Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbHKarlsruhe
Ver- und Entsorgungsschränke für Schienenfahrzeuge
Auf dem Betriebsgelände sind insgesamt 5 Ver- und Entsorgungsschränke für Schienenfahrzeuge geplant welche zur Absaugung von Schmutzwassertanks und der Befüllung von Frischwassertanks bei Schienenfahrzeugen eingesetzt werden
Pumpen, Armaturen
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Auf dem Betriebsgelände sind insgesamt 5 Ver- und Entsorgungsschränke für Schienenfahrzeuge geplant welche zur Absaugung von Schmutzwassertanks und der Befüllung von Frischwassertanks bei Schienenfahrzeugen eingesetzt werden
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH
- Veröffentlicht:
- 21. Juni 2026
- Frist:
- 15. Juli 2026
- Thema:
- Pumpen
Ausschreibungsbeschreibung
Auf dem Betriebsgelände sind insgesamt 5 Ver- und Entsorgungsschränke für Schienenfahrzeuge geplant welche zur Absaugung von Schmutzwassertanks und der Befüllung von Frischwassertanks bei Schienenfahrzeugen eingesetzt werden
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Starkstromanlagen (VE4040)
Der Kreis Dithmarschen plant in der Gemeinde Hemmingstedt den Neubau des Zentrums für Feuerwehrwesen und Bevölkerungsschutz (ZFB). Da die Anforderungen an die Lüftungsanlage hinsichtlich Einsatzart, Betriebszeit und Betriebsart variieren, wurden unterschiedliche Lüftungsanlagen im Objekt eingeplant. Es sollen folgende zentrale raumlufttechnische Anlagen installiert werden: • 9x RLT-Anlage (8x bis 4500m3/h, 1x bis 8500m3h, 5x Innen- u 2 Außenaufstellung, Heiz, Kühlen, Wärmerückgewinnung, drehzahlgeregelte Ventilatoren, 400Pa externer Gesamtdruck, Zu-/Abluftfilter, Schalldämpfer) • 630m2 Lüftungskanal von 500 bis 1500mm Kantenlänge • 1055m2 Lüftungskanal Formstücke 500 bis 1500mm Kantenlänge • 735m Wickelfalzrohr 80-125mm Ø • 700m Wickelfalzrohr 150-200mm Ø • 495m Wickelfalzrohr 224-315mm Ø • 631x Formstücke Wickelfalzrohr 80-125mm Ø • 350x Formstücke Wickelfalzrohr 150-200mm Ø • 232x Formstücke Wickelfalzrohr 224-315mm Ø • 50x Brandschutzklappen rechteckig bis 850x450mm • 41x Brandschutzklappe rund bis 315mm Ø • 14x Schalldämpfer eckig bis 1.200x300mm • 167x Schalldämpfer rund bis 250mm Ø • 16x Volumenstromregler variable eckig bis 800x300mm • 81x Volumenstromregler variable rund bis 315mm Ø • 92x Volumenstromregler konst. rund bis 315mm Ø • 258x Luftauslässe/-einlässe (Tellerventile bis 160mm Ø bzw. Drallauslässe bis 250mm) • 66x Lüftungsgitter/Quellauslass (bis 2000x500mm) Für die Fahrzeughallen sind Abgasabsaugungen geplant. Für den Verbrennungsmotor-Teststand wird eine Absauganlage geplant. Die AT-Werkstatt muss über eine separate Zu- und Abluftanlage versorgt werden. Kälteanlagen: Zur Kälteerzeugung kommen insgesamt acht Split-Geräte zum Einsatz. • Für Schulungsräume, Lagezentrum, Serverräume werden vier Außenluft-Kompaktgeräte eingesetzt. Die oben genannten Geräte werden mit einer durchdringungsfreien Unterkonstruktion aufgestellt. • Für die Innenräume sind acht 4-Wege-Deckenkassetten mit 2,2 kW bis 9 kW sowie vier 5 kW Wandgeräte vorgesehen. • Für das Kälteverteilernetz sind ca. 460 m Kupferrohr (nahtlos) in verschiedenen Dimensionen geplant. - Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KGSoltauFrist: 03. Aug.
