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Vergabe der Objektplanung für eine Dachflächensanierung
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt die Sanierung der Flachdachflächen des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule Alfeld. Das Hauptgebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet und ist Teil einer größeren, baulich verschachtelten Schulanlage. Die zu sanierenden Dachflächen ca. 3200 m2 mit Dachkuppeln und RWAs befinden sich über der Ebe...
Architektur
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Hildesheim
- Veröffentlicht:
- 04. August 2026
- Frist:
- 08. September 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt die Sanierung der Flachdachflächen des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule Alfeld. Das Hauptgebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet und ist Teil einer größeren, baulich verschachtelten Schulanlage. Die zu sanierenden Dachflächen ca. 3200 m2 mit Dachkuppeln und RWAs befinden sich über der Ebene 5 im oberen Gebäudeteil sowie über der Ebene 4 im unteren Gebäudeteil. Die Dachflächen sind großflächig, verwinkelt und aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur sowie der technischen Dachaufbauten als planerisch und organisatorisch anspruchsvoll einzustufen. Der vorhandene Dachaufbau ist sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Gegenstand der späteren Bauausführung wird voraussichtlich der Rückbau der vorhandenen Dachabdichtung beziehungsweise des vorhandenen Dachaufbaus sowie die Herstellung eines neuen fachgerechten Flachdachaufbaus sein. Die vorhandenen Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungspunkte und technischen Aufbauten sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Auf den Dachflächen befinden sich technische Anlagen beziehungsweise gebäudetechnische Aufbauten. Diese müssen im Zusammenhang mit der Dachsanierung berücksichtigt und mit der TGA-Planung abgestimmt werden. Für die technischen Anlagen wird zusätzlich ein TGA-Planer beauftragt. Diese Leistung wird gesondert ausgeschrieben. Der Objektplaner hat die Schnittstellen zur TGA-Planung in seiner Planung zu berücksichtigen. Die Maßnahme soll unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs geplant und ausgeführt werden. Arbeiten, Baustellenlogistik, Materialtransporte, Baustelleneinrichtung, Kranstellungen, Zugänge, Sicherungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe in den Schulbetrieb sind daher frühzeitig zu planen und mit dem Auftraggeber sowie der Schule abzustimmen. Die vorhandenen Dachflächen, Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungseinrichtungen, Dachaufbauten, Zugänge und sonstigen Zwangspunkte sind im erforderlichen Umfang aufzunehmen und p
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Landkreis HildesheimHildesheimFrist: 08. Sept.Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt die Sanierung der Flachdachflächen des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule Alfeld. Das Hauptgebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet und ist Teil einer größeren, baulich verschachtelten Schulanlage. Die zu sanierenden Dachflächen ca. 3200 m2 mit Dachkuppeln und RWAs befinden sich über der Ebene 5 im oberen Gebäudeteil sowie über der Ebene 4 im unteren Gebäudeteil. Die Dachflächen sind großflächig, verwinkelt und aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur sowie der technischen Dachaufbauten als planerisch und organisatorisch anspruchsvoll einzustufen. Der vorhandene Dachaufbau ist sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Gegenstand der späteren Bauausführung wird voraussichtlich der Rückbau der vorhandenen Dachabdichtung beziehungsweise des vorhandenen Dachaufbaus sowie die Herstellung eines neuen fachgerechten Flachdachaufbaus sein. Die vorhandenen Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungspunkte und technischen Aufbauten sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Auf den Dachflächen befinden sich technische Anlagen beziehungsweise gebäudetechnische Aufbauten. Diese müssen im Zusammenhang mit der Dachsanierung berücksichtigt und mit der TGA-Planung abgestimmt werden. Für die technischen Anlagen wird zusätzlich ein TGA-Planer beauftragt. Diese Leistung wird gesondert ausgeschrieben. Der Objektplaner hat die Schnittstellen zur TGA-Planung in seiner Planung zu berücksichtigen. Die Maßnahme soll unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs geplant und ausgeführt werden. Arbeiten, Baustellenlogistik, Materialtransporte, Baustelleneinrichtung, Kranstellungen, Zugänge, Sicherungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe in den Schulbetrieb sind daher frühzeitig zu planen und mit dem Auftraggeber sowie der Schule abzustimmen. Die vorhandenen Dachflächen, Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungseinrichtungen, Dachaufbauten, Zugänge und sonstigen Zwangspunkte sind im erforderlichen Umfang aufzunehmen und planerisch zu bewerten. Der Rückbauumfang und die Anforderungen an den neuen Dachaufbau sind so zu ermitteln und darzustellen, dass eine belastbare Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen kann. Im Anschluss an die Dachsanierung ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen vorgesehen. Die Dachsanierung ist daher so zu planen, dass die spätere Errichtung und der Betrieb einer PV-Anlage fachgerecht möglich bleiben. Dies betrifft insbesondere Dachaufbau, Abdichtung, Entwässerung, Wartungswege, Absturzsicherung, statische und konstruktive Randbedingungen, Leitungsführungen sowie Schnittstellen zur Gebäudetechnik. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.Vergabe der Objektplanung für eine Dachflächensanierung
