Stadt Herne
Wach- und Sicherheitsdienstleistung für das Einwohner- und Bürgeramt Herne-Mitte
Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes für das Einwohner- und Bürgeramt Herne-Mitte. Der Leistungsumfang umfasst den Einsatz von einer Person. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, abgerechnet wird auf Basis eines monatlichen Netto-Preises.
Wach- & Personenschutz, Zutrittskontrolle
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes für das Einwohner- und Bürgeramt Herne-Mitte. Der Leistungsumfang umfasst den Einsatz von einer Person. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, abgerechnet wird auf Basis eines monatlichen Netto-Preises.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Herne
- Veröffentlicht:
- 27. April 2026
- Frist:
- 27. Mai 2026
- Thema:
- Wach- & Personenschutz
Ausschreibungsbeschreibung
Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes für das Einwohner- und Bürgeramt Herne-Mitte. Der Leistungsumfang umfasst den Einsatz von einer Person. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, abgerechnet wird auf Basis eines monatlichen Netto-Preises.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- 412 01-2020 - Auftragsbekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
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Vergabe von Wach- und Sicherheitsdiensten im Gemeindegebiet Graal-Müritz. Der Leistungsumfang umfasst Streifen- und Schließdienste. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, mit einer Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. - EmschergenossenschaftEssenFrist: 23. Juni
Provider Leistungen - Underlay
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Telekommunikationsleistungen zur Standortvernetzung der Emschergenossenschaft / des Lippeverbands (EGLV). Der Leistungsumfang umfasst Provider Underlay Leistungen, insbesondere die Bereitstellung und den Betrieb physischer WAN Accessleitungen auf Basis einer klassischen WAN Infrastruktur. Der Einsatz von SD WAN oder Overlay Komponenten ist ausgeschlossen. Zusätzlich beinhaltet der Vertrag ein proaktives Incident und Leitungsmonitoring, insbesondere für kritische Standorte. Ziel ist ein stabiler, sicherer und hochverfügbarer Betrieb der standortübergreifenden Netzwerkinfrastruktur. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt vier Jahre und kann optional zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Während der maximalen Vertragslaufzeit können Einzelabrufe beauftragt werden, deren Laufzeiten jeweils gesondert festgelegt werden und im Einzelfall über das Ende des Rahmenvertrags hinausreichen können. - EmschergenossenschaftEssen
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Rahmenvertrag zur Durchführung von Microsoft Officeschulungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0008 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 3493-80434 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Durchführung von Microsoft Office Schulungen auf Abruf Menge und Umfang: Gegenstand des Rahmenvertrages ist die bedarfsabhängige Durchführung praxisorientierter Schulungen in den Programmen Microsoft Excel, Microsoft Word, Microsoft PowerPoint sowie Microsoft Outlook für unterschiedliche Nutzergruppen (insbesondere Bereich Verwaltung sowie Bereich Kitas und Horte). Der Rahmenvertrag dient der flexiblen Beauftragung einzelner Schulungsmaßnahmen nach Bedarf. Ein Anspruch auf vollständige Abnahme der geschätzten Gesamtmenge besteht nicht. Die Schulungen werden als Präsenzveranstaltungen durchgeführt und umfassen ein- sowie zweitägige Schulungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen zur Durchführung der Schulungen, insbesondere: Durchführung der Schulungen durch qualifiziertes Personal Bereitstellung der technischen Ausstattung (insbesondere Laptops inkl. Software je Teilnehmer) Aufbau, Transport und Einrichtung der technischen Infrastruktur je Schulungsdurchführung optional: Bereitstellung geeigneter Schulungsräume inkl. PC-Arbeitsplätzen Der geschätzte Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 36 Schulungstage, verteilt auf unterschiedliche Schulungsformate. Die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt jedoch ausschließlich nach Bedarf im Rahmen einzelner Abrufe. Die Teilnehmerzahl je Schulung beträgt in der Regel 8 bis 10 Personen, maximal 15 Personen. Der Rahmenvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Abrufe erfolgen während der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeberin. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Ort der Leistung: Ring der Chemiearbeiter 20, 06792 Sandersdorf 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2026. Die Auftraggeberin behält sich eine Verlängerung des Rahmenvertrages um ein weiteres Jahr vor. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. Eine Verlängerung erfolgt nur, sofern die entsprechenden finanziellen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und bewilligt sind. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerung liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin. Die Mitteilung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt spätestens bis 30.11.2026 vor Ablauf der Vertragslaufzeit. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c4bcd19a1-5d79274c2f8b98a7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 21.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 29.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 30 Tage netto 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Befähigung zur Berufsausübung a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. eine Bestätigung des Finanzamtes über die freiberufliche Tätigkeit b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (z. B. Schwere Verfehlungen, Insolvenz, Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände) vorliegen 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes im Bereich "EDV-/Office-Schulungen" der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend) b) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sachschäden - 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden - 0,25 Mio. EUR alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder eine bestehende Versicherung auf die geforderten Summen erhöht wird. 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Falls die Schulung beim Anbieter stattfindet: Eigenerklärung, dass geeignete Schulungsräume (inkl. Hardware, Softwarelizenzen und Sanitäranlagen) zur Verfügung stehen Der Auftraggeber behält sich die Anforderung entsprechender Nachweise (z. B. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen) vor. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%), 2.1 Trainererfahrung (30%), 2.2 Ausbildung und fachliche Qualifikation (30%), 2.3 Schulungskonzept (Beispielkonzept) (20%), 2.4 Methodik und Didaktik (20%) 15. Sonstiges: Lehrgänge/ Schulungen,Fortbildung/ Personalschulung - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenFrist: 22. Juni
Lieferung, Einrichtung & Service von Telefonie- und Provider-Leistungen der Stadt Aachen, Los 2: Provider Leistungen
Los 2 umfasst die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Provider, Anschluss- und Transportinfrastruktur für die Sprach- und Datenkommunikation der Stadt Aachen. Die Leistungen stellen die Netz und Sprachkonnektivität für alle durch Los 1 versorgten Standorte sicher. Es wird eine Konsolidierung aller dezentralen IP-basierenden Festnetz-Anschlüsse zu einem zentralen SIP-Trunk angestrebt. Im Vordergrund steht der derzeitige redundante SIP-Trunk. Dieser soll durch einen hochverfügbaren SIP-Trunk mit einer Kapazität von mindestens 600 gleichzeitigen Sprachkanälen ersetzt werden. Eine Skalierung für weitere 400 gleichzeitige Sprachkanäle muss möglich sein. Im Zuge einer Transition sollen Standorte und deren Rufnummern, die die Voraussetzungen erfüllen und somit in den IP-Netzverbund der Stadt Aachen integriert sind, auf den zentralen SIP-Trunk migriert werden. Ausnahmen bilden Standorte, die zwar die Voraussetzungen für eine Migration auf den zentralen SIP-Trunk erfüllen würden, aber sich der AG aus anderen Gründen dagegen entscheidet. Diese sollen