Landeshauptstadt Dresden
Unterstützungsleistung für die Verfahrensbetreuung HCL Notes
Unterstützungsleistung für die Verfahrensbetreuung HCL Notes. Die Leistungen umfassen einmalige sowie regelmäßig zu erbringende Aufgaben und Leistungen auf Abruf. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand basierend auf definierten Personentagessatz-Kategorien. Zudem werden Regelungen zu Reise-, Neben- und Materialkosten sowie Reisezeiten getroff...
Softwareentwicklung, IT-Beratung, IT-Support
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Inhalt auf einen Blick
Unterstützungsleistung für die Verfahrensbetreuung HCL Notes. Die Leistungen umfassen einmalige sowie regelmäßig zu erbringende Aufgaben und Leistungen auf Abruf. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand basierend auf definierten Personentagessatz-Kategorien. Zudem werden Regelungen zu Reise-, Neben- und Materialkosten sowie Reisezeiten getr...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt Dresden
- Veröffentlicht:
- 28. April 2026
- Frist:
- 13. Mai 2026
- Thema:
- Softwareentwicklung
Ausschreibungsbeschreibung
Unterstützungsleistung für die Verfahrensbetreuung HCL Notes. Die Leistungen umfassen einmalige sowie regelmäßig zu erbringende Aufgaben und Leistungen auf Abruf. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand basierend auf definierten Personentagessatz-Kategorien. Zudem werden Regelungen zu Reise-, Neben- und Materialkosten sowie Reisezeiten getroffen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- EVERGABE_DE_documents.zip
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6- Landeshauptstadt DresdenFrist: 13. Mai
Unterstützungsleistung für die Verfahrensbetreuung HCL Notes
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026-171-00007 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen Postfach 120020 01001 Dresden Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.dresden.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026-171-00007; Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Unterstützungsleistung für die Verfahrensbetreuung HCL Notes. Menge und Umfang: Unterstützungsleistungen im Bereich Betrieb, Administration, Weiterentwicklung und Senior-Support der HCL Notes/Domino-Umgebung Ort der Leistung: Landeshauptstadt Dresden Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen Dresden Lingneralle 3, 01069 Dresden Postleitzahl: e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.07.2026 Ende: 30.06.2030 Bemerkung zur Lieferfrist: h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abrufbar. Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.de Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: (via https://www.evergabe.de) Landeshauptstadt Dresden Zentrales Vergabebüro PF 120020 01001 Dresden i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 13.05.2026 13:00 Ablauf der Bindefrist: 30.06.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet. k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B. l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Eigenerklärungen: zu Gewerbean- bzw. Gewerbeummeldung, zur Eintragung bei Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer zur Eintragung in Handelsregister zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, Angaben zur Haftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherers, Art des Versicherungsschutzes, Deckungssumme Angaben von 3 geeigneten Referenzen, zu erbrachten Lieferungen bzw. Dienstleistungen im Bereich AIX und Linux sowie Docker aus den letzten 3 Jahren mit Angabe Auftraggeber, Kontaktdaten, Leistungszeitruam, Auftragswert) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach § 16 Absatz 4 und 5 VOL/A sowie § 2 Absatz 1 VOL/A Näheres siehe Eigenerklärung zur Eignung. m) Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja Programmierdienste,IT-Systemdienstleistungen - Helmholtzzentrum MunichFrist: 11. Juni
Implementierung SAP Concur - End-to-End-Reisekostenmanagement
