Universität SiegenSiegen
Wartung & Inspektion RWA-Anlagen
Abschluss eines Vertrages über die Wartung und Inspektion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232 gemäß Vertrag AMEV- Wartung 2018 und dem in der Arbeitskarte der Kostengruppe 439 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in der zurzeit gültigen Fassung vorgegebenen Leistungsumfanges nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie ...
Brandschutzwartung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Abschluss eines Vertrages über die Wartung und Inspektion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232 gemäß Vertrag AMEV- Wartung 2018 und dem in der Arbeitskarte der Kostengruppe 439 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in der zurzeit gültigen Fassung vorgegebenen Leistungsumfanges nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sow...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Universität Siegen
- Veröffentlicht:
- 27. Juli 2026
- Frist:
- 27. August 2026
- Thema:
- Brandschutzwartung
Ausschreibungsbeschreibung
Abschluss eines Vertrages über die Wartung und Inspektion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232 gemäß Vertrag AMEV- Wartung 2018 und dem in der Arbeitskarte der Kostengruppe 439 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in der zurzeit gültigen Fassung vorgegebenen Leistungsumfanges nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den entsprechenden Herstellervorschriften
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Energetische Modernisierung der Gebäudehülle Bau 2 und Bau 3 des Pfalzinstituts für Hören und Kommunikation: 02-26 Errichtung einer Photovoltaikanlage
Betriebsfertige Planung sowie fach- und normgerechte schlüsselfertige Errichtung einer Photovoltaikaufdachanlage zur Überschusseinspeisung auf Gebäude 2 und 3 des Pfalzinstituts für Hören und Kommunikation in Frankenthal. Auf Gebäude 3 erfolgt die Errichtung auf dem unteren Dach. Die Errichtung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen für den dauerhaften Betrieb. Die Anlagendokumentation sowie Inbetriebnahme erfolgt nach: DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1 : 2019-04). Die PV-Anlage ist nach DIN VDE 0100-712 : 2016-10 zu errichten. Die Niederspannungsanbindung erfolgt nach VDE AR-N 4105. Die ausgewiesenen Dachflächen und Standflächen der Wechselrichter sowie die Längen der AC/DC Leitungsführung wurden auf Grundlage der Detailplanung festgelegt. Die DC-seitige Anbindung der Wechselrichter ist im Außenbereich herzustellen (siehe Anlage 1). Die DC-Verstringung ist induktionsarm auszuführen. Die PV-Anlage ist nach der Inbetriebnahme mittels der vom EVU vorgegebenen Inbetriebsetzungsunterlagen anzumelden. Die Inbetriebsetzungsunterlagen sind auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim EVU einzureichen. Bestandteil der Ausschreibung ist ebenso der Wartungsvertrag der Anlage nach Inbetriebnahme. Fachgerechte Besichtigung, Prüfung und Wartung der elektrischen Anlage gemäß DIN VDE 0100-600 auf Grundlage der beigefügten Arbeitskarte. Grundlage des Wartungsvertrags bilden die AMEV-Formulare "Wartung 2018". Die Wartung beginnt nach Abnahme der Gesamtanlage. Der Wartungsvertrag wird separat geschlossen und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Die erforderlichen Wartungsleistungen sind der beigefügten Arbeitskarte zu entnehmen. Der Umfang der auszuführenden Wartungsleistungen ergibt sich aus der beigefügten Arbeitskarte. Die Wartungsleistungen sind entsprechend der festgelegten Wartungsintervalle auszuführen. - Bezirksverband PfalzN/AFrist: 28. Juli
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Betriebsfertige Planung sowie fach- und normgerechte schlüsselfertige Errichtung einer Photovoltaikaufdachanlage zur Überschusseinspeisung auf Gebäude 2 und 3 des Pfalzinstituts für Hören und Kommunikation in Frankenthal. Auf Gebäude 3 erfolgt die Errichtung auf dem unteren Dach. Die Errichtung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen für den dauerhaften Betrieb. Die Anlagendokumentation sowie Inbetriebnahme erfolgt nach: DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1 : 2019-04). Die PV-Anlage ist nach DIN VDE 0100-712 : 2016-10 zu errichten. Die Niederspannungsanbindung erfolgt nach VDE AR-N 4105. Die