Kläranlage Soltau: Thermische Klärschlammentsorgung
Übernahme, Transport, ggfs. Zwischenlagerung, thermische Behandlung (ab 2029 mit P-Recycling) des getrockneten Klärschlammes der Kläranlage Soltau einschließlich Dokumentation inkl. aller Nebenarbeiten gemäß Leistungsbeschreibung. Der AG vergibt diese Leistungen in einer europaweiten Ausschreibung im offenen Ver fahren auf der Grundlage der VgV, seinen Bewerbungsbedingungen und den weiteren Unterlagen, insbesondere dieser Leistungsbeschreibung. Es gilt weiterhin gemäß § 29 Nr. 2 VgV der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a). Mit dem Zuschlag werden diese Vertragsbedingungen Vertragsbestandteil. Zuschlagskriterien sind sowohl der Preis (90%), die Entsorgungssicherheit thermische Behandlung (5%) und das P-Rückgewinnungskonzept (5%). Über die Klärschlammqualität geben die Schlammanalysen Auskunft, die den Aus schreibungsunterlagen beigefügt sind. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen eingehalten werden. Die an die Kläranlage Soltau angeschlossenen EW betragen etwa 47.500 EW. Nach erfolgter Entwässerung wird der Klärschlamm vom AG durch eine Niedertemperatur-Bandtrockneranlage maschinell getrocknet. Der kontinuierlich anfallende getrocknete und granulierte Schlamm wird über einen Seilförderer in eine angrenzende Klärschlammlagerhalle gefördert und dort als Schüttgut zwischengelagert. Die Trocknung stellt sicher, dass mind. 90 % TR erreicht werden und ein blasfähiges Produkt mit möglichst geringem Staubanteil erzeugt wird. Die Gesamtjahresmenge des aus diesem Lager zu übernehmenden und thermisch zu entsorgenden Klärschlammes kann auf etwa 600 t getrockneten Klärschlamm/Jahr ab geschätzt werden. Der Leistungzeitraum beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2030. so dass über diesen Zeitraum von 4 Jahren insgesamt 2.400 t getrockneter Klärschlamm anfallen, die zu übernehmen und thermisch zu behandeln sind. Gemäß Position 1 ist dieser Klärschlamm im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12. 2028 vom AN zu übernehmen und thermisch zu behandeln. Es resultiert eine Gesamt menge für Position 1 von 1.200 t getrocknetem Klärschlamm. Gemäß Position 2 ist dieser Klärschlamm im Zeitraum vom 01.01.2029 bis 31.12.2030 vom AN zu übernehmen, thermisch zu behandeln und ein Phosphor-Rückgewinnung entsprechend den Anforderungen der Klärschlammverordnung durchzuführen. Es resultiert eine Gesamtmenge für Position 2 von 1.200 t getrocknetem Klärschlamm. Über den 31.12.2030 hinaus kann 2-malig eine Vertragsverlängerung um ein Jahr vereinbart werden. Die Schlammtrocknung soll im Dezember und Januar üblicherweise nicht betrieben werden. Die Abfuhr soll somit gleichmäßig über die Produktionszeit von 6.000 Betriebsstunden hinweg erfolgen. Abfuhrunterbrechungen durch den Auftragnehmer bedingt, können bis zu einem Zeitraum von 8 Wochen nach rechtzeitiger Vorankündigung vom Kläranlagenbetrieb kompensiert werden. Das Beladen erfolgt durch den Auftraggeber mittels Teleskoplader mit kamerageführter Trichterschaufel und Einfüllschlauch. Ein Ladeumlauf eines 60 m3 fassenden Kippsiloauflieger-Lkw dauert in der Regel ca. 1 Stunde. Die für den Transport eingesetzten Fahrzeuge müssen entsprechend den Vorgaben des KrWG (A-Schild gemäß §55 KrWG) gekennzeichnet sein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 53 KrWG. Technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers: - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen: Formblatt 235, VHB des Bundes - Eigenerklärung zur Eignung 124 LD - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen: Formblatt 236, VHB des Bundes (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) - Erklärung Tariftreue Niedersachsen - Nachweis Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) - Erklärung Russlandsanktionen - Nachweis von mindestens 3 prüfbaren Referenzen über Leistungen der thermischen Behandlung von Klärschlamm (2023-2025) - Benennung