Wirtschaftsregion Lausitz GmbHTED
Umsetzung von grafischen Dienstleistungen
Grafische Dienstleistungen für die Standortmarketingkampagne 'Die Lausitz. Krasse Gegend.'. Der Auftragnehmer übernimmt die anlassbezogene Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung verschiedener grafischer Aufgaben und Kommunikationsmittel. Es handelt sich nicht um eine einzelne Maßnahme, sondern um fortlaufende grafische Betreuung der Kampag...
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Inhalt auf einen Blick
Grafische Dienstleistungen für die Standortmarketingkampagne 'Die Lausitz. Krasse Gegend.'. Der Auftragnehmer übernimmt die anlassbezogene Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung verschiedener grafischer Aufgaben und Kommunikationsmittel. Es handelt sich nicht um eine einzelne Maßnahme, sondern um fortlaufende grafische Betreuung der Kam...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Wirtschaftsregion Lausitz GmbH
- Veröffentlicht:
- 22. Februar 2026
- Frist:
- 24. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Grafische Dienstleistungen für die Standortmarketingkampagne 'Die Lausitz. Krasse Gegend.'. Der Auftragnehmer übernimmt die anlassbezogene Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung verschiedener grafischer Aufgaben und Kommunikationsmittel. Es handelt sich nicht um eine einzelne Maßnahme, sondern um fortlaufende grafische Betreuung der Kampagne während der gesamten Vertragslaufzeit.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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7- Wirtschaftsregion Lausitz GmbHCottbusFrist: 24. März
Umsetzung von grafischen Dienstleistungen
grafische Dienstleistungen für die Standortmarketingkampagne 'Die Lausitz. Krasse Gegend.'. Der Auftragnehmer übernimmt die anlassbezogene Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung unterschiedlicher grafischer Aufgaben und Kommunikationsmittel im Rahmen der Kampagne. Gegenstand der Beauftragung ist keine einzelne, fest definierte Maßnahme, sondern fortlaufende grafische Dienstleistungen zur Betreuung der Kampagne im Rahmen der Vertragslaufzeit. - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rahmenvertrag für die werbliche Begleitung von Kommunikationsmaßnahmen des BMAS
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist thematisch verantwortlich für die Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt, für Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Alterssicherung, Teilhabe und Belange behinderter Menschen, soziale Entschädigung, Sozialhilfe, europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie den Europäischen Sozialfonds. Das BMAS führt innerhalb seiner Zuständigkeit Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch. Diese Maßnahmen sollen durch eine Werbeagentur werblich begleitet werden. Schwerpunkt der Aufgabe wird in der Unterstützung bei der strategischen und konzeptionellen Ausrichtung von Kommunikationsmaßnahmen sowie der bildlichen und textlichen Gestaltung von Filmen, Anzeigen (Print und Online), Broschüren, Flyern, Plakaten usw. bestehen. Hierzu bedarf es eines besonderen kreativen Potentials auf Seiten der zu gewinnenden Agentur, das im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgelotet werden soll. Vor diesem Hintergrund sucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens eine geeignete Werbeagentur, die sie bei der Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen unterstützt. Die gesuchte Agentur verfügt über die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen, Strukturen und Kompetenzen für das folgende Leistungsspektrum: Strategie und Konzeption, Planung, Gestaltung, Produktion / Umsetzung und Evaluation von werblichen Maßnahmen sowie allgemeine Aufgaben. Die Unterbreitung von Angeboten für einen Teil der Dienstleistung ist nicht möglich. Bereits während der Konzeptionsphase sind die Belange der Barrierefreiheit für die finale Ausgestaltung von Werbemaßnahmen zu berücksichtigen sowie im Bedarfsfall das jeweils gültige CD des BMAS. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen. - VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
VBB-Gesamtkommunikation Agenturenpool für Marketing- und Kommunikationsaufgaben