ausgewiesenen Dachflächen und Standflächen der Wechselrichter sowie die Längen der AC/DC Leitungsführung wurden auf Grundlage der Detailplanung festgelegt. Die DC-seitige Anbindung der Wechselrichter ist im Außenbereich herzustellen (siehe Anlage 1). Die DC-Verstringung ist induktionsarm auszuführen. Die PV-Anlage ist nach der Inbetriebnahme mittels der vom EVU vorgegebenen Inbetriebsetzungsunterlagen anzumelden. Die Inbetriebsetzungsunterlagen sind auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim EVU einzureichen. Bestandteil der Ausschreibung ist ebenso der Wartungsvertrag der Anlage nach Inbetriebnahme. Fachgerechte Besichtigung, Prüfung und Wartung der elektrischen Anlage gemäß DIN VDE 0100-600 auf Grundlage der beigefügten Arbeitskarte. Grundlage des Wartungsvertrags bilden die AMEV-Formulare "Wartung 2018". Die Wartung beginnt nach Abnahme der Gesamtanlage. Der Wartungsvertrag wird separat geschlossen und hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Die erforderlichen Wartungsleistungen sind der beigefügten Arbeitskarte zu entnehmen. Der Umfang der auszuführenden Wartungsleistungen ergibt sich aus der beigefügten Arbeitskarte. Die Wartungsleistungen sind entsprechend der festgelegten Wartungsintervalle auszuführen. - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)BerlinFrist: 04. Aug.
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Baden-Württemberg, VOEK 515-25
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Die ausgeschriebene Leistung ist in insgesamt sechs Gebietslose aufgeteilt. ---- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) - Sicherheitstechnische Prüfung - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung von Feststellanlagen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Der Auftrag umfasst folgende Anlagen: Los 1: insgesamt 202 Anlagen, davon 158 Türen, 42 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 2: insgesamt 770 Anlagen, davon 731 Türen, 39 Tore Los 3: insgesamt 1.403 Anlagen, davon 875 Türen, 228 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 4: insgesamt 449 Anlagen, davon 240 Türen, 209 Tore Los 5: insgesamt 1.423 Anlagen, davon 1.096 Türen, 319 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 6: insgesamt 173 Anlagen, davon 115 Türen, 58 Tore --- Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustan - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)BerlinFrist: 04. Aug.
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Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Die ausgeschriebene Leistung ist in insgesamt sechs Gebietslose aufgeteilt. ---- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) - Sicherheitstechnische Prüfung - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung von Feststellanlagen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Der Auftrag umfasst folgende Anlagen: Los 1: insgesamt 202 Anlagen, davon 158 Türen, 42 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 2: insgesamt 770 Anlagen, davon 731 Türen, 39 Tore Los 3: insgesamt 1.403 Anlagen, davon 875 Türen, 228 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 4: insgesamt 449 Anlagen, davon 240 Türen, 209 Tore Los 5: insgesamt 1.423 Anlagen, davon 1.096 Türen, 319 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 6: insgesamt 173 Anlagen, davon 115 Türen, 58 Tore --- Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen. --- Bei denen im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen besteht generell nur ein Anspruch auf Vergütung: ausschließlich nach gesonderter Beauftragung in Textform durch die AG und einen, zusammen mit der Rechnung eingereichten und von der AG bestätigten Leistungsnachweis. Ein pauschaler Anspruch auf Abrechnung besteht nicht! --- Die AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 08. Juli
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungen in Sigmaringen - VOEK 281-26