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Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDie geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen vorgesehen. Die bestehende Schulgebäudeanlage wurde ca. 1960 errichtet und umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex, welcher sich in die Gebäudeteile A-F gliedert. Diese Gebäudeteile sind baulich, teils mit Höhenunterschieden miteinander verbunden. Das Gebäudeteil C wurde im Jahr 1998 als Erweiterungsbau ergänzt. Die Gebäudeteile A und B verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 5.300 m². Das Grundstück weist überwiegend versiegelte Flächen (asphaltierte Schulhofflächen) auf. Im nordöstlichen Grundstücksbereich ist eine Grünfläche mit Rasenvegetation vorhanden. Entlang des südlichen Grundstücksrandes befinden sich zwei großkronige Platanen sowie eine weitere Platane unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Geländeprofil ist leicht geneigt; der Höhenunterschied zur Marktstraße beträgt etwa 1,50 m. Im südlichen Bereich entlang der Pickardstraße ist eine weitgehende Ebenheit gegeben. Im Hinblick auf künftige bauliche Maßnahmen wird empfohlen, die Bestandsbäume in die Planung einzubeziehen oder deren Schutz gesondert zu prüfen. Eine Verpflanzung ist einer Fällung vorzuziehen. Die Untersuchung der Baugrundbeschaffenheit wurde noch nicht beauftragt. Planungsaufgabe: 1. Allgemein: An der Gemeinschaftsschule Peter Wust wird auf einem gebundenen Ganztagsbetrieb mit einer 3-Zügigkeit umgestellt und circa 450 Schülerinnen und Schüler beschult werden. In dem Kontext der geplanten Umstrukturierung ergibt sich die Notwendigkeit einer kapazitativen Erweiterung der räumlichen Infrastruktur. Das hierfür erforderliche Raumprogramm wird durch einen Erweiterungsneubau als auch durch Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude abgebildet. Die baulichen Maßnahmen erfolgen voraussichtlich im laufenden Schulbetrieb. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Der Neubau befindet sich noch in der PlanungsphPlanungsleistung zum Vorhaben Erweiterung der Grundschule Reinsfeld
Verbandsgemeinde HermeskeilHermeskeilFrist: 05. JuniDie VG Hermeskeil beabsichtigt den Erweiterungsbau der Grundschule Reinsfeld. Die Erweiterung ist im östlichen Teil des Schulhofes vorgesehen und stößt im Bereich der jetzigen Pausenhalle an den Bestand. Die Gebäudeergänzung greift die Gestaltungsmerkmale des Bestands auf. Der, wie auch das Bestandsgebäude, ohne Keller gegründete Anbau ist zweigeschossig geplant. Die Pultdächer des Bestandsgebäudes bleiben dabei bestehen. Der neue, kleiner Gebäudeteil ordnet sich mit seinem Flachdach, welches sich in der Höhe der vorhandenen Fassade anpasst, dem Hauptgebäude unter. Vorhandene außenliegende Fluchtwege werden auch im neuen Gebäudeteil zur Ausführung kommen und teils wieder verwertet bzw. ergänzt. Betreffend das Raumprogramm soll im Erdgeschoss die Essensausgabe und die neue Pausenhalle, angrenzend an den Schulhof Platz finden. Im Bereich des Bestandsgebäudes sind die Räumlichkeiten für Lehrmittel und Hausmeister vorgesehen. Der Hausmeisterraum hat einen Zugang von außen. Die neu geplanten, zusätzlichen Schulungsräume befinden sich im Obergeschoss. Im Anbau und in den im Bestand umzubauenden Flächen sind die Klassenräume für fünf und sechs, sowie der EDV-Schulungsraum und die Bibliothek eingeplant. Die notwendigen Verkehrswege sind von der Fläche überschaubar und binden an die bestehenden Flure an. Zweite Rettungswege befinden sich wie im bestehenden Konzept als vorgesetzte Laubengänge vor den Fassaden und können ebenso als Reinigungszugänge für die Fenster- und Glasfassaden fungieren. Neben- und WC-Räume bleiben bestehen und werden nicht ergänzt. Im Übrigen sind die Details zur Leistung den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die Unterlagen sind zu beachten und der Planung zugrunde zu legen. Ausgeschrieben werden Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-HLS, TGA-ELT, jeweils in separaten Losen.Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit - Erweiterungsbau - Dachabdichtungsarbeiten nach DIN 18 338 - Vergabe 1741/2026
