Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-LandauKaiserslauternTED
Wartung der Abwasser-Hebeanlagen
Wartungsvertrag Abwasser-Hebeanlagen (13 offene Systeme und 7 geschlossene Systeme) 01.06.2026 bzw. ab Zuschlagserteilung - 31.05.2030 - Verlängerung bis max. 31.05.2032
Gebäudewartung
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Inhalt auf einen Blick
Wartungsvertrag Abwasser-Hebeanlagen (13 offene Systeme und 7 geschlossene Systeme) 01.06.2026 bzw. ab Zuschlagserteilung - 31.05.2030 - Verlängerung bis max. 31.05.2032
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
- Veröffentlicht:
- 02. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Gebäudewartung
Ausschreibungsbeschreibung
Wartungsvertrag Abwasser-Hebeanlagen (13 offene Systeme und 7 geschlossene Systeme) 01.06.2026 bzw. ab Zuschlagserteilung - 31.05.2030 - Verlängerung bis max. 31.05.2032
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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10- Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)Frankfurt am MainFrist: 14. Juli
Fahrtreppenerneuerung 2026/2027
Erneuerung von Verkehrsfahrtreppen, Austausch durch werksgefertigte Anlagen in den folgenden U- Bahn Stationen: Hauptwache, Römer, Konstablerwache. Kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen, Definition: Register 3. Los 1: 6 Fahrtreppen in der Station Hauptwache, interne Nummer 05, 06, 12, 13, 55 und 56 Los 2: 2 Fahrtreppen in der Station Römer, interne Nummer 01 und 02 Los 3: 3 Fahrtreppen in der Station Konstablerwache, interne Nummer 03,10 und 11 Lieferzeit / Projektablauf (1) Der Auftragnehmer hat dem Angebot einen Ausführungs- und Terminplan gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B vorzulegen. Der Terminplan hat den vollständigen Ablauf der Ausführung vom Beginn der ersten Leistung bis zur Fertigstellung der Gesamtleistung einschließlich definierter Meilensteine darzustellen. Dem Terminplan müssen die Termine und Bedingungen der beschriebenen Lose, siehe Register 1, zugrunde liegen. (2) Die erforderliche Dokumentation muss sechs Wochen nach Auftragsvergabe wie folgt vorgelegt werden: 1. Statische Berechnung zur Einbringung der jeweiligen Fahrtreppe(n) in das Bauwerk. 2. Details zu den Befestigungspunkten bzw. Zugpunkten einschließlich der statischen Berechnung und dem zugehörigen Prüfbericht. 3. Vergleich der Auflagerlasten (vorher/nachher) 4. Einbauzeichnung des Herstellers (Neuanlage). 5. Bau- und Montageablaufplan. 6. Bauteilmaße / Versandmaße der einzelnen Fachwerkteile. 7. Prüfbericht zur statischen Berechnung für das Fahrtreppentragwerk. 8. Festigkeits- und Stabilitätsnachweis der Fahrtreppenkonstruktion. 9. Stammdatenblatt / Beschreibung der Fahrtreppe. 10. Montageanweisungen 11. Zulassung Anker, etc. 12. Falls erforderlich, weitere Nachweise. Für die weitere vom AG zuständige Bearbeitung (interne Prüfung, Prüfstatiker, technische Aufsichtsbehörde) muss bis zum Vorliegen des Zustimmungsbescheides mit 10 Wochen kalkuliert werden. (3) Der Projektplan für die Abwicklung des Projektes muss alle Arbeiten und Übergabepunkte bis zur Abnahme enthalten. Dabei müssen die folgenden Punkte aufgeführt sein: - Produktionszeit - Bereitstellung der Dokumentationen zum Genehmigungsverfahren durch die Technische Aufsichtsbehörde. - Installation - Inbetriebnahme - mängelfreie Abnahme inklusive Übergabe der technischen Dokumentation Zwischentermine: Die Bauleitung behält sich vor, in einvernehmlicher Abstimmung mit dem AN Zwischentermine festzulegen Wartungsvertrag (für die Dauer von fünf Jahren) Der den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Wartungsvertrag, der