GELSENDIENSTETED
Unterhaltsreinigung in diversen Objekten im Stadtgebiet Gelsenkirchen - in 3 Losen
Durchführung der regelmäßigen Unterhaltsreinigung in den durch GELSENDIENSTE betreuten Objekten. Der Auftrag umfasst zudem separat abzurufende Sonderreinigungsstunden (inkl. Verbrauchsmaterial und Geräte), beispielsweise für pandemiebedingte Desinfektionen von Kontaktflächen, sowie separat abzurufende Grundreinigungen.
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Durchführung der regelmäßigen Unterhaltsreinigung in den durch GELSENDIENSTE betreuten Objekten. Der Auftrag umfasst zudem separat abzurufende Sonderreinigungsstunden (inkl. Verbrauchsmaterial und Geräte), beispielsweise für pandemiebedingte Desinfektionen von Kontaktflächen, sowie separat abzurufende Grundreinigungen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- GELSENDIENSTE
- Veröffentlicht:
- 17. März 2026
- Frist:
- 17. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Durchführung der regelmäßigen Unterhaltsreinigung in den durch GELSENDIENSTE betreuten Objekten. Der Auftrag umfasst zudem separat abzurufende Sonderreinigungsstunden (inkl. Verbrauchsmaterial und Geräte), beispielsweise für pandemiebedingte Desinfektionen von Kontaktflächen, sowie separat abzurufende Grundreinigungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
6- GELSENDIENSTEGelsenkirchenFrist: 17. Apr.
Unterhaltsreinigung in diversen Objekten im Stadtgebiet Gelsenkirchen - in 3 Losen
Durchführung der regelmäßigen Unterhaltsreinigung in den durch GELSENDIENSTE betreuten Objekten. Der Auftrag umfasst zudem separat abzurufende Sonderreinigungsstunden (inkl. Verbrauchsmaterial und Geräte), beispielsweise für pandemiebedingte Desinfektionen von Kontaktflächen, sowie separat abzurufende Grundreinigungen. - GELSENDIENSTEFrist: 17. Apr.
Unterhaltsreinigung Block 9
Durchführung der regelmäßigen Unterhaltsreinigung in den durch GELSENDIENSTE betreuten Objekten. Der Auftrag umfasst zudem separat abzurufende Sonderreinigungsstunden (inkl. Verbrauchsmaterial und Geräte), beispielsweise für pandemiebedingte Desinfektionen von Kontaktflächen, sowie separat abzurufende Grundreinigungen. - GELSENDIENSTEGelsenkirchenFrist: 17. Apr.
Unterhaltsreinigung Block 9
Durchführung der regelmäßigen Unterhaltsreinigung in den durch GELSENDIENSTE betreuten Objekten. Der Auftrag umfasst zudem separat abzurufende Sonderreinigungsstunden (inkl. Verbrauchsmaterial und Geräte), beispielsweise für pandemiebedingte Desinfektionen von Kontaktflächen, sowie separat abzurufende Grundreinigungen. - Laser Zentrum Hannover e.V.HannoverFrist: 25. Juni
Unterhaltsreinigung am LZH
Im Rahmen eines Offenen Verfahren soll die Unterhaltsreinigung von Büroflächen, Fluren, Seminarräumen, Teeküchen, WC-Anlagen, Duschen u.a. vergeben werden. Die zu reinigende Gesamtfläche beträgt ca. 4.400 m². Weiterhin wird eine optionale Grundreinigung für WC-Anlagen, Teeküchen und Sozialräume ausgeschrieben, die nur nach Einzelauftrag des Auftraggeber durchgeführt wird. Die Unterhaltsreinigung ist werktäglich außer samstags in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung an Feiertagen wird nicht nachgeholt. Grundreinigungen erfolgen samstags nach Absprache. Hygiene- und Verbrauchsmaterial (Toilettenpapier, Handtuchrollenpapier, Seife, Hand-Desinfektion, WC-Sitz-Desinfektion) werden vom AG bereitgestellt. Reinigungsmittel und übrige Verbrauchsmittel werden von AN bereitgestellt. Anforderungen an das Reinigungspersonal Die Reinigung darf ausschließlich nur durch entsprechend geschultes und erfahrenes Personal des (Auftragnehmer) AN erfolgen. Dies ist ebenfalls bei Vertretung zu berücksichtigen. Eine häufige Fluktuation der Reinigungskräfte ist zu vermeiden. Es muss sichergestellt sein, dass die Reinigungskräfte frei von ansteckenden Krankheiten sind. Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Reinigungskräfte durch den Arbeitsmedizinischen Dienst wird daher vorgeschrieben. Die Kosten hierfür trägt der AN. Die Untersuchungsergebnisse sind mind. jährlich zu erneuern. Ein/e Vorarbeiter/in koordiniert bei jeder Reinigung die Arbeiten während der Reinigungszeiten. Weiterhin wird eine Objektleitung als Kontakt für das LZH eingesetzt. Die Objektleitung kontrolliert mindestens 1x wöchentlich die durchgeführte Reinigungsleistung vor Ort im Objekt. Für Vertretungen gelten dieselben Bedingungen. Das Reinigungspersonal muss die deutsche oder englische Sprache beherrschen. Sicherheitsunterweisung durch das LZH Das vom AN eingesetzte Personal wird vor Beginn der Tätigkeit durch die Sicherheits- bzw. Reinigungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des AN im LZH unterwiesen. Die Unterweisung erfolgt nach Absprache in der regulären Arbeitszeit des LZH von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Zugang zum Objekt Der Auftragnehmer erhält für die Durchführung der Reinigung für jede Reinigungskraft einen Transponder. Verschlossene Räume sind grundsätzlich wieder abzuschließen. Entsorgung Derzeit besteht eine 3-teilige Mülltrennung in den Büros (Restmüll, Papier, Kunststoffe). Der Restmüll, Kunststoffe und das Papier in den Abfallbehältern ist vom Auftragnehmer an den entsprechenden Sammelstellen zu entsorgen. Bei Änderungen der Mülltrennung während der Vertragslaufzeit muss die Entsorgung entsprechend angepasst werden. Überlassene Räume Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer in den Diensträumen einen Putzmittelraum (2.OG, 11m², Raum 215) für die Aufbewahrung der Reinigungsmaschinen, Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel. Der Auftraggeber haftet nicht für das Eigentum der Arbeitskräfte, das in diesem Raum aufbewahrt wird. Er haftet ferner nicht für Beschädigungen oder Diebstahl der vom Auftragnehmer eingesetzten Maschinen und Geräte. Die Reinigung des Raums 215 obliegt dem AN und ist regelmäßig durchzuführen. Wartungen oder Reparaturen der Maschinen/Geräte durch Fremdfirmen sind dem AG vorab anzukündigen; der AG nicht nicht für die Arbeiten verantwortlich und zeichnet dafür nicht gegen. Reinigungstextilien und sonstige Reinigungstücher sind mindestens 3x wöchentlich abzuholen, da im Objekt keine Reinigungsmöglichkeit besteht. Zur Reduzierung der Geruchsbelästigung und der Keimverschleppung hat die Zwischenlagerung in verschließbaren Boxen zu erfolgen. Die Abholung kann neben der o.g. Reinigungszeit auch wochentags während der regulären Arbeitszeit im LZH erfolgen. Wöchentlicher Termin mit der Objektleitung Einmal wöchentlich findet ein Abstimmungsgespräch (Jour fixe) im LZH mit Vertretern des LZH und dem Objektleiter des AN statt. Dies dient zur Optimierung und Aufrechterhaltung der Reinigungsqualität. Beseitigung von Mängeln Vom AG gemeldet Mängel sind unverzüglich entsprechend der Angaben in diesen Ausschreibungsunterlagen zu beseitigen. Als Mängel sind jegliche Abweichungen vom Reinigungsplan aufzufassen. Eine Vergütung der Mängelbeseitigung erfolgt nicht - Laser Zentrum Hannover e.V.Frist: 25. Juni
Unterhaltsreinigung am LZH
Im Rahmen eines Offenen Verfahren soll die Unterhaltsreinigung von Büroflächen, Fluren, Seminarräumen, Teeküchen, WC-Anlagen, Duschen u.a. vergeben werden. Die zu reinigende Gesamtfläche beträgt ca. 4.400 m². Weiterhin wird eine optionale Grundreinigung für WC-Anlagen, Teeküchen und Sozialräume ausgeschrieben, die nur nach Einzelauftrag des Auftraggeber durchgeführt wird. Die Unterhaltsreinigung ist werktäglich außer samstags in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung an Feiertagen wird nicht nachgeholt. Grundreinigungen erfolgen samstags nach Absprache. Hygiene- und Verbrauchsmaterial (Toilettenpapier, Handtuchrollenpapier, Seife, Hand-Desinfektion, WC-Sitz-Desinfektion) werden vom AG bereitgestellt. Reinigungsmittel und übrige Verbrauchsmittel werden von AN bereitgestellt. Anforderungen an das Reinigungspersonal Die Reinigung darf ausschließlich nur durch entsprechend geschultes und erfahrenes Personal des (Auftragnehmer) AN erfolgen. Dies ist ebenfalls bei Vertretung zu berücksichtigen. Eine häufige Fluktuation der Reinigungskräfte ist zu vermeiden. Es muss sichergestellt sein, dass die Reinigungskräfte frei von ansteckenden Krankheiten sind. Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Reinigungskräfte durch den Arbeitsmedizinischen Dienst wird daher vorgeschrieben. Die Kosten hierfür trägt der AN. Die Untersuchungsergebnisse sind mind. jährlich zu erneuern. Ein/e Vorarbeiter/in koordiniert bei jeder Reinigung die Arbeiten während der Reinigungszeiten. Weiterhin wird eine Objektleitung als Kontakt für das LZH eingesetzt. Die Objektleitung kontrolliert mindestens 1x wöchentlich die durchgeführte Reinigungsleistung vor Ort im Objekt. Für Vertretungen gelten dieselben Bedingungen. Das Reinigungspersonal muss die deutsche oder englische Sprache beherrschen. Sicherheitsunterweisung durch das LZH Das vom AN eingesetzte Personal wird vor Beginn der Tätigkeit durch die Sicherheits- bzw. Reinigungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des AN im LZH unterwiesen. Die Unterweisung erfolgt nach Absprache in der regulären Arbeitszeit des LZH von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Zugang zum Objekt Der Auftragnehmer erhält für die Durchführung der Reinigung für jede Reinigungskraft einen Transponder. Verschlossene Räume sind grundsätzlich wieder abzuschließen. Entsorgung Derzeit besteht eine 3-teilige Mülltrennung in den Büros (Restmüll, Papier, Kunststoffe). Der Restmüll, Kunststoffe und das Papier in den Abfallbehältern ist vom Auftragnehmer an den entsprechenden Sammelstellen zu entsorgen. Bei Änderungen der Mülltrennung während der Vertragslaufzeit muss die Entsorgung entsprechend angepasst werden. Überlassene Räume Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer in den Diensträumen einen Putzmittelraum (2.OG, 11m², Raum 215) für die Aufbewahrung der Reinigungsmaschinen, Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel. Der Auftraggeber haftet nicht für das Eigentum der Arbeitskräfte, das in diesem Raum aufbewahrt wird. Er haftet ferner nicht für Beschädigungen oder Diebstahl der vom Auftragnehmer eingesetzten Maschinen und Geräte. Die Reinigung des Raums 215 obliegt dem AN und ist regelmäßig durchzuführen. Wartungen oder Reparaturen der Maschinen/Geräte durch Fremdfirmen sind dem AG vorab anzukündigen; der AG nicht nicht für die Arbeiten verantwortlich und zeichnet dafür nicht gegen. Reinigungstextilien und sonstige Reinigungstücher sind mindestens 3x wöchentlich abzuholen, da im Objekt keine Reinigungsmöglichkeit besteht. Zur Reduzierung der Geruchsbelästigung und der Keimverschleppung hat die Zwischenlagerung in verschließbaren Boxen zu erfolgen. Die Abholung kann neben der o.g. Reinigungszeit auch wochentags während der regulären Arbeitszeit im LZH erfolgen. Wöchentlicher Termin mit der Objektleitung Einmal wöchentlich findet ein Abstimmungsgespräch (Jour fixe) im LZH mit Vertretern des LZH und dem Objektleiter des AN statt. Dies dient zur Optimierung und Aufrechterhaltung der Reinigungsqualität. Beseitigung von Mängeln Vom AG gemeldet Mängel sind unverzüglich entsprechend der Angaben in diesen Ausschreibungsunterlagen zu beseitigen. Als Mängel sind jegliche Abweichungen vom Reinigungsplan aufzufassen. Eine Vergütung der Mängelbeseitigung erfolgt nicht - Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-Wiesbaden
Biologische Kadaversuche
Rahmenvertrag über die Durchführung der biologischen Kadaversuche Die strategische Kadaversuche dient der kreisübergreifenden Lagebeurteilung zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Zur Sicherstellung einer ausreichenden Suchkapazität für eine flächendeckende Durchführung erhalten bis zu 40 Bieter auf Basis eines Rahmenvertrages den Zuschlag, wobei Zuschlagskriterium 100% Preis ist. Die Auswahl für die jeweiligen Einzelabrufe erfolgt ebenfalls auf Basis des niedrigsten Tagessatzes, sofern die Bieter für den jeweiligen Einzelabruf verfügbar sind. Bei identischen Tagessätzen entscheidet das Los über die Rangfolge. Eine nachträgliche Änderung des angebotenen Tagessatzes nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Der Bieter verpflichtet sich zur selbstständigen Übernahme der Tätigkeit als Hundeführer für die Kadaversuche von Schwarzwild mit einem hierfür geeigneten Hund im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (im Folgenden "ASP"). Ein geeignetes Hundeführer-Hund-Team (ein Hund und ein Hundeführer) im Sinne des vorstehenden Satzes muss durch einen Leistungs- oder Zertifikatsnachweis einer Behörde oder einer, vom Hessischen Ministerium anerkannten Ausbildungsstätte belegt werden. Für jedes Suchgebiet werden zwei Suchgespanne eingesetzt. Die angenommene Flächenleistung eines Suchteams (ein Hund und ein Hundeführer) beträgt