und Beschreibung der im Vergabezeitraum vorgesehenen thermischen Behandlungsanlage/n mit einer Bezifferung der entsprechenden Klärschlammmengen - Aufteilung der Klärschlammmengen je Vertragsjahr (2027, 2028, 2029, 2030) auf die vorgesehene/n thermischen Behandlungsanlage/n - Benennung von mindestens einer weiteren thermischen Behandlungsanlage oder eines Klärschlammzwischenlagers für den Fall eines Stillstandes der thermischen Behandlungsanlage zur Schaffung ausreichender Redundanz - Benennung des Standortes der P-Rückgewinnungsanlage/n und der/des Betreibers - Beschreibung der Art der P-Rückgewinnung (Ablauf, Verfahrenstechnik, Kapazitäten, eingesetzte Hilfsmittel etc.) - Beschreibung des Endproduktes der P-Rückgewinnung und der erzielbaren Rückgewinnungsquoten - Realisierungszeitraum und Inbetriebnahme (Genehmigungsstand, Baufortschritt, Betriebsbereitschaft, Datum der geplanten Inbetriebnahme) - Einstufung des/der angebotenen P-Rückgewinnungsverfahrens in einen Technologiereifegrad (TRL) von mindestens 8 - Beschreibung der eingesetzten Transportfahrzeuge und der Übernahme des Klärschlammes - Geplanter Abfuhrrhythmus/Disposition - Benennung der geeichten Waage - Vorlage der Genehmigung der zu beschickenden thermischen Behandlungsanlage/ (Auszug) - Annahmegrenzwerte der thermischen Behandlungsanlage/n und Analysehäufigkeit Beschreibung Nachweisverfahren/Dokumentation. - Kreisverwaltung Dithmarschen - Der Landrat -Frist: 11. Juni
ZFB - Neubau eines Zentrums für Feuerwehrwesen und Bevölkerungsschutz
Raumlufttechnische Anlagen - VE4030 Der Kreis Dithmarschen plant in der Gemeinde Hemmingstedt den Neubau des Zentrums für Feuerwehrwesen und Bevölkerungsschutz (ZFB). Da die Anforderungen an die Lüftungsanlage hinsichtlich Einsatzart, Betriebszeit und Betriebsart variieren, wurden unterschiedliche Lüftungsanlagen im Objekt eingeplant. Es sollen folgende zentrale raumlufttechnische Anlagen installiert werden: • 9x RLT-Anlage (8x bis 4500m3/h, 1x bis 8500m3h, 5x Innen- u 2 Außenaufstellung, Heiz, Kühlen, Wärmerückgewinnung, drehzahlgeregelte Ventilatoren, 400Pa externer Gesamtdruck, Zu-/Abluftfilter, Schalldämpfer) • 630m2 Lüftungskanal von 500 bis 1500mm Kantenlänge • 1055m2 Lüftungskanal Formstücke 500 bis 1500mm Kantenlänge • 735m Wickelfalzrohr 80-125mm Ø • 700m Wickelfalzrohr 150-200mm Ø • 495m Wickelfalzrohr 224-315mm Ø • 631x Formstücke Wickelfalzrohr 80-125mm Ø • 350x Formstücke Wickelfalzrohr 150-200mm Ø • 232x Formstücke Wickelfalzrohr 224-315mm Ø • 50x Brandschutzklappen rechteckig bis 850x450mm • 41x Brandschutzklappe rund bis 315mm Ø • 14x Schalldämpfer eckig bis 1.200x300mm • 167x Schalldämpfer rund bis 250mm Ø • 16x Volumenstromregler variable eckig bis 800x300mm • 81x Volumenstromregler variable rund bis 315mm Ø • 92x Volumenstromregler konst. rund bis 315mm Ø • 258x Luftauslässe/-einlässe (Tellerventile bis 160mm Ø bzw. Drallauslässe bis 250mm) • 66x Lüftungsgitter/Quellauslass (bis 2000x500mm) Für die Fahrzeughallen sind Abgasabsaugungen geplant. Für den Verbrennungsmotor-Teststand wird eine Absauganlage geplant. Die AT-Werkstatt muss über eine separate Zu- und Abluftanlage versorgt werden. Kälteanlagen: Zur Kälteerzeugung kommen insgesamt acht Split-Geräte zum Einsatz. • Für Schulungsräume, Lagezentrum, Serverräume werden vier Außenluft-Kompaktgeräte eingesetzt. Die oben genannten Geräte werden mit einer durchdringungsfreien Unterkonstruktion aufgestellt. • Für die Innenräume sind acht 4-Wege-Deckenkassetten mit 2,2 kW bis 9 kW sowie vier 5 kW Wandg - ALSTOM Transportation Germany GmbHBerlinFrist: 08. Juni
Grundwassermonitoring und Fremdüberwachung in Hennigsdorf