Wartungs- und kleine Instandsetzungsleistungen während der betriebsüblichen Arbeitszeit für 18 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen: Hersteller Pfrommer: -9 St. Notlichtzentralen - Zentralbatterieanlage, 7 St. Typ D400 G216/2-IU, Baujahre 2010, 2013 und 2014, und 2 St. Typ LPS-230-500, Baujahr 2024 -2 St. Notlichtzentralen - Einzelbatterie Überwachungssystem, Typ PGH-BZ-4-2-99, Baujahr 2014 Hersteller Ceag: -2 St. Notlichtzentralen - Zentralbatterieanlage, Typ 400 71 347 103 ZB-S / 10C, Baujahr 2007 Hersteller GAZ: -5 St. Notlichtzentralen - Einzelbatterie Überwachungssystem, Typ Easy Control, Baujahre 2021 und 2023 -- Dem Auftragnehmer (AN) werden die in den Arbeitskarte beschriebenen Leistungen übertragen. Wartung und Instandsetzung erfolgen mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Mit der Wartung sind diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Bestandsliste mit Preisblatt erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen. Für diese und andere zusätzliche, ungeplante Leistungen sind Bedarfspositionen zu verpreisen, diese kommen ausschließlich nach gesonderter Beauftragung durch die AG zur Ausführung. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der AN liefert und stellt alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. Der AN plant die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Bestandsliste mit Preisblatt für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld und erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan, den er sich mindestens 12 Werktage vorher nochmals von der Auftraggeberin (AG) bestätigen läßt. -- Die AG stellt dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z. B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung und verschafft Zutritt zu den technischen Anlagen und Versorgungsanschlüssen. Die AG stellt keine Arbeitskräfte. -- Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in folgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt, und die auf Verlangen nachzuweisen ist. Sachschäden 1.000.000 € Vermögensschäden 500.000 € Personenschäden 2.000.000 €. -- Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. -- Die Vergütung erfolgt jährlich nach erbrachter, vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage eines Leistungsnachweises. Die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist gemäß E-Rechnungsverordnung verpflichtend. Hinweise dazu sind der Anlage C-01 zu entnehmen. Die Vergütung ist ausschließlich der Umsatzsteuer für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ein Festpreis ab Leistungsbeginn. Die Fahrtkosten sind Bestandteil der Vergütung. Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Technisches Gebäudemanagement für die Liegenschaften für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin
Es werden Leistungen des Technischen Gebäudemanagements ausgeschrieben. --- Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen: 1.Start-Up-Phase: Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist 28.05.2026, Stufe 2: beginnt 2 Monate vor Regelbetrieb 2.Regelbetrieb: Beginn 01.10.2026 bis Vertragsende: 30.09.2031 (ggf. optionale Verlängerung bis 30.09.2036) 3.Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes ---- Start-Up-Phase: - Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG - bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen müssen - für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, dem mind. der vorgesehene Objektleiter und ein erfahrener Projektleiter angehören; Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Regelbetrieb a) geforderte Leistungen: - Betreiben - Inspektion - Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen - DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel) - Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche - Wartung - Instandsetzung - Optimieren - Störungsmanagement - Gewährleistungsüberwachung - Berichten - Dokumentieren - Energiemanagement - Stillstandsmanagement / Stillstandswartung - Entsorgung - Kommunikationsmanagement - EDV - Nutzung eines CAFM-Systems - Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst - Objektleitung - Haustechnikleistungen nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung - der jeweils gültigen Bestimmungen - der behördlichen Auflagen und Bestimmungen - der öffentlich-rechtlichen Anforderungen - den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik - den Herstellerangaben. b) Die geforderten Leistungen sind an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276: - 300, 330, 340, 360, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480, 530 und 540 sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: - DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen - VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat- Messung - TrinkwV Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung - TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung - 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung - BauOBln Bauordnung Berlin - SoBeVO Verordnung über den Betrieb von Sonderbauten - Berlin - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes - alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen zu erbringen. Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz- /Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird. --- Vertragsauslaufphase Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden. --- Konkretisierungen der Leistungen sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. - Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der LandratN/A
Lieferung von 5 Rettungstransportwagen (RTW) zum Auf- uns Ausbau mit Wechselkoffersystem
a) Es werden 5 gleiche Basisfahrzeuge mit dem Auf- und Ausbau als Krankentransportwagen Typ C nach den aktuellen DIN-Normen (DIN EN 1789, DIN 13500 und DIN 1865-5) öffentlich ausgeschrieben. Das Fahrgestell, der Wechselkofferaufbau und die Ausstattung sind für alle Fahrzeuge identisch. Die Wechselkoffermodule sind für mind. 2 Fahrgestellwechsel - nach jeweils ca. 7 Jahren - auszulegen. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Wechselkoffermodule auf ein baugleiches Fahrgestell und auf ein bauähnliches Fahrgestell (z.B. Fahrgestell neuerer Bauart/Generation mit neuen Anbindungspunkten/Aufnahmepunkten für den Wechselkoffer) umsetzen zu können. Zusätzlich sind die Fahrzeuge für einen Einsatz im Telenotarztbetrieb vorzurüsten. b) Die gültigen EG-Richtlinien zur EMV (elektromagnetischen Verträglichkeit) elektrischer und elektronischer Betriebsmittel sind einzuhalten, wenn sie auf Baugruppen, Bauteile und das Gesamtprodukt zutreffend sind. c) Die Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO, der DIN EN 1789, der DIN EN 55025, der DIN EN 60601 und den sonstigen anerkannten Regeln der Technik entsprechen, ferner den nach nationalem Recht gültigen ECE-Regelungen, den Unfallverhütungsvorschriften und den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. d) Die Fahrzeuge sind vollgetankt an den Auftraggeber zu übergeben. e) Zur Übernahme durch den Auftraggeber müssen alle erforderlichen Unterlagen, Abnahmeprotokolle und technischen Dokumentationen vorliegen. Sie sind dem Auftraggeber auszuhändigen. Bei Übergabe erfolgt eine Übergabeinspektion. Es wird ein Abnahmeprotokoll pro Fahrzeug erstellt. f) Eventuell erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen und durch den Bieter zu seinen Lasten zu erwirken und in deutscher Sprache vorzulegen. g) Dem Auftraggeber sind alle entsprechenden Unterlagen für eine Betriebszulassung und Überführung der Fahrzeuge zum Einsatzort auszuhändigen. h) Dem Auftraggeber sind auf Verlangen Angebote über Service/Kundendienst zu legen. i) Der Hersteller übernimmt die volle Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland für mindestens 12 Monate ab Abnahme, im Weiteren gemäß vertraglicher Vereinbarung. j) Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Nebenkosten enthalten. k) Sofern zur Leistung im Leistungsverzeichnis keine weitere Präzisierung erfolgt, beinhaltet der angefragte Leistungsumfang (allg. Kalkulationsumfang) immer das Liefern, Verlegen, Montieren und Anschließen aller genannten Baugruppen, Geräte, Positionen, Gegenstände usw. bis zur betriebsfertigen und vollständigen funktionellen Nutzbarkeit, einschließlich aller Nebenleistungen, sowie erforderlicher Befestigungs- und Anschlussmaterialien, einschließlich der Kosten für Inbetriebnahme, Anpassung und Übergabe. l) Der Auftraggeber behält sich vor, als optional gekennzeichnete Positionen nach Auftragserteilung bzw. auf einzelne ausgeschriebenen Positionen zu verzichten. m) Die Mängelhaftung für das Grundfahrzeug, die Sonderausstattungen, die Sonderausbauten und alle mitgelieferten Geräte beginnt mit der Abnahme der Fahrzeuge durch den Auftraggeber (siehe unter e). n) Für den Betrieb von Geräten erforderliche Batterien/Akkus sind beizustellen. o) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen vorher abgestimmten Personenkreis des Auftraggebers zum Aufbau sowie zur Handhabung und Wartung des Fahrzeugs und der Einbauten, einschließlich der Medizintechnik, einzuweisen. p) Die Übergabe hat am Standort des Auftraggebers zu erfolgen. Die Übergabe am Standort der Produktionsstätte des Bieters innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zulässig, wenn die Kosten für die Überführung entfallen. - Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der LandratGreifswald
