Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbHKielTED
Veräußerung Spielbank Juristische Transaktionsberatung
Der Auftragnehmer in der Rechtsberatung (für diesen Abschnitt nachfolgend „Auftragnehmer“) übernimmt die umfassende Beratung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Veräußerung aller Anteile an der Spielbank SH GmbH und deren Tochterunternehmen (im Folgenden: „Spielbankengruppe") an einen Erwerber, der die...
Steuerberatung, Rechtsberatung
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Inhalt auf einen Blick
Der Auftragnehmer in der Rechtsberatung (für diesen Abschnitt nachfolgend „Auftragnehmer“) übernimmt die umfassende Beratung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Veräußerung aller Anteile an der Spielbank SH GmbH und deren Tochterunternehmen (im Folgenden: „Spielbankengruppe") an einen Erwerber, der ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH
- Veröffentlicht:
- 15. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Steuerberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Der Auftragnehmer in der Rechtsberatung (für diesen Abschnitt nachfolgend „Auftragnehmer“) übernimmt die umfassende Beratung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Veräußerung aller Anteile an der Spielbank SH GmbH und deren Tochterunternehmen (im Folgenden: „Spielbankengruppe") an einen Erwerber, der die Voraussetzung und Gewähr für die Einhaltung aller glücksspielrechtlichen Rahmenbedingen erfüllt, einschließlich Closing und Post-Closing („Transaktion“) aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht sowie die Steuerberatung („Rechtsberatung“). Die Rechtsberatung umfasst dabei auch die umfassende Abstimmung und Koordination im Rahmen der Transaktion mit der Auftraggeberin, dem mit der umfassenden Beratung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Durchführung der Transaktion parallel beauftragten betriebswirtschaftlichem Berater („betriebswirtschaftlicher Transaktionsberater“) sowie sonstigen auf Seiten und im Interesse der Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium SH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) tätig werdenden Personen. Der Auftragnehmer ist zwingend in seiner Person als Hauptberater Volljurist. ______________________________________________________________________________________________________________________ Die Leistungen sind auf Deutsch zu erbringen. ___________________________________________________________________________________________________ Höchstmenge: Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. - 1500 Arbeitsstunden. ______________________________________________________________________________________________________________________ Vorbefasste Unternehmen: Im Vorwege wurde bereits ein juristisch-betriebswirtschaftliches Gutachten durch die Kanzleien Hogan Lovells und Grant Thornton zum optimalen Privatisierungsverfahren erstellt. Dieses wird dem obsiegenden Bieter zur Verfügung gestellt. Die darauf abgeleiteten Kurzgutachten sowie die Leistungsbeschreibung (Gutachten) werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. ______________________________________________________________________________________________________________________
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
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Der Auftragnehmer in der Rechtsberatung (für diesen Abschnitt nachfolgend „Auftragnehmer“) übernimmt die umfassende Beratung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Veräußerung aller Anteile an der Spielbank SH GmbH und deren Tochterunternehmen (im Folgenden: „Spielbankengruppe") an einen Erwerber, der die Voraussetzung und Gewähr für die Einhaltung aller glücksspielrechtlichen Rahmenbedingen erfüllt, einschließlich Closing und Post-Closing („Transaktion“) aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht sowie die Steuerberatung („Rechtsberatung“). Die Rechtsberatung umfasst dabei auch die umfassende Abstimmung und Koordination im Rahmen der Transaktion mit der Auftraggeberin, dem mit der umfassenden Beratung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Durchführung der Transaktion parallel beauftragten betriebswirtschaftlichem Berater („betriebswirtschaftlicher Transaktionsberater“) sowie sonstigen auf Seiten und im Interesse der Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium SH (im Folgenden: „Auftraggeberin“) tätig werdenden Personen. Der Auftragnehmer ist zwingend in seiner Person als Hauptberater Volljurist. ______________________________________________________________________________________________________________________ Die Leistungen sind auf Deutsch zu erbringen. ___________________________________________________________________________________________________ Höchstmenge: Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. - 1500 Arbeitsstunden. ______________________________________________________________________________________________________________________ Vorbefasste Unternehmen: Im Vorwege wurde bereits ein juristisch-betriebswirtschaftliches Gutachten durch die Kanzleien Hogan Lovells und Grant Thornton zum optimalen Privatisierungsverfahren erstellt. Dieses wird dem obsiegenden Bieter zur Verfügung gestellt. Die darauf abgeleiteten Kurzgutachten sowie die Leistungsbeschreibung (Gutachten) werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. ______________________________________________________________________________________________________________________ - Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbHKiel
Veräußerung Spielbank Betriebswirtschaftliche Transaktionsberatung
Der Auftragnehmer in der betriebswirtschaftlichen Transaktionsberatung (für diesen Abschnitt nachfolgend „Auftragnehmer“) übernimmt die umfassende Beratung und Begleitung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Veräußerung aller Anteile an der Spielbank SH GmbH und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden „Spielbankgruppe“) an einen Erwerber, der die Voraussetzung und Gewähr für die Einhaltung aller glücksspielrechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt, einschließlich Closing und Post-Closing („Transaktion“). Dies umfasst sämtliche Leistungen aus dem Bereich Unternehmens- und Corporate Finance Beratung und Wirtschaftsprüfung, soweit diese nicht von der parallel beauftragten Rechts- und Steuerberatung erfasst sind, und sämtliche sonstigen, im Rahmen der Transaktion notwendig werdenden Leistungen (im Folgenden „Transaktionsberatung“). Der Auftragnehmer benötigt zwingend in seiner Person als Hauptberater ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium. ___________________________________________________________________________________________________ Die Leistungen sind auf Deutsch zu erbringen. ___________________________________________________________________________________________________ Höchstmenge: Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. - 1500 Arbeitsstunden. ______________________________________________________________________________________________________________________ Vorbefasste Unternehmen: Im Vorwege wurde bereits ein betriebswirtschaftliches Gutachten durch die Kanzlei Grant Thornton zum optimalen Privatisierungsverfahren erstellt. Dieses wird dem obsiegenden Bieter zur Verfügung gestellt. Das darauf abgeleitete Kurzgutachten wird mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. ___________________________________________________________________________________________________ - Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbHKiel
Veräußerung Spielbank Betriebswirtschaftliche Transaktionsberatung
Der Auftragnehmer in der betriebswirtschaftlichen Transaktionsberatung (für diesen Abschnitt nachfolgend „Auftragnehmer“) übernimmt die umfassende Beratung und Begleitung der strategischen Planung, Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Veräußerung aller Anteile an der Spielbank SH GmbH und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden „Spielbankgruppe“) an einen Erwerber, der die Voraussetzung und Gewähr für die Einhaltung aller glücksspielrechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt, einschließlich Closing und Post-Closing („Transaktion“). Dies umfasst sämtliche Leistungen aus dem Bereich Unternehmens- und Corporate Finance Beratung und Wirtschaftsprüfung, soweit diese nicht von der parallel beauftragten Rechts- und Steuerberatung erfasst sind, und sämtliche sonstigen, im Rahmen der Transaktion notwendig werdenden Leistungen (im Folgenden „Transaktionsberatung“). Der Auftragnehmer benötigt zwingend in seiner Person als Hauptberater ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Studium. ___________________________________________________________________________________________________ Die Leistungen sind auf Deutsch zu erbringen. ___________________________________________________________________________________________________ Höchstmenge: Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. - 1500 Arbeitsstunden. ______________________________________________________________________________________________________________________ Vorbefasste Unternehmen: Im Vorwege wurde bereits ein betriebswirtschaftliches Gutachten durch die Kanzlei Grant Thornton zum optimalen Privatisierungsverfahren erstellt. Dieses wird dem obsiegenden Bieter zur Verfügung gestellt. Das darauf abgeleitete Kurzgutachten wird mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. ___________________________________________________________________________________________________ - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimFrist: 20. Aug.
Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026 - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimFrist: 20. Aug.
Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026 - Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales BeschaffungsmanagementHammFrist: 19. Aug.