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Mehrparteienrahmenvereinbarung über vier voneinander abgegrenzte Aufgabenbereiche (RV/AB). Diese umfassen sämtliche kreativen, konzeptionellen und strategischen Kommunikationsleistungen, die die VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH zur Erfüllung ihrer unternehmensweiten Kommunikationsaufgaben benötigt. Die vier Aufgabenbereiche der Rahmenvereinbarung sind: RV/AB 1 Digitale VBB-Kommunikation: Die Konzeption, strategische Weiterentwicklung und operative Umsetzung digitaler Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere für Social‑Media‑Kanäle, digitale Kampagnen, Content‑Formate und kanaloptimierte Kommunikationsstrategien. Leistungen für den technischen Betrieb der Website vbb.de sind ausdrücklich ausgeschlossen. RV/AB 2 Klassische VBB-Kommunikation: Die Entwicklung und Umsetzung klassischer Kommunikationsmaßnahmen einschließlich Corporate Design, Printmedien, Plakat‑ und Anzeigenkampagnen sowie weitere traditionelle Werbemittel und Publikationen. RV/AB 3 Bewegtbildkommunikation: Die Konzeption und Produktion grafischer, illustrativer und realbildbasierter Erklär‑ und Unternehmensvideos sowie weiterer Bewegtbildformate einschließlich Storyboards, Skripten und Postproduktion. Die Inhalte müssen in das Corporate Design des VBB integriert werden. RV/AB 4 Gesamtkommunikation i2030 inkl. Website‑Hosting: Die strategische und operative Kommunikation für das Infrastrukturprojekt „i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“, einschließlich Hosting, Pflege und Weiterentwicklung der Website i2030.de, klassischer Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Kampagnen und projektpartnerschaftlicher Kommunikationskoordination Die Leistungen werden über die gesamte Vertragslaufzeit abgerufen. Ein Anspruch auf bestimmte Einzelbeauftragungen besteht nicht. Der Auftragnehmer hat die Verfügbarkeit für kurzfristige, projektbezogene Bedarfe sicherzustellen. Die Leistungen werden ausschließlich in deutscher Sprache erbracht. - Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Weiterentwicklung des EU-Klimaschutzrahmens für die Zeit nach 2030 sowie Umsetzung des EU-Klimarahmens für die Zeit bis 2030
Die Europäische Union ist ein zentraler Akteur im globalen Klimaschutz. Mit der Einigung auf ein Klimaziel für 2040 hat die EU eine wichtige Hürde bei der weiteren Gestaltung des Weges zu Klimaneutralität genommen. Es werden in den kommenden Jahren intensive Diskussionen über den EU-Klimaschutzrahmen zur Umsetzung dieses Ziels folgen. Eine zentrale Voraussetzung für die Erreichbarkeit des neuen 2040-Klimaziels ist dabei die Umsetzung des aktuellen Klimaschutzrahmens für 2030 – insb. des sog. Fit for 55-Pakets. Die bevorstehenden Debatten fallen in eine Zeit großer Unsicherheiten, insbesondere mit Blick auf die Geopolitik und wirtschaftliche Herausforderungen. Die Entwicklung des neuen EU-Klimaschutzrahmens sollte vor dem Hintergrund eines tiefgehenden Verständnisses europäischer Klimapolitik, ihrer Auswirkungen auf Deutschland und sowie auf die anderen Mitgliedstaaten erfolgen. Die vorgesehene begrenzte Nutzung internationaler Gutschriften stellt eine regulatorische Neuerung dar, bei der Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden dürfen. Die künftige Rolle nationaler Ziele in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landnutzung ist aktuell offen. Technische und natürliche Senken werden neben der Emissionsminderung eine wichtige Rolle spielen. All diese Fragen werden im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen eine Rolle spielen, in denen sich die Bundesregierung möglichst frühzeitig positionieren muss. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ist in der Bundesregierung federführend für zentrale Teile des EU-Klimarahmens. Sowohl bei der Entwicklung des 2040-Rahmens als auch bei der andauernden Umsetzung des 2030-Ziels bestehen für das BMUKN umfangreiche und zum Teil kurzfristige Untersuchungs-bedarfe. Die wissenschaftlichen Analysen sollen dabei einen Beitrag zum Diskurs über EU-Klimapolitik leisten, den Wissensaustausch im Bereich des Klimaschutzes in der EU stärken und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft in der EU voranbringen. Es müssen aktuelle und teils komplexe Datensätze genutzt und juristische sowie politische und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Argumentationen berücksichtigt werden. Dies ist die Voraussetzung, um u.a. das Zusammenspiel der klimapolitischen Instrumente auf EU-Ebene besser zu verstehen und etwaige Lücken der europäischen Klimaschutzpolitik zu identifizieren. Im Einzelnen betrifft dies folgende Themen: • Umsetzung der Bestimmungen zu internationalen Gutschriften im EU-Klimagesetz und die Einbindung in den EU-Klimarahmen, • Nationale Klimaschutzziele, insb. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) und der LULUCF-VO sowie in Verknüpfung mit der Governance-VO, • Regulierung für natürliche und technische Senken, u.a. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der LULUCF-Verordnung, • Ausgestaltung und Auswirkungen von für den Klimaschutz zentralen europäischen energiepolitischen Strategien und Maßnahmen, • Sozialer Ausgleich, Solidarität und Zusammenhalt in der EU-Klimapolitik, • Ad-hoc-Unterstützung zu weiteren Themen und Instrumenten der EU-Klimapolitik so-wie von EU-Maßnahmen mit hoher Klimaschutzrelevanz. Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere wissenschaftliche Analysen und Bewertungen zu EU-relevanten klima- und energiepolitischen Themen und Vorschlägen einschließlich der Be-rücksichtigung ökonomischer oder juristischer Bezüge erarbeitet werden. Die konkreten Fragestellungen ergeben sich dabei aus den (tages-)aktuellen klima- und ener-giepolitischen Entwicklungen und Debatten und werden von der AG‘in während der Vertragslaufzeit des Vorhabens in Absprache mit der AN`in festgelegt. Es wird auch begrüßt, wenn die AN`in selbstständig passende Themenvorschläge macht, die untersucht werden könnten. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei der EU-Klimaschutzrahmen nach 2030, die Umsetzung des Fit for 55-Pakets und die Umsetzung des Paris-Abkommens in der EU. - Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland B 33neu Abschnitt C-E - Planung Kreisstraßen BIM-Manager
Allgemeines: Im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes plant das Regierungspräsidium Freiburg den Ausbau der B 33neu zwischen Allensbach-West und Konstanz (Landeplatz). Die Abschnitte A, B und F sind bereits fertiggestellt. Die Abschnitte C, D und E sind derzeit noch in Bau. Neben dem vierstreifigen Ausbau der B 33neu soll auch das untergeordnete Straßennetz (Kreisstraßen), welches in den Abschnitten C, D und E parallel zur Bundestraße verläuft, um bzw. ausgebaut werden. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei etwaigen Sperrungen der B 33neu, die parallelliegende Kreisstraße als Ausweichrouten fungiert. Aufgrund neuer Richtlinien bzw. neuen Rahmenbedingungen ist die vorgesehene parallelliegende Kreisstraße (Planfeststellung 2007 und 5. Planänderung 2021) neu zu überplanen. Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist die Verbreiterung der vorgesehenen Fahrbahn von derzeit planfestgestellten 6,00 m auf 6,50 m, um die verkehrlichen Anforderungen an eine moderne Kreisstraße zu erfüllen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig ist die Radwegführung in den einzelnen Abschnitten zu überprüfen sowie in der Lage und der Höhenabwicklung zu optimieren. Zudem sind die Knotenpunkte zur B 33neu sowie zu den Gemeindestraßen nach den derzeitig gültigen Regelwerken neu zu planen. Auch der parallelliegende Radweg ist inkl. den Querungen über die Kreisstraße innerhalb der Planungsaufgabe zu berücksichtigen. Die Planungsaufgabe ist unterteilt in mehreren Planungsabschnitten. Diese Abschnitte sowie deren unterschiedlichen Fristen sind im Angebot zu berücksichtigen. Es kann dabei nicht davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Abschnitte simultan bearbeitet und deren jeweiligen Leistungsphasen gleichzeitig abgeschlossen werden. Pro Planungsabschnitt sind drei Varianten innerhalb der Lph2 zu untersuchen. Die Planung ist in folgende Unterabschnitten aufgeteilt: - Planungsabschnitt 01: RWB 2 - AS Allensbach-Ost - Planungsabschnitt 02: AS Allensbach-Ost - Hegne-West - Planungsabschnitt 03: Hegne-West - Hegne-Ost, inkl. Anschluss an Parkplatz Bahnhof Hegne - Planungsabschnitt 04: Hegne-Ost - Waldsiedlung Das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4, Baureferat Ost (Referat 47.2), ist für die Baumaßnahmen B33neu, Abschnitt C-E, Planung Kreisstraßen die verantwortliche Dienststelle. 