Regierung von OberbayernMünchen
Verpflegungsdienste in der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße, München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße 2-12, 80339 München – nachfolgend „EAE“ genannt. Die EAE ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens nach Oberbayern kommen und dient der ersten Aufnahme, der R...
Kantinenbetrieb, Lebensmittellieferung, Getränke, Essen auf Rädern, Frischware
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Inhalt auf einen Blick
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße 2-12, 80339 München – nachfolgend „EAE“ genannt. Die EAE ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens nach Oberbayern kommen und dient der ersten Aufnahme, de...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Regierung von Oberbayern
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- 24. August 2026
- Thema:
- Kantinenbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße 2-12, 80339 München – nachfolgend „EAE“ genannt. Die EAE ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens nach Oberbayern kommen und dient der ersten Aufnahme, der Registrierung und Weiterleitung der Asylsuchenden innerhalb und außerhalb Oberbayerns. Ihr Aufenthalt beträgt dort in der Regel wenige Tage bis wenige Wochen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der EAE handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern umzugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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