Stadt Oebisfelde-Weferlingen 1
Unterhalts- und Grundreinigung Grundschule Weferlingen
gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien findet keine Unterhaltsreinigung statt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann die gebäudeverwaltende Stelle die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z. B. Anpassung an Schlechtwetterlage).
Gebäudereinigung
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Inhalt auf einen Blick
gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien findet keine Unterhaltsreinigung statt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann die gebäudeverwaltende Stelle die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z. B. Anpassung an Schlechtwetterlage).
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Oebisfelde-Weferlingen 1
- Veröffentlicht:
- 30. April 2026
- Frist:
- 20. Mai 2026
- Thema:
- Gebäudereinigung
Ausschreibungsbeschreibung
gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien findet keine Unterhaltsreinigung statt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann die gebäudeverwaltende Stelle die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z. B. Anpassung an Schlechtwetterlage).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Reinigungsdienstleistungen an den Schulen Schule am Eulenhof, Büchertalschule und Werner-von-Siemens-Schule
Unterhaltsreinigung: Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Reinigungspläne durchzuführen. Die Sporthallen sind grundsätzlich am ersten Schultag vor Schulbeginn komplett zu reinigen. Hier ist ggf. mit einem erhöhten Schmutzaufkommen zu rechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn ist, abweichend vom Wechselturnus gem. Reinigungsplan, eine komplette Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche durchzuführen. Am letzten Ferientag der Sommerferien ist eine komplette Unterhaltsreinigung der gesamten vertraglichen Reinigungsfläche durchzuführen. Eine Reinigung der vertraglichen Fläche am letzten Tag der Oster-, Herbst- und Weihnachtsfeien entfällt. An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung. Soweit innerhalb einer Reinigungswoche ein Feiertag fällt, ist zu beachten, dass bei Intervallreinigung diese Reinigung grundsätzlich vor dem Feiertag zu erfolgen hat (somit Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche). Der Rosenmontag (beweglicher Ferientag) ist ein Reinigungstag. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienst- bzw. Schulbetrieb möglichst ungestört bleibt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann/können der/die Hausmeister die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z.B. Anpassung an Schlechtwetterlage). Der Auftragnehmer hat die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Grundreinigung: Die Grundreinigung ist die gründliche Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte und ist einmal jährlich, entweder in den Osterferien, Sommer- oder Herbstferien, durchzuführen. Der Zeitraum ist mit dem Auftraggeber festzulegen. Roboterreinigung in Sporthallen: Betreffend die Reinigung der Sporthallen durch Reinigungsroboter wird auf die Anlage "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" verwiesen. Soweit diese für die betreffende Schule einschlägig ist, gilt diese "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" vorrangig. Näheres siehe Vergabeunterlagen. - Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI)HamburgFrist: 10. Juli
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Unterhaltsreinigung: Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Reinigungspläne durchzuführen. Die Sporthallen sind grundsätzlich am ersten Schultag vor Schulbeginn komplett zu reinigen. Hier ist ggf. mit einem erhöhten Schmutzaufkommen zu rechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn ist, abweichend vom Wechselturnus gem. Reinigungsplan, eine komplette Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche durchzuführen. Am letzten Ferientag der Sommerferien ist eine komplette Unterhaltsreinigung der gesamten vertraglichen Reinigungsfläche durchzuführen. Eine Reinigung der vertraglichen Fläche am letzten Tag der Oster-, Herbst- und Weihnachtsfeien entfällt. An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung. Soweit innerhalb einer Reinigungswoche ein Feiertag fällt, ist zu beachten, dass bei Intervallreinigung diese Reinigung grundsätzlich vor dem Feiertag zu erfolgen hat (somit Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche). Der Rosenmontag (beweglicher Ferientag) ist ein Reinigungstag. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienst- bzw. Schulbetrieb möglichst ungestört bleibt. Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann/können der/die Hausmeister die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z.B. Anpassung an Schlechtwetterlage). Der Auftragnehmer hat die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Grundreinigung: Die Grundreinigung ist die gründliche Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte und ist einmal jährlich, entweder in den Osterferien, Sommer- oder Herbstferien, durchzuführen. Der Zeitraum ist mit dem Auftraggeber festzulegen. Roboterreinigung in Sporthallen: Betreffend die Reinigung der Sporthallen durch Reinigungsroboter wird auf die Anlage "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" verwiesen. Soweit diese für die betreffende Schule einschlägig ist, gilt diese "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" vorrangig. Näheres siehe Vergabeunterlagen. - Markt HösbachHösbach