1.1 Vertragsgegenstand 2 1.2 Vertragsbestandteile 2 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen 2 3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung 3 3.1 Art, Umfang und Termine 3 3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen 3 3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen […] 3 3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen […] 3 3.5 Abweichende Kündigungsregelung [keine Abweichung] 3 4 Vergütung 3 4.1 Vergütung nach Aufwand […]3 4.1.1 Kategorien […] 3 4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen […] 3 4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten 3 4.1.4 Preisanpassung […] 3 4.1.5 Fälligkeit und Zahlung 3 4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand […]3 4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis 3 4.3 Rechnungsadresse 3 5 Service- und Reaktionszeiten* 4 5.1 Servicezeiten* 4 5.2 Reaktionszeiten* […] 4 - Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und VergabeRegensburg
Rahmenvereinbarung Entwickler
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Die FinanzIT BAYERN ist Teil des Landesamtes. Die FinanzIT BAYERN gliedert sich in mehrere Technik- und Leitstellenabteilungen an den Standorten Regensburg und München. Sie ist ein bedeutender IT-Dienstleister für alle bayerischen Ressorts und bietet Fachverfahren und weitere IT-Services für sowohl LfF-interne Zwecke als auch für die behördenübergreifende sowie allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger an. In der Abteilung Softwareentwicklung und Testcenter werden in diesem Zusammenhang entsprechende Entwicklungsleistungen erbracht. Es wird eine weitgehende Standardisierung der eingesetzten Technologien verfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um Client-Server-Architekturen, die bei Bestandsverfahren auf .NET und Java (clientseitige UIs mit Java Swing oder WPF) basieren. Neuentwicklungen werden vorrangig weborientiert durchgeführt (Angular, React). Die Backend-Entwicklung basiert auf den Technologien Java (Jakarta EE), .NET oder Node.js/NestJS. Die Zielarchitektur sieht grundsätzlich einen containerisierten Betrieb auf Basis der Kubernetes-Plattform vor. Im Rahmen der Entwicklung werden übliche Vorgehensweisen eingesetzt. Die Ticket- und Quellcodeverwaltung erfolgt mit Microsoft Azure DevOps-Systemen. Es bestehen Pipelines für Continuous Integration und Deployment (CI/CD). Der Entwicklungsprozess wird durch Werkzeuge zur Codeanalyse unterstützt. Organisatorisch wird ein iterativer, agiler Entwicklungsansatz in enger Zusammenarbeit von Fachseite und Softwareentwicklung verfolgt. Das LfF - Dienststelle Regensburg vergibt Entwicklungsleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich für die Dauer von 48 Monaten mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Benötigt werden Java Web, Java Desktop, Node.js sowie .NET Entwickler. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Mindesanforderungen an die jeweilige Entwickler-Kategorie sind im Leistungsverzeichnis definiert. Die geschätzte Abrufmenge für die o.a. Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst ca. 31 Abrufe (1 Abruf entspricht einem Entwickler für in der Regel 18 Monate). Eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden, die Höchstabnahmemenge umfasst nach derzeitigem Stand 45 Abrufe. Bei Abruf eines Entwicklers ist jeweils ein aussagekräftiges Mitarbeiterprofil unter Angabe des Namens des Entwicklers vorzulegen, welches die Berufserfahrung, Qualifikation und Erfahrungszeiten nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Qualifikation mittels Interviews zu überprüfen. Das zum Einsatz kommende Personal ist Teil eines Software-Entwicklungsteams und muss im Bedarfsfall in der Lage sein, bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen sowie ggf. eine Fehleranalyse durchzuführen. Weiterhin wirken sie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mit. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen und die Umsetzung von Unittests zum Aufgabenfeld. Nach Durchführung eines Abrufs (Einzelauftrags) sind die Leistungen an fünf Tagen pro Woche zu erbringen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur jeweiligen max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Ein Einzelabruf kann bei Bedarf auch weniger als 18 Monate umfassen. Der Auftraggeber benötigt bzw. setzt die abgerufenen Entwickler im Regelfall für die maximal mögliche Überlassungsdauer von 18 Monaten ein. Des Weiteren legt der Auftraggeber projektbedingt darauf Wert, dass zum Einsatz kommende Mitarbeiter in der Regel nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und unter entsprechender Berücksichtigung der nach dem AÜG einzuhaltenden Karenzzeit im Anschluss für den weiteren Einsatz (weiterer Abruf des gleichen Mitarbeiters) erneut ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch eine fallweise oder auch regelmäßige wöchentliche Vor-Ort-Präsenz von ca. 20% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters, zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder München) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. - Flughafen München GmbHMünchen
