Industrie- und Handelskammer CottbusCottbus
Wahlordnung IHK Cottbus 2026
Industrie- und Handelskammer Cottbus Wahlordnung IHK Cottbus 2026 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus hat am 7. Juli 2026 gemäß § 4 Satz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt g...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Industrie- und Handelskammer Cottbus
- Veröffentlicht:
- 30. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Öffentlichkeitsarbeit
Ausschreibungsbeschreibung
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Industrie- und Handelskammer Cottbus Wahlordnung IHK Cottbus 2026 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus hat am 7. Juli 2026 gemäß § 4 Satz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Wahlordnung beschlossen. (*Für eine bessere Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet, gemeint sind jedoch alle Geschlechter und Identitäten.) § 1 Wahlmodus (1) Die IHK-Zugehörigen wählen nach den folgenden Bestimmungen für die Dauer von fünf Jahren bis zu 50 Mitglieder der Vollversammlung. (2) 45 Mitglieder der Vollversammlung werden in allgemeiner, geheimer und freier Wahl von den IHK-Zugehörigen unmittelbar gewählt. (3) Bis zu fünf Mitglieder können in mittelbarer Wahl gem. § 22 von den unmittelbar gewählten Vollversammlungsmitgliedern hinzugewählt werden, die insoweit als Wahlpersonen handeln (Zuwahl). Die Zuwahl dient dazu, die Spiegelbildlichkeit der Vollversammlung zu verbessern. Hierbei sind die wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen zu berücksichtigen. Der Antrag auf Durchführung einer Zuwahl ist entsprechend zu begründen. § 2 Nachrücken, Nachfolgewahl (1) Für ein unmittelbar gewähltes Mitglied der Vollversammlung, das vor Ablauf der Wahlperiode ausscheidet, rückt der Kandidat nach, der bei der Wahl in derselben Wahlgruppe und im selben Wahlbezirk, sonst innerhalb der Wahlgruppe ohne Zugehörigkeit zum entsprechenden Wahlbezirk, die nächsthöchste Stimmzahl erreicht hat (Nachfolgemitglied). Endet die Wählbarkeit des Nachfolgemitglieds im Zeitraum zwischen Wahl und Nachrückfall, so endet auch die Stellung als Nachfolgemitglied. Gleiches gilt für den Wechsel
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Industrie- und Handelskammer PotsdamPotsdamIndustrie- und Handelskammer Potsdam Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Potsdam1 1 Für eine bessere Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet, gemeint sind jedoch alle Geschlechter und Identitäten. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Potsdam hat am 18. Juni 2026 gemäß § 4 Satz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. 1 S. 920), zuletzt geändert durch Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. 1, S. 3306), folgende Wahlordnung beschlossen: § 1 Wahlmodus (1) Die IHK-Zugehörigen der Industrie und Handelskammer wählen nach den folgenden Bestimmungen für die Dauer von fünf Jahren bis zu 83 Mitglieder der Vollversammlung. (2) 75 Mitglieder der Vollversammlung werden in allgemeiner, geheimer, freier und unmittelbarer Wahl von den IHK-Zugehörigen gewählt. (3) Bis zu acht Mitglieder können in mittelbarer Wahl gem. § 22 von den unmittelbar gewählten Vollversammlungsmitgliedern hinzugewählt werden, die insoweit als Wahlpersonen handeln (Zuwahl). Die Zuwahl dient dazu, die Spiegelbildlichkeit der Vollversammlung zu verbessern. Hierbei sind die wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen zu berücksichtigen. Der Antrag auf Durchführung einer Zuwahl ist entsprechend zu begründen. § 2 Nachrücken, Nachfolgewahl (1) Für ein unmittelbar gewähltes Mitglied der Vollversammlung, das vor Ablauf der Wahlperiode ausscheidet, rückt der Kandidat nach, der bei der Wahl in derselben Wahlgruppe und im selben Wahlbezirk, sonst innerhalb der Wahlgruppe ohne Zugehörigkeit zum entsprechenden Wahlbezirk, die nächsthöchste Stimmzahl erreicht hat (Nachfolgemitglied). Endet die Wählbarkeit des Nachfolgemitglieds im Zeitraum zwischen Wahl und Nachrückfall, so endet auch die Stellung aGebührentarif der IHK Heilbronn-Franken
