IKK - Die InnovationskasseRendsburg
Vertragsmanagement-Software in einer Cloud-Lösung
Die IK will ein zentrales Cloud‑basiertes Vertragsmanagementsystem einführen. Das IT‑System soll ein einheitliches Ablagesystem für Vertragsdokumente und Metadaten, zentrale Auskunft für berechtigte Nutzer, (teil‑)automatisierte Verwaltung sowie Reporting‑Funktionen bieten. Umfang: Anpassung, Einführung, dauerhafter Betrieb, Wartung und P...
IT-Beratung, IT-Support, Softwarelizenzen, Dokumentenmanagement, Cloud
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Inhalt auf einen Blick
Die IK will ein zentrales Cloud‑basiertes Vertragsmanagementsystem einführen. Das IT‑System soll ein einheitliches Ablagesystem für Vertragsdokumente und Metadaten, zentrale Auskunft für berechtigte Nutzer, (teil‑)automatisierte Verwaltung sowie Reporting‑Funktionen bieten. Umfang: Anpassung, Einführung, dauerhafter Betrieb, Wartung un...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- IKK - Die Innovationskasse
- Veröffentlicht:
- 23. Juni 2026
- Frist:
- 16. Juli 2026
- Thema:
- IT-Beratung
Ausschreibungsbeschreibung
Die IK will ein zentrales Cloud‑basiertes Vertragsmanagementsystem einführen. Das IT‑System soll ein einheitliches Ablagesystem für Vertragsdokumente und Metadaten, zentrale Auskunft für berechtigte Nutzer, (teil‑)automatisierte Verwaltung sowie Reporting‑Funktionen bieten. Umfang: Anpassung, Einführung, dauerhafter Betrieb, Wartung und Pflege der Standard‑IT‑Lösung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- CSX 21 - Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXS0YYHYTWE33T46.zip
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Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NRW.BANK AöRMünsterFrist: 20. Juli
Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NRW.BANK AöRDüsseldorfFrist: 20. Juli
Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NRW.BANK AöRMünsterFrist: 13. Juli
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Beschaffung IT-Tool zur Automatisierung der KYC- und Screeningprozesse sowie zur Risikosteuerung der Geldwäscheprävention
Vor dem Hintergrund der derzeit stark manuellen und nicht workflowgestützten KYC-Prozesse sowie der künftig weiter steigenden regulatorischen Komplexität durch die Umsetzung der AMLR-VO beabsichtigt die NRW.BANK im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens die Beschaffung eines cloudbasierten IT-Systems. Ziel ist die Einführung eines integrierten, workflow-gestützten "IT-Tools zur Automatisierung der KYC- und Screening-Prozesse sowie zur Unterstützung der Risikosteuerung in der Geldwäscheprävention" (nachfolgend "KYC-Tool"). Das System soll die Effizienz, Standardisierung und regulatorische Sicherheit der AML/KYC-Prozesse nachhaltig verbessern und den aktuellen IST-Zustand mit weitestgehend manuellen Prozessen ablösen. Der Geltungsbereich des zu beschaffenden KYC-Tools umfasst die Identifizierung und Verifizierung sämtlicher relevanter Kundengruppen. Hierzu zählen bei der NRW.BANK sämtliche juristische Personen (nationale und internationale Rechtsformen), natürliche Personen, Kommunen, kommunale Verbände, Stiftungen sowie natürliche Personen und Personengesellschaften etc. Das System muss sicherstellen, dass für alle genannten Kundentypen geeignete Verfahren und Prozesse zur Verfügung stehen, um eine vollständige und regelkonforme Durchführung der KYC-Prüfungen zu gewährleisten. Das zu erwerbende KYC-Tool muss als Software-as-a-Service von dem BIETER/AUFTRAGNEHMERI betrieben werden. Dabei übernimmt der BIETER/AUFTRAGNEHMER alle für den Betrieb der Software notwendigen Arbeiten über den gesamten Zeitraum des Vertrages. Die gesamte Verwaltung (Betrieb, Wartung, Updates und Support) der gesamten SaaS-Lösung (Infrastruktur, Plattform, Anwendung) obliegt dem BIE-TER/AUFTRAGNEHMER. Die SaaS/SW darf nur Cloud-Infrastruktur nutzen, die in der EU / dem EWR läuft und den