Lieferung von 5 Rettungstransportwagen (RTW) zum Auf- uns Ausbau mit Wechselkoffersystem
a) Es werden 5 gleiche Basisfahrzeuge mit dem Auf- und Ausbau als Krankentransportwagen Typ C nach den aktuellen DIN-Normen (DIN EN 1789, DIN 13500 und DIN 1865-5) öffentlich ausgeschrieben. Das Fahrgestell, der Wechselkofferaufbau und die Ausstattung sind für alle Fahrzeuge identisch. Die Wechselkoffermodule sind für mind. 2 Fahrgestellwechsel - nach jeweils ca. 7 Jahren - auszulegen. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Wechselkoffermodule auf ein baugleiches Fahrgestell und auf ein bauähnliches Fahrgestell (z.B. Fahrgestell neuerer Bauart/Generation mit neuen Anbindungspunkten/Aufnahmepunkten für den Wechselkoffer) umsetzen zu können. Zusätzlich sind die Fahrzeuge für einen Einsatz im Telenotarztbetrieb vorzurüsten. b) Die gültigen EG-Richtlinien zur EMV (elektromagnetischen Verträglichkeit) elektrischer und elektronischer Betriebsmittel sind einzuhalten, wenn sie auf Baugruppen, Bauteile und das Gesamtprodukt zutreffend sind. c) Die Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO, der DIN EN 1789, der DIN EN 55025, der DIN EN 60601 und den sonstigen anerkannten Regeln der Technik entsprechen, ferner den nach nationalem Recht gültigen ECE-Regelungen, den Unfallverhütungsvorschriften und den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. d) Die Fahrzeuge sind vollgetankt an den Auftraggeber zu übergeben. e) Zur Übernahme durch den Auftraggeber müssen alle erforderlichen Unterlagen, Abnahmeprotokolle und technischen Dokumentationen vorliegen. Sie sind dem Auftraggeber auszuhändigen. Bei Übergabe erfolgt eine Übergabeinspektion. Es wird ein Abnahmeprotokoll pro Fahrzeug erstellt. f) Eventuell erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen und durch den Bieter zu seinen Lasten zu erwirken und in deutscher Sprache vorzulegen. g) Dem Auftraggeber sind alle entsprechenden Unterlagen für eine Betriebszulassung und Überführung der Fahrzeuge zum Einsatzort auszuhändigen. h) Dem Auftraggeber sind auf Verlangen Angebote über Service/Kundendienst zu legen. i) Der Hersteller übernimmt die volle Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland für mindestens 12 Monate ab Abnahme, im Weiteren gemäß vertraglicher Vereinbarung. j) Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Nebenkosten enthalten. k) Sofern zur Leistung im Leistungsverzeichnis keine weitere Präzisierung erfolgt, beinhaltet der angefragte Leistungsumfang (allg. Kalkulationsumfang) immer das Liefern, Verlegen, Montieren und Anschließen aller genannten Baugruppen, Geräte, Positionen, Gegenstände usw. bis zur betriebsfertigen und vollständigen funktionellen Nutzbarkeit, einschließlich aller Nebenleistungen, sowie erforderlicher Befestigungs- und Anschlussmaterialien, einschließlich der Kosten für Inbetriebnahme, Anpassung und Übergabe. l) Der Auftraggeber behält sich vor, als optional gekennzeichnete Positionen nach Auftragserteilung bzw. auf einzelne ausgeschriebenen Positionen zu verzichten. m) Die Mängelhaftung für das Grundfahrzeug, die Sonderausstattungen, die Sonderausbauten und alle mitgelieferten Geräte beginnt mit der Abnahme der Fahrzeuge durch den Auftraggeber (siehe unter e). n) Für den Betrieb von Geräten erforderliche Batterien/Akkus sind beizustellen. o) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen vorher abgestimmten Personenkreis des Auftraggebers zum Aufbau sowie zur Handhabung und Wartung des Fahrzeugs und der Einbauten, einschließlich der Medizintechnik, einzuweisen. p) Die Übergabe hat am Standort des Auftraggebers zu erfolgen. Die Übergabe am Standort der Produktionsstätte des Bieters innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zulässig, wenn die Kosten für die Überführung entfallen. - Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtN/AFrist: 12. Aug.