IHK Heilbronn-FrankenGebührentarif der IHK Heilbronn-Franken Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat in ihrer Sitzung am 16. Juli 2026 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBI. I S. 3306), in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 2 lit. b) der Satzung der IHK Heilbronn-Franken die Änderung der Gebührenordnung durch Neufassung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken beschlossen. Der neue Gebührentarif tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. A. Außenhandel A.1. Ausstellung eines Carnets ATA A.1.1. für Kammerzugehörige 125,00 € A.1.2. für Nichtkammerzugehörige 215,00 € A.2. Regulierungsgebühr für ein ausgestelltes Carnet ATA 90,00 € A.3. Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigung von sonstigen Außenwirtschaftsdokumenten A.3.1. Bearbeitung von Papierdokumenten A.3.1.1. je Original 15,00 € A.3.1.2. jede weitere Durchschrift 2,00 € A.3.2. Online-Anträge („elektronisches Ursprungszeugnis“) 15,00 € B. Berufsbildung B.1. Ausbildung und Umschulung B.1.1. Registrierung und Prüfung B.1.1.1. Registrierung von digitalen Ausbildungs- und Umschulungsverträgen 70,00 € B.1.1.2. Registrierung von Ausbildungs- und Umschulungsverträgen in Papierform 89,00 € B.1.1.3. Zuschlaggebühr bei verspäteter Einreichung der Ausbildungs- und Umschulungsverträgen (BBiG § 11 und § 36) nach Beginn der Ausbildung/Umschulung 22,00 € B.1.1.4. Gebühr bei erneuter Zusendung der Unterlagen 18,00 € B.2. Prüfungswesen Ausbildung B.2.1. Prüfung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung in besonderen Fällen (§ 45 Abs. 2 und 3 BBiG) 84,00 € B.2.2. Zwischenprüfung (ohne gestreckte Abschlussprüfung) B.2.2.1. kaufmännisch 235,00 € B.2.2.2. gewerblich 280,00 € B.2.2.3. kaufmännisch mit erhöhtem Aufwand 215Erneuerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen der IHK Heilbronn-Franken
IHK Heilbronn-FrankenIndustrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken Erneuerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen der IHK Heilbronn-Franken Die IHK Heilbronn-Franken hat am 18. Juni 2026 nachfolgend benannten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wiederbestellt und vereidigt: Jörg Neumann für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ Löschungen Die öffentliche Bestellung von Anton Gerstner, Laxenburg, für das Sachgebiet "Naturstein“, Hansjörg Kaiser, Neuenstadt, für das Sachgebiet „Altlasten - Erkundung, Bewertung“ sowie Peter Rauner, Brackenheim, für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ sind gemäß § 22 Absatz 1a der Vorschriften der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) erloschen. Weitere Informationen zur Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie zum Bestellungsverfahren erhalten Sie bei der IHK Heilbronn-Franken unter der Tel.-Nr. 07131 9677-212.Dienstleistungen zur Durchführung der IHK-Onlinewahl Vollversammlung 2027-2032