Anforderungen der einschlägige EVB IT Verträge (insb. EVB-IT Cloud und AGB) entspricht. Es muss eine automatische Skalierbarkeit für die gesamte Cloud-Infrastruktur IT-Ressourcen (Rechenleistung, Speicher, Bandbreite), sowie für das Backup-Kapazitäten gewährleistet werden. Alle Ressourcen sollen flexibel, schnell und bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden. Die SaaS/SW sollte barrierefrei und insbesondere mit einer Rot-Grün-Sehschwäche ohne Einschränkungen bedienbar sein. Die zum Einsatz kommende Software muss eine bereits entwickelte Standardsoftware sein, d. h. es handelt sich um ein schon vorhandenes Softwareprodukt, das in seiner Grundform die von der NRW.BANK geforderten Muss-Anforderungen erfüllt und vom Hersteller regelmäßig technisch und inhaltlich weiterentwickelt wird. Es darf keine Individualsoftware sein, die speziell für die NRW.BANK hergestellt wird und darüber hinaus nicht zum Einsatz kommt. Das angebotene KYC-Tool muss - wenn notwendig - durch Konfigurationsmöglichkeiten an die Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin angepasst werden können. Dies soll über eine geeignete Konfigurationsoberfläche für einen entsprechend berechtigten Nutzerkreis möglich sein, sodass Anpassungen (durch den Her-steller) auf Ebene des Programmcodes nicht notwendig sind. Eine mögliche kundenspezifische Erweiterbarkeit um Funktionalitäten, die noch nicht zum Standard der Software gehören, soll nur eingeschränkt und in Absprache möglich sein. Alle Anforderungen der NRW.BANK/Auftraggeberin, die eine Programmierung erfordern, müssen gekennzeichnet und separat bepreist werden. Alle Anpassungen müssen kompatibel mit allen Weiterentwicklungen der Standardsoftware sein. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch das hier beschriebene Customizing/Programmierung ein eigener Entwicklungszweig nur für die NRW.BANK/Auftraggeberin resultieren könnte (z.B. aufgrund weitreichender Anpassung der Programmcodes, die von der Standardentwicklung der Software abweichen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann drei Mal durch die NRW.BANK um jeweils ein Jahr verlängert werden - NBankHannover
Einführung einer Gesamtbanklösung (Ex-Post)
Projektziel Im Rahmen ihrer IT-Strategie vergibt die NBank einen Auftrag zur Einführung einer Gesamtbanklösung, bestehend aus einem standardisierten Kernbanksystem (KBS) und einem einheitlichen Förderportal sowie zugehörigen Dienst- und Betriebsleistungen. Ziel ist es zum einen, das bestehende Kundenportal und die Sachbearbeiter-Anwendung - gegebenenfalls schrittweise - durch ein einheitliches Förderportal abzulösen, das mit Beginn des ersten Quartals 2028 produktiv starten muss, um den Beginn der nächsten Förderperiode zu unterstützen. Parallel dazu soll das bestehende Kernbanksystem schrittweise bis spätestens 2029/2030 durch ein neues System ersetzt werden. Die Ablösung kann in mehreren Phasen erfolgen, darunter Umsetzungs-, Migrations-, Einführungs-, Stabilisierungs- und Einführungsprojekte sowie Schulungsangebote für Nutzer. Ziel ist es, eine zukunftssichere Lösung bereitzustellen, die flexibel erweiterbar ist und den effizienten Betrieb langfristig gewährleistet. Die Prozesse der NBank sollen mit dem neuen Gesamtbanksystem optimal und effizient unterstützt werden. Die beschriebene Reihenfolge in der Umsetzung erfolgt auf Basis intern erarbeiteter Prämissen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens zu bestätigen sind. Das Zielbild der NBank für die Gesamtbanklösung ist darauf ausgerichtet, die Zukunftsfähigkeit der Bank zu gewährleisten und eine umfassende Modernisierung durchzuführen. Das System muss sowohl fachliche als auch technische und prozessuale Anforderungen lösen, um die Bank auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten. Ein zentraler Aspekt dieser Transformation ist der Übergang vom Eigenbetrieb und punktuellen Auslagerungen hin zu Managed