Heizung
1. Allgemeines Die Wärmeversorgung des Erweiterungsbaus erfolgt über die bestehende Heizungsanlage des Bestandsgebäudes. Die Anbindung des Neubaus erfolgt über einen neu herzustellenden Heizkreis einschließlich sämtlicher erforderlicher Armaturen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen. Die Heizungsanlage dient ausschließlich der Beheizung des Erweiterungsbaus und wird als geschlossenes Warmwasser-Heizsystem gemäß DIN EN 12828 ausgeführt. Das Heizungswasser muss den Anforderungen der VDI 2035 entsprechen. Die Planung und Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Einhaltung der aktuell gültigen DIN-, EN-, VDI- und GEG-Vorschriften. ________________________________________ 2. Wärmeerzeugung und hydraulische Einbindung Die Wärmeerzeugung erfolgt bauseits über die vorhandene Heizungsanlage des Bestandsgebäudes. Der Erweiterungsbau wird hydraulisch an das bestehende Heizungsnetz angeschlossen. Zur hydraulischen Entkopplung der Anlagenbereiche wird eine hydraulische Weiche installiert. Die Heizkreisversorgung erfolgt über elektronisch geregelte Hocheffizienzpumpen mit differenzdruckabhängiger Drehzahlregelung. Sämtliche Pumpen sind mit Wärmedämmschalen gemäß Gebäudeenergiegesetz auszuführen und besitzen eine Kommunikationsschnittstelle zur Einbindung in die Gebäudeautomation. ________________________________________ 3. Armaturen und Sicherheitseinrichtungen Die Heizungsanlage erhält sämtliche für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Armaturen. Hierzu gehören insbesondere: - Absperrarmaturen - druckunabhängige Regelventile - Strangregulierventile - Rückschlagventile - Schmutzfänger - Mikroblasen- und Magnetitabscheider - Sicherheitsventile - Thermometer - Manometer - Wärmemengenzähler - Füll-, Entleerungs- und Entlüftungseinrichtungen Alle Armaturen sind dauerhaft zugänglich anzuordnen und entsprechend DIN 2403 dauerhaft zu kennzeichnen. ________________________________________ 4. Rohrleitungsnetz Das Wärmeverteilnetz wird als Zweirohrsystem ausgeführt. Die Rohrleitungen bestehen aus nahtlosen Stahlrohren nach DIN EN 10216 und werden mittels Schweißverbindungen hergestellt. Rohrhalterungen werden mit schallentkoppelten Rohrschellen entsprechend DIN 4109 ausgeführt. Die Leitungsführung erfolgt innerhalb der Technikräume sowie oberhalb der abgehängten Decken. Rohrdehnungen sind durch geeignete Leitungsführung, Festpunkte und Gleitlager aufzunehmen. Sämtliche Rohrleitungen sowie Armaturen erhalten eine Wärmedämmung gemäß den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). ________________________________________ 5. Raumheizung Die Beheizung sämtlicher Aufenthaltsräume erfolgt über eine Warmwasser-Fußbodenheizung als Niedertemperatur-Heizsystem. Jeder Raum erhält einen eigenen Heizkreis. Die Heizkreisverteiler werden komplett vormontiert geliefert und bestehen aus: - Vor- und Rücklaufverteiler - Durchflussmessern - voreinstellbaren Ventileinsätzen - Absperreinrichtungen - Entlüftungsventilen - Entleerungseinrichtungen - Befestigungssystemen - Verteilerkasten einschließlich Zubehör. Die Heizkreise werden entsprechend den Planungsunterlagen hydraulisch abgeglichen. ________________________________________ 6. Schnittstelle Gebäudeautomation (MSR) Die Heizkreisverteiler sind für die Aufnahme thermischer bzw. motorischer Stellantriebe vorzubereiten. Die Lieferung, Montage, elektrische Verdrahtung, Parametrierung sowie Inbetriebnahme der Raumtemperaturfühler und der thermischen bzw. motorischen Stellantriebe erfolgt bauseits durch das Gewerk Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR). Der Heizungsauftragnehmer liefert und montiert die Heizkreisverteiler einschließlich der erforderlichen Ventileinsätze und schafft sämtliche mechanischen Voraussetzungen zur Aufnahme der Stellantriebe. Die Ansteuerung der Heizkreise erfolgt vollständig über die Gebäudeautomation. Der hydraulische Abgleich der Heizkreise ist Bestandteil des Gewerkes Heizung. ________________________________________ 