zukünftig durch den AN mit Produkten für dezentralen SIP-Trunk-Anbindungen oder mit Produkten für Sprach- und Datendienste mit der bisherigen standortbezogenen Rufnummer übernommen werden. Das gleiche hat Gültigkeit für Standorte, die während der Vertragslaufzeit nicht in den IP-Netzverbund des AG eingebunden werden können. Die zentrale Access-Anbindung (Trägeranbindung) für den SIP-Trunk soll auf Basis einer physikalisch redundanten und disjunkt geführten Zuführung - vorzugsweise über Glasfaser - an das Providernetz des AN angebunden werden. Die Leistungsübergabepunkte der Access-Anbindung des AN an das AG-Netzwerk ist das durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte und gemanagte Customer Premise Equipment Interface im Rechenzentrum des AG Dienstleisters. Der Weitertransport des SIP-Service zum Endpunkt erfolgt über das zentrales VoIP-Telekommunikations-System mit Unified Communication Fähigkeiten (VoIP/UC-TK-System) gemäß Los 1 auf der Grundlage des IP-Netzes des AG und dessen Dienstleister. Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte Nachstehende Anforderungen beschreiben den Soll-Stand von Anbindungsvarianten für kleine und mittlere Standorte der Stadt Aachen. Diese müssen bis zu einer möglichen Migration auf den zentralen SIP-Trunk durch den AN übernommen und weiter betrieben werden. Kategorie A: - Dezentraler SIP-Trunk Ausgewählte Standorte sollen mit einem dezentralen All-IP SIP-Trunk ausgestattet werden. Dieser dient wahlweise der eigenständigen Versorgung oder als georedundante Fallback-Ebene zum zentralen SIP-Trunk, insbesondere zur Sicherstellung der Notruffähigkeit bei Aus-fall der Primäranbindung. Kategorie B: IP-Anschluss Einfach-Telefonie für analoge Anschlusseinrichtungen Dieser Anschluss dient der Anbindung einzelner analoger Endgeräte (z. B. Fax-Gruppe 3, Tür-sprechstellen, DECT-Telefone oder Notruftelefone). Der Standort wird über eine permanente Übertragungsstrecke an die Service Plattform des Auftragnehmers angeschlossen. Die physikalische Schnittstellenübergabe des Service endet am Übergabepunkt des AN und dessen Equipment (Router). Kategorie C: Kombinationsanschluss (Mehrfach-Telefonie und Internet) Der Kombinationsanschluss stellt die integrierte Standard-Versorgung für Standorte (z. B. Kitas, Schulen, Verwaltungsaußenstellen) dar. Er vereint Breitband-Internetleistungen mit Mehrfach-Telefonie (bis zu 8 Sprachkanäle) auf einer gemeinsamen physischen Übertragungsstrecke. Kategorie D: Standard-Breitband-Interanschluss (S-BIA) Der Standard Breitband-Internetanschluss (S-BIA) dient der ausschließlichen Versorgung von Standorten mit Breitband-Internetleistungen. An diesen Standorten werden über den Anschluss des AN keine nativen Telefonie-Dienste (wie Sprachkanäle oder Rufnummern) bereitgestellt. Dieser Typ wird vorrangig für rein datentechnische Außenstellen oder Standorte mit autarken Telefonie-Lösungen eingesetzt. Technischer Leistungsumfang Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: - Zentraler SIP Trunk o Aufbau und Betrieb eines zentralen, redundanten SIP Trunks o Einsatz hochverfügbarer Session Border Controller (SBC) o Unterstützung standardisierter SIP Profile (u.a. SIPConnect) o Sicherstellung von Sprachqualität, QoS Mechanismen und Notruffunktionalitäten o Skalierbarkeit hinsichtlich gleichzeitiger Gesprächskanäle (SimCalls) - Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte o Bereitstellung unterschiedlicher Anschlussarten (z.B. dezentraler SIP Trunk, Kombinationsanschlüsse für Sprache und Internet, reine Internetanschlüsse) o Einsatz geeigneter CPE Hardware (Router, Gateways, ggf. USV Optionen) o Unterstützung analoger und digitaler Endgeräte an kleineren Standorten - Rufnummernmanagement und Migration o Verwaltung von Rufnummern und Rufnummernblöcken o Durchführung von Rufnummernportierungen und Migrationen o Koordination mit abgebenden Netzbetreibern o Test- und Abnahmeprozesse je Standort - Service- und Betriebsleistungen o Überwachung der Anschluss- und Sprachqualität o Entstörung und Support über definierte Servicezeiten o Bereitstellung von Abrechnungs- und Nutzungsinformationen o Optional: Bereitstellung alternativer Tarifmodelle (z.B. Sprach Flatrates) Standorte und Kategorisierung Los 2 bezieht sich ebenfalls auf ca. 260 Anschlüsse der Stadt Aachen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen auf 2.860.000 EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Leistungen in Höhe von 3.500.000 EUR netto festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen
Provider Leistungen
Los 2 umfasst die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Provider, Anschluss- und Transportinfrastruktur für die Sprach- und Datenkommunikation der Stadt Aachen. Die Leistungen stellen die Netz und Sprachkonnektivität für alle durch Los 1 versorgten Standorte sicher. Es wird eine Konsolidierung aller dezentralen IP-basierenden Festnetz-Anschlüsse zu einem zentralen SIP-Trunk angestrebt. Im Vordergrund steht der derzeitige redundante SIP-Trunk. Dieser soll durch einen hochverfügbaren SIP-Trunk mit einer Kapazität von mindestens 600 gleichzeitigen Sprachkanälen ersetzt werden. Eine Skalierung für weitere 400 gleichzeitige Sprachkanäle muss möglich sein. Im Zuge einer Transition sollen Standorte und deren Rufnummern, die die Voraussetzungen erfüllen und somit in den IP-Netzverbund der Stadt Aachen integriert sind, auf den zentralen SIP-Trunk migriert werden. Ausnahmen bilden Standorte, die zwar die Voraussetzungen für eine Migration auf den zentralen SIP-Trunk erfüllen würden, aber sich der AG aus anderen Gründen dagegen entscheidet. Diese sollen zukünftig durch den AN mit Produkten für dezentralen SIP-Trunk-Anbindungen oder mit Produkten für Sprach- und Datendienste mit der bisherigen standortbezogenen Rufnummer übernommen werden. Das gleiche hat Gültigkeit für Standorte, die während der Vertragslaufzeit nicht in den IP-Netzverbund des AG eingebunden werden können. Die zentrale Access-Anbindung (Trägeranbindung) für den SIP-Trunk soll auf Basis einer physikalisch redundanten und disjunkt geführten Zuführung - vorzugsweise über Glasfaser - an das Providernetz des AN angebunden werden. Die Leistungsübergabepunkte der Access-Anbindung des AN an das AG-Netzwerk ist das durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte und gemanagte Customer Premise Equipment Interface im Rechenzentrum des AG Dienstleisters. Der Weitertransport des SIP-Service zum Endpunkt erfolgt über das zentrales VoIP-Telekommunikations-System mit Unified Communication Fähigkeiten (VoIP/UC-TK-System) gemäß Los 1 auf der Grundlage des IP-Netzes des AG und dessen Dienstleister. Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte Nachstehende Anforderungen beschreiben den Soll-Stand von Anbindungsvarianten für kleine und mittlere Standorte der Stadt Aachen. Diese müssen bis zu einer möglichen Migration auf den zentralen SIP-Trunk durch den AN übernommen und weiter betrieben werden. Kategorie A: - Dezentraler SIP-Trunk Ausgewählte Standorte sollen mit einem dezentralen All-IP SIP-Trunk ausgestattet werden. Dieser dient wahlweise der eigenständigen Versorgung oder als georedundante Fallback-Ebene zum zentralen SIP-Trunk, insbesondere zur Sicherstellung der Notruffähigkeit bei Aus-fall der Primäranbindung. Kategorie B: IP-Anschluss Einfach-Telefonie für analoge Anschlusseinrichtungen Dieser Anschluss dient der Anbindung einzelner analoger Endgeräte (z. B. Fax-Gruppe 3, Tür-sprechstellen, DECT-Telefone oder Notruftelefone). Der Standort wird über eine permanente Übertragungsstrecke an die Service Plattform des Auftragnehmers angeschlossen. Die physikalische Schnittstellenübergabe des Service endet am Übergabepunkt des AN und dessen Equipment (Router). Kategorie C: Kombinationsanschluss (Mehrfach-Telefonie und Internet) Der Kombinationsanschluss stellt die integrierte Standard-Versorgung für Standorte (z. B. Kitas, Schulen, Verwaltungsaußenstellen) dar. Er vereint Breitband-Internetleistungen mit Mehrfach-Telefonie (bis zu 8 Sprachkanäle) auf einer gemeinsamen physischen Übertragungsstrecke. Kategorie D: Standard-Breitband-Interanschluss (S-BIA) Der Standard Breitband-Internetanschluss (S-BIA) dient der ausschließlichen Versorgung von Standorten mit Breitband-Internetleistungen. An diesen Standorten werden über den Anschluss des AN keine nativen Telefonie-Dienste (wie Sprachkanäle oder Rufnummern) bereitgestellt. Dieser Typ wird vorrangig für rein datentechnische Außenstellen oder Standorte mit autarken Telefonie-Lösungen eingesetzt. Technischer Leistungsumfang Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: - Zentraler SIP Trunk o Aufbau und Betrieb eines zentralen, redundanten SIP Trunks o Einsatz hochverfügbarer Session Border Controller (SBC) o Unterstützung standardisierter SIP Profile (u.a. SIPConnect) o Sicherstellung von Sprachqualität, QoS Mechanismen und Notruffunktionalitäten o Skalierbarkeit hinsichtlich gleichzeitiger Gesprächskanäle (SimCalls) - Anschlüsse für mittlere und kleine Standorte o Bereitstellung unterschiedlicher Anschlussarten (z.B. dezentraler SIP Trunk, Kombinationsanschlüsse für Sprache und Internet, reine Internetanschlüsse) o Einsatz geeigneter CPE Hardware (Router, Gateways, ggf. 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Die Stadt Aachen ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Stadt Aachen ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen. - Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Zentrales VergabemanagementGrevenbroichFrist: 10. Aug.
ST 26017 Wettbewerblicher Dialog Planung, Bau und Betrieb der Medical Science City im Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss (Auftraggeber) beabsichtigt, auf Basis dieser Ausschreibung die für die Bundesrepublik Deutschland vorbildhafte Medical Science City (MSC) im Rhein-Kreis Neuss errichten und betreiben zu lassen, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu beschleunigen. Ziel der MSC ist, insbesondere innovative Start-ups aus dem akademischen Umfeld (u.a. der umliegenden Universitäten und Universitätsklinika) sowie technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern und den gesamten Entwicklungsprozess von gen- und zellbasierten Therapiestrategien (Gene and Cell-based Therapies, GCT) zu begleiten. Die MSC soll den Zugang zu modernsten Produktionsanlagen und spezialisierter Ausrüstung ermöglichen, die für die Entwicklung und Produktion von GCT unerlässlich sind. Zusätzlich bietet sie umfassende Dienstleistungen für Start-ups und KMU an, um sie in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Als integratives Zentrum für biomedizinische Forschung, Entwicklung und Produktion bringt die MSC alle relevanten Akteure in der Wertschöpfungskette – Universitäten/Hochschulen und ihre Kliniken, Start-Ups mit innovativen Ansätzen und die biomedizinische Wirtschaft – an einem Ort zusammen. Der hiesige Beschaffungsgegenstand umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb der MSC auf einem Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, wobei der Auftragnehmer – ungeachtet seiner betriebsbezogenen Aufgaben – verpflichtet ist, die Nutzung der MSC während der Vertragslaufzeit auf den Rhein-Kreis-Neuss zu übertragen. Zu dem vom Auftragnehmer zu erbringenden Betrieb gehören die Auswahl und Vermittlung geeigneter Nutzer an den Rhein- Kreis Neuss sowie alle gebäudebetriebsrelevanten Dienstleistungen und Arbeiten (u.a. Wartung, Instandhaltung, Lagerlogistik, Energieversorgung, IT-Infrastruktur, Validierung, Haustechnik, GMP-Zertifizierung, Sicherstellung der Laborinfrastruktur auf dem Stand der Technik). Der Auftragnehmer übernimmt zudem Dienstleistungen, wie Personaldienstleistungen und Materialversorgung, um die Start-ups und KMU in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Diese Dienstleistungen kaufen die Start-ups und KMU im Nutzungspaket mit ein. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer, neben den Dienstleistungen, die in den geförderten Nutzungspaketen enthalten sind, einen eigenen abtrennbaren wirtschaftlichen Geschäftsbereich zur nachhaltigen Nutzung der MSC aufbauen, indem er weitergehende, nicht geförderte Dienstleistungen gegen ein marktübliches Entgelt an Start-ups und KMU anbietet. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die MSC muss bis September 2029 betriebsbereit sein. Für sämtliche vertraglichen Leistungen einschließlich der Einräumung des Nutzungsrechts an den Rhein-Kreis-Neuss erhält der Auftragnehmer eine Einmalzahlung von maximal EUR 155 Mio. (netto). Der genaue Festkostenpreis wird in der Dialogphase festgelegt und bekanntgegeben werden. Im Vertrag wird geregelt werden, dass der Festkostenpreis herabgesetzt werden kann, sofern sich im Laufe der Errichtungs- und Betriebsphase aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten ein geringerer benötigter Finanzbedarf herausstellen wird. Ist die MSC nicht bis September 2029 betriebsbereit, können keine Fördermittel abgerufen und damit kein Entgelt an den Betreiber gezahlt werden. Die Bieter sind daher gehalten, diesen Zeitrahmen von vornherein in ihrer Planung zu berücksichtigen. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer Medical Science City, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu ermöglichen und zu beschleunigen. Der Betreiber ist für die Auslastung des MSC, vorrangig durch nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt und die die Voraussetzungen von Artikel 22 Abs. 2 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen (Start-ups), sowie KMU, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen, verantwortlich. Er garantiert, dass durch diese Unternehmen Nutzungsentgelte in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. pro Jahr vereinnahmt werden. Liegt der vereinnahmte Betrag in einem oder mehreren Jahren unterhalb dieser Grenze, schuldet er dem Rhein-Kreis- Neuss jeweils den Differenzbetrag. Der Differenzbetrag wird drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs fällig. Sollten die Nutzungsentgelte den Eigenanteil des Rhein-Kreis-Neuss übersteigen, beabsichtigt der Rhein-Kreis- Neuss, die Überschüsse zumindest teilweise in Absprache mit dem Betreiber in den nicht wirtschaftlichen Teil des MSC zur Steigerung der Nachhaltigkeit des MSC zu investieren. Ferner erhält der Betreiber in diesen Fällen eine angemessene Provision. Nach Ablauf der 15 Jahre fällt das Nutzungsrecht an den Auftragnehmer zurück. Somit stehen dem Auftragnehmer nach dem Ablauf der 15 Jahre sämtliche Nutzungsentgelte, die er ab dann erzielt, zu. Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE/JTF-Programm NRW 2021.2027 gefördert. Nähere Einzelheiten können den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung (Anlage B.1)) entnommen werden. - Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Zentrales VergabemanagementGrevenbroich
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Als integratives Zentrum für biomedizinische Forschung, Entwicklung und Produktion bringt die MSC alle relevanten Akteure in der Wertschöpfungskette – Universitäten/Hochschulen und ihre Kliniken, Start-Ups mit innovativen Ansätzen und die biomedizinische Wirtschaft – an einem Ort zusammen. Der hiesige Beschaffungsgegenstand umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb der MSC auf einem Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, wobei der Auftragnehmer – ungeachtet seiner betriebsbezogenen Aufgaben – verpflichtet ist, die Nutzung der MSC während der Vertragslaufzeit auf den Rhein-Kreis-Neuss zu übertragen. Zu dem vom Auftragnehmer zu erbringenden Betrieb gehören die Auswahl und Vermittlung geeigneter Nutzer an den Rhein- Kreis Neuss sowie alle gebäudebetriebsrelevanten Dienstleistungen und Arbeiten (u.a. Wartung, Instandhaltung, Lagerlogistik, Energieversorgung, IT-Infrastruktur, Validierung, Haustechnik, GMP-Zertifizierung, Sicherstellung der Laborinfrastruktur auf dem Stand der Technik). Der Auftragnehmer übernimmt zudem Dienstleistungen, wie Personaldienstleistungen und Materialversorgung, um die Start-ups und KMU in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Diese Dienstleistungen kaufen die Start-ups und KMU im Nutzungspaket mit ein. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer, neben den Dienstleistungen, die in den geförderten Nutzungspaketen enthalten sind, einen eigenen abtrennbaren wirtschaftlichen Geschäftsbereich zur nachhaltigen Nutzung der MSC aufbauen, indem er weitergehende, nicht geförderte Dienstleistungen gegen ein marktübliches Entgelt an Start-ups und KMU anbietet. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die MSC muss bis September 2029 betriebsbereit sein. Für sämtliche vertraglichen Leistungen einschließlich der Einräumung des Nutzungsrechts an den Rhein-Kreis-Neuss erhält der Auftragnehmer eine Einmalzahlung von maximal EUR 155 Mio. (netto). Der genaue Festkostenpreis wird in der Dialogphase festgelegt und bekanntgegeben werden. Im Vertrag wird geregelt werden, dass der Festkostenpreis herabgesetzt werden kann, sofern sich im Laufe der Errichtungs- und Betriebsphase aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten ein geringerer benötigter Finanzbedarf herausstellen wird. Ist die MSC nicht bis September 2029 betriebsbereit, können keine Fördermittel abgerufen und damit kein Entgelt an den Betreiber gezahlt werden. Die Bieter sind daher gehalten, diesen Zeitrahmen von vornherein in ihrer Planung zu berücksichtigen. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer Medical Science City, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu ermöglichen und zu beschleunigen. Der Betreiber ist für die Auslastung des MSC, vorrangig durch nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt und die die Voraussetzungen von Artikel 22 Abs. 2 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen (Start-ups), sowie KMU, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen, verantwortlich. Er garantiert, dass durch diese Unternehmen Nutzungsentgelte in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. pro Jahr vereinnahmt werden. Liegt der vereinnahmte Betrag in einem oder mehreren Jahren unterhalb dieser Grenze, schuldet er dem Rhein-Kreis- Neuss jeweils den Differenzbetrag. Der Differenzbetrag wird drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs fällig. Sollten die Nutzungsentgelte den Eigenanteil des Rhein-Kreis-Neuss übersteigen, beabsichtigt der Rhein-Kreis- Neuss, die Überschüsse zumindest teilweise in Absprache mit dem Betreiber in den nicht wirtschaftlichen Teil des MSC zur Steigerung der Nachhaltigkeit des MSC zu investieren. Ferner erhält der Betreiber in diesen Fällen eine angemessene Provision. Nach Ablauf der 15 Jahre fällt das Nutzungsrecht an den Auftragnehmer zurück. Somit stehen dem Auftragnehmer nach dem Ablauf der 15 Jahre sämtliche Nutzungsentgelte, die er ab dann erzielt, zu. Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE/JTF-Programm NRW 2021.2027 gefördert. Nähere Einzelheiten können den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung (Anlage B.1)) entnommen werden. - Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Zentrales VergabemanagementGrevenbroich
ST 26017 Wettbewerblicher Dialog Planung, Bau und Betrieb der Medical Science City im Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss (Auftraggeber) beabsichtigt, auf Basis dieser Ausschreibung die für die Bundesrepublik Deutschland vorbildhafte Medical Science City (MSC) im Rhein-Kreis Neuss errichten und betreiben zu lassen, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu beschleunigen. Ziel der MSC ist, insbesondere innovative Start-ups aus dem akademischen Umfeld (u.a. der umliegenden Universitäten und Universitätsklinika) sowie technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern und den gesamten Entwicklungsprozess von gen- und zellbasierten Therapiestrategien (Gene and Cell-based Therapies, GCT) zu begleiten. Die MSC soll den Zugang zu modernsten Produktionsanlagen und spezialisierter Ausrüstung ermöglichen, die für die Entwicklung und Produktion von GCT unerlässlich sind. Zusätzlich bietet sie umfassende Dienstleistungen für Start-ups und KMU an, um sie in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Als integratives Zentrum für biomedizinische Forschung, Entwicklung und Produktion bringt die MSC alle relevanten Akteure in der Wertschöpfungskette – Universitäten/Hochschulen und ihre Kliniken, Start-Ups