1.1 Building Information Modeling (BIM) Die Planung ist vollständig unter Anwendung der BIM-Methode (Building Information Modeling) durchzuführen. Ziel ist die modellbasierte digitale Bearbeitung des Projekts innerhalb aller Leistungsphasen auf Grundlage der beigefügten Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Für die Bearbeitung der einzelnen Anwendungsfälle stehen dem AG folgende Software-Tools zur Verfügung: Anwendungsfall Software Fachmodell Straßenoberbau VDC Manager, Card1, SofiCAD, Revit Fachmodell Straßenunterbau VDC Manager, Card1 Fachmodell Entwässerung VDC Manager, Card1 Fachmodell Leitungsbau VDC Manager, Card1 Fachmodell Ausstattung, Beschilderung VDC Manager, Card1 Koordinationsmodell VDC Manager Bauablaufmodell VDC Manager, Mengen- Kostenmodell VDC Manager, iTWO 5D 1.2 BIM-Manager Zur Umsetzung der für das Projekt definierten BIM-Ziele beauftragt das Regierungspräsidium Freiburg einen BIM-Manager. Zu den Aufgaben des BIM-Managers gehört es, die Umsetzung der BIM-Methoden im Projekt sicher zu stellen. Hierzu sollen der BIM-Manager das Projektteam des AG in der Umsetzung und Bearbeitung aller BIM-relevanten Bereiche unterstützen. Der BIM-Manager strukturiert und organisiert die erfolgreiche Anwendung und Umsetzung von BIM im Projekt und übernimmt die Aufgaben der strategischen Beratungsleistung sowie der kontinuierlichen Überprüfung der operativen BIM-Prozesse. Der BIM-Manager überwacht und unterstützt im Rahmen der BIM-Anwendung auch die Einhaltung der Projekt-Kommunikation, welche zwingend über die gemeinsame Datenplattform (wird noch bekannt gegeben) zu führen ist. 1.3 Qualifizierung des BIM-Managers und des IT-Beraters Der BIM-Manager verfügt über detaillierte Kenntnisse in der Anwendung der BIM-Methodik wie auch über spezifische IT-Kenntnisse. Die Anforderungen des BIM-Managers werden durch nachfolgende Qualifizierungen beschrieben: • Abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen oder eines gleichwertigen Studiums • Kenntnisse in der Projektsteuerung • Kenntnisse von Standard- und BIM-Software • Fähigkeit die BIM-Methodik entsprechend der relevanten Funktionsbereiche umzusetzen • Fortbildung im softwaretechnischen Bereich (ggf. spezielle Softwarepakete) • mehrjährige Berufserfahrung in Bauprojekten • Nachweis einer BIM Zertifizierung nach VDI 2552 8.1 1.4 Leistungen BIM-Manager Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind die Leistungen des BIM-Managers für die Maßnahme "B 33neu Abschnitte C-E - Planung Kreisstraßen". Der Auftragnehmer verpflichtet sich für alle Arbeiten qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der BIM-Manager überwacht die ordnungsgemäße Ausführung der BIM-Arbeitsprozesse und kontrolliert fortlaufend die Einhaltung der BIM-Methodik. Gegebenenfalls nimmt der BIM-Manager dabei steuernd Einfluss, sofern es sich um die Erbringung von vertraglichen Leistungen handelt. Die Beratungen des BIM-Managers ergeben sich im Einzelnen aus den vorgesehenen Anwendungsfällen des planenden Ingenieurbüros (siehe AIA-Planer). Die Leistungen des BIM-Managers sind somit in Abhängigkeit der Anwendungsfälle und des Umfangs und der Komplexität der Baumaßnahme mit ausreichend Personal auszustatten. Für die Baumaßnahme sollten mindestens zur Verfügung stehen: - 1x BIM-Manager - 1x stellvertretender BIM-Manager Die Erbringung der Leistung des BIM-Managers richtet sich u.a. nach dem Planungsstand der entwurfsgestaltenden Ingenieurbüros und erfordert entsprechende Flexibilität.- Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/WerraMeiningen
Herstellung bzw. Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Wehren, und Abstürzen am Rosabach in den Abschnitten 2 bis 7
Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (LP GWS) 2022 bis 2027 zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind im Schwerpunktgewässer Rosabach insgesamt zwölf Bauwerke (Wehre, Abstürze, Durchlässe) erfasst, bei denen die ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben ist Für sieben dieser Bauwerke ist die Zuständigkeit geklärt und der Gewässerunterhaltungsverband Hasel Lauter Werra (GUV HLW) beabsichtigt zur Herstellung der Durchgängigkeit an diesen Anlagen die Planungsleistungen zu vergeben. Es ist zu prüfen, wie an diesen Standorten die ökologische Durchgängigkeit technisch hergestellt und umgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um verschiedene Anlagentypen, darunter historische Wehranlagen, Staustufen zur Bewässerung sowie einfache Querriegel in der Gewässersohle