insoweit mit Zuschlagserteilung zwischen AN und AG ebenfalls zustande kommt, gültig für jede Fahrtreppe ab Abnahme durch den Projektleiter der VGF für fünf Jahre, regelt die zu erfüllenden Leistungen des AN in Bezug auf die Wartung und Inspektion der Fahrtreppen sowie die dafür notwendigen Randbedingungen mit dem Ziel, unerwünschte Ausfallereignisse und Fehler mit Auswirkungen auf den Betrieb zu vermeiden bzw. diese durch eine hohe Zuverlässigkeit der Fahrtreppen zu minimieren. - Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)Frankfurt am MainFrist: 14. Juli
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Rahmenvereinbarung Business Analysts / Requirements Engineers
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Sie ist insbesondere zuständig für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, die Abwicklung eines wesentlichen Teils der staatlichen Kassengeschäfte und die Prozessführung für den Freistaat Bayern, insbesondere vor den Zivilgerichten. Zudem ist das Landesamt ein bedeutender IT-Dienstleister für alle Ressorts. Hierzu befinden sich in München und Regensburg die Fachleitstellen sowie die IuK-Abteilungen. Die Fachverfahren für die genannten Tätigkeitsbereiche werden zum Teil selbst entwickelt, es kommt aber auch Software zum Einsatz, die von externen Firmen zugekauft ist und ggf. angepasst wurde. Der produktive Betrieb der rund 50 Fachverfahren wird in Zusammenarbeit mit einem staatlichen Rechenzentrum abgewickelt. Mehrere hundert Test- und Entwicklungssysteme sowie zentrale Systeme für die allgemeine Büro-IT werden in Eigenregie an den Standorten München und Regensburg betrieben. Vor Ort nötige Systeme, wie z. B. Fileserver, befinden sich an den einzelnen Standorten. Der Freistaat Bayern betreibt, um seine Aufgaben erfüllen zu können, zahlreiche Fachverfahren. Im LfF sind das neben einem Bezüge- und Personalverfahren und einem Mitarbeiterserviceportal u.a. Verfahren für die Festsetzung von Beihilfe und Dienstunfallleistungen, für das Reisemanagement bzw. die Reiseabrechnung, für die Haushaltsaufstellung, die Verteilung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die einzelnen Behörden sowie zur Erteilung von Zahlungsanordnungen an die staatlichen Kassen. Um den Betrieb weiterhin aufrecht erhalten zu können, sucht das LfF zur Unterstützung der Fachkonzeption bei Neu- oder Weiterentwicklungen dieser (und ggfs. weiterer hier nicht aufgeführter) Verfahren „Business Analysts“ bzw. „Requirements Engineers“ (BAs / REs). Die Beschaffung umfasst eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von BAs/REs auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für die Dauer von 48 Monate mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Ein Abruf (Einzelauftrag) entspricht dabei einen BA/RE für in der Regel jeweils 18 Monate. Für die Dauer der Rahmenvereinbarung wird von insgesamt ca. 18 Abrufen ausgegangen. Dieser Umfang stellt nur die geschätzte Menge dar, eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden. Die Höchstabnahmemenge umfasst 22 Abrufe. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Es werden nach Zuschlagserteilung sofort drei BAs/REs benötigt (entspricht 3 Abrufe), deren Profile und das ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Anlage A7.1) bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen sind. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft der angebotenen Mitarbeiter zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen – FinanzIT Bayern, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzen. - Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und VergabeRegensburgFrist: 21. Aug.