mit innovativen Ansätzen und die biomedizinische Wirtschaft – an einem Ort zusammen. Der hiesige Beschaffungsgegenstand umfasst die Planung, den Bau und den Betrieb der MSC auf einem Grundstück im Rhein-Kreis Neuss, wobei der Auftragnehmer – ungeachtet seiner betriebsbezogenen Aufgaben – verpflichtet ist, die Nutzung der MSC während der Vertragslaufzeit auf den Rhein-Kreis-Neuss zu übertragen. Zu dem vom Auftragnehmer zu erbringenden Betrieb gehören die Auswahl und Vermittlung geeigneter Nutzer an den Rhein- Kreis Neuss sowie alle gebäudebetriebsrelevanten Dienstleistungen und Arbeiten (u.a. Wartung, Instandhaltung, Lagerlogistik, Energieversorgung, IT-Infrastruktur, Validierung, Haustechnik, GMP-Zertifizierung, Sicherstellung der Laborinfrastruktur auf dem Stand der Technik). Der Auftragnehmer übernimmt zudem Dienstleistungen, wie Personaldienstleistungen und Materialversorgung, um die Start-ups und KMU in allen Phasen der Produktentwicklung zu stärken. Diese Dienstleistungen kaufen die Start-ups und KMU im Nutzungspaket mit ein. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer, neben den Dienstleistungen, die in den geförderten Nutzungspaketen enthalten sind, einen eigenen abtrennbaren wirtschaftlichen Geschäftsbereich zur nachhaltigen Nutzung der MSC aufbauen, indem er weitergehende, nicht geförderte Dienstleistungen gegen ein marktübliches Entgelt an Start-ups und KMU anbietet. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die MSC muss bis September 2029 betriebsbereit sein. Für sämtliche vertraglichen Leistungen einschließlich der Einräumung des Nutzungsrechts an den Rhein-Kreis-Neuss erhält der Auftragnehmer eine Einmalzahlung von maximal EUR 155 Mio. (netto). Der genaue Festkostenpreis wird in der Dialogphase festgelegt und bekanntgegeben werden. Im Vertrag wird geregelt werden, dass der Festkostenpreis herabgesetzt werden kann, sofern sich im Laufe der Errichtungs- und Betriebsphase aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten ein geringerer benötigter Finanzbedarf herausstellen wird. Ist die MSC nicht bis September 2029 betriebsbereit, können keine Fördermittel abgerufen und damit kein Entgelt an den Betreiber gezahlt werden. Die Bieter sind daher gehalten, diesen Zeitrahmen von vornherein in ihrer Planung zu berücksichtigen. Ziel des Projekts ist die Errichtung einer Medical Science City, um den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte zu ermöglichen und zu beschleunigen. Der Betreiber ist für die Auslastung des MSC, vorrangig durch nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt und die die Voraussetzungen von Artikel 22 Abs. 2 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen (Start-ups), sowie KMU, die die Voraussetzungen des Anhangs I der AGVO erfüllen, verantwortlich. Er garantiert, dass durch diese Unternehmen Nutzungsentgelte in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. pro Jahr vereinnahmt werden. Liegt der vereinnahmte Betrag in einem oder mehreren Jahren unterhalb dieser Grenze, schuldet er dem Rhein-Kreis- Neuss jeweils den Differenzbetrag. Der Differenzbetrag wird drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs fällig. Sollten die Nutzungsentgelte den Eigenanteil des Rhein-Kreis-Neuss übersteigen, beabsichtigt der Rhein-Kreis- Neuss, die Überschüsse zumindest teilweise in Absprache mit dem Betreiber in den nicht wirtschaftlichen Teil des MSC zur Steigerung der Nachhaltigkeit des MSC zu investieren. Ferner erhält der Betreiber in diesen Fällen eine angemessene Provision. Nach Ablauf der 15 Jahre fällt das Nutzungsrecht an den Auftragnehmer zurück. Somit stehen dem Auftragnehmer nach dem Ablauf der 15 Jahre sämtliche Nutzungsentgelte, die er ab dann erzielt, zu. Das Projekt wird durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE/JTF-Programm NRW 2021.2027 gefördert. Nähere Einzelheiten können den leistungsbezogenen Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung (Anlage B.1)) entnommen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Herne.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.