Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamTED
Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)
1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unte...
Unterkunftsbetrieb
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
- Veröffentlicht:
- 02. August 2026
- Frist:
- 14. September 2026
- Thema:
- Unterkunftsbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
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1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personenkreise sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) sowie der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 LAufnG und der allgemeinen sozialen Betreuung auf der Grundlage von § 12 Absatz 2 LAufnG einen externen Auftragnehmer (AN) mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beauftragen. 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom AN die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung an den Standorten Dav
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Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamFrist: 14. Sept.1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personenkreise sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) sowie der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 LAufnG und der allgemeinen sozialen Betreuung auf der Grundlage von § 12 Absatz 2 LAufnG einen externen Auftragnehmer (AN) mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beauftragen. 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom AN die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung an den Standorten David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam (Los 1) sowie am Standort Handelshof 20 in 14478 Potsdam (Los 2) (im Folgenden Unterkunft genannt) ab dem 01.01.2027 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zur zusätzlichen Leistungsqualität zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, welches verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Bieter müssen sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualität in einem Qualitätskonzept an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der AN ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der LHP binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal besetzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den AN mit Vertragsbeginn sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der AN hat der LHP auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamFrist: 14. Sept.Fortführung von 4.2 Sicherheitsdienstleistungen Jede eingesetzte Wachperson muss das im Bewacherregister hinterlegte Ausweisdokument mit sich führen. Weiterhin muss das eingesetzte Bewachungsunternehmen jeder Wachperson einen Dienstausweis nach den Mindestanforderungen gemäß § 18 Abs. 1 (BewachV) ausstellen. Der Dienstausweis muss bei der Ausübung von Bewachungsaufgaben stets mitgeführt werden. Die Dienstkleidung der Wachpersonen muss sich deutlich von den Uniformen und Abzeichen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen unterscheiden. c.) Die LHP geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen von folgendem Bedarf an Sicherheitsdienstleistungen in der Unterkunft aus: Los 1: Standort 1 - David-Gilly-Str. 5: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 Sicherheitskräfte (SK) sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 250 notwendige Bewachungsstunden. Standort 2 - Peter-Huchel-Str. 4: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 1 SK sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 1 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 125 notwendige Bewachungsstunden. Los 2: Standort - Handelshof 20: - An Werktagen montags bis freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An Werktagen montags bis freitags 8:00 bis 17:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 291 notwendige Bewachungsstunden. Die Kostenkalkulation für das Angebot ist auf Grundlage der dargestellten Bewachungsbedarfe vorzunehmen. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Minderaufwand an Sicherheitsdienstleistungen für den AN zur Folge haben, erstattet der AN der LHP anteilig die zu viel gezahlte Vergütung entsprechend des geltenden Preisblattes. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Mehraufwand an Sicherheitsdienstleistungen zur Folge haben, beauftragt die LHP die zusätzlich benötigten Sicherheitsdienstleistungen gesondert. 4.3 Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum Die Leistungserbringung erfolgt ab dem 01.01.2027 und endet mit Ablauf des 31.12.2028. Sollte die Zuschlagserteilung erst nach dem 01.01.2027 erfolgen, beginnt die Leistung am Tag nach der Zuschlagserteilung. Die LHP erhält ein Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr bis längstens zum 31.12.2029. Die Option wird spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem AN ausgeübt. 6. Personelle Voraussetzungen und 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 8. Versicherungen Der AN hat bei Vertragsbeginn und fortlaufend pro Kalenderjahr bis jeweils zum 31.1. Nachweise über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) sowie einer Inventarversicherung, die Schäden an der Ausstattung der Unterkunft auf Grund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie böswilliger Beschädigung in ausreichender Höhe abdeckt (Deckungssumme mind. 50.000 Euro) beim Auftraggeber schriftlich einzureichen. 