Stadtverwaltung CottbusCottbusTED
VHV 29-2026 Konzession Verpflegungsdienstleistungen Schulen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern an 12 Cottbuser Schulen verteilt auf 2 Lose. An einigen Grundschulen ist neben der täglichen Vesperverpflegung auch die Mittags- und Frühstücksverpflegung des Hortes in den Ferienzeiten zu gewährleisten. Zusätzlich ist an einzelnen Schulen auch die Bewir...
Kantinenbetrieb, Essen auf Rädern
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Ausschreibung ist die Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern an 12 Cottbuser Schulen verteilt auf 2 Lose. An einigen Grundschulen ist neben der täglichen Vesperverpflegung auch die Mittags- und Frühstücksverpflegung des Hortes in den Ferienzeiten zu gewährleisten. Zusätzlich ist an einzelnen Schulen auch die Be...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtverwaltung Cottbus
- Veröffentlicht:
- 08. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Kantinenbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern an 12 Cottbuser Schulen verteilt auf 2 Lose. An einigen Grundschulen ist neben der täglichen Vesperverpflegung auch die Mittags- und Frühstücksverpflegung des Hortes in den Ferienzeiten zu gewährleisten. Zusätzlich ist an einzelnen Schulen auch die Bewirtschaftung des Schulkioskes ausgeschrieben.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Magistrat der Stadt Bremerhaven - SchulamtBremerhavenFrist: 01. Juli
Los 2 Neue Grundschule Geestemünde
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung von regenerationsfähigen Speisen (Cook & Chill) für das Mittagessen von Schülerinnen und Schülern (SuS) an zwei Bremerhavener Ganztagsgrundschulen zu vergeben. Los 2 Neue Grundschule Geestemünde: Es wird eine Lieferung von 108.013 Speisen für die Laufzeit von 4 Jahren (inkl. Verlängerungsoptionen) ausgeschrieben. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten. Der AN erstellt einen Speiseplanvorschlag für die Grundschule. Ein Menüzyklus von 6 Wochen ist einzuhalten. Der Speiseplanvorschlag enthält 2 Menülinien (davon eine vegetarisch) sowie ein täglich wechselndes Speiseangebot und wird den Schulen spätestens 2 Wochen vor Beginn des Lieferzeitraumes als Auswahl zur Verfügung gestellt. Die Schule hat innerhalb von 1 Woche eine Auswahl der Speisen vorzunehmen. Nähere Informationen zum Speiseplanvorschlag entnehmen Sie bitte dem Pkt. 4.3 der Leistungsbeschreibung. Mit der Angebotsabgabe ist ein Speiseplanvorschlag über 4 Wochen einzureichen. - Magistrat der Stadt Bremerhaven - SchulamtBremerhavenFrist: 25. Juni
Los 2 Neue Grundschule Geestemünde
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung von regenerationsfähigen Speisen (Cook & Chill) für das Mittagessen von Schülerinnen und Schülern (SuS) an zwei Bremerhavener Ganztagsgrundschulen zu vergeben. Los 2 Neue Grundschule Geestemünde: Es wird eine Lieferung von 108.013 Speisen für die Laufzeit von 4 Jahren (inkl. Verlängerungsoptionen) ausgeschrieben. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten. Der AN erstellt einen Speiseplanvorschlag für die Grundschule. Ein Menüzyklus von 6 Wochen ist einzuhalten. Der Speiseplanvorschlag enthält 2 Menülinien (davon eine vegetarisch) sowie ein täglich wechselndes Speiseangebot und wird den Schulen spätestens 2 Wochen vor Beginn des Lieferzeitraumes als Auswahl zur Verfügung gestellt. Die Schule hat innerhalb von 1 Woche eine Auswahl der Speisen vorzunehmen. Nähere Informationen zum Speiseplanvorschlag entnehmen Sie bitte dem Pkt. 4.3 der Leistungsbeschreibung. Mit der Angebotsabgabe ist ein Speiseplanvorschlag über 4 Wochen einzureichen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurFrist: 24. Juni
SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in 57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)
Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do): 15:15 Uhr Unterrichtsende (freitags): 12:45 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 17 Strecken/Losen vorgesehen. Es können entweder Angebote für einzelne Lose oder aber ein Gesamtangebot, das alle 17 Lose umfasst, abgegeben werden Bei einem Gesamtangebot muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachricht-lich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtung auszuweisen. Die in den einzelnen Losen aufgeführte Streckenführung ist als Vorschlag, die Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Bei der Hinfahrt soll die Streckenführung grundsätzlich immer vom weitest entfernt liegenden Ort zum Schulstandort erfolgen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, eine losübergreifende Veränderung jedoch ausgeschlossen. Da es sich um die Beförderung von Förderschülerinnen und -schülern handelt, muss in Einzelfällen davon ausgegangen werden, dass sich, bei kurzfristiger Zuweisung durch die ADD, die Fahrtrouten durch das Hinzukommen dieser Schülerinnen und Schüler geringfügig ändern können. In allen Losen kann von 190 Fahrtagen pro Jahr ausgegangen werden. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Hachenburg ist die ÖPNV- und Schulbushaltestelle in der Kantstraße (vor der Schule am Rothenberg) anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn sowie das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Da freitags zur Unterrichtsendzeit der Schule am Rothenberg auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Hachenburger Schulen vom Busplatz "Kantstraße" abfahren und die dann dort abfahrenden Linienbusse Vorrang haben, ist die frühestmögliche Abfahrzeit für die hier ausgeschriebenen Fahrten freitags um 12:50 Uhr. Der Unternehmer hat die erforderlichen Sitzerhöhungen für die in den Fahrzeugen zu befördernden Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Diese müssen nach den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben erlaubt sein. Sollte für die Durchführung einzelner Fahrten ein Fahrzeug mit 6 Fahrgastsitzplätzen angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Fahrzeug ein ausreichender Stauraum für die Ranzen der Schüler/innen vorhanden ist! Wir machen nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die besonderen Bestimmungen des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, zu beachten sind. Insbesondere weisen wir hier bei Kleinbussen auf die zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger oben am Fahrzeug und die maximale Trittstufenhöhe hin. Im Übrigen wird auf die beigefügten Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in 57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)
Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do): 15:15 Uhr Unterrichtsende (freitags): 12:45 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 17 Strecken/Losen vorgesehen. Es können entweder Angebote für einzelne Lose oder aber ein Gesamtangebot, das alle 17 Lose umfasst, abgegeben werden Bei einem Gesamtangebot muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachricht-lich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtung auszuweisen. Die in den einzelnen Losen aufgeführte Streckenführung ist als Vorschlag, die Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Bei der Hinfahrt soll die Streckenführung grundsätzlich immer vom weitest entfernt liegenden Ort zum Schulstandort erfolgen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, eine losübergreifende Veränderung jedoch ausgeschlossen. Da es sich um die Beförderung von Förderschülerinnen und -schülern handelt, muss in Einzelfällen davon ausgegangen werden, dass sich, bei kurzfristiger Zuweisung durch die ADD, die Fahrtrouten durch das Hinzukommen dieser Schülerinnen und Schüler geringfügig ändern können. In allen Losen kann von 190 Fahrtagen pro Jahr ausgegangen werden. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Hachenburg ist die ÖPNV- und Schulbushaltestelle in der Kantstraße (vor der Schule am Rothenberg) anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn sowie das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Da freitags zur Unterrichtsendzeit der Schule am Rothenberg auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Hachenburger Schulen vom Busplatz "Kantstraße" abfahren und die dann dort abfahrenden Linienbusse Vorrang haben, ist die frühestmögliche Abfahrzeit für die hier ausgeschriebenen Fahrten freitags um 12:50 Uhr. Der Unternehmer hat die erforderlichen Sitzerhöhungen für die in den Fahrzeugen zu befördernden Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Diese müssen nach den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben erlaubt sein. Sollte für die Durchführung einzelner Fahrten ein Fahrzeug mit 6 Fahrgastsitzplätzen angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Fahrzeug ein ausreichender Stauraum für die Ranzen der Schüler/innen vorhanden ist! Wir machen nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die besonderen Bestimmungen des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, zu beachten sind. Insbesondere weisen wir hier bei Kleinbussen auf die zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger oben am Fahrzeug und die maximale Trittstufenhöhe hin. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in 57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)
Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do): 15:15 Uhr Unterrichtsende (freitags): 12:45 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 17 Strecken/Losen vorgesehen. Es können entweder Angebote für einzelne Lose oder aber ein Gesamtangebot, das alle 17 Lose umfasst, abgegeben werden Bei einem Gesamtangebot muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachricht-lich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtung auszuweisen. Die in den einzelnen Losen aufgeführte Streckenführung ist als Vorschlag, die Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Bei der Hinfahrt soll die Streckenführung grundsätzlich immer vom weitest entfernt liegenden Ort zum Schulstandort erfolgen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, eine losübergreifende Veränderung jedoch ausgeschlossen. Da es sich um die Beförderung von Förderschülerinnen und -schülern handelt, muss in Einzelfällen davon ausgegangen werden, dass sich, bei kurzfristiger Zuweisung durch die ADD, die Fahrtrouten durch das Hinzukommen dieser Schülerinnen und Schüler geringfügig ändern können. In allen Losen kann von 190 Fahrtagen pro Jahr ausgegangen werden. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Hachenburg ist die ÖPNV- und Schulbushaltestelle in der Kantstraße (vor der Schule am Rothenberg) anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn sowie das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Da freitags zur Unterrichtsendzeit der Schule am Rothenberg auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Hachenburger Schulen vom Busplatz "Kantstraße" abfahren und die dann dort abfahrenden Linienbusse Vorrang haben, ist die frühestmögliche Abfahrzeit für die hier ausgeschriebenen Fahrten freitags um 12:50 Uhr. Der Unternehmer hat die erforderlichen Sitzerhöhungen für die in den Fahrzeugen zu befördernden Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Diese müssen nach den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben erlaubt sein. Sollte für die Durchführung einzelner Fahrten ein Fahrzeug mit 6 Fahrgastsitzplätzen angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Fahrzeug ein ausreichender Stauraum für die Ranzen der Schüler/innen vorhanden ist! Wir machen nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die besonderen Bestimmungen des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, zu beachten sind. Insbesondere weisen wir hier bei Kleinbussen auf die zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger oben am Fahrzeug und die maximale Trittstufenhöhe hin. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Gemeinde Ballrechten-DottingenFrist: 10. Juni
Lieferung von Menükomponenten zur Mittagsverpflegungen für die Grundschule und Kindergarten der Gemeinde Ballrechten-Dottingen
Die Gemeinde Ballrechten-Dottingen unterhält eine Grundschule sowie einen Kindergarten und stellt für beide Einrichtungen die Mittagsverpflegung sicher. Entsprechend ist der Gegenstand der Ausschreibung die Versorgung der Kinder mit ausgewogenen, altersgerechten und abwechslungsreichen Mittagsmahlzeiten. Nach dem derzeitigen Versorgungskonzept erfolgt die Verpflegung in einem entkoppelten System (Cook & Freeze), bei dem Menükomponenten ausschließlich als tiefgekühlte Ware bereitgestellt und in den Einrichtungen vor Ort mit durch den Auftragnehmer gestellter Regenerationstechnik durch Personal des Auftraggebers regeneriert und ausgegeben werden. Die Belieferung der Einrichtungen erfolgt dabei bedarfsorientiert, wobei die operative Bewirtschaftung der Ausgabe in Eigenregie der Gemeinde erfolgt. Die Gemeinde ist als öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung der hierfür erforderlichen Liefer- und Dienstleistungen an die vergaberechtlichen Grundsätze gebunden, weshalb die Leistung nun als Öffentliche Ausschreibung vergeben werden soll. Auch zukünftig soll die Verpflegung im bewährten System fortgesetzt werden. Ziel der Ausschreibung ist somit die fortlaufende Sicherstellung einer verlässlichen Mittagsverpflegung der Kinder durch die Belieferung mit tiefgekühlten Menükomponenten in einem entkoppelten Verpflegungssystem (Cook & Freeze) sowie die organisatorische Unterstützung durch Speiseplanung, Gerätebereitstellung, Bestell- und Abrechnungssystem und Reklamationsmanagement. Pro Monat sind circa 100 Kinder aus Grundschule und Kindergarten für die Mittagsverpflegung angemeldet. Diese Angabe dient ausschließlich der Einordnung des Nutzerkreises. Für die Kalkulation maßgeblich ist nicht die Zahl der angemeldeten Kinder, sondern der tatsächliche portionsbezogene Abruf. Die Anzahl der täglich abgerufenen Portionen kann daher bewusst von der Zahl der angemeldeten Kinder sowie von der Zahl der täglich anwesenden Schülerinnen, Schüler und Kindergartenkinder abweichen. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert. Die Grundlaufzeit soll 48 Monaten betragen, mit einer zweimaligen automatischen Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf maximal 72 Monate. Der Auftraggeber soll innerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums Mehr- oder Minderbedarfe abrufen können, soweit diesdurch Änderungen der Teilnehmerzahlen oder durch organisatorische Anpassungen der Einrichtungen veranlasst ist. Schulverpflegung, Kindergartenverpflegung, Mittagsverpflegung, tiefgekühlte Menükomponenten, Komponentenverpflegung, Cook and Freeze, entkoppeltes System, Regeneration vor Ort, Lieferlogistik, Tiefkühlkette, Temperaturdokumentation, HACCP-Konzept, Lebensmittelhygiene, Gerätestellung, Tiefkühlschränke, Kombidämpfer, Regenerationsgerät - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurFrist: 30. Juni