Schülerbeförderung Astrid-Lindgren-Grundschule und Mittelschule Hösbach
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Schülerbeförderung im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs zur Astrid-Lindgren-Grundschule und zur Mittelschule Hösbach. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen ca. - 308 Schülerinnen und Schüler die Grundschule - 314 Schülerinnen und Schüler die Mittelschule Hiervon sind aktuell rund 59 Schülerinnen und Schüler beförderungspflichtig. Die Beförderung erfolgt auf folgender Linie: Winzenhohl – Grundschule Winzenhohl – Hösbach Bahnhof – Hösbach Sand – Astrid-Lindgren-Grund- und Mittelschule Hösbach und zurück. Die Fahrpläne sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Schulen zu erstellen und anzupassen. Es sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum Unterrichtsbeginn und zurück - Anpassung an Stundenplanänderungen - Durchführung erforderlicher Zusatzfahrten (z. B. schulische Veranstaltungen) - Sicherstellung der Betriebsfähigkeit bei kurzfristigen Änderungen - Einsatz geeigneter Fahrzeuge mit ausreichender Kapazität Während der Ferien findet grundsätzlich keine Beförderung statt. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/AFrist: 01. Juli
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad Lippspringe
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/AFrist: 26. Juni
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad LippspringeFrist: 26. Juni
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der LandratN/A
Lieferung von 5 Rettungstransportwagen (RTW) zum Auf- uns Ausbau mit Wechselkoffersystem
a) Es werden 5 gleiche Basisfahrzeuge mit dem Auf- und Ausbau als Krankentransportwagen Typ C nach den aktuellen DIN-Normen (DIN EN 1789, DIN 13500 und DIN 1865-5) öffentlich ausgeschrieben. Das Fahrgestell, der Wechselkofferaufbau und die Ausstattung sind für alle Fahrzeuge identisch. Die Wechselkoffermodule sind für mind. 2 Fahrgestellwechsel - nach jeweils ca. 7 Jahren - auszulegen. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Wechselkoffermodule auf ein baugleiches Fahrgestell und auf ein bauähnliches Fahrgestell (z.B. Fahrgestell neuerer Bauart/Generation mit neuen Anbindungspunkten/Aufnahmepunkten für den Wechselkoffer) umsetzen zu können. Zusätzlich sind die Fahrzeuge für einen Einsatz im Telenotarztbetrieb vorzurüsten. b) Die gültigen EG-Richtlinien zur EMV (elektromagnetischen Verträglichkeit) elektrischer und elektronischer Betriebsmittel sind einzuhalten, wenn sie auf Baugruppen, Bauteile und das Gesamtprodukt zutreffend sind. c) Die Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO, der DIN EN 1789, der DIN EN 55025, der DIN EN 60601 und den sonstigen anerkannten Regeln der Technik entsprechen, ferner den nach nationalem Recht gültigen ECE-Regelungen, den Unfallverhütungsvorschriften und den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. d) Die Fahrzeuge sind vollgetankt an den Auftraggeber zu übergeben. e) Zur Übernahme durch den Auftraggeber müssen alle erforderlichen Unterlagen, Abnahmeprotokolle und technischen Dokumentationen vorliegen. Sie sind dem Auftraggeber auszuhändigen. Bei Übergabe erfolgt eine Übergabeinspektion. Es wird ein Abnahmeprotokoll pro Fahrzeug erstellt. f) Eventuell erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen und durch den Bieter zu seinen Lasten zu erwirken und in deutscher Sprache vorzulegen. g) Dem Auftraggeber sind alle entsprechenden Unterlagen für eine Betriebszulassung und Überführung der Fahrzeuge zum Einsatzort auszuhändigen. h) Dem Auftraggeber sind auf Verlangen Angebote über Service/Kundendienst zu legen. i) Der Hersteller übernimmt die volle Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland für mindestens 12 Monate ab Abnahme, im Weiteren gemäß vertraglicher Vereinbarung. j) Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Nebenkosten enthalten. k) Sofern zur Leistung im Leistungsverzeichnis keine weitere Präzisierung erfolgt, beinhaltet der angefragte Leistungsumfang (allg. Kalkulationsumfang) immer das Liefern, Verlegen, Montieren und Anschließen aller genannten Baugruppen, Geräte, Positionen, Gegenstände