Industrie- und Handelskammer (IHK) DresdenDresdenFrist: 01. Sept.a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden; Straße, Hausnummer: Langer Weg 4; Postleitzahl: 01239; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die IHK Dresden führt im September 2027 unter ihren ca. 88.000 wahlberechtigten Mitgliedsunternehmen die Wahl zum Vertretungsorgan, der Vollversammlung, für die Wahlperiode 2027-2032 durch. Die Wahl findet als reine Onlinewahl statt; eine zusätzliche Wahl per Brief (hybride Wahl) ist ausgeschlossen. Für die Onlinewahl sucht die IHK Dresden einen Dienstleister, der für die technisch-organisatorische Wahldurchführung verantwortlich ist. Darüber hinaus wird der Druck, die Kuvertierung und Postbereitstellung der personalisierten Wahleinladungsschreibungen mit den Zugangsdaten zur Teilnahme an der internetbasierten Wahl ausgeschrieben.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 01257; Ort: Dresden; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: nicht angegeben; Ende: nicht angegeben; April 2027 bis Oktober 2027 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 01.09.2026, 09:00 Uhr; Bindefrist: 09.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: 1) Rechtsverbindlich* gezeichnete Erklärungen (in Textform) nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Steuernummer möglich. 3) Angaben zu mindestens zwei wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren er-brachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) auf dem Fachgebiet technisch-organisatorische Durchführung von Onlinewahlen mit min. 10.000 Teilnehmern Die Referenzanforderungen können auch kumuliert durch eine Einzelreferenz erfüllt werden. 4) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen: für Personenschäden 3.000.000,00 € für sonstige Schäden 500.000,00 € 5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) *) Die rechtsverbindliche Zeichnung in Textform ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen. d. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich* gezeichnete Erklärungen (in Textform) abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung,Internetdienste/ Webdesign,IT-Systemdienstleistungen,Beratung/ Gutachten/ Studie (IT)IHK Lüneburg-Wolfsburg - Um-/Neubau Hauptgeschäftsstelle - Tischlerarbeiten, Fenster und Außentüren
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-WolfsburgFrist: 28. Sept.Titel IHK Lüneburg-Wolfsburg - Um-/Neubau Hauptgeschäftsstelle - Tischlerarbeiten, Fenster und Außentüren Beschreibung Die Industrie- und Handelskammer ("IHK") Lüneburg-Wolfsburg plant die Beschaffung von Tischlerarbeiten, Fenster und Außentüren. ausf. Beschreibung Die IHK Lüneburg-Wolfsburg vertritt die Interessen von 70.000 gewerblichen Unternehmen aus den Landkreisen Harburg, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Heidekreis, Celle und Gifhorn sowie der Stadt Wolfsburg gegenüber Politik und Verwaltung. Im Rahmen des Um- und Neubaus der Hauptgeschäftsstelle der IHK Lüneburg-Wolfsburg werden folgende Leistungen im Bereich Tischlerarbeiten, Fenster und Außentüren gesucht: Im Rahmen des Gewerks „Tischlerarbeiten – Fenster und Außentüren“ werden Fenster- und Außentürelemente des Gebäudekomplexes entsprechend den Planungsunterlagen erhalten, instand gesetzt, aufgearbeitet, rekonstruiert oder neu hergestellt. Die Leistungen umfassen – je nach Gebäudeteil – den Ausbau, die fachgerechte Aufarbeitung und den Wiedereinbau vorhandener Elemente sowie die Lieferung und Montage neuer Fenster- und Außentüren einschließlich aller zur vollständigen Funktionsfähigkeit erforderlichen Bauteile. Grundlage der Ausführung sind die Ausführungsplanung, die Detailzeichnungen sowie die Anforderungen des Denkmal-, Brand-, Schall- und Wärmeschutzes. Sämtliche Arbeiten sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Bestandssituation sowie der anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.Gebäude und Innenräume für: Grundsanierung Hauptgebäude [IHK Nord Westfalen - Standort Münster]
