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Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht MagdeburgMagdeburg

Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung) in der Liegenschaft des Amtsgerichts Gardelegen

Öffentliche Ausschreibung per Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb zur Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung) betreffend das Amtsgericht Gardelegen. Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.01.2027 und endet zum 31.12.2029. Im Anschluss bestehen zwei einmalige...

Typ: Ausschreibung

Gebäudereinigung

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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Veröffentlicht:
26. August 2026
Frist:
Nicht angegeben
Thema:
Gebäudereinigung

Ausschreibungsbeschreibung

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Öffentliche Ausschreibung per Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb zur Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung) betreffend das Amtsgericht Gardelegen. Der Leistungszeitraum beginnt nach erfolgtem Zuschlag ab dem 01.01.2027 und endet zum 31.12.2029. Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des AG für die Laufzeit je eines Jahres. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der AG erklärt a) bis zum 30.09.2029 für das Optionsjahr 2030 und b) bis zum 30.09.2030 für das Optionsjahr 2031 die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Soweit nichts Anderes geregelt ist, enden die Verträge hiernach, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.12.2031. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 30.09.2031 interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr, verlängert werden. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit kann der AG das Vertragsverhältnis ohne Benennung von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für den Fall, dass diese Vergabe nach Zuschlagserteilung angegriffen wird, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option kann eine längere Bindefrist gelten, wenn der zweit- oder drittplatzierte sich weiterhin an sein abgegebenes Angebot gebunden fühlt. Andernfalls ist der AG berechtigt, ein erneutes Angebot von dem zweit- oder drittplatzierten Bieter anzufordern. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

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Wer ist der Auftraggeber?
Der Auftraggeber ist Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg.
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