2024-1003988_Flughafen München_PRM-Dienstleistungen am Flughafen München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM - disabled persons and persons with reduced mobility when traveling by air) auf dem Betriebsgelände des Flughafens München (MUC). Die beauftragten Dienstleistungen umfassen die vollständige Betreuung von PRM von einem ausgewiesenen Ankunftsort (innerhalb oder außerhalb der Gebäude) bis zum Luftfahrzeug sowie in umgekehrter Richtung vom Luftfahrzeug zu einem definierten Abfahrtsort. Zu den definierten Ankunfts- und Abfahrtsorten zählen alle relevanten Bereiche auf dem Betriebsgelände des Flughafens München, einschließlich Parkhäuser, Hotels, S-Bahn- und Bushaltestellen. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Hilfestellung beim Check-in-Prozess, einschließlich der Aufgabe und Unterbringung des Gepäcks im Luftfahrzeug sowie der Rücknahme des Gepäcks im Flugzeug oder am Gepäckband, Assistenz bei erforderlichen Sicherheits-, Zoll- und Passkontrollen, Unterstützung beim Transit innerhalb eines oder zwischen mehreren Abfertigungsgebäuden zur Erreichung eines Anschlussfluges, Begleitung zur Toilette oder in anderen besonderen Ausnahmesituationen, in denen sich Passagiere aufgrund ihres körperlichen oder gesundheitlichen Zustands nicht selbstständig fortbewegen können. Der Auftragnehmer hat den PRM-Service im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erbringen und die Leistungserbringung während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen. Dies umfasst den Zeitraum vor Beginn des Check-ins bis nach der letzten Landung, an allen Tagen des Jahres. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Personal bedarfsgerecht zu disponieren, insbesondere auch für: Spitzenzeiten mit erhöhtem Passagieraufkommen, unvorhergesehene Verzögerungen, nicht angemeldete oder kurzfristig angeforderte PRM-Assistenzleistungen. Technische und betriebliche Anforderungen Die für die Leistungserbringung erforderliche technische Ausrüstung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich anzuschaffen, zu betreiben, zu warten und zu reinigen. Die Disposition des Personals muss am Flughafen München erfolgen; eine webbasierte oder externe "Fern-Disposition" ist nicht zulässig. Das eingesetzte Dispositionssystem muss: alle relevanten Airline- und leistungsbezogenen Daten in den vorgegebenen Formaten bereitstellen, technische Schnittstellen für die Anbindung an weitere betriebliche Systeme des Flughafens gewährleisten. Die Leistungen sind sowohl in allgemein zugänglichen als auch in sicherheitsrelevanten Bereichen des Flughafens zu erbringen. Die damit verbundenen Sicherheitsüberprüfungen und Schulungsanforderungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, an weiteren vom Auftraggeber geforderten Schulungen teilzunehmen. Vergütungsstruktur und Vertragsgestaltung Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Auftragnehmer. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen für die tatsächlich erbrachten Transportleistungen. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge von Transporten. Im Jahr 2024 wurden folgende PRM-Transportvorgänge durchgeführt: WCHC: 16.369 WCHS: 114.621 WCHR: 197.593 DPNA: 1.043 DEAF: 982 BLND: 2.630 Betreuungsversuche: 73.665 Gesamt: 406.077 Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich die Fallzahlen jährlich insgesamt um ca. 8 % erhöhen. Ein Anspruch auf Abruf eines Mindestkontingents im Auftragsfall besteht nicht. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Flughafen München GmbHMünchen