Rahmenvereinbarung Business Analysts / Requirements Engineers
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Sie ist insbesondere zuständig für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, die Abwicklung eines wesentlichen Teils der staatlichen Kassengeschäfte und die Prozessführung für den Freistaat Bayern, insbesondere vor den Zivilgerichten. Zudem ist das Landesamt ein bedeutender IT-Dienstleister für alle Ressorts. Hierzu befinden sich in München und Regensburg die Fachleitstellen sowie die IuK-Abteilungen. Die Fachverfahren für die genannten Tätigkeitsbereiche werden zum Teil selbst entwickelt, es kommt aber auch Software zum Einsatz, die von externen Firmen zugekauft ist und ggf. angepasst wurde. Der produktive Betrieb der rund 50 Fachverfahren wird in Zusammenarbeit mit einem staatlichen Rechenzentrum abgewickelt. Mehrere hundert Test- und Entwicklungssysteme sowie zentrale Systeme für die allgemeine Büro-IT werden in Eigenregie an den Standorten München und Regensburg betrieben. Vor Ort nötige Systeme, wie z. B. Fileserver, befinden sich an den einzelnen Standorten. Der Freistaat Bayern betreibt, um seine Aufgaben erfüllen zu können, zahlreiche Fachverfahren. Im LfF sind das neben einem Bezüge- und Personalverfahren und einem Mitarbeiterserviceportal u.a. Verfahren für die Festsetzung von Beihilfe und Dienstunfallleistungen, für das Reisemanagement bzw. die Reiseabrechnung, für die Haushaltsaufstellung, die Verteilung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die einzelnen Behörden sowie zur Erteilung von Zahlungsanordnungen an die staatlichen Kassen. Um den Betrieb weiterhin aufrecht erhalten zu können, sucht das LfF zur Unterstützung der Fachkonzeption bei Neu- oder Weiterentwicklungen dieser (und ggfs. weiterer hier nicht aufgeführter) Verfahren „Business Analysts“ bzw. „Requirements Engineers“ (BAs / REs). Die Beschaffung umfasst eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von BAs/REs auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für die Dauer von 48 Monate mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Ein Abruf (Einzelauftrag) entspricht dabei einen BA/RE für in der Regel jeweils 18 Monate. Für die Dauer der Rahmenvereinbarung wird von insgesamt ca. 18 Abrufen ausgegangen. Dieser Umfang stellt nur die geschätzte Menge dar, eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden. Die Höchstabnahmemenge umfasst 22 Abrufe. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Es werden nach Zuschlagserteilung sofort drei BAs/REs benötigt (entspricht 3 Abrufe), deren Profile und das ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Anlage A7.1) bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen sind. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft der angebotenen Mitarbeiter zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen – FinanzIT Bayern, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzen. - Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Abt. 4 - Bau, Liegenschaften und GebäudemanagementFrist: 28. Mai
Sachverständigenprüfung an technischen Anlagen und Einrichtungen nach TAnlVO LSA / Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Z04040-26-05-045 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Abt. 4 - Bau, Liegenschaften und Gebäudemanagement Kurt-Mothes-Staße 1 06120 Halle (Saale) Deutschland Telefonnummer: +49 3455521204 Telefaxnummer: +49 3455527612 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.uni-halle.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Sachverständigenprüfungen an den Standorten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ab dem Jahr 2026, entsprechend der Verordnung über technische Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt (TAnlVO) vom 29.05.2006 in der aktuell gültigen Fassung Menge und Umfang: Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist im Zeitraum ab Quartal III / 2026 bis einschließlich Ende Quartal IV / 2026 (ggf. in Verlängerung bis Ende Quartal I / 2027) verpflichtet technische Anlagen auf die Einhaltung und Funktionsweise durch Prüfsachverständige überprüfen zu lassen. Die Prüfung ist durch Prüfberichte zu dokumentieren. Grundlage der Prüfung ist die Verordung über technische Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt (TAnlVO LSA) vom 29.05.2006 in der aktuell gültigen Fassung. Insgesamt sind Überprüfungen in 19 Liegenschaften notwendig. Dabei handelt es sich um folgende Anlagentypen: 47 x RLT-Anlagen und Ventilatoren 380 x Brandschutzklappen 22 x natürliche Rauchabzüge 6 x Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 15 x Brandmeldeanlagen Ort der Leistung: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Abt. 4 - Bau, Liegenschaften und Gebäudemanagement Ref. 4.4 - Technisches Gebäudemanagement Kurt-Mothes-Straße 1 06120 Halle (Saale) 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.03.