bis zu 25 ha pro Suchtag. Für ein Team (zwei Suchgespanne) ergibt sich hieraus eine Flächenleistung von bis zu 50 ha pro Suchtag. Pro Tag ist derzeit der Einsatz von bis zu 16 Hundeführern vorgesehen. Der Bieter verpflichtet sich, mit mindestens einem Suchgespann an mindestens acht Tagen pro Monat für Sucheinsätze zur Verfügung zu stehen, sofern entsprechende Einsätze durch den Auftraggeber angeboten werden. Arbeitsunfähigkeit des Hundeführers oder Erkrankungen des Hundes sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Urlaubsbedingte Abwesenheiten sind dem Auftraggeber frühzeitig anzuzeigen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Sucheinsätzen besteht nicht. Ein Suchtag beginnt mit Ankunft im Suchgebiet, dauert mindestens 4 Stunden und bis zu maximal 8 Stunden und umfasst dabei die folgenden Tätigkeiten: - Vorbereiten des Hundes und Hundeführers nach Ankunft im Suchgebiet - Aktive Suche mit witterungsbedingten Unterbrechungen und Pausen - Reinigen und Desinfektion von Hund, Ausrüstung und Fahrzeug und dem Verstauen der getragenen Kleidung. Hierfür stehen entsprechende Dekontaminationsschleusen sowie Duschmöglichkeiten zur Verfügung - Datenübertragung an den Auftraggeber Der Suchentag soll so früh beginnen, wie es die Lichtverhältnisse ermöglichen und möglichst frühzeitig abgeschlossen werden, spätestens bis 16 Uhr in der Winterzeit und 19 Uhr in der Sommerzeit. Suchen in der Nacht sind nicht zulässig. Der Sucheinsatz endet nach Übersenden der Daten aus dem Suchgebiet und erfolgter Desinfektion an den dafür vorgesehenen Einrichtungen. Die Suchdauer ist von den jeweiligen Gegebenheiten im Suchgebiet (z.B. schwieriges Gelände, witterungsbedingte Unterbrechungen) abhängig. Der eingesetzte Hund muss gesundheitlich in der Lage sein, den Suchauftrag ordnungsgemäß durchzuführen. Die geforderte Flächenleistung ist regelmäßig zu leisten, Nichterfüllung führt zur Kündigung. Sollte es aufgrund von Wetter, unwegsamen Gelände oder anderen nicht vorhersehbaren und nicht üblicherweise auftretenden Bedingungen zu einer reduzierten Flächensuchleistung kommen, ist der Auftraggeber hierüber zu informieren. Das entsprechende Suchgebiet wird dann erneut für eine weitere Bearbeitung eingeplant. Eine eigenständige Fortsetzung der Suche durch den Hundeführer an einem anderen Tag ist nicht vorgesehen. Die Datenübertragung hat unverzüglich nach Beendigung des Sucheinsatzes und nach erfolgter Reinigung und Desinfektion des Hundes und der Ausrüstung in digitaler Form (gpx.-Datei oder kml-Datei) zu erfolgen. Die Übermittlung der Daten erfolgt vorzugsweise noch vor Ort im Suchgebiet über mobile Geräte. Kann dies ausnahmsweise, beispielsweise aufgrund schlechten Empfangs, nicht erfolgen, ist die Datenübertragung schnellstmöglich noch am selben Tag in elektrischer Form durchzuführen. Der Bietende verpflichtet sich, im Sinne des Tierschutzes mit demselben Hund maximal drei aufeinanderfolgende Suchtage sowie höchstens 20 Suchtage innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen durchzuführen, um ausreichende Erholungszeiten sicherzustellen. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Eine optionale Vertragsverlängerung wird in Aussicht gestellt. In Hinsicht auf Umfang und Häufigkeit der Aufträge innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden jedoch keine Zusagen bezüglich der Beauftragungen bzw. Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gemacht. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Höchstmenge aus dieser Vereinbarung in Anspruch zu nehmen, weder ganz noch teilweise. Für diese Vereinbarung werden keinerlei Exklusivrechte vergeben. Der Bieter versichert mit Abgabe seines Angebots, dass er spätestens zu Beginn des Leistungszeitraums für den Einsatz jedes Hundes eine gültige Halterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. € abgeschlossen hat, die auch einsatzbedingte Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Die Verantwortung für den Abschluss, die Aufrechterhaltung und die Wirksamkeit der Versicherung liegt ausschließlich beim Bieter.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 17. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist GELSENDIENSTE.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.