Industrie- und Handelskammer Nord WestfalenMünsterDie Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen [IHK Nord Westfalen] beabsichtigt Leistungen für Grundsanierung des IHK-Hauptgebäudes am Standort Münster zu vergeben. Im Rahmen einer ganzheitlichen und zukunftssicheren Standortentwicklung der IHK Nord Westfalen in Münster ist eine Grundsanierung des Hauptgebäudes vorgesehen. Erste Akutmaßnahmen (Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes, Dachsanierung Haus 1 und Hörsaal, Umnutzung der ehemaligen Registratur) sind bereits in der Ausführung bzw. abgeschlossen, die nahezu komplette Ertüchtigung des Hauptgebäudes (Haus 1 und Haus 2) ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Perspektivisch ist auch ein Zukunftskonzept zur Weiterentwicklung von Haupteingang, Foyer/Eingangshalle sowie Empfang in Verbindung mit dem im Jahr 2017 errichteten IHK-Bildungszentrum im Fokus. Dieses Zukunftskonzept ist im Rahmen der Planung zur berücksichtigen, aber nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Folgende Maßnahmen sind im Rahmen der Grundsanierung der Häuser 1 und 2 aktuell vorgesehen: Modernisierung der vorhandenen elektrotechnischen Infrastruktur; Veränderung der Grundrisse der Bürobereiche - ggf. inkl. raumakustischer Maßnahmen; Einbau einer geeigneten Kühlung in den Bürobereichen; Revitalisierung der Innenbereiche (Boden, Wand, Decke, Türen, etc.); Dachsanierung Haus 2 (Haus 1 bereits abgeschlossen); ggf. Fortführung des Brandschutzkonzeptes. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Auftraggeberin und im Hinblick auf der Auftraggeberin zur Verfügung stehende anmietbare Ausweichflächen ist von einer (bau-)abschnittsweisen Umsetzung, u.a. in Form der Leerziehung von Geschossteilen des Hauptgebäudes mit einem jeweils zeitweisen Umzug in die angemieteten Ausweichräume auszugehen. Ein baulicher Projektbeginn wurde gegenüber den Beschlussgremium für das 4. Quartal 2026 avisiert. Die Fertigstellung ist derzeit bis Ende 2028 vorgesehen. Die Baukosten (KG 300 - 400) der Maßnahme werden derzeit mit rund 4,9 Mio. Euro / brutto angesetzt. Der zihk-Magazin
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft BentheimOsnabrückFrist: 25. Sept.Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession zur verlegerischen Betreuung, Herstellung, Anzeigenverwaltung einschließlich Akquise / Vermarktung und zum Vertrieb der monatlich erscheinenden Zeitschrift "ihk-magazin" sowie der dazugehörigen Nebenpublikationen (Karriere mit Lehre und "KGT-Journal" "WirtschaftPlus") der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Die Auflage der Mitgliederzeitschrift liegt zwischen 30.000 und bis (über) 50.000. Der Auftragnehmer betreibt das Anzeigen- und Werbegeschäft nach Vorgaben des Auftraggebers auf eigene Rechnung. Der redaktionelle Teil wird dem Auftragnehmer von der IHK unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das ihk-magazin sowie die Nebenpublikationen zu werblichen Zwecken durch Anzeigen und Beilagen zu nutzen. Der Auftraggeber leistet einen Zuschuss zu den Herstellungskosten pro Ausgabe; die Zuschusszahlung ist nicht kostendeckend. Der Auftragnehmer trägt das Betriebsrisiko der kostendeckenden Finanzierung der Herstellung und des Vertriebs der Publikationen. Es handelt sich daher um eine Dienstleistungskonzession (im Sinne von § 105 GWB). Der Verlagsvertrag soll mit der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot im Oktober 2026 geschlossen werden. Die erste mit dem neuen Vertragspartner erstellte Ausgabe der IHK-Mitgliederzeitschrift wird spätestens zum 10. Februar 2027 erscheinen.Stadt Cottbus - Ex-ante 182-2026 Interimsbau Leitstelle Cottbus