usw. bis zur betriebsfertigen und vollständigen funktionellen Nutzbarkeit, einschließlich aller Nebenleistungen, sowie erforderlicher Befestigungs- und Anschlussmaterialien, einschließlich der Kosten für Inbetriebnahme, Anpassung und Übergabe. l) Der Auftraggeber behält sich vor, als optional gekennzeichnete Positionen nach Auftragserteilung bzw. auf einzelne ausgeschriebenen Positionen zu verzichten. m) Die Mängelhaftung für das Grundfahrzeug, die Sonderausstattungen, die Sonderausbauten und alle mitgelieferten Geräte beginnt mit der Abnahme der Fahrzeuge durch den Auftraggeber (siehe unter e). n) Für den Betrieb von Geräten erforderliche Batterien/Akkus sind beizustellen. o) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen vorher abgestimmten Personenkreis des Auftraggebers zum Aufbau sowie zur Handhabung und Wartung des Fahrzeugs und der Einbauten, einschließlich der Medizintechnik, einzuweisen. p) Die Übergabe hat am Standort des Auftraggebers zu erfolgen. Die Übergabe am Standort der Produktionsstätte des Bieters innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zulässig, wenn die Kosten für die Überführung entfallen. - Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der LandratGreifswald
Lieferung von 5 Rettungstransportwagen (RTW) zum Auf- uns Ausbau mit Wechselkoffersystem
a) Es werden 5 gleiche Basisfahrzeuge mit dem Auf- und Ausbau als Krankentransportwagen Typ C nach den aktuellen DIN-Normen (DIN EN 1789, DIN 13500 und DIN 1865-5) öffentlich ausgeschrieben. Das Fahrgestell, der Wechselkofferaufbau und die Ausstattung sind für alle Fahrzeuge identisch. Die Wechselkoffermodule sind für mind. 2 Fahrgestellwechsel - nach jeweils ca. 7 Jahren - auszulegen. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Wechselkoffermodule auf ein baugleiches Fahrgestell und auf ein bauähnliches Fahrgestell (z.B. Fahrgestell neuerer Bauart/Generation mit neuen Anbindungspunkten/Aufnahmepunkten für den Wechselkoffer) umsetzen zu können. Zusätzlich sind die Fahrzeuge für einen Einsatz im Telenotarztbetrieb vorzurüsten. b) Die gültigen EG-Richtlinien zur EMV (elektromagnetischen Verträglichkeit) elektrischer und elektronischer Betriebsmittel sind einzuhalten, wenn sie auf Baugruppen, Bauteile und das Gesamtprodukt zutreffend sind. c) Die Fahrzeuge müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO, der DIN EN 1789, der DIN EN 55025, der DIN EN 60601 und den sonstigen anerkannten Regeln der Technik entsprechen, ferner den nach nationalem Recht gültigen ECE-Regelungen, den Unfallverhütungsvorschriften und den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. d) Die Fahrzeuge sind vollgetankt an den Auftraggeber zu übergeben. e) Zur Übernahme durch den Auftraggeber müssen alle erforderlichen Unterlagen, Abnahmeprotokolle und technischen Dokumentationen vorliegen. Sie sind dem Auftraggeber auszuhändigen. Bei Übergabe erfolgt eine Übergabeinspektion. Es wird ein Abnahmeprotokoll pro Fahrzeug erstellt. f) Eventuell erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen und durch den Bieter zu seinen Lasten zu erwirken und in deutscher Sprache vorzulegen. g) Dem Auftraggeber sind alle entsprechenden Unterlagen für eine Betriebszulassung und Überführung der Fahrzeuge zum Einsatzort auszuhändigen. h) Dem Auftraggeber sind auf Verlangen Angebote über Service/Kundendienst zu legen. i) Der Hersteller übernimmt die volle Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland für mindestens 12 Monate ab Abnahme, im Weiteren gemäß vertraglicher Vereinbarung. j) Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Nebenkosten enthalten. k) Sofern zur Leistung im Leistungsverzeichnis keine weitere Präzisierung erfolgt, beinhaltet der angefragte Leistungsumfang (allg. Kalkulationsumfang) immer das Liefern, Verlegen, Montieren und Anschließen aller genannten Baugruppen, Geräte, Positionen, Gegenstände usw. bis zur betriebsfertigen und vollständigen funktionellen Nutzbarkeit, einschließlich aller Nebenleistungen, sowie erforderlicher Befestigungs- und Anschlussmaterialien, einschließlich der Kosten für Inbetriebnahme, Anpassung und Übergabe. l) Der Auftraggeber behält sich vor, als optional gekennzeichnete Positionen nach Auftragserteilung bzw. auf einzelne ausgeschriebenen Positionen zu verzichten. m) Die Mängelhaftung für das Grundfahrzeug, die Sonderausstattungen, die Sonderausbauten und alle mitgelieferten Geräte beginnt mit der Abnahme der Fahrzeuge durch den Auftraggeber (siehe unter e). n) Für den Betrieb von Geräten erforderliche Batterien/Akkus sind beizustellen. o) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen vorher abgestimmten Personenkreis des Auftraggebers zum Aufbau sowie zur Handhabung und Wartung des Fahrzeugs und der Einbauten, einschließlich der Medizintechnik, einzuweisen. p) Die Übergabe hat am Standort des Auftraggebers zu erfolgen. Die Übergabe am Standort der Produktionsstätte des Bieters innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zulässig, wenn die Kosten für die Überführung entfallen. - Amt für regionale Landesentwicklung Weser-EmsFrist: 22. Mai