Überprüfung der Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetz auf die Leistungen
A.1 Allgemeines / Gegenstand der Ausschreibung Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beabsichtigt, die Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) auf ihre Tätigkeiten und Leistungsbeziehungen um-fassend zu untersuchen und die sich daraus ergebenden umsatzsteuerlichen Anforderungen umzusetzen. Der ASH ist eine rechtlich unselbstständige eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Hamm. Im Zuge der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz benötigt der ASH eine Überprüfung der umsatzsteuerlichen Einordnung der Tätigkeitsbereiche. Die Tätigkeiten des ASH gliedern sich grob in hoheitliche Tätigkeiten (Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Winter-dienst) und Tätigkeiten in den Betrieben Gewerblicher Art (Entsorgungsdienstleistungen, Werkstattleistungen...). Gegenstand der Prüfung sollen insbesondere die hoheitlichen Tätigkeitsbereiche der Einrichtung sein. Hintergrund ist die Fragestellung, ob die betreffenden Leistungen im Rahmen der Umstellung auf § 2b UStG künftig als steuerbar und umsatzsteuer-pflichtig zu behandeln sind oder weiterhin unter die bisherige umsatzsteuerfreie beziehungs-weise nicht steuerbare Behandlung fallen. Hierzu soll eine qualifizierte steuerberatende bzw. wirtschaftsprüfende Unterstützung in Anspruch genommen werden. Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens ist die Ermittlung geeigneter Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit nachgewiesener Expertise im Bereich der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) und insbesondere des § 2b UStG. Als Themenschwerpunkte sind dabei eine Analyse der Einnahmeseite sowie eine Beurteilung der interkommunalen Vereinbarungen identifiziert worden. Eine Einnahmeninventur mit Erarbeitung der dahinterliegenden Sachverhalte wurde bereits vorbereitet. Auf Basis der daraus resultierenden Liste sollen Einschätzungen vorgenommen werden, welche Umsätze eindeutig steuerpflichtig, welche eindeutig nicht steuerpflichtig und welche noch eine tiefere Untersu-chung benötigen. Im Rahmen dieser umsatzsteuerlichen Würdigung soll auch gegebenenfalls vorhandenes Optimierungspotenzial identifiziert werden. Ergänzend zur Einnahmeninventur ist eine Vertragsinventur und -analyse erforderlich. Die interkommunalen Vereinbarungen sollen daraufhin untersucht werden, ob die Vertragsnatur eine öffentlich-rechtliche ist und ob die darin geregelte Tätigkeit Wettbewerbsrelevanz hat. A.2 Durchführung Der Auftragnehmer hat die Leistung unverzüglich nach Auftragserteilung aufzunehmen. Die Gesamtleistung soll innerhalb von maximal 4 Monaten nach Auftragserteilung erbracht wer-den. Sofern sich während der Projektbearbeitung weitere Prüfungs- oder Anpassungsbedarfe ergibt, kann der Auftraggeber eine Verlängerung des Leistungszeitraums vereinbaren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen personellen Ressourcen während der gesamten Projektlaufzeit zur Verfügung stehen. Die Kommunikation erfolgt bedarfsorientiert und kann sowohl digital als auch in Präsenz statt-finden. Die Leistung kann sowohl digital mittels Videokonferenzsystemen sowie in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden. A.3 Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungen: Steuerliche Analyse der Tätigkeiten - Analyse sämtlicher relevanter Tätigkeitsbereiche der Einrichtung im Hinblick auf § 2b UStG - Prüfung und Bewertung der einzelnen Leistungsbeziehungen hinsichtlich ihrer umsatz-steuerlichen Relevanz - Abgrenzung hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeiten - Beurteilung der Steuerbarkeit und Steuerpflicht einzelner Sachverhalte - Ermittlung möglicher Steuerbefreiungstatbestände - Identifizierung steuerlicher Risiken und Optimierungspotenziale - Erstellung von Handlungsempfehlungen Analyse von Verträgen und Leistungsbeziehungen Prüfung bestehender Vertragsverhältnisse und sonstiger Vereinbarungen hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Auswirkungen. Insbesondere: - Analyse von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen - Identifikation und Bewertung interkommunaler Kooperationen - Analyse von Leistungsbeziehungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Prüfung der Voraussetzungen des § 2b Abs. 3 UStG - Identifikation steuerlich relevanter Vertragsbestandteile - Aufzeigen von Anpassungsbedarfen Prüfung interkommunaler Vereinbarungen Der Auftragnehmer hat bestehende interkommunale Vereinbarungen sowie Kooperationsbeziehungen zu identifizieren und hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung zu bewerten. Hierzu gehören insbesondere: - Zweckvereinbarungen - öffentlich-rechtliche Vereinbarungen - Kooperationsvereinbarungen - Leistungsvereinbarungen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Dokumentation und Ergebnisdarstellung - Erstellung eines schriftlichen Abschlussberichts - Dokumentation der steuerlichen Würdigungen - Darstellung identifizierter Risiken - Ggfs. Präsentation der Ergebnisse gegenüber der Verwaltungsleitung und/oder den zuständigen Gremien - Unterstützung bei Rückfragen Beratungs- und Unterstützungsleistungen - laufende fachliche Begleitung während der Projektlaufzeit - Teilnahme an Besprechungen (vor Ort und digital) - Unterstützung bei Rückfragen der Finanzverwaltung - Beratung bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen A.4 Eignung Die Teilnahme ist Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten. Es werden insbesondere folgende Mindestanforderungen gestellt: Fachliche Eignung - Nachweis umfassender Kenntnisse im Umsatzsteuerrecht - besondere Erfahrung mit § 2b UStG - Erfahrung in der Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Erfahrungen mit interkommunalen Kooperationen und öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen Referenzen Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren anzugeben, vorzugsweise bei: - Kommunen - Eigenbetrieben - eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen - Anstalten des öffentlichen Rechts oder sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Folgende Angaben sind erforderlich: - Auftraggeber - Leistungsumfang - Zeitraum - Ansprechpartner (optional) Projektteam Angabe des vorgesehenen Projektteams mit: - Funktion - Qualifikation - Berufserfahrung - Spezialisierung - Gemeinsame Landesplanung Berlin-BraundenburgPotsdamFrist: 15. Aug.
HyAdvanCE fachliche Unterstützung
Leistungsbeschreibung Fachliche und methodische Unterstützung des Lead Partners im Projekt HyAdvanCE 1. Hintergrund und Aufgaben des Lead Partners Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (Joint Spatial Planning Department Berlin-Brandenburg, JSPD) ist als Lead Partner des Interreg CENTRAL EUROPE Projekts HyAdvanCE (Advancing Hydrogen Planning in Central Europe) für die Gesamtkoordination des Projekts sowie die formale und inhaltliche Abstimmung mit dem Gemeinsamen Sekretariat des Programms verantwortlich. Das Projekt zielt auf die grenzüberschreitende Weiterentwicklung von Wasserstoffplanungsansätzen in Zentral-Europa ab. Im Rahmen eines sogenannten Kapitalisierungsansatzes werden bestehende Ergebnisse vorangegangener Projekte aus dem CENTRAL EUROPE-Programm, dem Alpine Space Programm, und verschiedener INTERREG A - Programme (u. a. H2CE, HyEfRe, HyBaBo) weiterentwickelt, in Pilotregionen getestet und in strategische sowie digitale Werkzeuge (u. a. Hydrogen Planning Guidance, Hydrogen Solutions Package, H2CE Platform Upgrade) überführt. Der Lead Partner koordiniert hierzu die Zusammenarbeit der sieben Projektpartner aus Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Slowenien und Polen sowie die Umsetzung der drei Work Packages: WP1: Downstreaming & Pilotierung WP2: Upstreaming & Strategieentwicklung WP3: Capitalisation, Plattform & Dissemination 2. Leistungsgegenstand Der Leistungsgegenstand umfasst die fachliche und methodische Unterstützung des Lead Partners bei der inhaltlichen Umsetzung der Arbeitspakete 1 und 2 des Interreg CENTRAL EUROPE Projektes HyAdvanCE. Schwerpunkt der Leistungen ist die Unterstützung des Lead Partners bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance als zentralem Projektergebnis, der fachlichen Begleitung und Auswertung der Pilotaktivitäten sowie der Zusammenführung der Projektergebnisse zu transnational übertragbaren Planungsansätzen und strategischen Handlungsempfehlungen. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner insbesondere bei der fachlichen Koordination, Konsolidierung und Qualitätssicherung der Beiträge der Projektpartner sowie bei der Erstellung der fachlichen Deliverables und Outputs gemäß Projektantrag (Application Form). Die Leistungen sind projektbegleitend während der gesamten Projektlaufzeit in enger Abstimmung mit dem Lead Partner sowie den Arbeitspaketleitenden zu erbringen. 3. Fachliche Unterstützung des Lead Partners im Arbeitspaket 1 "Downstreaming - Hydrogen Planning Guidance and Pilot Activities" Arbeitspaket 1 bildet den fachlichen Schwerpunkt der Beauftragung. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance, der methodischen Begleitung und Qualitätssicherung der Pilotaktivitäten sowie der Konsolidierung der fachlichen Beiträge der Projektpartner. 3.1 Unterstützung bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Entwicklung und Qualitätssicherung der im Application Form vorgesehenen Deliverables zur Erstellung der Hydrogen Planning Guidance als zentralem Projektergebnis. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Entwicklung und Fortschreibung eines gemeinsamen methodischen Rahmens für die Hydrogen Planning Guidance; - fachliche Unterstützung bei der Entwicklung einer einheitlichen Struktur und Methodik zur Beschreibung regionaler Ausgangsbedingungen, Governance-Strukturen, räumlicher Planungsinstrumente sowie wasserstoffbezogener Infrastruktur- und Wertschöpfungsansätze; - Unterstützung bei der Entwicklung gemeinsamer Bewertungs- und Analyseansätze für die Projektregionen; - Konsolidierung und vergleichende Analyse der fachlichen Beiträge der Projektpartner; - Identifikation übertragbarer Good Practices sowie gemeinsamer Planungs- und Governanceansätze; - Ableitung fachlicher Empfehlungen für unterschiedliche regionale Ausgangssituationen in Mitteleuropa; - Unterstützung des Lead Partners bei der fachlichen Endredaktion und Qualitätssicherung der Hydrogen Planning Guidance. 3.2 Unterstützung bei der fachlichen Begleitung und Auswertung der Pilotaktivitäten Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der methodischen Begleitung und fachlichen Auswertung der Pilotaktivitäten des Projektkonsortiums. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Entwicklung eines gemeinsamen methodischen Rahmens für die Durchführung, Dokumentation und Bewertung der Pilotaktivitäten; - Entwicklung einheitlicher qualitativer und quantitativer Bewertungsansätze zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Pilotvorhaben; - fachliche Unterstützung der Projektpartner bei methodischen Fragestellungen im Rahmen der Pilotdurchführung; - vergleichende Analyse der Pilotaktivitäten hinsichtlich Wirksamkeit, Übertragbarkeit, Erfolgsfaktoren und Hemmnissen; - fachliche Zusammenführung der Ergebnisse aller Pilotregionen zu einer transnationalen Ergebnissynthese; - Unterstützung des Lead Partners bei der Ableitung fachlicher Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Hydrogen Planning Guidance; - Unterstützung bei der fachlichen Qualitätssicherung der Deliverables und Outputs des Arbeitspakets. 3.3 Unterstützung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens und der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie Der Lead Partner verantwortet gemeinsam mit den beteiligten Projektpartnern die Durchführung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Pilotvorhabens sowie bei der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie. Die Leistungen umfassen insbesondere: - fachliche Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens; - Analyse grenzüberschreitender räumlicher, energie- und infrastruktureller Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf; - Analyse bestehender Planungsinstrumente, Governance-Strukturen und Kooperationsansätze im deutsch-polnischen Verflechtungsraum; - Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und fachlichen Auswertung grenzüberschreitender Workshops und Stakeholderdialoge; - Identifikation grenzüberschreitender Potenziale, Synergien, Hemmnisse und Kooperationsmöglichkeiten entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette; - Unterstützung des Lead Partners bei der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie einschließlich strategischer Ziele, Handlungsfelder und priorisierter Maßnahmen; - Unterstützung bei der Erarbeitung von Umsetzungsempfehlungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit; - Unterstützung bei der Überführung der Ergebnisse des Pilotvorhabens in die Hydrogen Planning Guidance sowie in die strategischen Projektergebnisse der Arbeitspakete 2 und 3. 3.4 Fachliche Konsolidierung und Qualitätssicherung der Deliverables Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Qualitätssicherung sämtlicher Deliverables und Outputs des Arbeitspakets 1. Die Leistungen umfassen insbesondere: - fachliche Prüfung der Beiträge der Projektpartner hinsichtlich Qualität, Konsistenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit; - Unterstützung bei der methodischen Abstimmung zwischen den Pilotregionen; - fachliche Konsolidierung projektweiter Ergebnisse; - Unterstützung bei der Erstellung fachlicher Zusammenfassungen und Synthesen; - Qualitätssicherung der fachlichen Beiträge für Deliverables, Outputs und Programmdokumente. 