Wirtschaftsregion Lausitz GmbHCottbusTED
Umsetzung von grafischen Dienstleistungen
grafische Dienstleistungen für die Standortmarketingkampagne 'Die Lausitz. Krasse Gegend.'. Der Auftragnehmer übernimmt die anlassbezogene Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung unterschiedlicher grafischer Aufgaben und Kommunikationsmittel im Rahmen der Kampagne. Gegenstand der Beauftragung ist keine einzelne, fest definierte Maßnahme, so...
Grafikdesign
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Inhalt auf einen Blick
grafische Dienstleistungen für die Standortmarketingkampagne 'Die Lausitz. Krasse Gegend.'. Der Auftragnehmer übernimmt die anlassbezogene Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung unterschiedlicher grafischer Aufgaben und Kommunikationsmittel im Rahmen der Kampagne. Gegenstand der Beauftragung ist keine einzelne, fest definierte Maßnahme,...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Wirtschaftsregion Lausitz GmbH
- Veröffentlicht:
- 05. März 2026
- Frist:
- 24. März 2026
- Thema:
- Grafikdesign
Ausschreibungsbeschreibung
grafische Dienstleistungen für die Standortmarketingkampagne 'Die Lausitz. Krasse Gegend.'. Der Auftragnehmer übernimmt die anlassbezogene Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung unterschiedlicher grafischer Aufgaben und Kommunikationsmittel im Rahmen der Kampagne. Gegenstand der Beauftragung ist keine einzelne, fest definierte Maßnahme, sondern fortlaufende grafische Dienstleistungen zur Betreuung der Kampagne im Rahmen der Vertragslaufzeit.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
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Ähnliche Bekanntmachungen
10- Wirtschaftsregion Lausitz GmbHFrist: 24. März
Umsetzung von grafischen Dienstleistungen
Grafische Dienstleistungen für die Standortmarketingkampagne 'Die Lausitz. Krasse Gegend.'. Der Auftragnehmer übernimmt die anlassbezogene Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung verschiedener grafischer Aufgaben und Kommunikationsmittel. Es handelt sich nicht um eine einzelne Maßnahme, sondern um fortlaufende grafische Betreuung der Kampagne während der gesamten Vertragslaufzeit. - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rahmenvertrag für die werbliche Begleitung von Kommunikationsmaßnahmen des BMAS
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist thematisch verantwortlich für die Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt, für Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Alterssicherung, Teilhabe und Belange behinderter Menschen, soziale Entschädigung, Sozialhilfe, europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie den Europäischen Sozialfonds. Das BMAS führt innerhalb seiner Zuständigkeit Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch. Diese Maßnahmen sollen durch eine Werbeagentur werblich begleitet werden. Schwerpunkt der Aufgabe wird in der Unterstützung bei der strategischen und konzeptionellen Ausrichtung von Kommunikationsmaßnahmen sowie der bildlichen und textlichen Gestaltung von Filmen, Anzeigen (Print und Online), Broschüren, Flyern, Plakaten usw. bestehen. Hierzu bedarf es eines besonderen kreativen Potentials auf Seiten der zu gewinnenden Agentur, das im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb ausgelotet werden soll. Vor diesem Hintergrund sucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens eine geeignete Werbeagentur, die sie bei der Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen unterstützt. Die gesuchte Agentur verfügt über die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen, Strukturen und Kompetenzen für das folgende Leistungsspektrum: Strategie und Konzeption, Planung, Gestaltung, Produktion / Umsetzung und Evaluation von werblichen Maßnahmen sowie allgemeine Aufgaben. Die Unterbreitung von Angeboten für einen Teil der Dienstleistung ist nicht möglich. Bereits während der Konzeptionsphase sind die Belange der Barrierefreiheit für die finale Ausgestaltung von Werbemaßnahmen zu berücksichtigen sowie im Bedarfsfall das jeweils gültige CD des BMAS. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen. - Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Weiterentwicklung des EU-Klimaschutzrahmens für die Zeit nach 2030 sowie Umsetzung des EU-Klimarahmens für die Zeit bis 2030