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBerlinFrist: 18. Sept.VE 321.01 – Dachabdichtungsarbeiten (DIN 18336) Auf dem Grundstück Stresemannstraße / Erna-Berger-Straße in Berlin-Mitte wird ein Erweiterungsbau des BMUKN errichtet. Das Gebäude ist gegliedert in zwei 7-geschossige Bauteile A und B, welche über eine mehrstöckige Brücke miteinander verbunden sind. 1. Art und Dachabdichtungsarbeiten Die Dachabdichtungsarbeiten verteilen sich auf die folgenden unterschiedlichen Geschoßebenen ca. 6500m2 Dachaufbauten der Retentionsdach über 6.OG mit Aufzugs- u. Treppenhausköpfen ca. 41m2 Dachaufbauten Brücke Nord über 2.OG ca. 850 m2 Dachaufbauten der Retentionsdächer über EG ca. 360m2 Dachaufbauten Sitzungssaaldach über EG ca. 63m2 Dachaufbauten Vordach Nord über EG ca. 140 m2 Dachaufbauten Innenhof über UG ca. 135m2 Dachaufbauten Vorplatz über UG / Tiefgarage jeweils i.d.R. bestehend aus Dampfsperree, Wärmedämmung und den Abdichtungslagen (2-lagig). Die Wärmedämmungen variieren je nach den Dachnutzungsbereichen mit Mineralwolle-, Schaumglas- und EPS- und XPS-Dämmung. Die Dampfsperren und Abdichtungslagen bestehen aus bitumenbasierten Abdichtungsbahnen, ergänzt durch vereinzelte Kunstoffabdichtungsbahnen auf den Aufzugsüberfahrten und denn Anschlussabdichtungen an Durchdringungen mit Flüssigkunstoffsystem. Mit allen Dachentwässerungelementen mit Außenentwässerung über die Attiken als für Freispiegelentwässerung, den Notenwässerungen und den sonstigen Leistungen wie Dachauf -kantungen , Einfassungen, u.Ä. RAÖ Treppenhäuser / Entrauchungsklappen / Oberlichter 10 Stück Rauchabzugsöffnung RAÖ-Oberlicht ü. Treppenhäusern, lichtes Innenmaß 1,20/1,50 m 5 Stück Entrauchungsklappe als System-Dunkelklappen ü. EG, lichtes Innenmaß 1,25/1,25 m 2 Stück PR-Oberlicht er1-teilig festverglast in der Einbruchswiderstandsklasse RC3 ü. EG, lichtes Innenmaß 1,40/1,40 m. Seilsicherungssystem ca. 170 m Anschlagkonstruktionen Anseilsicherung Stahl niro,Seilführung nach DIN795C mit ca. 28 Stück Einzelanschlagpunkten und ca 23 Stück überfahrbare Zwischenhalter, gestaffelt in unterschiedlichen Höhen entsprechend der planmäßigen Dachaufbauten. 2. Ausführungsfristen • Mit der Ausführung (des Vertrages) ist zu beginnen: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens • Die Leistung ist zu vollenden: in der 21. KW 2028, spätestens am letzten Werktag dieser KW. • Verbindliche Einzelfristen: Beginn Montage auf der Baustelle 26. KW 2027 • Dauer der Ausführung (des Vertrages): 18 Monate 3. Hinweis - BNB-Zertifizierung Für das Gebäude wird eine BNB-Zertifizierung in Gold sowie eine BNB-Zertifizierung in Silber für die Außenanlagen angestrebt. Der Auftragnehmer hat an der erfolgreichen Zertifizierung mitzuwirken. Der Auftragnehmer hat dazu entsprechende Anforderungen hinsichtlich der Abfallarmut, Lärmarmut, Staubarmut sowie die Anforderungen gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei der Bauausführung zu beachten. Des Weiteren gelten die in Anlage 01 „Materialanforderungen“ aufgeführten Anforderungen im Qualitätsniveau 5. Der Auftragnehmer hat alle zur Verwendung vorgesehenen Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe bzw. Eigenschaften zu deklarieren. Hierzu ist die Anlage 02 „Deklarationstabellen“ in digitaler Form (Excel-Dateiformat) auszufüllen und die zugehörigen technischen Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter gemäß 1907/2006/EG (ebenfalls in digitaler Form) zuzuordnen und beizulegen.Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1-4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.PeitingGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) Leistungsstufe B: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen der Leistungsstufe B zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn die Planung mit Blick auf die urheberrechtlichen sowie fördermittelrechtlichen Belange fortgeführt werden kann. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. Bei dem zu sanierenden Bestandsgebäude handelt es sich gegebenenfalls um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Rahmen der Planung sind etwaige urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder gestalterisch so weiterentwickelt wird, dass eine Beeinträchtigung etwaiger Urheberrechte möglichst ausgeschlossen ist Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Für weitere Detailierung wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021) ; - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 906 - Vertrag.Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1-4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.PeitingGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) Leistungsstufe B: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen der Leistungsstufe B zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn die Planung mit Blick auf die urheberrechtlichen sowie fördermittelrechtlichen Belange fortgeführt werden kann. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. Bei dem zu sanierenden Bestandsgebäude handelt es sich gegebenenfalls um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Rahmen der Planung sind etwaige urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder gestalterisch so weiterentwickelt wird, dass eine Beeinträchtigung etwaiger Urheberrechte möglichst ausgeschlossen ist Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Für weitere Detailierung wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021) ; - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 906 - Vertrag.2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-ta
Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 24. Aug.Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.20332026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-ta
Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenFrist: 24. Aug.Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 08. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Hildesheim.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.