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Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Kreis Höxter - Linienbündel Kreis Höxter Nord
Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) hat am 10.07.2025 im Supplement des EU-Amtsblattes (Nummer der Bekanntmachung: 453560-2025) die gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 vorgeschriebene Vorabbekanntmachung veröffentlicht. In den 3-Monatszeiträumen nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung ist kein eigenwirtschaftli...
Personenbeförderung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisverwaltung Paderborn
- Veröffentlicht:
- 02. August 2026
- Frist:
- 14. September 2026
- Thema:
- Personenbeförderung
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Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) hat am 10.07.2025 im Supplement des EU-Amtsblattes (Nummer der Bekanntmachung: 453560-2025) die gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 vorgeschriebene Vorabbekanntmachung veröffentlicht. In den 3-Monatszeiträumen nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung ist kein eigenwirtschaftlicher Antrag bei der Bezirksregierung Detmold eingegangen. Im Zuge der Auflösung des Zweckverbandes nph zum 01.02.2026, ist die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV in den Kreisgebieten auf die jeweiligen Kreise Paderborn und Höxter übergegangen. Die Kreise Paderborn und Höxter sind seither auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes NRW zuständige Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in ihren jeweiligen Kreisgebieten. Vor diesem Hintergrund schreibt der Kreis Höxter (Auftraggeber) nunmehr die Verkehrsleistungen im Linienbündel Kreis Höxter Nord in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren aus. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH nutzt für das Ausschreibungsverfahren die Dienstleistungen der zentralen Submissionsstelle des Kreises Paderborn, über die das gesamte Verfahren abgewickelt wird. Im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Insoweit bleibt die NVH hier die erste Ansprechpartnerin für das Verkehrsunternehmen in allen Belangen. Die Auftraggeberstellung sowie die Aufgabenträgerschaft der Kreise bleiben hiervon unberührt. Linienbündel Kreis Höxter Nord: - R82 Regionalbus Brakel - Erwitzen - Holzhausen - Nieheim (vormals R71) - R72 Regionalbus Brakel - Rheder - Siddessen - Gehrden - Fölsen - Niesen - Peckelsheim - 525 Lokalbus Brakel - Erkeln - Rothe - Tietelsen - Drenke - Beverungen - 552 Schulverkehr Bra
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Kreisverwaltung PaderbornPaderbornFrist: 14. Sept.Der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) hat am 10.07.2025 im Supplement des EU-Amtsblattes (Nummer der Bekanntmachung: 453560-2025) die gemäß Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung 1370/2007 vorgeschriebene Vorabbekanntmachung veröffentlicht. In den 3-Monatszeiträumen nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung ist kein eigenwirtschaftlicher Antrag bei der Bezirksregierung Detmold eingegangen. Im Zuge der Auflösung des Zweckverbandes nph zum 01.02.2026, ist die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV in den Kreisgebieten auf die jeweiligen Kreise Paderborn und Höxter übergegangen. Die Kreise Paderborn und Höxter sind seither auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes NRW zuständige Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in ihren jeweiligen Kreisgebieten. Vor diesem Hintergrund schreibt der Kreis Höxter (Auftraggeber) nunmehr die Verkehrsleistungen im Linienbündel Kreis Höxter Süd in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren aus. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH nutzt für das Ausschreibungsverfahren die Dienstleistungen der zentralen Submissionsstelle des Kreises Paderborn, über die das gesamte Verfahren abgewickelt wird. Im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Insoweit bleibt die NVH auch hier die erste Ansprechpartnerin für das Verkehrsunternehmen in allen Belangen. Die Auftraggeberstellung sowie die Aufgabenträgerschaft der Kreise bleiben hiervon unberührt. Linienbündel Kreis Höxter Süd: - R22 Regionalbus Bad Karlshafen - Herstelle - Würgassen - Lauenförde - Beverungen - Blankenau - Wehrden - Amelunxen - Höxter - R36 Regionalbus Lauenförde - Beverungen - Dalhausen - Borgholz - Natingen - Natzungen - Borgentreich - 523 Schulverkehr Trendelburg - Helmarshausen - Herstelle - Beverungen - 524 Schulverkehr Dalhausen - Tietelsen - Rothe - Natingen - Borgholz - Jakobsberg - 533 Lokalbus Beverungen - Langenthal - Manrode - Muddenhagen - Bühne - R34 Regionalbus Borgentreich - Bühne - Manrode - Körbecke - Daseburg - Warburg - R35 Regionalbus Warburg - Dössel - Großeneder - Lütgeneder - Borgentreich - R38 Regionalbus Warburg - Hohenwepel - Engar - Ikenhausen - Löwen - Peckelsheim - 511 Schulverkehr Ossendorf - Bonenburg - Ikenhausen - Löwen - Peckelsheim - 531 Schulverkehr Warburg - Hohenwepel - Daseburg - Dössel - Warburg - 532 Schulverkehr Borgentreich - Bühne - Muddenhagen - Manrode - 565 Schulverkehr und Bedarfsverkehr Peckelsheim - Eissen - Borgentreich - R37 Regionalbus Scherfede - Rimbeck - Ossendorf - Warburg - Dössel - Großeneder -Lütgeneder - Borgentreich - Natzungen - Borgholz - Dalhausen - Beverungen - Lauenförde - Würgassen - Herstelle - Bad Karlshafen ("Wisent-Linie"; Sonn- und Feiertags vom ersten Sonntag im Mai bis zum ersten Sonntag im Oktober) - Teilweise Durchführung des Verkehrs als Anruf-Linien-Fahrt bei den Linien o 552 o 533 o 565A - Teilweise Durchführung des Verkehrs als Sektorenbetrieb bei den Linien o R34 o R36 o R38 - Durchführung des Verkehrs an Samstagen mit On-Demand-Verkehren (außer Linie R22, R34 und R35) - Sonderverkehre: o Oktoberwoche in Warburg (1. Woche im Oktober) Nähere Informationen zur Erbringung der Dienstleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Kreisen Paderborn und Höxter – Linienbündel NachtExpress Paderborn (NE PB)
