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Vergabe zum Betrieb des Hallenbads & des Lemmerz-Freibads in Königswinter
Die Stadt Königwinter ist Eigentümer des Hallenbads Königswinter und des Lemmerz-Freibads in Königswinter. Das Hallenbad ist seit 2021 in Betrieb. Das Lemmerz-Freibad wird derzeit im Bestand grundsaniert und soll ab Frühjahr 2027 der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung stehen. In ihrer Eigenschaft als öffentliche Schwimmbäder sollen die B...
Sportbetrieb
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Königswinter
- Veröffentlicht:
- 30. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Sportbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Stadt Königwinter ist Eigentümer des Hallenbads Königswinter und des Lemmerz-Freibads in Königswinter. Das Hallenbad ist seit 2021 in Betrieb. Das Lemmerz-Freibad wird derzeit im Bestand grundsaniert und soll ab Frühjahr 2027 der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung stehen. In ihrer Eigenschaft als öffentliche Schwimmbäder sollen die Bäder der Erholung sowie der sportlichen Betätigung dienen. Sie dienen namentlich der Förderung des Sports, der öffentlichen Gesundheitspflege, dem Erhalt des städtischen Gemeinwohls und der nachhaltigen Förderung sozialer Interaktionen. Für den Betrieb der beiden Bäder sucht die Stadt Könisgwinter einen neuen Dienstleister. Die Bäder sollen primär der Öffentlichkeit dienen sowie für Vereins- und Schulzwecke zur Verfügung stehen. Der Betreiber kann bei dem Betrieb der Bäder weitere damit im Zusammenhang stehende Geschäftstätigkeiten ausüben. Der Dienstleister betreibt das Hallenbad und Freibad im eigenen Namen, auf eigene Gefahr und zu eigenen Lasten. Die Stadt trägt die immobilienbezogenen Risiken, einschließlich der Energie- und Wasserkosten. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Betreibervertrag. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Verlauf des Verhandlungsverfahrens zu Änderungen hinsichtlich der konkret seitens des Dienstleisters zu übernehmenden Leistungen kommen kann (siehe dazu auch Ziffer 1.2 und Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen).
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Stadtwerke Bad OldesloeBad OldesloeFrist: 03. Sept.Betrieb des Freibades Poggensee in Bad Oldesloe, Schleswig‑Holstein. Auftraggeber: Stadtwerke Bad Oldesloe. Vergabe im offenen Verfahren nach VGV.Stadt Bad Gandersheim - Betrieb eines Kindergartens mit heilpädagogischem Teil in Bad Gandersheim - Vergabe der Trägerschaft
Stadt Bad GandersheimBad GandersheimDer Gegenstand des Auftrags umfasst die freie Trägerschaft und den Betrieb des Kindergartens in den Räumlichkeiten der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH, Albert-Rohloff-Straße 2, in Bad Gandersheim. Die Betriebsführung erfolgt auf Grundlage eines Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadt und dem Träger, wobei der Träger die Einrichtung in eigener Verantwortung und Ausgestaltung nach seinem pädagogischen Konzept führt. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrags beträgt maximal 7 Jahre. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrages ist mit dem Gewerberaummietvertrag gleichlautend. Sowohl das Mietverhältnis als auch der Betriebsführungsvertrag bestehen längstens bis zum 31.12.2033. Die Räumlichkeiten für den Betrieb werden dem Träger im Rahmen eines Mietvertrages mit der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH zur Verfügung gestellt. Der Träger verpflichtet sich zum Abschluss des Geschäftsraummietvertrages. Vor Betriebsbeginn müssen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Die Aufnahme der Betreuung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Aufnahme des Betriebes soll mit Beginn des Kindergartenjahres 2027/2028 erfolgen. Überdies verpflichtet sich der Träger bei Zuschlagserteilung, die Regelleistungsvereinbarung für die Soziale Teilhabe im Leistungsbereich Heilpädagogischer Leistungstyp 2.1.1.1 (Kinder mit geistiger Behinderung) mit dem Landkreis Northeim