Schülerbeförderung: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach (3 Lose)
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus,Burgweg 21 - 23, 56428 Dernbach im Westerwald (3 Lose) Zum Schuljahresbeginn 2026/2027 werden eine Hin- und Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten zum bzw. vom Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach neu ausgeschrieben. Schulzeiten am Priv. Gymnasium Raiffeisen-Campus Dernbach - Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:10 Uhr - Unterrichtsende (mo - do): 16:15 Uhr - Unterrichtsende freitags: 12:50 Uhr Erster Fahrtag: In den Losen 1 und 2: Montag, 10.08.2026 In Los 3: Freitag, 14.08.2026 Die Beförderung ist in 3 Strecken/Losen vorgesehen. Alternativangebote (z. B. geänderte Streckenführung, Zusammenfassung von Strecken) und Gesamtangebote sind möglich. So-fern bei Alternativangeboten Strecken kombiniert werden, müssen alle Ortsgemeinden abge-deckt sein. Bei Gesamtangeboten muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nach-richtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot ent-sprechen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge im Angebot ist möglich. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis Standort der Einrichtung auszuweisen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
Schülerbeförderung: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach (3 Lose)
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus,Burgweg 21 - 23, 56428 Dernbach im Westerwald (3 Lose) Zum Schuljahresbeginn 2026/2027 werden eine Hin- und Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten zum bzw. vom Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach neu ausgeschrieben. Schulzeiten am Priv. Gymnasium Raiffeisen-Campus Dernbach - Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:10 Uhr - Unterrichtsende (mo - do): 16:15 Uhr - Unterrichtsende freitags: 12:50 Uhr Erster Fahrtag: In den Losen 1 und 2: Montag, 10.08.2026 In Los 3: Freitag, 14.08.2026 Die Beförderung ist in 3 Strecken/Losen vorgesehen. Alternativangebote (z. B. geänderte Streckenführung, Zusammenfassung von Strecken) und Gesamtangebote sind möglich. So-fern bei Alternativangeboten Strecken kombiniert werden, müssen alle Ortsgemeinden abge-deckt sein. Bei Gesamtangeboten muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nach-richtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot ent-sprechen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge im Angebot ist möglich. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis Standort der Einrichtung auszuweisen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
Schülerbeförderung: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach (3 Lose)
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- u. Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten von Schülerinnen und Schülern des Priv. Gymn. Raiffeisen Campus,Burgweg 21 - 23, 56428 Dernbach im Westerwald (3 Lose) Zum Schuljahresbeginn 2026/2027 werden eine Hin- und Rückfahrt sowie 2 Rückfahrten zum bzw. vom Priv. Gymn. Raiffeisen Campus Dernbach neu ausgeschrieben. Schulzeiten am Priv. Gymnasium Raiffeisen-Campus Dernbach - Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:10 Uhr - Unterrichtsende (mo - do): 16:15 Uhr - Unterrichtsende freitags: 12:50 Uhr Erster Fahrtag: In den Losen 1 und 2: Montag, 10.08.2026 In Los 3: Freitag, 14.08.2026 Die Beförderung ist in 3 Strecken/Losen vorgesehen. Alternativangebote (z. B. geänderte Streckenführung, Zusammenfassung von Strecken) und Gesamtangebote sind möglich. So-fern bei Alternativangeboten Strecken kombiniert werden, müssen alle Ortsgemeinden abge-deckt sein. Bei Gesamtangeboten muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nach-richtlich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot ent-sprechen. Die in den einzelnen Losen aufgeführten Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge im Angebot ist möglich. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis Standort der Einrichtung auszuweisen. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - Frist: 11. Mai
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Cottbus.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.