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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu"
Die Landkreise Böblingen und Calw schreiben Busverkehrsleistungen im Linienbündel BB05 ab dem 01.07.2026 neu aus. Betroffen sind die VVS-Linien 763, 763A, 764, 766, 766A, 768A, 769 und N75 sowie der On-Demand-Shuttle „Würmtal“ zwischen Aidlingen, Ehningen, Gärtringen und der Bergwaldsiedlung Gechingen. Es handelt sich um Linienverkehre (§...
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Inhalt auf einen Blick
Die Landkreise Böblingen und Calw schreiben Busverkehrsleistungen im Linienbündel BB05 ab dem 01.07.2026 neu aus. Betroffen sind die VVS-Linien 763, 763A, 764, 766, 766A, 768A, 769 und N75 sowie der On-Demand-Shuttle „Würmtal“ zwischen Aidlingen, Ehningen, Gärtringen und der Bergwaldsiedlung Gechingen. Es handelt sich um Linienverkehre...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Böblingen
- Veröffentlicht:
- 31. März 2026
- Frist:
- 09. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Landkreise Böblingen und Calw schreiben Busverkehrsleistungen im Linienbündel BB05 ab dem 01.07.2026 neu aus. Betroffen sind die VVS-Linien 763, 763A, 764, 766, 766A, 768A, 769 und N75 sowie der On-Demand-Shuttle „Würmtal“ zwischen Aidlingen, Ehningen, Gärtringen und der Bergwaldsiedlung Gechingen. Es handelt sich um Linienverkehre (§ 42 PBefG) und Linienbedarfsverkehre (§ 44 PBefG). Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan und die Bedienvorgaben einzuhalten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu"
Die öffentlichen Auftraggeber sind die zuständigen Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise Böblingen und Calw sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB05 zum 30.06.2026 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - 763 (Sindelfingen) - Böblingen – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen – Stammheim (CW) – Calw; - 763A Sindelfingen – Böblingen – Dagersheim – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen - Stammheim (CW) (Schülerverkehr); - 764 (Sindelfingen -) Böblingen - Aidlingen - Dachtel (- Gechingen); - 766 Böblingen - Döffingen - Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt; - 768A Gärtringen - Aidlingen - Lehenweiler – Döffingen (Schülerverkehr); - 769 Sindelfingen - Maichingen - Döffingen - Dätzingen - Weil der Stadt; - N75 Böblingen - Dagersheim - Darmsheim - Döffingen - Dätzingen - Aidlingen - Deufringen - Dachtel – Böblingen sowie Leistungen im Linienbedarfsverkehr zwischen Aidlingen, Ehningen und Gärtringen (On-Demand-Shuttle „Würmtal“). Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Beim On-Demand-Shuttle handelt es sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt werden soll. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan sowie die Vorgaben zu den Bedienzeiten und dem Bediengebiet des On-Demand-Shuttles zu erfüllen. Der Fahrplan ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass zwei Fahrplanvarianten zur Ausschreibung kommen. In der als "Basisangebot" bezeichneten Variante enden die letzten beiden Fahrten der Linie 763 bereits am Rathaus Gechingen. In der als "Option" bezeichneten Variante werden die letzten beiden Fahrten der Linie 763 bis nach Calw geführt. Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt. Beide Fahrplanvarianten sind aus den Fahrplänen (Anhang LB.1) ersichtlich. Die Bedienzeiten und das Bediengebiet des On-Demand-Shuttles ergeben sich aus dem beigefügten Anhang LB.12.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Böblingen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.