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Verpflegungsdienst in der ANKER - Dependance Funkkaserne München
Verpflegungsdienst für Asylbewerber in der ANKER – Dependance Funkkaserne München, tägliche vollwertige Speisen- und Getränkeversorgung inklusive Frühstück, Mittag‑ und Abendessen sowie Lieferung von Lunchpaketen nach Einzelabruf, auch während des Ramadan.
Kantinenbetrieb
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Inhalt auf einen Blick
Verpflegungsdienst für Asylbewerber in der ANKER – Dependance Funkkaserne München, tägliche vollwertige Speisen- und Getränkeversorgung inklusive Frühstück, Mittag‑ und Abendessen sowie Lieferung von Lunchpaketen nach Einzelabruf, auch während des Ramadan.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Regierung von Oberbayern
- Veröffentlicht:
- 19. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Kantinenbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
Verpflegungsdienst für Asylbewerber in der ANKER – Dependance Funkkaserne München, tägliche vollwertige Speisen- und Getränkeversorgung inklusive Frühstück, Mittag‑ und Abendessen sowie Lieferung von Lunchpaketen nach Einzelabruf, auch während des Ramadan.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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10- Regierung von OberbayernMünchen
Verpflegungsdienst in der ANKER - Dependance Funkkaserne München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern beauftragt als Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Verpflegung von Asylbewerbern in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf. Der Auftragnehmer stellt dabei eine tägliche Verpflegung in Form von Frühstück, Mittagessen und Abendessen sicher. Aufgrund der religiösen und kulturellen Gepflogenheiten ist auch eine Verpflegung während des Ramadan zu gewährleisten. - Regierung von OberbayernMünchenFrist: 24. Aug.
Verpflegungsdienste in der ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern in der Lotte-Branz Straße, 80939 München. Die Dependance, bestehend aus einem Haupthaus (Lotte-Branz-Str. 2) und einem Bettenhaus (Lotte-Branz-Straße 9), dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 – 18 Monaten. Der AG beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern um-zugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren. - Regierung von OberbayernMünchenFrist: 24. Aug.
Verpflegungsdienste in der ANKER-Dependance Lotte-Branz-Straße, München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern in der Lotte-Branz Straße, 80939 München. Die Dependance, bestehend aus einem Haupthaus (Lotte-Branz-Str. 2) und einem Bettenhaus (Lotte-Branz-Straße 9), dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 – 18 Monaten. Der AG beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern um-zugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren. - Regierung von OberbayernMünchenFrist: 24. Aug.
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Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Unterkunftsdependance des ANKER Oberbayern in der Lotte-Branz Straße, 80939 München. Die Dependance, bestehend aus einem Haupthaus (Lotte-Branz-Str. 2) und einem Bettenhaus (Lotte-Branz-Straße 9), dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 – 18 Monaten. Der AG beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern um-zugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren. - Regierung von OberbayernMünchen
Sicherheitsdienste, ANKER-Dependance Musenbergstraße, München
Der Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern die „ANKER-Dependance für Asylbewerber in München, Musenbergstraße 25-27. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von 6 bis 18 Monaten. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Sicherheitsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen, das diese Aufgaben flexibel, zuverlässig und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht durchführt. - Regierung von OberbayernMünchen
Sicherheitsdienste, ANKER-Dependance Musenbergstraße, München
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Verpflegungsdienste in der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße, München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße 2-12, 80339 München – nachfolgend „EAE“ genannt. Die EAE ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens nach Oberbayern kommen und dient der ersten Aufnahme, der Registrierung und Weiterleitung der Asylsuchenden innerhalb und außerhalb Oberbayerns. Ihr Aufenthalt beträgt dort in der Regel wenige Tage bis wenige Wochen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der EAE handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern umzugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren. - Regierung von OberbayernMünchenFrist: 24. Aug.
Verpflegungsdienste in der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße, München
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße 2-12, 80339 München – nachfolgend „EAE“ genannt. Die EAE ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens nach Oberbayern kommen und dient der ersten Aufnahme, der Registrierung und Weiterleitung der Asylsuchenden innerhalb und außerhalb Oberbayerns. Ihr Aufenthalt beträgt dort in der Regel wenige Tage bis wenige Wochen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der EAE handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern umzugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren. - Regierung von OberbayernMünchenFrist: 24. Aug.
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Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern ist zuständig für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Garmischer Straße 2-12, 80339 München – nachfolgend „EAE“ genannt. Die EAE ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens nach Oberbayern kommen und dient der ersten Aufnahme, der Registrierung und Weiterleitung der Asylsuchenden innerhalb und außerhalb Oberbayerns. Ihr Aufenthalt beträgt dort in der Regel wenige Tage bis wenige Wochen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit dem Catering in Form einer vollwertigen Speisen- und Getränkeversorgung sowie der Lieferung von Lunchpaketen nach entsprechendem Einzelabruf. Während der Vertragslaufzeit kann es zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen. Bei der EAE handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft. Der besonderen Sensibilität des Schutzauftrags, der erhöhten Öffentlichkeitswirkung und den besonderen Rahmenbedingungen im Umgang mit ausländischen Flüchtlingen (z.B. Sprachbarrieren, Traumata sowie unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen) ist besonders Rechnung zu tragen. Der AN und die von ihm eingesetzten Mitarbeiter haben respektvoll mit den Asylbewerbern umzugehen und sich soweit erforderlich mit den sonstigen objektbezogenen Dienstleistern abzustimmen und zu koordinieren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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