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: ALSTOM Transportation Germany GmbH; Straße, Hausnummer: Am Rathenaupark 1; Postleitzahl: 16761; Ort: Hennigsdorf; Land: DE; Telefon: +49 33028997552; Internet-Adresse: www.alstom.com; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: P24_2020_12 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: entfällt 5) Art und Umfang der Leistung: Aus verschiedenen Quellen am Standort der ALSTOM Transportation Germany GmbH in Hen-nigsdorf bewegen sich mehrere LCKW-Schadstofffahnen in Richtung der Südfassung des WW Stolpe. Die hydraulische Sicherung seit 2014 an zwei Standorten auf dem Werksgelände ver-hindert weitestgehend den weiteren Schadstoffaustrag vom Grundstück. Die bereits abge-strömten Schadstoffe (überwiegend der LCKW-Einzelstoff VC) werden davon jedoch nicht er-fasst. Es liegt eine Verlagerung von LHKW/VC nach Norden und Nordosten zu den Brunnen der Südgalerie des WW Stolpe vor. Mithilfe einer hydraulischen Sicherung soll der Übertritt von VC in die Brunnen der Südgalerie des WW Stolpe verhindert werden. Dazu ist eine Grundwasserreinigungsanlage zur Abreinigung und Ableitung des geförderten kontaminierten Grundwassers östlich der Havel zu errichten. Die Sanierung ist für 5 Jahre geplant. Die vorliegende Vergabe umfasst im Rahmen des Projektes folgende Leistungen: •Fremdüberwachung •Grundwassermonitoring (14 Grundwassermessstellen) Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: im Umfeld des Kreisverkehrs der L17/L171 Ruppiner Chaussee, sowie im Bereich des Stadthafens Hennigsdorf; Postleitzahl: 16761; Ort: Hennigsdorf; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ende: 31.12.2031, Beginn der Leistungen ist Abhängig von der Inbetriebnahme der geplanten GWRA. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3373568/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 08.06.2026, 14:30 Uhr; Bindefrist: 08.09.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Zahlung der Schlussrechnung erfolgt innerhalb von 60 Kalendertagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung und Abnahme/Leistungsnachweis. Die Verlängerung auf 60 Tage ist aufgrund der besonderen Natur bzw. Merkmale des Auftrags sachlich gerechtfertigt und wird ausdrücklich vereinbart (§ 271a BGB). Verzug tritt mit Ablauf dieser Frist ohne Mahnung ein (§ 286 BGB); es gelten die Verzugszinsen nach § 288 BGB. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer - Landkreis Uckermark, Bildungsamt, Projekt "Türöffner: Zukunft Beruf 2022"PrenzlauFrist: 05. Aug.
Kompetenzanalyse & Job Interview
Die Kreisverwaltung Uckermark beabsichtigt, die in der unten genannten Leistungsbeschreibung bezeichnete Leistung im Rahmen eines Direktauftrages zu beschaffen. Sofern Sie diese Leistung erbringen können, wird um Ihre Interessenbekundung, mit Ihren Referenzen oder Nachweise über Ihre Geeignetheit gebeten. Vorbemerkung Schüler und Auszubildende des Oberstufenzentrums Uckermark (OSZ UM) sollen im Rahmen verschiedener Workshops in ihren persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen gestärkt und unterstützt werden. Diese Veranstaltungen finden als Projekte des Landkreises Uckermark (Auftraggeber) im Rahmen des Lande-sprogramms "Türöffner: Zukunft Beruf 2022", gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und Mitteln des Landes Brandenburg, statt. 1. Beschreibung des Workshops "Kompetenzanalyse & Job In-terview" 1.1 Leistungsgegenstand Der Workshop soll mit folgenden Inhalten umgesetzt werden: - Tag 1: o Ermitteln eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten o Entdecken von Stärken und Vorlieben o Zuordnen zu Berufsfeldern o Entwickeln realistischer (Berufs)Ziele o Formulieren von passenden Stärken als Kompetenzen für den ge-wählten Berufszweig o Eigenbeispiele und Übungen - Tag 2: o Kleidung und Regeln für ein Vorstellungsgespräch o Körpersprache und Augenkontakt o Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche o Bekanntgeben möglicher Fragestellungen im Bewerbungsgespräch o Begründung der Berufswahl o Variantensuche: warum genau dieses Unternehmen/diese Einrich-tung o Fähigkeiten und Stärken für den Beruf zusammentragen o Fragen zum Unternehmen/zur Einrichtung o So und so-nicht Beispiele o Handreichung und Besprechung von erlaubten und unerlaubten Fragen o Eigenbeispiele und Übungen Die Inhalte sollen kurzweilig, textarm und spielerisch vermittelt werden. Verschiedene Elemente wie Gruppenarbeit, Brainstorming, Visualisierung sollen eingesetzt werden, sodass sich der Workshop vom sonst stattfindenden Frontalunterricht deutlich absetzt. Allen Teilnehmern soll dabei auf einer Ebene begegnet werden, auf der es ihnen leichtfällt, Lernprozesse zu durchlaufen und zu agieren. 