4. Fachliche Unterstützung des Lead Partners im Arbeitspaket 2 "Upstreaming - Strategic Integration" Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Überführung der Ergebnisse des Arbeitspakets 1 in strategische Handlungsempfehlungen sowie bei der Konsolidierung der im Arbeitspaket 2 vorgesehenen Projektergebnisse. 4.1 Unterstützung bei der Entwicklung strategischer Projektergebnisse Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der fachlichen Auswertung der Ergebnisse der Pilotaktivitäten als Grundlage regionaler und transnationaler Strategien; - vergleichende Analyse der regionalen Strategieansätze der Projektpartner; - Unterstützung bei der Ableitung gemeinsamer Handlungsempfehlungen für Raumordnung, Regionalentwicklung und Wasserstoffplanung; - Unterstützung bei der Entwicklung transnationaler Policy Recommendations; - Unterstützung bei der Integration der Projektergebnisse in bestehende regionale und überregionale Strategien sowie Planungsinstrumente. 4.2 Unterstützung bei der fachlichen Weiterentwicklung der deutsch-polnischen Wasserstoffstrategie Aufbauend auf den Ergebnissen des deutsch-polnischen Pilotvorhabens unterstützt der Auftragnehmer den Lead Partner bei der fachlichen Weiterentwicklung und strategischen Einordnung der grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Abstimmung der Strategie mit den beteiligten deutschen und polnischen Projektpartnern; - fachliche Einordnung der Strategie in bestehende nationale, regionale und europäische Wasserstoffstrategien; - Unterstützung bei der Entwicklung von Empfehlungen für eine langfristige grenzüberschreitende Governance und Zusammenarbeit; - Unterstützung bei der Ableitung übertragbarer Ansätze für andere Grenzregionen Mitteleuropas; - Unterstützung bei der Integration der Strategie in die transnationalen Projektergebnisse und Capitalisation-Produkte. 4.3 Fachliche Konsistenzprüfung und Qualitätssicherung Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Sicherstellung eines konsistenten fachlichen Gesamtansatzes zwischen den Arbeitspaketen 1 und 2. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Abstimmung der methodischen Grundlagen zwischen den Arbeitspaketen; - Prüfung der fachlichen Kohärenz sämtlicher Deliverables und Outputs; - Unterstützung bei der Konsolidierung der strategischen Projektergebnisse; - Unterstützung bei der Qualitätssicherung der fachlichen Beiträge vor Einreichung beim Gemeinsamen Sekretariat; - Unterstützung bei der Sicherstellung der Konsistenz zwischen der Hydrogen Planning Guidance, den Pilotaktivitäten, der deutsch-polnischen Wasserstoffstrategie sowie den transnationalen Handlungsempfehlungen. 5. Methodische Qualitätssicherung Zur Sicherstellung einer einheitlichen wissenschaftlich-methodischen Vorgehensweise innerhalb des Projektkonsortiums unterstützt der Auftragnehmer den Lead Partner insbesondere bei: - der Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für die fachliche Bearbeitung der Projektthemen; - der Prüfung der Beiträge der Projektpartner hinsichtlich Qualität, Konsistenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit; - der Entwicklung gemeinsamer methodischer Standards für die Hydrogen Planning Guidance sowie die Dokumentation und Auswertung der Pilotaktivitäten; - der Ableitung transnational übertragbarer Methoden, Planungsansätze und Handlungsempfehlungen; - der fachlichen Qualitätssicherung sämtlicher Deliverables und Outputs der Arbeitspakete 1 und 2. 6. Anforderungen an den Auftragnehmer Der Auftragnehmer verfügt über nachgewiesene Erfahrungen in den folgenden Bereichen: - Fachliche Begleitung transnationaler Projekte, vorzugsweise im Rahmen von Interreg-Programmen; - räumliche Planung, Regionalentwicklung oder vergleichbare Fachgebiete; - Wasserstoffwirtschaft, Energieraumplanung oder Infrastrukturentwicklung; - wissenschaftlich-methodische Analyse, Synthese und Aufbereitung komplexer Fachthemen; - Entwicklung von Leitfäden, Strategien, Handlungsempfehlungen und Policy Papers; - Moderation und fachliche Begleitung internationaler Arbeitsprozesse. Sämtliche Arbeitsergebnisse sind grundsätzlich in englischer Sprache zu erstellen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung mit dem Auftraggeber getroffen wird. Es wird die Teilnahme der verantwortlichen Person an mindestens zwei Partnertreffen (in den Ländern des jeweils gastgebenden Partners) sowie eine aktive Mitarbeit und Präsenz bei der Abschlusskonferenz (eventuell in Brüssel) erwartet. Für die Leistungen stehen insgesamt 50.000 EUR brutto zur Verfügung. - NBankHannoverFrist: 10. Aug.
