sind Kontaktdaten des Ladenetzbetreibers sichtbar anzubringen, damit Kunden bei technischen Störungen oder Fragen zur Abrechnung den Ladenetzbetreiber kontaktieren können. Es muss eine Servicehotline ständig erreichbar sein. Die AC-Ladepunkte (Wechselspannung 3-phasig) müssen mindestens über die Leistung von 11kW und über einen Anschlusspunkt für einen Ladestecker Typ 2 verfügen. Zum Betrieb der Ladepunkte gehört auch die regelmäßige Instandhaltung mit den entsprechenden Wartungen und Prüfungen sowie Instandsetzungen. - Landkreis Osnabrück, FD 13 - Gebäude und VergabeOsnabrückFrist: 07. Aug.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist IGP.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.