2024-1003988_Flughafen München_PRM-Dienstleistungen am Flughafen München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM - disabled persons and persons with reduced mobility when traveling by air) auf dem Betriebsgelände des Flughafens München (MUC). Die beauftragten Dienstleistungen umfassen die vollständige Betreuung von PRM von einem ausgewiesenen Ankunftsort (innerhalb oder außerhalb der Gebäude) bis zum Luftfahrzeug sowie in umgekehrter Richtung vom Luftfahrzeug zu einem definierten Abfahrtsort. Zu den definierten Ankunfts- und Abfahrtsorten zählen alle relevanten Bereiche auf dem Betriebsgelände des Flughafens München, einschließlich Parkhäuser, Hotels, S-Bahn- und Bushaltestellen. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Hilfestellung beim Check-in-Prozess, einschließlich der Aufgabe und Unterbringung des Gepäcks im Luftfahrzeug sowie der Rücknahme des Gepäcks im Flugzeug oder am Gepäckband, Assistenz bei erforderlichen Sicherheits-, Zoll- und Passkontrollen, Unterstützung beim Transit innerhalb eines oder zwischen mehreren Abfertigungsgebäuden zur Erreichung eines Anschlussfluges, Begleitung zur Toilette oder in anderen besonderen Ausnahmesituationen, in denen sich Passagiere aufgrund ihres körperlichen oder gesundheitlichen Zustands nicht selbstständig fortbewegen können. Der Auftragnehmer hat den PRM-Service im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erbringen und die Leistungserbringung während der gesamten Betriebszeit sicherzustellen. Dies umfasst den Zeitraum vor Beginn des Check-ins bis nach der letzten Landung, an allen Tagen des Jahres. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Personal bedarfsgerecht zu disponieren, insbesondere auch für: Spitzenzeiten mit erhöhtem Passagieraufkommen, unvorhergesehene Verzögerungen, nicht angemeldete oder kurzfristig angeforderte PRM-Assistenzleistungen. Technische und betriebliche Anforderungen Die für die Leistungserbringung erforderliche technische Ausrüstung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich anzuschaffen, zu betreiben, zu warten und zu reinigen. Die Disposition des Personals muss am Flughafen München erfolgen; eine webbasierte oder externe "Fern-Disposition" ist nicht zulässig. Das eingesetzte Dispositionssystem muss: alle relevanten Airline- und leistungsbezogenen Daten in den vorgegebenen Formaten bereitstellen, technische Schnittstellen für die Anbindung an weitere betriebliche Systeme des Flughafens gewährleisten. Die Leistungen sind sowohl in allgemein zugänglichen als auch in sicherheitsrelevanten Bereichen des Flughafens zu erbringen. Die damit verbundenen Sicherheitsüberprüfungen und Schulungsanforderungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, an weiteren vom Auftraggeber geforderten Schulungen teilzunehmen. Vergütungsstruktur und Vertragsgestaltung Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Auftragnehmer. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen für die tatsächlich erbrachten Transportleistungen. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge von Transporten. Im Jahr 2024 wurden folgende PRM-Transportvorgänge durchgeführt: WCHC: 16.369 WCHS: 114.621 WCHR: 197.593 DPNA: 1.043 DEAF: 982 BLND: 2.630 Betreuungsversuche: 73.665 Gesamt: 406.077 Der Auftraggeber geht davon aus, dass sich die Fallzahlen jährlich insgesamt um ca. 8 % erhöhen. Ein Anspruch auf Abruf eines Mindestkontingents im Auftragsfall besteht nicht. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH
Qualifizierende Einzelberatung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase. Die Leistungserbringung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase erfolgt entsprechend des individuell festgestellten und im Gründerfahrplan dokumentierten Bedarfes eines Teilnehmenden. Die wesentlichen Beratungsinhalte sind daher definiert durch die jeweiligen Anforderungen an das spezifische Gründungsvorhaben und unterscheiden sich in ihren inhaltlichen Schwerpunkten. Für die Durchführung dieser individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen werden mehrere externe Leistungserbringer gesucht, die über eine diesem Los entsprechende Rahmenvereinbarung gebunden werden. a) Aufgabe Folgende Leistungen werden von den externen Leistungserbringern erwartet, die sich in folgende Bereiche einteilen lassen: - Kaufmännisch / betriebswirtschaftliche Leistungen - Markt- und branchenspezifische Leistungen - Persönliche unternehmerische Fähigkeiten und Voraussetzungen - Vereinbarkeit von Familie und unternehmerischer Tätigkeit. Darüber hinaus werden von den externen Leistungserbringern noch weitere aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmende Leistungen erwartet. (siehe Leistungsbeschreibung) Es handelt sich hierbei nicht um eine