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 1. Der Bieter wird aufgefordert gemeinsam mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bis spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung Kontakt mit dem im Auftragsschreiben benannten Ansprechpartner der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufzunehmen um eventuelle Terminabstimmungen vorzunehmen. 2. Der Vertrag endet automatisch nach Leistungserfüllung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e06266a6c-372cc77aaca319d9 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 28.05.2026 13:00 Ablauf der Bindefrist: 29.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Entfällt, da keine Sicherheitsleistungen gefordert werden. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Entfällt, da keine Regelung getroffen wird. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung zur Eignung, abrufbar unter https://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=54343&elem=3138214 Übersicht der Prüfberechtigten Personen des Bieters für die jeweiligen Prüfbereiche; Zertifizierung bzw. Qualifikationsnachweis der Prüfberechtigten Personen für die jeweiligen Prüfbereiche Eigenerklärung über mind. 3 geeignete und im Leistungsum - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
Rahmenvertrag für Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung - Technische Ausrüstung M nach § 55 ff HOAI ,Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8), LP2 bis LP 8 / Besondere Leistungen - VgV-36-3322-25
1. Angaben zur Baumaßnahme - Allgemeine Beschreibung: Es soll ein Rahmenvertrag für die Leistungen Technische Gebäudeausrüstung – M gem. §55 ff HOAI für Einfache Baumaßnahmen (RBBau Abschnitt D) und Bauprojekt (RBBau Abschnitt E) für drei Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geschlossen werden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BAM integriert Forschung, Bewertung und Beratung in Technik und Chemie unter einem Dach. Die Standorte der BAM sind: 1. Unter den Eichen (UE): Unter den Eichen 87, 12 205 Berlin mit 39 Gebäuden (davon 9 Verwaltungsgebäude, 8 Laborgebäude, 13 Büro- und Laborgebäude, 9 sonstige Nutzungen). 2. Fabeckstraße (FB), Unter den Eichen 44-46, 12 203 Berlin mit 7 Gebäuden (davon 1 Verwaltungsgebäude, 0 Laborgebäude, 4 Büro- und Laborgebäude, 2 sonstige Nutzungen. 3. Adlershof (AH), Richard-Willstätter-Str. 11,12 489 Berlin mit 8 Gebäuden (davon 2 Verwaltungsgebäude, 1 Laborgebäude, 3 Büro- und Laborgebäude, 2 sonstige Nutzungen). Der überwiegende Teil der historischen Gebäude der Standorte „Unter den Eichen“ sowie „Fabeckstraße“ stehen unter Denkmalschutz/Ensembleschutz. Die planerische und technische Umsetzung des Einzelauftrags bzw. der Einzelmaßnahme kann sich auf mehr als ein Jahr erstrecken, insbesondere für Bauprojekte ist in der Regel mit 2-3 Jahren zu rechnen. - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Die Liegenschaften sind der Bundesrepublik Deutschland oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zugeordnet. Beide werden durch das BBR vertreten, für alle Baumaßnahmen wird das BBR als alleiniger vertraglicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund werden zwei Rahmenverträge abgeschlossen. 1. Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland/BMWSB/BBR 2. Auftraggeber: BImA/BBR Nutzerin ist in beiden Fällen die BAM - Gebäudenutzung: Bürogebäude, Laborgebäude, Werkstattgebäude - Art der Baumaßnahme: Einfache Baumaßnahmen nach RBBau Abschnitt D Bauprojekte nach RBBau Abschnitt E Sanierung / Umbau / Brandschutzsanierung - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Aktuell geht der Bauherr von einem Bauvolumen von 4.100.000 € netto (KG 400) für Einfache Baumaßnahmen und Bauprojekte aus. - Projektdauer: Der Rahmenvertrag wird mit der Laufzeit eines Jahres abgeschlossen, und kann dreimal – ohne Rechtsanspruch – um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §55 ff HOAI 2021, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 - Leistungsbild: Grundleistungen der Lph 2-9 für Einfache Baumaßnahmen und Bauprojekte nach RBBau sowie Besondere Leistungen. Es sind pro Maßnahme nicht immer alle Leistungsphasen zu erbringen. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Die Leistung ist sofort mit Abschluss des Rahmenvertrages und Abruf per Einzelauftrag zu erbringen. (ab Ende 2.Quartal 2026) Bei Rahmenvereinbarungen Schätzwert/Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: Schätzwert (netto): Es wird von einem Honorar für die Leistung Technische Ausrüstung -M gem. § 55 HOAI 2021 für den Bauunterhalt bzw. die Einfachen Baumaßnahmen sowie Bauprojekte über 4 Jahre Vertragslaufzeit von ca. 2.000.000,00 € netto ausgegangen (KG 400). Höchstwert (brutto): Über die maximale Gesamtlaufzeit (Höchstwert) von 4 Jahren (1 Jahr Vertragslaufzeit zzgl. 3x Verlängerung) würde das eine Honorarsumme von ca. 2.380.000,00 € brutto ergeben. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass das Honorar jeweils anhand der Kosten des Einzelauftrags / der Einzelmaßnahme berechnet wird. - Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und VergabeRegensburg