und der Region Südniedersachsen abzuschließen. Weitere Details sind den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.. Die Stadt Bad Gandersheim beabsichtigt die Vergabe der freien Trägerschaft für den Betrieb eines städtischen Kindergartens in den Räumlichkeiten des BürgerGesundheits-Park, Albert-Rohloff-Straße 2, 37581 Bad Gandersheim. Der künftige freie Träger soll zudem den heilpädagogischen Bedarf des Landkreises Northeim und der Region Südniedersachsen (Leistungstyp 2.1.1.1. - Kinder mit geistiger Behinderung) anteilig abdecken. Es sollen Kinder mit und ohne Förderbedarf betreut werden. Die Stadt sucht einen zuverlässigen, den qualitativen Anforderungen entsprechenden freien Träger. Zwischen dem Träger und der Stadt Bad Gandersheim wird ein Betriebsführungsvertrag geschlossen. Die Räumlichkeiten des BürgerGesundheitsPark stehen im Eigentum der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH. Die Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark stellt dem freien Träger die Räumlichkeiten im Wege eines Mietvertrages für den Betrieb des Kindergartens zur Verfügung. Es handelt sich um Räumlichkeiten im Erdgeschoss einschließlich des Geräteraums und der Außenflächen (Grundfläche Kita 548 m², Geräteraum 27,22 m², Außenfläche 630 m²). Die Räumlichkeiten müssen für diesen Zweck nach den Maßgaben des Gewerberaummietvertrages umgebaut werden. Nach dem Umbau und Sanierung der Räumlichkeiten soll der Betrieb aufgenommen werden. Es wird von einer Umbau-/Sanierungszeit von bis zu einem Jahr ausgegangen. Der Betrieb des Kindergartens soll frühestmöglich aufgenommen werden. Es wird vom Kindergartenjahr 2027/2028 ausgegangen. Vorgesehen sind insgesamt 3 Kindergartengruppen (1 Gruppe mit 25 Kindern, 2 Gruppen mit 8 Plätzen für Kinder mit Förderbedarfen/Heilpädagogik) sowie 1 Krippengruppe mit 15 Plätzen. Die Stadt Bad Gandersheim strebt mit dem Träger eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Den Kindern soll eine sichere, unterstützende Umgebung geboten werden. Ziel ist eine bestmögliche Förderung und Unterstützung ausgerichtet auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder. Die Einrichtung soll zudem den Bedürfnissen von Kindern mit Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Wahrnehmung, Motorik und sozialer Integration gerecht werden. Der Träger verpflichtet sich, die heilpädagogischen Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften (z. B. Heilpädagogen, Sonderpädagogen und Therapeuten) umzusetzen und sicherzustellen, dass die pädagogische Arbeit individuell auf die Kinder abgestimmt wird.Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 4)
Breitband Ortenau GmbH & Co. KGOffenburgDer Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download erschlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 4. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 4 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 4.1 Cluster 1 (Oberharmersbach, Mühlenbach, Schuttertal, Oberkirch, Oberwolfach, Ettenheim); Los 4.2 Cluster 2 (Nordrach, Bad Peterstal-Griesbach, Hornberg, Wolfach, Hausach); Los 4.3 Cluster 3 (Gutach, Fischerbach, Hofstetten, Steinach, Seelbach); Los 4.4 Cluster 4 (Ottenhöfen, Oppenau, Biberach, Hohberg); Los 4.5 Cluster 10 (Durbach). Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 2)
Breitband Ortenau GmbH & Co. KGOffenburgDer Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download erschlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 teilweise parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 2. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 2 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 2.01 Zell am Harmersbach; Los 2.02 Biberach; Los 2.03 Mühlenbach; Los 2.04 Hornberg; Los 2.05 Oberharmersbach; Los 2.06 Oberwolfach; Los 2.07 Nordrach; Los 2.08 Bad Peterstal Griesbach; Los 2.09 Schuttertal; Los 2.10 Wolfach; Los 2.11 Lautenbach; Los 2.12 Oppenau; Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Königswinter.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.