Kreisverwaltung PaderbornPaderbornFrist: 15. Aug.Die Kreise Paderborn und Höxter beabsichtigen als zuständige Behörden nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in ihren Zuständigkeitsgebieten zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren ab Betriebsbeginn (Punkt 5.1.3) erteilt werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH ist zentrale Vergabestelle und Ansprechpartnerin für sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Angelegenheiten. Auch im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels NE PB • NE11 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Lippspringe - Schlangen • NE12 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Altenbeken • NE13 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Lichtenau • NE14 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Wünnenberg • NE15 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Borchen - Atteln/Niederntudorf • NE16 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Büren • NE17 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Salzkotten • NE18 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Delbrück • NE19 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Hövelhof • NE20 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Driburg Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Die Kreise kommen mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.1.4 verwiesen. Ca. 0,1 Mio. Fahrplankilometer pro KalenderjahrÖffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn – Linienbündel 1 Delbrück
Kreisverwaltung PaderbornPaderbornFrist: 15. Aug.Der Kreis Paderborn beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren ab Betriebsbeginn (Punkt 5.1.3) erteilt werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH ist zentrale Vergabestelle und Ansprechpartnerin für sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Angelegenheiten. Auch im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 1 Delbrück: • 440 Schulverkehr Paderborn, Westenholz - Sudhagen - Delbrück - Paderborn • 441-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Lippling • 441-2 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Lippling • 442-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Ostenland • 442-2 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Ostenland • 443 Schulverkehr Delbrück, Grundschulen Delbrück: Stadtkern • 444-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Westenholz • 444-2 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Westenholz • 444-3 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Sudhagen • 445-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Boke • 445-2 Schulverkehr Delbrück Grundschule Boke • 445-3 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Boke • 446 Schulverkehr Paderborn, Gesamtschule Elsen • 448 Schulverkehr Paderborn, Steinhorst - Lippling - Ostenland - Schloß Neuhaus - Paderborn • De10 Schulverkehr Gesa Delbrück, Westenholz - Nordhagen -Delbrück • De1 Schulverkehr Gesa Delbrück, Schöning - Delbrück • De2 Schulverkehr Gesa Delbrück, Steinhorst - Lippling - Delbrück • De3 Schulverkehr Gesa Delbrück, Espeln - Riege - Hövelhof - Delbrück • De4 Schulverkehr Gesa Delbrück, Hövelhof - Ostenland - Delbrück • De5 Schulverkehr Gesa Delbrück, Sudhagen - Delbrück • De6 Schulverkehr Gesa Delbrück, Westenholz - Nordhagen - Delbrück • De7 Schulverkehr Gesa Delbrück, Heddinghausen - Bentfeld - Anreppen - Delbrück • De8 Schulverkehr Gesa Delbrück, Boke - Delbrück • De9 Schulverkehr Gesa Delbrück, Thüle - Boke - Delbrück • Dy1 Schulverkehr Gym Delbrück, Schöning - Lippling - Delbrück • Dy2 Schulverkehr Gym Delbrück, Hövelhof - Delbrück • Dy3 Schulverkehr Gym Delbrück, Espeln - Ostenland - Delbrück • Dy4 Schulverkehr Gym Delbrück, Sudhagen - Delbrück • Dy5 Schulverkehr Gym Delbrück, Westenholz - Nordhagen - Delbrück • Dy6 Schulverkehr Gym Delbrück, Thüle - Boke - Delbrück • Dy7 Schulverkehr Gym Delbrück, Bentfeld - Anreppen - Delbrück • HD1 Holibri Delbrück, Delbrück - Nordhagen - Schöning • HD2 Holibri Delbrück, Delbrück - Boke - Thüle - Salzkotten • R41 Regionalbus Paderborn – Sudhagen, Paderborn - Delbrück - Sudhagen • R42 Regionalbus Delbrück – Hövelhof, Delbrück - Ostenland - Hövelhof • R43 Regionalbus Delbrück – Steinhorst, Delbrück - Lippling - Steinhorst • R45 Regionalbus Paderborn – Delbrück, Paderborn - Bentfeld - Anreppen - Boke - Delbrück • S40 WestfalenSchnellbus Paderborn - Rheda-Wiedenbrück, Paderborn - Delbrück - Rietberg - Rheda-Wiedenbrück Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Der Kreis Paderborn kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.1.4 verwiesen. Ca. 1,695 Mio. Fahrplankilometer pro Kalenderjahr (inkl. Bedarfsverkehr)Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn – Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof
Kreisverwaltung PaderbornPaderbornDienstleistungsauftrag für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn, Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 14. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreisverwaltung Paderborn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.