Rahmenvereinbarung Entwickler
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Die FinanzIT BAYERN ist Teil des Landesamtes. Die FinanzIT BAYERN gliedert sich in mehrere Technik- und Leitstellenabteilungen an den Standorten Regensburg und München. Sie ist ein bedeutender IT-Dienstleister für alle bayerischen Ressorts und bietet Fachverfahren und weitere IT-Services für sowohl LfF-interne Zwecke als auch für die behördenübergreifende sowie allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger an. In der Abteilung Softwareentwicklung und Testcenter werden in diesem Zusammenhang entsprechende Entwicklungsleistungen erbracht. Es wird eine weitgehende Standardisierung der eingesetzten Technologien verfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um Client-Server-Architekturen, die bei Bestandsverfahren auf .NET und Java (clientseitige UIs mit Java Swing oder WPF) basieren. Neuentwicklungen werden vorrangig weborientiert durchgeführt (Angular, React). Die Backend-Entwicklung basiert auf den Technologien Java (Jakarta EE), .NET oder Node.js/NestJS. Die Zielarchitektur sieht grundsätzlich einen containerisierten Betrieb auf Basis der Kubernetes-Plattform vor. Im Rahmen der Entwicklung werden übliche Vorgehensweisen eingesetzt. Die Ticket- und Quellcodeverwaltung erfolgt mit Microsoft Azure DevOps-Systemen. Es bestehen Pipelines für Continuous Integration und Deployment (CI/CD). Der Entwicklungsprozess wird durch Werkzeuge zur Codeanalyse unterstützt. Organisatorisch wird ein iterativer, agiler Entwicklungsansatz in enger Zusammenarbeit von Fachseite und Softwareentwicklung verfolgt. Das LfF - Dienststelle Regensburg vergibt Entwicklungsleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich für die Dauer von 48 Monaten mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Benötigt werden Java Web, Java Desktop, Node.js sowie .NET Entwickler. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Mindesanforderungen an die jeweilige Entwickler-Kategorie sind im Leistungsverzeichnis definiert. Die geschätzte Abrufmenge für die o.a. Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst ca. 31 Abrufe (1 Abruf entspricht einem Entwickler für in der Regel 18 Monate). Eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden, die Höchstabnahmemenge umfasst nach derzeitigem Stand 45 Abrufe. Bei Abruf eines Entwicklers ist jeweils ein aussagekräftiges Mitarbeiterprofil unter Angabe des Namens des Entwicklers vorzulegen, welches die Berufserfahrung, Qualifikation und Erfahrungszeiten nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Qualifikation mittels Interviews zu überprüfen. Das zum Einsatz kommende Personal ist Teil eines Software-Entwicklungsteams und muss im Bedarfsfall in der Lage sein, bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen sowie ggf. eine Fehleranalyse durchzuführen. Weiterhin wirken sie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mit. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen und die Umsetzung von Unittests zum Aufgabenfeld. Nach Durchführung eines Abrufs (Einzelauftrags) sind die Leistungen an fünf Tagen pro Woche zu erbringen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur jeweiligen max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Ein Einzelabruf kann bei Bedarf auch weniger als 18 Monate umfassen. Der Auftraggeber benötigt bzw. setzt die abgerufenen Entwickler im Regelfall für die maximal mögliche Überlassungsdauer von 18 Monaten ein. Des Weiteren legt der Auftraggeber projektbedingt darauf Wert, dass zum Einsatz kommende Mitarbeiter in der Regel nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und unter entsprechender Berücksichtigung der nach dem AÜG einzuhaltenden Karenzzeit im Anschluss für den weiteren Einsatz (weiterer Abruf des gleichen Mitarbeiters) erneut ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch eine fallweise oder auch regelmäßige wöchentliche Vor-Ort-Präsenz von ca. 20% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters, zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder München) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. - Landkreis Grafschaft BentheimN/AFrist: 18. Mai