Externe Beratung Website
2 Zu erbringende Leistungen Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines externen, unabhängigen und technologieneutralen Beratungsdienstleisters zur fachlichen, methodischen und vergaberechtlichen Unterstützung der NBank bei der Konzeption, Vorbereitung und Begleitung einer europaweiten Ausschreibung für die Auswahl und Implementierung einer zukunftsfähigen Content-Management- bzw. Digital-Experience-Plattform (CMS/DXP). Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. 2.1 Leistungsgegenstand Der Auftrag umfasst sämtliche erforderlichen Beratungsleistungen von der Konzeptionsphase inkl. strategischer Zielbildentwicklung und Erhebung von Spezifikationen und Anforderungen bis hin Vergabephase inkl. Unterstützung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und der Begleitung des Vergabeverfahrens. Ebenfalls Teil des Leistungsgegenstands ist die Unterstützung in der Implementierungsphase. Für den Gesamtumfang des Leistungsgegenstand (s. konkrete Arbeitspakete unter 2.2 Leistungsumfang) wird von einem Maximalaufwand von 45 PT ausgegangen. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer anforderungsgetriebenen, wirtschaftlichen und vergaberechtskonformen Auswahl eines geeigneten Systems sowie eines Umsetzungspartners und die erfolgreiche Umsetzung einer modernen digitalen Platt-form für die NBank. Es handelt sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung, sondern lediglich um eine beratende und unterstützende Tätigkeit. Eine Eingliederung in die Organisationsstruktur der NBank auf Ebene der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht vorgesehen. 2.2 Leistungsumfang Der Leistungsgegenstand gliedert sich im Sinne des konkreten Leistungsumfangs in aufeinander aufbauende und inhaltlich verzahnte Arbeitspakete: Strategie- und Zielbildentwicklung - Analyse der strategischen Zielsetzung der NBank im Kontext Digitalisierung und Vertrieb - Entwicklung eines Zielbilds für eine integrierte Digital Experience Plattform (DXP) - Definition von Leitplanken, Zielarchitektur und relevanten Handlungsfeldern - Bewertung von Lösungsansätzen (z. B. Best-of-Breed vs. integrierte Plattform) Analyse und Konzeption der Customer Journey - Identifikation relevanter Nutzergruppen (z. B. Fördernehmende, Intermediäre, interne Nutzerinnen und Nutzer) - Aufnahme und Analyse bestehender Customer Journeys - Entwicklung von Soll-Journeys und priorisierten Use Cases - Identifikation von Optimierungs- und Automatisierungspotenzialen (inkl. KI-Einsatz) Anforderungserhebung und -spezifikation - Erhebung technischer Anforderungen (Architektur, Schnittstellen, Sicherheit, Betrieb) - Erhebung fachlicher und funktionaler Anforderungen (Redaktion, UX, Work-flows etc.) - Definition von Anforderungen an KI-gestützte Funktionen (z. B. Förderfinder, Suche, Chatbot, Automatisierung, Redaktionsunterstützung) - Erstellung eines strukturierten und priorisierten Anforderungskatalogs Planung und Budgetrahmen - Erstellung eines Fahrplans inkl. Meilensteinen - Definition der Organisation und Governance - Identifikation von Risiken und Ableitung von Gegenmaßnahmen - Erstellung einer Budget- und Aufwandsindikation für die Umsetzung Erstellung der Vergabeunterlagen - Unterstützung bei der Erstellung einer vergaberechtskonformen Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit mit Einkauf und Rechtsbereich der NBank - Unterstützung bei der Entwicklung einer Bewertungsmatrix inkl. Kriterien und Gewichtung - Unterstützung bei der Formulierung einer Empfehlung zur Losstruktur und Vorgehensweise im Vergabeverfahren - Unterstützung bei der formalen Vorbereitung des Verfahrens