7. Wärmemengenerfassung Zur Erfassung des Energieverbrauches wird ein Wärmemengenzähler installiert. Die Wärmemengenerfassung erfolgt MID-konform. Die Übertragung der Messwerte erfolgt über M-Bus an die Gebäudeautomation. ________________________________________ 8. Dämmung Alle Heizungsrohrleitungen, Armaturen und Verteiler erhalten eine Wärmedämmung entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Die Dämmung ist dauerhaft, formstabil und diffusionshemmend auszuführen. An Armaturen sind demontierbare Dämmkappen vorzusehen. ________________________________________ 9. Kennzeichnung Alle Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Anlagenkomponenten sind dauerhaft zu beschriften. Die Kennzeichnung erfolgt entsprechend DIN 2403 sowie den Vorgaben des Auftraggebers. Fließrichtungen sind dauerhaft kenntlich zu machen. ________________________________________ 10. Inbetriebnahme Vor der Inbetriebnahme sind sämtliche Rohrleitungen gründlich zu spülen. Anschließend erfolgt: - Druckprüfung - Dichtheitsprüfung - Befüllung mit aufbereitetem Heizungswasser nach VDI 2035 - vollständige Entlüftung - hydraulischer Abgleich - Funktionsprüfung sämtlicher Heizkreise - Probebetrieb der Gesamtanlage. Während der Estrichaustrocknung ist das Funktionsheizen gemäß DIN EN 1264 einschließlich vollständiger Dokumentation durchzuführen. ________________________________________ 11. Dokumentation Vor der Abnahme sind folgende Unterlagen vollständig zu übergeben: - Revisionsunterlagen - Bestandspläne - Hydraulikschema - Armaturenverzeichnis - Fabrikatsnachweise - Wartungs- und Bedienungsanleitungen - Druckprüfprotokolle - Spülprotokolle - Protokoll der Wasseraufbereitung gemäß VDI 2035 - Nachweis des hydraulischen Abgleichs - Funktionsheizprotokoll - Einregulierungsprotokolle - Herstellerunterlagen - CE-Konformitätserklärungen. Die Übergabe erfolgt in Papierform sowie zusätzlich in digitaler Form. - Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtN/AFrist: 12. Aug.
Heizung
1. Allgemeines Die Wärmeversorgung des Erweiterungsbaus erfolgt über die bestehende Heizungsanlage des Bestandsgebäudes. Die Anbindung des Neubaus erfolgt über einen neu herzustellenden Heizkreis einschließlich sämtlicher erforderlicher Armaturen, Mess- und Sicherheitseinrichtungen. Die Heizungsanlage dient ausschließlich der Beheizung des Erweiterungsbaus und wird als geschlossenes Warmwasser-Heizsystem gemäß DIN EN 12828 ausgeführt. Das Heizungswasser muss den Anforderungen der VDI 2035 entsprechen. Die Planung und Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Einhaltung der aktuell gültigen DIN-, EN-, VDI- und GEG-Vorschriften. ________________________________________ 2. Wärmeerzeugung und hydraulische Einbindung Die Wärmeerzeugung erfolgt bauseits über die vorhandene Heizungsanlage des Bestandsgebäudes. Der Erweiterungsbau wird hydraulisch an das bestehende Heizungsnetz angeschlossen. Zur hydraulischen Entkopplung der Anlagenbereiche wird eine hydraulische Weiche installiert. Die Heizkreisversorgung erfolgt über elektronisch geregelte Hocheffizienzpumpen mit differenzdruckabhängiger Drehzahlregelung. Sämtliche Pumpen sind mit Wärmedämmschalen gemäß Gebäudeenergiegesetz auszuführen und besitzen eine Kommunikationsschnittstelle zur Einbindung in die Gebäudeautomation. ________________________________________ 3. Armaturen und Sicherheitseinrichtungen Die Heizungsanlage erhält sämtliche für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Armaturen. Hierzu gehören insbesondere: - Absperrarmaturen - druckunabhängige Regelventile - Strangregulierventile - Rückschlagventile - Schmutzfänger - Mikroblasen- und Magnetitabscheider - Sicherheitsventile - Thermometer - Manometer - Wärmemengenzähler - Füll-, Entleerungs- und Entlüftungseinrichtungen Alle Armaturen sind dauerhaft zugänglich anzuordnen und entsprechend DIN 2403 dauerhaft zu kennzeichnen. ________________________________________ 4. Rohrleitungsnetz Das Wärmeverteilnetz wird