Ausstattung und Büromöbel für Missionsräume in Bonn und Berlin
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 202639 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V., FuO/Vergabestelle Hiroshimastr. 17 10785 Berlin Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: +49 30 26935 9235 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.fes.de/ Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Zur Umsetzung der vier strategischen Missionen der FES ist eine Umstellung von starren Abteilungsstrukturen auf flexible, kollaborative Arbeitsumgebungen (Desk-Sharing, Projekträume) essenziell. Menge und Umfang: Da die vorhandene Möblierung diese Transformation physisch blockiert, ist eine Erstausstattung gemäß des vorliegenden Flächenkonzepts unumgänglich. Diese Investition stellt die operative Handlungsfähigkeit der neuen Missions-Teams sicher und ist Voraussetzung für die Erreichung der strategischen Reformziele. Durch die modulare Ausstattung wird zudem sichergestellt, dass die Räume auch bei künftigen Anpassungen der Missions-Schwerpunkte flexibel nachjustiert werden können. Ort der Leistung: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Hiroshimastr. 28 10785 Berlin und - Godesberger Allee 149 53175 Bonn 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: alle Lose Beschreibung der Losaufteilung: 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: ab Zuschlagserteilung bis 30.08.2026 Die konkrete Ausführung der Leistung muss mit der FES-Projektleitung abgesprochen werden. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19df2b6d5b4-48e79c88c1c2d8a7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 18.05.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 30.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : siehe AGB der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 03 Angebot / Angebotsschreiben 07 Subunternehmerverpflichtungserklärung Los 1 bis Los 3 08 Bietergemeinschafts-/ARGE-Erklärung Los 1 bis Los 3 ausgefülltes Leistungsverzeichnis Los 1_Arbeitsplätze, Stauraum und Besprechung ausgefülltes Leistungsverzeichnis Los 2_Möblierung Nebenbereiche ausgefülltes Leistungsverzeichnis Los 3_Raum-in-Raum-Systeme Zertifikate und Produktdatenblätter der Einzelpositionen der einzelnen Lose gemäß 6.2. der Angebotsaufforderung Eigenerklärung zu Reparaturfähigkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Gewährleistung gemäß 6.3. der Angebotsaufforderung Servicekonzept gemäß Punkt 6.4. der Angebotsaufforderung Referenzliste: mind. 3 Referenzen für das/die jeweils angebotene(n) Los(e) der wesentlichen in den letzten drei Jahren 2025, 2024, 2023 erbrachten Leistungen (Mindestumsatz: 100.000, EUR netto) - diese müssen mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein und Angaben zum Rechnungswert enthalten. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2025, 2024, 2023 (Angaben getrennt pro Jahr) und über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angaben getrennt pro Jahr). Betriebshaftpflichtversicherung. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheines oder durch eine schriftliche Bestätigung eines Betriebshaftpflichtversicherers. Die Bestätigung lediglich eines Versicherungsmaklers über den Versicherungsschutz wird nicht akzeptiert. Anlage 3_Eigenerklärung Einhaltung Russland-Embargo_202639 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.: 15. Sonstiges: Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf bzw. Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter die oben bezeichnete Kontaktstelle unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 11.05.2026, 10:00 Uhr darauf hinzuweisen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Zuge der Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) der Bundesregierung, alle Rechnungssteller verpflichtet sind, Rechnungen in elektronischer Form an die FES zu übermitteln. Die E-Rech-VO gilt grundsätzlich für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder sonstige Leistung nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen abgerechnet wird. Mit der verpflichtenden Umstellung auf die E-Rechnung geht auch ein vorgeschriebenes Format XRechnung (CEN Norm 16931) einher. Somit ist eine Datenübertragung nur noch als strukturierter Datensatz erlaubt. PDF- oder Papierrechnungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht länger zulässig. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen die Nutzung der Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format direkt zu erstellen oder eine vorhandene XML-Rechnung hochzuladen oder zu versenden. Möbel (Sonstige),Möbel (Büro) - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.