1.2 Workshopziel Am Ende des Workshops verfügen die Schülerinnen und Schüler über eine realistische Einschätzung ihrer Stärken und Fertigkeiten, die als Grundlage für die Be-rufswahl dient. Die Berufswahl und die Bewerbungsgespräche orientieren sich an einem stärkenorientierten Ausgangspunkt, sodass das vorhandene Potenzial maßgeblich berücksichtigt wird. Die Teilnahme soll dazu beitragen, die Wahl des zu erlernenden Berufes an diesem Potenzial auszurichten. Zudem werden die Vorbereitungen auf Bewerbungsgespräche, der Gesprächsverlauf und die Verabschiedung bewusst geübt, damit die Schülerinnen und Schüler sicher und souverän auf ver-schiedene Fragestellungen eingehen können. Insgesamt soll der Workshop dazu beitragen, das Bewerbungsgespräch in seinem Ablauf zu kennen und die Berufswahl bewusst zu verankern. 1.3 Zielgruppe Teilnehmer sind Schüler der Berufsfachschule Grundbildung Plus des Oberstufenzentrum Uckermark (OSZ UM), am Standort Prenzlau. Sie stammen aus unterschiedlichen Nationalitäten und bringen entsprechend verschiedene sprachliche sowie kulturelle Erfahrungen und Kenntnisse mit. Die Deutschkenntnisse sind dabei teilweise noch gering (A1/A2-Niveau). Bei der Durchführung des Workshops ist darauf Rücksicht zu nehmen. 2. Organisation 2.1 Vertragslaufzeit und Leistungszeitraum Der Vertrag hat eine Laufzeit von 08.03.2027 bis zum 30.06.2027. Die Workshops sollen zwischen dem 05.04.2027 und 14.05.2027 durchgeführt werden. Da die Workshops während des Schuljahres am Standort Prenzlau des Oberstufenzentrums Uckermark durchgeführt werden, kann es zu terminlichen Verschiebungen des geplanten Durchführungszeitraums kommen. Gründe können u. a. andere schulische Veranstaltungen oder schulorganisatorische Gründe sein. Sollte dieser Fall eintreten, kann es zu einer Veränderung der Vertragslaufzeit kommen. 2.2 Durchführung der Workshops - Durchgeführt werden sollen insgesamt 2 identisch konzipierte zweitägige Workshops für a 5 Stunden in verschiedenen Klassen am OSZ UM, Standort Prenzlau, angeleitet durch je 2 Trainierende. - Terminabsprachen und Organisation der Workshops sind von dem Auftragnehmer mit dem Auftraggeber selbstständig vorzunehmen. - Zum Abschluss des Workshops erhalten alle Jugendlichen Teilnahmezertifikate vom Auftragnehmer. - Die Teilnahme am Workshop gilt als Unterricht. - Die Vorbereitungen und Absprachen sind möglichst umgehend zu beginnen und spätestens zwei Wochen vor Beginn beendet. Ansprechpersonen sind die Mitarbeiter der Lokalen Koordinierungsstelle "Türöffner: Zukunft Beruf 2022" am OSZ UM, Standort Prenzlau, Brüssower Allee 97, 17291 Prenzlau (Tel.: 03984 8656344; Mail: [email protected]). - Die Räumlichkeiten (inkl. Smartboard bzw. Beamer und Flipchart) werden gestellt. Für die erforderlichen Arbeitsmittel ist seitens des Auftragnehmers zu sorgen. 2.3 Projektumfang Der gesamte Projektumfang bezieht sich auf die Durchführung von 2 gleichen zweitägigen Workshops durch je 2 Trainierende, mit je 5 Zeitstunden in der Zeit von 07:30 bis 12.40 Uhr. Es ist von einer Teilnehmerzahl von ca. 25 Jugendlichen je Workshop auszugehen. 2.4 Hospitation Um die Wirkung des Projektes auf die Zielgruppe besser einschätzen zu können, behält sich der Auftraggeber vor, an den Workshops teilzunehmen. Auch die Teil-nahme der jeweiligen Lehrkraft ist zu ermöglichen. 3. Anforderungen an den Auftragnehmer Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt eigenverantwortlich zu erbringen. Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung die gesetzlichen Vorschriften sowie die einschlägigen Verwaltungs-vorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer hat für die gesamte Projektumsetzung fachlich und persönlich qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen. Von den Trainierenden wird erwartet, dass sie über Erfahrungen mit der Zielgruppe, sozialpädagogische Kompetenz sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit verfügen. Der Auftragnehmer konzipiert die Workshops und bereitet sie so vor, dass die An-sprache sowie die verwendeten Arbeitsmaterialien der Altersgruppe angepasst und auf eine eventuelle Mehrsprachigkeit vorbereitet sind. Auf Gendergerechtigkeit ist zu achten. 3.2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch oder postalisch, im Ausnahmefall auch fernmündlich. 3.3 Angebotsabgabe Die Angebote sind nur schriftlich zugelassen und können erst nach der Aufforde-rung zur Angebotsabgabe eingereicht werden. 3.3 Dokumentation Im Nachgang sind kurz die Umsetzung des Workshops und seine Wirkung auf die Teilnehmer einzuschätzen sowie die Anzahl der Teilnehmer zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist innerhalb von 21 Tagen an den Auftraggeber zu übermitteln. - Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Erschließungsanlagen zum B-Plan 22
Aufgabenbeschreibung (1) Heinrich-Heine-Ring - Hauptverkehrsstraße Der die Planungsleistungen umfassende Straßenzug H.-Heine-Ring ist Hauptver-kehrsstraße im innerörtlichen Straßennetz zwischen den Knotenpunkten (KP) Hans-Fallada-Straße und Heinrich-von-Stephan-Straße. Der geplante Ausbau umfasst die Fahrbahn und abschnittsweise Teile der südlich der Fahrbahn liegenden Nebenanlage durch Aufweitung / Verbreiterung der Fahrbahn für zwei mögliche Linksabbiegespuren zusammen mit baulichen Mittelinseln zum Queren der Straße. Länge: ca. 220 m (2) KP Heinrich-Heine-Ring - vierarmiger Knotenpunkt Der geplante vierarmige KP ist im Bestand eine Einmündung der Haupterschließungs-straße H.-v.-Stephan-Str. in den Hauptverkehrsstraßenzug H.-Heine-Ring. Nördlich bindet in diesen der Verkehrsraum Am Heizwerk als derzeit untergeordneter Weg ein. Auf Grund der baulichen Entwicklung nördlich des H.-Heine-Rings (1) ist dieser Ver-kehrsraum als Erschließungsstraße mit Einbindung in die Kreuzung umzubauen. Derzeitiges Planungsziel für den KP ist der Umbau zum Kreisverkehr. Für diesen liegt bereits eine vereinfachte Vorplanung als Prinzipskizze vor, die Planungsgrundlage ist. Aus Richtung Hans-Fallada-Straße kommend liegen vor dem KP im Bestand Bushal-testellen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des nördlich am H.-Heine-Ring lie-genden Radwegs bereits mit ausgebaut wurden. Diese Haltestellen und der Radweg sind beim Umbau des KP lediglich zu integrieren und ggf. baulich nur leicht an den Anschlussstellen der Geh-/ und Radwegführungen anzupassen. Fläche: ca. 2000 m² (einschließl. Anpassungsbereiche einbindende Straßen) (3) Am Heizwerk - Erschließungsstraße Der Verkehrsraum Am Heizwerk ist in einem Querschnitt von 8 m als Erschließungs-straße auszubauen. Ansatz für die Fahrbahn sind zunächst 4 m, die den Mindest-Begegnungsverkehr Pkw/Rad ermöglichen. Einseitig auf Seite der Entwicklungsfläche des B-Plan Gebiets ist ein Gehweg mit Sicherheitsstreifen in einer Breite von 2,50 m zu berücksichtigen. Der verbleibende Raum mit einer Breite von 1,50 m ist Nebenanlagen als Abstands-fläche zur angrenzenden Grünanlage/ zum Friedhof. Länge: ca. 100 m (bis Anschlüsse KP) (4) Planstraße A - Erschließungsstraße Diese Planstraße teilt sich als Erschließungsstraße in zwei Abschnitte. Der Strecken-abschnitt zwischen Am Heizwerk und der Planstraße B ist als Straßenraum mit Fahr-bahn / Haltebereich Schule und Gehweg auszubauen (4.1). Der anschließende Ab-schnitt in Richtung Geh/Radwegverbindung (6) wird nach rechtskräftigem B-Plan ein Verkehrsberuhigter Bereich mit Mischverkehrsfläche (4.2). Die Breite der Verkehrs-flächen ist über den B-Plan mit 8 m bzw. 6 m vorgegeben. Querschnittsaufteilung 4.1 In den angrenzenden urbanen Gebieten liegen die Verkehrsflächen, die direkt dem Bauvorhaben zugeordnete sind. Insgesamt kann als Ansatz für die Pla-nung der Verkehrsfläche 4.1 zunächst eine Breite von 10 m berücksichtigt werden. Begegnungsfall für die Fahrbahn ist Lkw/Pkw mit 5,50 m. Die Breite für den Ansatz eines einseitigen Gehwegs mit Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn ist 2,30 m und für einen Vorfahrts-/Parkbereich für eine Schule 2,20 m. Länge: ca. 110 m Querschnittsaufteilung 4. 