Services, die eine effizientere und flexiblere Betriebsweise ermöglichen. Ein neues Förderportal muss eingeführt werden, das als zentraler Zugangspunkt für die Interaktion mit der Bank dient. Portal und KBS müssen eine integrierte Lösung darstellen. Dieses Portal ist Teil einer integrierten Sachbearbeitung, welches sich durch einen hohen Grad an Workflow gestützten Abläufen auszeichnet, um die Verwaltung von Fördermitteln und die Administration von Förderprodukten zu erleichtern. Das hoch standardisierte Kernbanksystem muss unter anderem die Prozessierung der Kreditvergabe, die Verwaltung von Kreditprodukten und Sicherheiten, die Bewertung der Kreditwürdigkeit, das Management von Sanierungsprozessen sowie die operative Abwicklung von Buchungen und Zuschüssen umfassen. Zudem müssen Asset- und Portfolio-Management sowie Handelsaktivitäten integriert sein, um eine umfassende Abwicklung der Bankgeschäfte zu gewährleisten. Ein besonderer Fokus muss auf der Unterstützung der Felder Darlehen und Zuschuss, sowie Liquiditätssteuerung und Handelsabwicklung liegen, die durch spezialisierte Funktionen im Kernbanksystem abgedeckt werden. Die Steuerung der Bankprozesse muss durch das Rechnungswesen, Handelsabwicklung sowie Bilanzierung und die Abwicklung von Zahlungen und Transaktionen sowie das Controlling unterstützt werden, um eine effiziente Steuerung der Bank zu gewährleisten. Die Integration der Daten muss durch ein strukturiertes Datenmodell und Datenbankfunktionen erfolgen, die die Verwaltung und Analyse von dispositiven und operativen Daten ermöglichen. Ein umfängliches Meldewesen sowie eine vollständige Risikosteuerung inklusive der Abbildung gängiger Risikoarten sind ebenfalls Teil des Zielbildes, um eine umfassende Steuerung und Überwachung von Risiken zu gewährleisten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben muss durch Compliance-Funktionen sichergestellt werden. Im Bereich Querschnitt und Unterstützung müssen Geschäftspartner-Systeme, Kalkulationssysteme, Dokumentensysteme, Aktenverwaltung, sowie Prozessmanagement und Einkaufsprozesse, insbesondere die Verarbeitung von Eingangsrechnungen, gewährleistet werden. Dieses Zielbild zeigt eine integrierte Lösung, die darauf ausgelegt ist, die Effizienz zu steigern und die Interaktion sowohl intern als auch mit Kunden und Partnern zu verbessern. Ausgangssituation Die bestehende IT-Landschaft der Bank setzt sich aktuell aus verschiedenen Technologien und Systemen zusammen, darunter ein Kernbanksystem, ein separates Kundenportal sowie eine Sachbearbeiterfunktion zur Antragsbearbeitung. Diese heterogene Systemlandschaft stößt zunehmend an ihre Grenzen, da die Anforderungen an Digitalisierung, das Datenvolumen und regulatorische Vorgaben stetig steigen. Da das vorhandene Kernbanksystem und das Förderportal in ihrer Leistungsfähigkeit und Integration nicht mehr ausreichend sind, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, sucht die NBank nach einer flexiblen Lösung, um Prozesse effizienter und benutzerfreundlicher für interne und externe Anwender zu gestalten. Es besteht dringender Bedarf, die IT-Landschaft zu modernisieren und durch eine integrierte, zukunftssichere Gesamtbanklösung zu ersetzen. Diese muss eine verbesserte Datenqualität und -konsistenz gewährleisten, den Betrieb und Support langfristig optimieren sowie bankinterne Abläufe und die Abwicklung von Förderprogrammen effektiv unterstützen. Alle aktuellen Datenschutz-, Sicherheits- und regulatorischen Standards müssen umfassend eingehalten werden. (nähere Beschreibung der Beschaffung siehe 01 - Leistungsbeschreibung)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
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- Die Angebotsfrist endet am 16. Juli 2026.
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- Der Auftraggeber ist IKK - Die Innovationskasse.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.