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz Über die bereits genannten Dokumentationspflichten hinaus ist der AN verpflichtet, der LHP bis zum 31.03. eines jeden Jahres für das vergangene Jahr einen Leistungsbericht vorzulegen, der die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen aus dieser Leistungsbeschreibung dokumentiert. Zwingend vorzulegender Teil des Leistungsberichtes ist der strukturierte Sachbericht (siehe Anlage C). Der Betreiber hat sicher zu stellen, dass die von ihm erhobenen personenbezogenen Daten der Bewohner und Bewohnerinnen gemäß den Anforderungen der DS-GVO verarbeitet und geschützt werden. Die LHP geht davon aus, dass im Zusammenhang mit der Leistungserbringung keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der LHP gemäß Art. 28 DS-GVO erfolgt. Sollte sich im Verlauf des Auftrags Gegenteiliges herausstellen, ist durch den AN eine ergänzende Vereinbarung im Sinne des Art. 28 DS-GVO mit der LHP abzuschließen. Der AN trägt die aus dieser Vereinbarung in seinem Verantwortungsbereich resultierenden Kosten. 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise Die Vergütung der Leistungen des Auftraggebers erfolgt auf der Basis von belegungsabhängigen Tagessatzabrechnungen und monatlichen Pauschalzahlungen. Alle Zahlungen erfolgen unbar an eine vom AN zu benennende Bankverbindung. Die belegungsabhängige Vergütung nach Tagessatz soll die belegungsabhängigen Kostenschwankungen abbilden. Der belegungsabhängige Tagessatz wird auf 0,30 Euro (brutto) pro Person und Tag festgesetzt. Tagessatzabrechnungen sind bis zum 10. des Folgemonats bei der LHP einzureichen und werden somit nachträglich für Vormonate gezahlt. Die monatlichen Pauschalen werden zum 5. eines laufenden Monats im Voraus gezahlt. Einzelheiten zur Ermittlung der monatlichen Pauschalvergütung sowie losbezogene fiktive Rechnungsbeispiele finden sich jeweils in der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu Los 1 und zu Los 2.Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.10.2026 bis 30.09.2028
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Frist: 17. Aug.Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, Unregelmäßigkeiten und anderen Besonderheiten an das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) und in besonderen Gefahrensituationen Alarmierung der Polizeidienststelle und ggf. sonstige Rettungsdienste. - Sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (für Leben und Gesundheit, bei Schäden am Objekt oder an seinen Einrichtungen) bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdiensten. - Feststellung und Dokumentierung von Straftaten, insbesondere von Sachbeschädigungen und anderen Verstößen gegen die Heimordnung, ggf. sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen. - Aufnahme von wohnungslosen Menschen im Nachtasyl/ Kälteasyl. - Von April bis September öffnet das Nachtasyl spätestens um 18.00 Uhr und schließt um 09.00 Uhr. In den Wintermonaten (in der Regel in den Monaten Oktober bis März, ggf. witterungsbedingt darüber hinaus) nimmt das Nachtasyl die Funktion der Kältehilfe wahr und hat ganztägig geöffnet.Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.10.2026 bis 30.09.2028
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Frist: 17. Aug.Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, Unregelmäßigkeiten und anderen Besonderheiten an das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) und in besonderen Gefahrensituationen Alarmierung der Polizeidienststelle und ggf. sonstige Rettungsdienste. - Sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (für Leben und Gesundheit, bei Schäden am Objekt oder an seinen Einrichtungen) bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdiensten. - Feststellung und Dokumentierung von Straftaten, insbesondere von Sachbeschädigungen und anderen Verstößen gegen die Heimordnung, ggf. sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen. - Aufnahme von wohnungslosen Menschen im Nachtasyl/ Kälteasyl. - Von April bis September öffnet das Nachtasyl spätestens um 18.00 Uhr und schließt um 09.00 Uhr. In den Wintermonaten (in der Regel in den Monaten Oktober bis März, ggf. witterungsbedingt darüber hinaus) nimmt das Nachtasyl die Funktion der Kältehilfe wahr und hat ganztägig geöffnet.Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.10.2026 bis 30.09.2028
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Frist: 17. Aug.Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, Unregelmäßigkeiten und anderen Besonderheiten an das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) und in besonderen Gefahrensituationen Alarmierung der Polizeidienststelle und ggf. sonstige Rettungsdienste. - Sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (für Leben und Gesundheit, bei Schäden am Objekt oder an seinen Einrichtungen) bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdiensten. - Feststellung und Dokumentierung von Straftaten, insbesondere von Sachbeschädigungen und anderen Verstößen gegen die Heimordnung, ggf. sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen. - Aufnahme von wohnungslosen Menschen im Nachtasyl/ Kälteasyl. - Von April bis September öffnet das Nachtasyl spätestens um 18.00 Uhr und schließt um 09.00 Uhr. In den Wintermonaten (in der Regel in den Monaten Oktober bis März, ggf. witterungsbedingt darüber hinaus) nimmt das Nachtasyl die Funktion der Kältehilfe wahr und hat ganztägig geöffnet.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 14. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.