abgeschlossene Aufgabenlistung. Die einzelne Aufgabenstellung ist abhängig von den individuellen Bedarfen eines Teilnehmers und wird nach Maßgabe von Gründerfahrplänen (kurz GFP) in Einzelverträgen festgelegt. Die Aufgabenstellung kann sich zudem in Abhängigkeit des individuellen Prozesses verändern. Die Dokumentation der individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen erfolgt auf den Einzelfall bezogen über ein vom Projektträger vorgegebenes Formular, in dem jede Beratungseinheit mit Durchführungsort, Leistungsdatum, Zeitumfang und stichwortartiger Wiedergabe des in dieser Beratungseinheit bearbeiteten Inhalts kurz skizziert wird. Jede Beratungseinheit muss vom Anbieter und dem Teilnehmer im Original unterschrieben werden. Zusätzlich erfolgt die Dokumentation der erbrachten individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen über einen schriftlichen und vom Anbieter und Teilnehmer im Original unterschriebenen Beratungsbericht. (Anforderungen an den Bericht siehe Leistungsbeschreibung) b) Ergänzende Rahmenbedingungen Individuelle spezifische Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen vor Unternehmensgründung bieten eine Unterstützung bei der Klärung und Umsetzung konkreter Ziele und sind eine Kombination aus individueller spezifischer Beratung, persönlichem Feedback und praxisorientiertem Training. Die Vergabe der Einzelberatungen an die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt wie bereits erwähnt entsprechend des jeweiligen individuellen spezifischen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarfes der Teilnehmenden (die in einem Gründungsfahrplan zusammengefasst werden), innerhalb der im Ergebnis der Ausschreibung feststehenden Beraterliste sowie nach der in den Angebotsunterlagen erkennbaren jeweiligen Kernkompetenzen, Fähigkeiten, Erfahrungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundensatzes und der zeitlichen wie auch räumlichen Verfügbarkeit der Anbieter sowie ggf. nach den Präferenzen der Teilnehmenden. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 30 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die Bieter, die die wirtschaftlichsten Angebote, gemäß Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen, abgegeben haben. Die Dauer einer Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen eines Teilnehmers und Vorgaben des Auftraggebers. Es wird von einem durchschnittlichen Leistungsumfang von 15 Zeitstunden pro Teilnehmer ausgegangen. Der tatsächliche Umfang ist abhängig vom konkreten Einzelfall und wird in den Einzelverträgen festgelegt. Die Leistungserbringung hat zwingend vor der formalen Realisierung einer Existenzgründung durch die Anmeldung des Gewerbes bzw. dem Beginn der freiberuflichen Tätigkeit zu erfolgen. Beratungsstunden, die nach einer formalen Gründung geleistet werden, können nicht abgerechnet werden und sind zu erstatten. Der regelmäßige Ort der Leistungserbringung wird nach Absprache im Landkreis PM festgelegt und ist individuell zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer abzustimmen. Über die sdurchführung als Präsenz-, Online- oder Hybridcoaching entscheidet der Anbieter in Abstimmung mit dem Teilnehmer. Die Nutzung digitaler Methoden ist ausdrücklich erwünscht. Da das Honorar der Leistungserbringung durch ein Förderprogramm des Landes Brandenburg finanziert wird, sind besondere Bedingungen an die Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten zu berücksichtigen. Näheres regelt der Einzelvertrag. Die abzuschließenden Einzelverträge beinhalten zudem eine Beschreibung der Durchführungszeit, des Durchführungsortes, der Durchführungsart, der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dokumentationen sowie der Vergütung der Leistungen. Im Durchführungszeitraum werden bis zu 70 Teilnehmende p.a. aufgenommen. Die qualifizierenden Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben. Es wird ein geschätztes Auftragsvolumen für dieses Los 2 in Höhe von bis zu 224.580,00 EUR Brutto in Aussicht genommen. Die TGZPM hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Gleichzeitig liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze zu Grunde. (siehe Leistungsbeschreibung)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 13. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Dresden.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.