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Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk
Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS: Funktechnik, Bau, Elektro, IT-Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Rahmenvereinbarung über temporäre Arbeitnehmerüberlassung für 48 Monate. Ad-Hoc-Bedarf möglich, Anpassungen durch AG vorbehalten.
Zeitarbeit, IT-Personal, Baupersonal
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Inhalt auf einen Blick
Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS: Funktechnik, Bau, Elektro, IT-Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Rahmenvereinbarung über temporäre Arbeitnehmerüberlassung für 48 Monate. Ad-Hoc-Bedarf möglich, Anpassungen durch AG vorbehalten.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bayerisches Landeskriminalamt
- Veröffentlicht:
- 05. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Zeitarbeit
Ausschreibungsbeschreibung
Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS: Funktechnik, Bau, Elektro, IT-Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Rahmenvereinbarung über temporäre Arbeitnehmerüberlassung für 48 Monate. Ad-Hoc-Bedarf möglich, Anpassungen durch AG vorbehalten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen für das Bayerische Landeskriminalamt
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Los 13 - Verwaltung und Betriebswirtschaft
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. - Landkreis Reutlingen
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Der Landkreis Reutlingen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung im Leasingmodell für die Dauer von 48 Monaten inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Gegenstand der bevorstehenden Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von nachfolgender IT-Ausstattung: - 1300 Notebooks in unterschiedlichen Varianten und Leistungsstufen - 150 Convertible - 20 Mobile Workstations - 100 Desktop PC - 1500 Peripherie (Tastatur und Maus) - 400 Monitore 24" und 1600 Monitore 27" - sowie die dazugehörigen Dienstleistungen. Der Auftragnehmer hat den Abbau der Altgeräte in den Räumlichkeiten des Landratsamtes sowie die Lieferung und Montage der Neugeräte grundsätzlich an die jeweiligen Standorte des Landratsamtes zu koordinieren. In den Räumlichkeiten des Landratsamtes stehen keine Lagermöglichkeiten für die Geräte und keine technischen Voraussetzungen für die Softwarebetankung dieser zur Verfügung. Die erforderliche Infrastruktur für den Austausch ist daher seitens der Vergabestelle nicht vorhanden und muss ebenfalls durch den Auftragnehmer koordiniert werden. Vor der Lieferung der Geräte müssen diese mit Parametern im BIOS (Basic Input/Output System) nach Vorgaben des Auftraggebers voreingestellt werden, sodass die Integration und Betriebssystem- und Softwareinstallation möglich ist. Alle Clients sind darüber hinaus durch den Auftragnehmer mit den entsprechenden Softwarepaketen vorinstalliert zu liefern. Für die Softwarebetankung ist Matrix42 Empirum zu verwenden. Während der Vertragslaufzeit wird die Vergabestelle bei Bedarf Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers abrufen. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen rund um die IT-Arbeitsplätze. Umfang der Rahmenvereinbarung: Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zu schließen. Folgende IT-Technik mit den unten stehenden Höchstabrufmengen wird voraussichtlich beschafft (Angaben in EUR netto): Notebooks 1.100.000,-EUR Convertibles 175.000,-EUR Desktop PC 80.000,-EUR Mobile Workstations 50.000,-EUR Tastatur und Maus 120.000,-EUR Monitore 640.000,- EUR Die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen (inbs. Softwarebetankung) werden auf EUR 300.000 netto geschätzt. Die Leistungen sollen über den Leistungszeitraum hinweg kontinuierlich abgerufen werden. Bitte beachten Sie: Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen die den Landkreis Reutlingen auf Leistungsabruf oder auf den Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Der Vertragsschluss ist bis zum 31. Oktober 2025 vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 1. November 2025 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten bis zum 31. Oktober 2029. - Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und VergabeRegensburg
Rahmenvereinbarung Entwickler
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Die FinanzIT BAYERN ist Teil des Landesamtes. Die FinanzIT BAYERN gliedert sich in mehrere Technik- und Leitstellenabteilungen an den Standorten Regensburg und München. Sie ist ein bedeutender IT-Dienstleister für alle bayerischen Ressorts und bietet Fachverfahren und weitere IT-Services für sowohl LfF-interne Zwecke als auch für die behördenübergreifende sowie allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger an. In der Abteilung Softwareentwicklung und Testcenter werden in diesem Zusammenhang entsprechende Entwicklungsleistungen erbracht. Es wird eine weitgehende Standardisierung der eingesetzten Technologien verfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um Client-Server-Architekturen, die bei Bestandsverfahren auf .NET und Java (clientseitige UIs mit Java Swing oder WPF) basieren. Neuentwicklungen werden vorrangig weborientiert durchgeführt (Angular, React). Die Backend-Entwicklung basiert auf den Technologien Java (Jakarta EE), .NET oder Node.js/NestJS. Die Zielarchitektur sieht grundsätzlich einen containerisierten Betrieb auf Basis der Kubernetes-Plattform vor. Im Rahmen der Entwicklung werden übliche Vorgehensweisen eingesetzt. Die Ticket- und Quellcodeverwaltung erfolgt mit Microsoft Azure DevOps-Systemen. Es bestehen Pipelines für Continuous Integration und Deployment (CI/CD). Der Entwicklungsprozess wird durch Werkzeuge zur Codeanalyse unterstützt. Organisatorisch wird ein iterativer, agiler Entwicklungsansatz in enger Zusammenarbeit von Fachseite und Softwareentwicklung verfolgt. Das LfF - Dienststelle Regensburg vergibt Entwicklungsleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich für die Dauer von 48 Monaten mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Benötigt werden Java Web, Java Desktop, Node.js sowie .NET Entwickler. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Mindesanforderungen an die jeweilige Entwickler-Kategorie sind im Leistungsverzeichnis definiert. Die geschätzte Abrufmenge für die o.a. Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst ca. 31 Abrufe (1 Abruf entspricht einem Entwickler für in der Regel 18 Monate). Eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden, die Höchstabnahmemenge umfasst nach derzeitigem Stand 45 Abrufe. Bei Abruf eines Entwicklers ist jeweils ein aussagekräftiges Mitarbeiterprofil unter Angabe des Namens des Entwicklers vorzulegen, welches die Berufserfahrung, Qualifikation und Erfahrungszeiten nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Qualifikation mittels Interviews zu überprüfen. Das zum Einsatz kommende Personal ist Teil eines Software-Entwicklungsteams und muss im Bedarfsfall in der Lage sein, bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen sowie ggf. eine Fehleranalyse durchzuführen. Weiterhin wirken sie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mit. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen und die Umsetzung von Unittests zum Aufgabenfeld. Nach Durchführung eines Abrufs (Einzelauftrags) sind die Leistungen an fünf Tagen pro Woche zu erbringen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur jeweiligen max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Ein Einzelabruf kann bei Bedarf auch weniger als 18 Monate umfassen. Der Auftraggeber benötigt bzw. setzt die abgerufenen Entwickler im Regelfall für die maximal mögliche Überlassungsdauer von 18 Monaten ein. Des Weiteren legt der Auftraggeber projektbedingt darauf Wert, dass zum Einsatz kommende Mitarbeiter in der Regel nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und unter entsprechender Berücksichtigung der nach dem AÜG einzuhaltenden Karenzzeit im Anschluss für den weiteren Einsatz (weiterer Abruf des gleichen Mitarbeiters) erneut ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch eine fallweise oder auch regelmäßige wöchentliche Vor-Ort-Präsenz von ca. 20% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters, zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder München) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bayerisches Landeskriminalamt.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.