Begleitung SREK Erstellungsprozess und Erarbeitung des SREK
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems; Straße, Hausnummer: Theodor-Tantzen-Platz 8; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE; Telefon: +49 441-9215-454; Internet-Adresse: www.arl-we.niedersachsen.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: SREK-NZV 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz werden. Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen und sonstigen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. 5) Art und : Gegenstand der Vergabe ist die Begleitung eines SREK Erstellungsprozesses mit Erarbeitung des SREK als strategische Regionalentwicklung im NetZero Valley Nordwest Deutschland. Das NZV Nordwest Deutschland erstreckt sich entlang der Niedersächsischen Nordseeküste von der Ems bis zur Elbe. Der Projektraum ist identisch mit dem Valley „NetZero Nordwest Deutschland“ und umfasst räumlich folgende acht Landkreise und drei kreisfreie Städte in ihren administrativen Grenzen (in west-östlicher Richtung): Landkreis Emsland, Landkreis Leer, kreisfreie Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund, Landkreis Friesland, kreisfreie Stadt Wilhelmshaven, kreisfreie Stadt Oldenburg, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Stade. Sitzungen der begleitenden Task Force finden in der Regel in Oldenburg (Oldb) statt. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Oldenburg (Oldb) und Region NZV Nordwest Deutschland; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026, Ende: 30.09.2028, Der Auftrag muss spätestens bis zum 30. September 2028 erarbeitet, fertiggestellt (einschließlich abschließender Abnahme durch den Auftraggeber) und abgerechnet werden. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3370357/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 22.05.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 15.07.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der im Preisblatt angebotenen Preise bis zur im Vertrag festgelegten Auftragssumme. Darüber hinaus gehende Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung. Abgerechnet wird nach tatsächlich erbrachten und vom Auftraggeber bestätigten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nachträglich gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung mit nachvollziehbaren Leistungsnachweis. Zahlungen erfolgen in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Mit den angebotenen Preisen sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: • Angebotsschreiben mit ausgefülltem Preisblatt (siehe Anlage); • eine Beschreibung und Begründung der geplanten Vorgehensweise in textlicher Form, in deutscher Sprache. Die Struktur entspricht den Arbeitspaketen; • ein Projektplan, aus dem die einzelnen Arbeitspakete inklusive des vorgeschlagenen Zeitplans hervorgehen; • Informationen über das vorgesehene Bearbeitungsteam (namentliche Nennung) und jeweils die Qualifikation (Fach- und Methodenkompetenz unter Berücksichtigung der Kommunikationskompetenz) der mitwirkenden Personen; • Für die gesamtverantwortliche Person wird eine Angabe zur Projektleitungskompetenz erwartet. Außerdem wird die Benennung einer stellvertretenden Person für den Fall eines unerwarteten Ausfalls der ge-samtverantwortlichen Person erwartet, sodass die Umsetzung des Auftrags (und damit das Gelingen des weiteren Projektverlaufs) gewährleistet ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Erklärung einzureichen, aus der sich ergibt: • die Mitglieder der Bietergemeinschaft, • die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • die Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Weiterhin ist mit dem Angebot eine verbindliche Erklärung zur Aufgabenteilung einzureichen, aus der eindeutig hervorgeht: • welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche konkreten Leistungen bzw. Leistungsteile je Arbeitspaket übernimmt, • in welchem Umfang (z. B. prozentual oder nach Leistungsphasen) die jeweiligen Leistungen erbracht werden, • welche Qualifikationen und Referenzen dem jeweiligen Leistungsteil zugeordnet sind. Die benannten Mitglieder sind verpflichtet, die ihnen zugeordneten Leistungen im Auftragsfall tatsächlich zu erbringen. Änderungen der Leistungszuordnung nach Angebotsabgabe sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Städtebauplanung,Beratung/ Gutachten/ Studie (Bau),Projektmanagement/ Kostenkontrolle (Bauwesen)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 20. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Oebisfelde-Weferlingen 1.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.