2 Der Verkehrsberuhigte Bereich umfasst die Breite der Verkehrsfläche lt. B-Plan. Eine Grünfläche liegt separat nördlich dieser Fläche (siehe B-Plan) und ist nicht Bestandteil des zu planenden Verkehrsraums. Länge: ca 130 m (5) Planstraße B - Erschließungsstraße Der Ausbau der Planstraße B vom H.-Heine-Ring bis zur Planstraße A erfolgt durch einen privaten Vorhabenträger. Die Planung ist nur bis zur Leistungsphase III der HOAI zu erbringen. Die Verkehrsraumbreite ist auch für diese Straße über den B-Plan vorgegeben, mit 14 m. Für die Querschnittsaufteilung gelten als Ansatz für die Fahrbahn 5,50 m (Begeg-nungsverkehr Lkw/Pkw), für einen einseitigen Gehweg mit Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn 2,50 m und für einen Grünstreifen 2,00 m. Länge: ca. 120 m zw. Planstraße A und Einmündung H.-Heine-Str. (6) Geh-und Radweg - Geh- und Radwegeverbindung Auch für den geplanten Geh/Radweg ergibt sich die Breite der Verkehrsfläche aus dem B-Plan mit 6 m. Für die befestigte Fläche des Geh/Radwegs innerhalb dieser Fläche sind für die Planung 4 m anzusetzen. Länge: ca. 250 m Oberflächenbefestigungen Fahrbahn- Straßen Asphalt Geh-/Radwege Betonsteinpflaster Verkehrsberuhigter Bereich Betonsteinpflaster andere befestigte Nebenanlagen Betonsteinpflaster - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenFrist: 25. Aug.
Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
Die Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt "RegioTram Aachen" (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des "Ergänzenden Dokuments". Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem "Ergänzenden Dokument" und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRWTarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS ("Rheinland") sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/inaachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ zugänglich und abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17). - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen
Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
Die Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt "RegioTram Aachen" (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des "Ergänzenden Dokuments". Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem "Ergänzenden Dokument" und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRWTarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS ("Rheinland") sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/inaachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ zugänglich und abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17). - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenFrist: 26. Aug.
Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
Die Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt "RegioTram Aachen" (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des "Ergänzenden Dokuments". Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem "Ergänzenden Dokument" und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRWTarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS ("Rheinland") sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/inaachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ zugänglich und abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17).
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