mit geringer Absturzhöhe. Für diese Bauwerke sind im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI 2021 Variantenuntersuchungen zum Rück- bzw. Umbau durchzuführen, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die ökologische Durchgängigkeit herzustellen. Dem Rückbau ist hierbei der Vorrang einzuräumen. Die Planung hat die bestehenden Längsgefälle sowie Restriktionen zu berücksichtigen. Die Untersuchungen sind unter Anwendung des Merkblatts DWA M 509 (Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke, Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung) durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Abstimmung mit den Natura2000 Stationen sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen, um projektspezifische Maßnahmen zum Schutz FFH relevanter Arten, insbesondere Bachneunauge und Groppe, zu ermitteln. Angebotsgrundlagen, Leistungsumfang o Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI 2021 o Honorarzone III Angebote unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze sind möglich und werden nicht von der Vergabe ausgeschlossen) Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 12.1 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) HOAI 2021 Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2% Leistungsphase 2 Vorplanung 20% Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25% Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 5% Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15% Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 13% Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4% Leistungsphase 8 Bauoberleitung 15% Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1% Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 o Erstellen von Leitungsbestandsplänen o Abfrage zur Kampfmittelrecherche o vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten, FFH Gebiet o Anfertigen von Kosten-Nutzen Untersuchungen o Mitwirkung bei der Vergabe von Vermessungsleistungen und Koordination o Optional Mitwirkung bei der Vergabe von baugrundtechnischen Untersuchungen und Koordination o In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sind die Planungsvarianten in einem Beratungstermin mit dem TLUBN, der unteren Wasserbehörde und der Thüringer Aufbaubank vorzustellen. Unter Würdigung aller weiteren Bedingungen ist die Planungsvariante abzustimmen. Leistungsphase 3 o Fortschreiben von Kosten- Nutzen Untersuchungen Leistungsphase 4 o Aufstellen von Ablauflänen / Zeitplänen Leistungsphase 7 o Prüfen und Werten von Nebenangeboten Leistungsphase 8 o Kostenkontrolle o Prüfen von Nachträgen o Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung Überwachen der Ausführung der Bauleistungen Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlauf) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufs Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme o Ökologische Bauüberwachung Kontrolle der Schutzmaßnahmen für geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß den artenschutzrechtlichen Anforderungen Überwachung der Einhaltung von Schonzeiten und Rückzugsflächen Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und etwaiger Abweichungen Beratung der Bauleitung und Bauausführenden bei ökologischen Fragestellungen Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden Planungsbegleitende Leistungen o Hydrologisches Gutachten o Hydraulische Berechnungen Beauftragung Es ist ein Honorarangebot für die Gesamtmaßnahme zu erstellen, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zunächst verbindlich bis zur Leistungsphase 2. Eine weitergehende Beauftragung erfolgt erst nach gesonderter Freigabe durch den GUV HLW, so dass kein Rechtsanspruch für alle Leistungsphasen abzuleiten ist. Fortlaufende terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber sind zu berücksichtigen. o Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 Sollte im Zuge der Lph 1-2 eine Unverhältnismäßigkeit für die Umsetzung des Projektes (Kosten) bzw. eine andere Zuständigkeit (private Nutzung) festgestellt werden, kann eine Beauftragung der nachfolgenden Stufen nicht erfolgen! o Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 o Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 8
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Wirtschaftsregion Lausitz GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.