Stadtverwaltung Cottbus, Geschäftsbereich II - Bau, Umwelt und Strukturentwicklung - Fachbereich HochbauCottbusFrist: 16. Sept.Hinweis: Diese Information erfolgt für geplante Freihändige Vergabeverfahren, Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren gemäß VOB, UVgO, Direktaufträge und freiberuflichen Leistungen bei denen keine weitere Veröffentlichung eines Teilnehmerwettbewerbes geplant ist. Auftragsgegenstand: Beschreibung: "Interimsbau Leitstelle Cottbus Die Integrierte Regionalleitstelle Lausitz (IRLS) koordiniert den Rettungs-dienst sowie den Brand- und Katastrophenschutz in der Stadt Cottbus und den Landkreisen Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster. Die vorhandenen Räume der IRLS reichen für den derzei-tigen Bedarf nicht mehr aus. Daher soll auf dem bestehenden Gelände eine vorübergehende räumliche Erweiterung geschaffen werden. Hierfür ist die Errichtung einer Interimslösung in Form eines mehrgeschossigen Containerbaus vorgesehen. Die Anlage soll in erster Linie zusätzliche Nutzflächen bereitstellen. Geplant sind Umkleide-, Sanitär- und Sozialräume, Büroarbeitsplätze sowie weitere für den Betrieb erforderliche Räume. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich ausschließlich um eine einfache, funktionale Containerlösung. Im Wesentlichen umfasst die Leistung die Aufstellung und Ausstattung einer Containeranlage auf dem vorhandenen Gelände. Leistungen: Exante Veröffentlichung von Planungsleistungen für voraussichtlich noch benötigte Leistungsbilder/Gutachten: 1. Vermessungsleistungen, 2. Baugrundgutachten 3. Artenschutzfachbeitrag, 4. ökologische Baubegleitung (Flora und Fauna), 5. Planung Elektro 6. Planung Heizung, Lüftung, Sanitär 7. Tragwerksplanung 8. Bauphysik 9. Brandschutz 10. Baustellenkoordinierung (SiGeKo), 11. Besondere feuerwehrspezifische Untersuchungen/Gutachten 12. Weitere kleinteilige Planungsleistungen. Leistungsort: Interimsbau Leitstelle Cottbus, auf dem Gelände der Rettungswache I, Dresdner Straße 46, 03050 Cottbus Zeitraum: Die Planungsleistungen sind für 2026 bis 2027 gDruckermanagement IHK Koblenz
Industrie- und Handelskammer KoblenzKoblenzFrist: 31. Aug.Die IHK Koblenz plant die Neuausstattung der Zentrale in Koblenz und der Regionalgeschäftsstellen mit Druckern und multifunktionalen Systemen einschließlich der erforderlichen Software im Rahmen eines offenen Verfahrens. Die IHK verfügt heute bereits über eine mit der Ausschreibung vergleichbare Ausstattung und Vertragskonstruktion, so dass die bisherige Ausstattung die Grundlage für die Ausschreibung liefert. Die problemlose Einbindung in die IT-Umgebung aller Einrichtungen ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Vergabe.Stadt Cottbus OV 108-2026 Rahmenvereinbarung Fahrradleasing Stadt Cottbus/Chó?ebuz
Stadtverwaltung CottbusCottbusGegenstand des Angebots ist der Betrieb eines Fahrradleasings (Teilamortisierungsleasing) bei der Stadt Cottbus/Chó?ebuz. Die Bietenden erbringen zu diesem Zweck die folgenden Dienstleistungen: - Ankauf von Fahrrädern und Fahrradzubehör und Überlassung zur Weiterüberlassung (als Sachbezug per Entgeltumwandlung) an berechtigte Mitarbeiter*innen auf Grundlage eines Leasing-Rahmenvertrags mit der Auftraggeberin. Der jeweilige Ankauf nebst Überlassung erfolgt nach Abruf durch die Stadt Cottbus/Chó?ebuz auf Grundlage eines Einzel-Leasingvertrages. Ebenso schließt die Stadt Cottbus/Chó?ebuz einen Überlassungsvertrag mit dem/der jeweiligen Mitarbeiter*in, in welchem dessen bzw. deren Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere der Gehaltsumwandlung geregelt werden. - Bereitstellung einer onlinebasierten Infrastruktur zur Ermöglichung des Abschlusses sowie der Abwicklung von Leasing-Verträgen inklusive Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozessen und Bereitstellung von Serviceleistungen. - Bereitstellung von Versicherungs-, Service- und Wartungsleistungen Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Industrie- und Handelskammer Cottbus.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.