Begleitung des Vergabeverfahrens - Unterstützung bei der Beantwortung von Bieterfragen - Unterstützung bei der fachlichen Begleitung möglicher Bieterpräsentatio-nen/Pitches - Auswertung der Angebote anhand definierter Kriterien Begleitung der Implementierungsphase - Unterstützung der Projektsteuerung und Qualitätssicherung - Unterstützung im Abnahmemanagement und bei Testkonzeption/-koordination - Unterstützung bei der Migration bestehender Inhalte - Unterstützung/Begleitung der Anwendungs- und Change-Dokumentation - Unterstützung/Begleitung des Go-Live sowie der anschließenden Stabilisie-rungsphase Der Auftragnehmende stellt sicher, dass alle Leistungen in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen/Spezialistinnen und Spezialisten/Beauftragten der NBank erbracht werden. 2.4 Leistungszeit Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich im Q3 2026 und umfasst: Konzeptions- und Vergabephase: ca. 6 Monate anschließende Begleitung des Vergabeverfahrens: ca. 2 Monate Implementierungsbegleitung: ca. 8 - 10 Monate Die Gesamtprojektlaufzeit beträgt somit voraussichtlich ca. 16 - 18 Monate. Ein detaillierter Projekt- und Zeitplan ist vom Auftragnehmenden zu Beginn des Projekts in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu konkretisieren und fortzuschreiben. Der Schätzwert liegt bei 35 PT und die Höchstabnahmemenge bei 45 PT. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Der Vertrag endet, sobald die Höchstabnahmemenge erreicht ist. Der Vertrag hat eine 6 monatige Grundlaufzeit. Nach Ablauf dieser Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber ein einseitiges Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss 1 Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit dem Auftragnehmenden per Mail mitgeteilt werden. Wird von dem Kündigungsrecht kein gebraucht gemacht, verlängert sich der Vertrag automatisch um die oben angegebenen Projektphasen. Die jeweiligen Zeitangaben der einzelnen Projektphasen sind lediglich geschätzt und können ggf. kürzer oder länger ausfallen. 3 Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter Mit dem Angebot sollen die für den Auftrag einzusetzenden Mitarbeitenden (Leitung und ggf. Personal) unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen Qualifikation genannt werden (formlos bzw. Eigenerklärung). Jede einzusetzende beratende Person muss die folgenden Mindestanforderungen erfüllen. Folgende Informationen/Unterlagen sollen vorgelegt werden: Lebenslauf - Nachweis über mindestens 5 Jahre relevanter Berufserfahrung in Beratung und Projektmanagement zu Digital- oder CMS-/DXP-Projekten - Nachweis über mindestens 3 Jahre relevanter Berufserfahrung im Bereich Solution/DXP Architektur - Nachweis über mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich UX-Beratung - Die einzusetzende beratende Person hat mindestens einmal einen öff. Auftraggeber bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens unterstützt Die vorgestellten Beraterinnen und Berater sind auch tatsächlich einzusetzen. Sollten andere Personen eingesetzt werden, weil einer der einzusetzenden Mitarbeitenden aus wichtigem Grund ausfällt (z.B. Tod, Kündigung, Krankheit) stellt der Auftragnehmende einen adäquaten Ersatz zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater müssen über gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen, wie die ausgefallene Person verfügen. Der Auftraggeber entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Qualifikationen und Erfahrungen als gleichwertig anzusehen sind. Die Qualifikation und Erfahrung sind durch eine formlose Eigenerklärung nachzuweisen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.