als Zweirohrsystem ausgeführt. Die Rohrleitungen bestehen aus nahtlosen Stahlrohren nach DIN EN 10216 und werden mittels Schweißverbindungen hergestellt. Rohrhalterungen werden mit schallentkoppelten Rohrschellen entsprechend DIN 4109 ausgeführt. Die Leitungsführung erfolgt innerhalb der Technikräume sowie oberhalb der abgehängten Decken. Rohrdehnungen sind durch geeignete Leitungsführung, Festpunkte und Gleitlager aufzunehmen. Sämtliche Rohrleitungen sowie Armaturen erhalten eine Wärmedämmung gemäß den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). ________________________________________ 5. Raumheizung Die Beheizung sämtlicher Aufenthaltsräume erfolgt über eine Warmwasser-Fußbodenheizung als Niedertemperatur-Heizsystem. Jeder Raum erhält einen eigenen Heizkreis. Die Heizkreisverteiler werden komplett vormontiert geliefert und bestehen aus: - Vor- und Rücklaufverteiler - Durchflussmessern - voreinstellbaren Ventileinsätzen - Absperreinrichtungen - Entlüftungsventilen - Entleerungseinrichtungen - Befestigungssystemen - Verteilerkasten einschließlich Zubehör. Die Heizkreise werden entsprechend den Planungsunterlagen hydraulisch abgeglichen. ________________________________________ 6. Schnittstelle Gebäudeautomation (MSR) Die Heizkreisverteiler sind für die Aufnahme thermischer bzw. motorischer Stellantriebe vorzubereiten. Die Lieferung, Montage, elektrische Verdrahtung, Parametrierung sowie Inbetriebnahme der Raumtemperaturfühler und der thermischen bzw. motorischen Stellantriebe erfolgt bauseits durch das Gewerk Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR). Der Heizungsauftragnehmer liefert und montiert die Heizkreisverteiler einschließlich der erforderlichen Ventileinsätze und schafft sämtliche mechanischen Voraussetzungen zur Aufnahme der Stellantriebe. Die Ansteuerung der Heizkreise erfolgt vollständig über die Gebäudeautomation. Der hydraulische Abgleich der Heizkreise ist Bestandteil des Gewerkes Heizung. ________________________________________ 7. Wärmemengenerfassung Zur Erfassung des Energieverbrauches wird ein Wärmemengenzähler installiert. Die Wärmemengenerfassung erfolgt MID-konform. Die Übertragung der Messwerte erfolgt über M-Bus an die Gebäudeautomation. ________________________________________ 8. Dämmung Alle Heizungsrohrleitungen, Armaturen und Verteiler erhalten eine Wärmedämmung entsprechend den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Die Dämmung ist dauerhaft, formstabil und diffusionshemmend auszuführen. An Armaturen sind demontierbare Dämmkappen vorzusehen. ________________________________________ 9. Kennzeichnung Alle Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Anlagenkomponenten sind dauerhaft zu beschriften. Die Kennzeichnung erfolgt entsprechend DIN 2403 sowie den Vorgaben des Auftraggebers. Fließrichtungen sind dauerhaft kenntlich zu machen. ________________________________________ 10. Inbetriebnahme Vor der Inbetriebnahme sind sämtliche Rohrleitungen gründlich zu spülen. Anschließend erfolgt: - Druckprüfung - Dichtheitsprüfung - Befüllung mit aufbereitetem Heizungswasser nach VDI 2035 - vollständige Entlüftung - hydraulischer Abgleich - Funktionsprüfung sämtlicher Heizkreise - Probebetrieb der Gesamtanlage. Während der Estrichaustrocknung ist das Funktionsheizen gemäß DIN EN 1264 einschließlich vollständiger Dokumentation durchzuführen. ________________________________________ 11. Dokumentation Vor der Abnahme sind folgende Unterlagen vollständig zu übergeben: - Revisionsunterlagen - Bestandspläne - Hydraulikschema - Armaturenverzeichnis - Fabrikatsnachweise - Wartungs- und Bedienungsanleitungen - Druckprüfprotokolle - Spülprotokolle - Protokoll der Wasseraufbereitung gemäß VDI 2035 - Nachweis des hydraulischen Abgleichs - Funktionsheizprotokoll - Einregulierungsprotokolle - Herstellerunterlagen - CE-Konformitätserklärungen. Die Übergabe erfolgt in Papierform sowie zusätzlich in digitaler Form.
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