Die Europäische Union ist ein zentraler Akteur im globalen Klimaschutz. Mit der Einigung auf ein Klimaziel für 2040 hat die EU eine wichtige Hürde bei der weiteren Gestaltung des Weges zu Klimaneutralität genommen. Es werden in den kommenden Jahren intensive Diskussionen über den EU-Klimaschutzrahmen zur Umsetzung dieses Ziels folgen. Eine zentrale Voraussetzung für die Erreichbarkeit des neuen 2040-Klimaziels ist dabei die Umsetzung des aktuellen Klimaschutzrahmens für 2030 – insb. des sog. Fit for 55-Pakets. Die bevorstehenden Debatten fallen in eine Zeit großer Unsicherheiten, insbesondere mit Blick auf die Geopolitik und wirtschaftliche Herausforderungen. Die Entwicklung des neuen EU-Klimaschutzrahmens sollte vor dem Hintergrund eines tiefgehenden Verständnisses europäischer Klimapolitik, ihrer Auswirkungen auf Deutschland und sowie auf die anderen Mitgliedstaaten erfolgen. Die vorgesehene begrenzte Nutzung internationaler Gutschriften stellt eine regulatorische Neuerung dar, bei der Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden dürfen. Die künftige Rolle nationaler Ziele in den Sektoren Verkehr, Gebäude sowie Landnutzung ist aktuell offen. Technische und natürliche Senken werden neben der Emissionsminderung eine wichtige Rolle spielen. All diese Fragen werden im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen eine Rolle spielen, in denen sich die Bundesregierung möglichst frühzeitig positionieren muss. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) ist in der Bundesregierung federführend für zentrale Teile des EU-Klimarahmens. Sowohl bei der Entwicklung des 2040-Rahmens als auch bei der andauernden Umsetzung des 2030-Ziels bestehen für das BMUKN umfangreiche und zum Teil kurzfristige Untersuchungs-bedarfe. Die wissenschaftlichen Analysen sollen dabei einen Beitrag zum Diskurs über EU-Klimapolitik leisten, den Wissensaustausch im Bereich des Klimaschutzes in der EU stärken und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft in der EU voranbringen. Es müssen aktuelle und teils komplexe Datensätze genutzt und juristische sowie politische und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Argumentationen berücksichtigt werden. Dies ist die Voraussetzung, um u.a. das Zusammenspiel der klimapolitischen Instrumente auf EU-Ebene besser zu verstehen und etwaige Lücken der europäischen Klimaschutzpolitik zu identifizieren. Im Einzelnen betrifft dies folgende Themen: • Umsetzung der Bestimmungen zu internationalen Gutschriften im EU-Klimagesetz und die Einbindung in den EU-Klimarahmen, • Nationale Klimaschutzziele, insb. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) und der LULUCF-VO sowie in Verknüpfung mit der Governance-VO, • Regulierung für natürliche und technische Senken, u.a. im Rahmen einer möglichen Weiterentwicklung der LULUCF-Verordnung, • Ausgestaltung und Auswirkungen von für den Klimaschutz zentralen europäischen energiepolitischen Strategien und Maßnahmen, • Sozialer Ausgleich, Solidarität und Zusammenhalt in der EU-Klimapolitik, • Ad-hoc-Unterstützung zu weiteren Themen und Instrumenten der EU-Klimapolitik so-wie von EU-Maßnahmen mit hoher Klimaschutzrelevanz. Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere wissenschaftliche Analysen und Bewertungen zu EU-relevanten klima- und energiepolitischen Themen und Vorschlägen einschließlich der Be-rücksichtigung ökonomischer oder juristischer Bezüge erarbeitet werden. Die konkreten Fragestellungen ergeben sich dabei aus den (tages-)aktuellen klima- und ener-giepolitischen Entwicklungen und Debatten und werden von der AG‘in während der Vertragslaufzeit des Vorhabens in Absprache mit der AN`in festgelegt. Es wird auch begrüßt, wenn die AN`in selbstständig passende Themenvorschläge macht, die untersucht werden könnten. Inhaltliche Schwerpunkte sind dabei der EU-Klimaschutzrahmen nach 2030, die Umsetzung des Fit for 55-Pakets und die Umsetzung des Paris-Abkommens in der EU. - Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH
Frankfurter Gründerfonds - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Gesucht wird ein Auftragnehmer der die zentrale Federführung des Frankfurter Gründerfonds übernimmt und die zahlreichen damit einhergehenden Aufgaben. Zum Hintergrund: Der von der Wirtschaftsförderung Frankfurt im Auftrag der Stadt Frankfurt betriebene Gründerfonds ist seit seiner Einführung im Jahr 2010 eine tragende Säule der Frankfurter Gründungsförderung. Der Frankfurter Gründerfonds hat sich seitdem etabliert und ist nun ein fester Bestandteil der Gründungs- und Startup-Aktivitäten der Stadt Frankfurt am Main, der Wirtschaftsförderung Frankfurt und des Ökosystems Frankfurt-Rhein-Main. Im Jahr 2009 wurde der Grundstein für den Frankfurter Gründerfonds gelegt. Die damals in Auftrag gegebene Mikrofinanzstudie ergab, dass junge Unternehmen mit einer Finanzierungslücke für Kreditbedarfe konfrontiert waren. Auf dieser Basis wurde der Frankfurter Gründerfonds ins Leben gerufen. Das Projekt Frankfurter Gründerfonds wird aktuell operativ von einem externen Auftragnehmer (nachfolgend AN) ausgeführt und von der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH als Auftraggeber (nachfolgend AG) verantwortet. Zudem ist eine professionelle Verwaltung notwendig, um Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit sicherzustellen. Der AN, der mit der Verwaltung und Umsetzung des Fonds beauftragt wird, muss daher über fundierte Erfahrung im Bereich Anschubfinanzierung, Projekt- und Portfoliomanagement und im Idealfall in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen verfügen. Weiterhin sind Kenntnisse im Risikomanagement, in der Begleitung von Gründerinnen und Gründern sowie in der Entwicklung geeigneter Monitoring- und Evaluationsinstrumente erforderlich. Der AN wird eng mit der Bürgschaftsbank Hessen sowie Kooperationsbanken zusammenarbeiten und Gründerinnen und Gründern ein bewährtes Finanzierungs- und Coachingmodell bieten. Wesentlicher Teil des Erfolgsmodells ist nicht bloß die finanzielle Unterstützung der Gründungen, bei der die Wirtschaftsförderung Frankfurt 80 % der Bürgschaft übernimmt, sondern auch eine im Gründerfonds-Programm enthaltene umfangreiche Begleitung in Form von Coaching durch den Auftragnehmer während der gesamten Kreditlaufzeit. Zusammengefasst erwartet der Auftraggeber vom neuen AN folgende Leistungen: - Organisatorische Leistungen - Information und Anfragenmanagement- Prüfung und Bearbeitung der Finanzierungsanfragen - Betreuung/Begleitung Finanzierungsprojekte - Maßnahmen Kreditausfälle, Frühwarnsystem - Forderungseintreibung und Abwicklung- Reporting und Monitoring - Marketing/Kommunikation - Kooperation- und Community Netzwerkpflege - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschborn
81318558 - Multimediale Kommunikationsunterstützung und Webpflege für die bilateralen Klima- und Energiepartnerschaften
Seit Juni 2024 ist die GIZ federführend übergreifend für die Kommunikation der bilateralen Klima- und Energiepartnerschaften (KEP) zuständig. Durch gezielte Maßnahmen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird darauf abgezielt, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die KEP als Regierungsinstrument zu stärken, die erzielten Erfolge sichtbar zu machen und die Aufmerksamkeit relevanter Stakeholder nachhaltig zu sichern. Die Aufgabe des Auftragnehmers wird die Unterstützung der GIZ bei der Neuausrichtung und Konzeption der Kommunikationsaktivitäten der KEP sein. Unter Einbeziehung der zahlreichen Akteure der KEP sollen einerseits die Ländersekretariate vor Ort bei ihrer Kommunikationsarbeit unterstützt und andererseits die Erweiterung der Kommunikationsaktivitäten auf Zielgruppen in Deutschland durch die GIZ vorangetrieben werden. Der Auftragnehmer übernimmt dabei Aufgaben im Bereich des Social-Media Content Managements. Hierzu zählen die regelmäßige Pflege eines Redaktionsplans in enger Abstimmung mit den Ländersekretariaten und den jeweiligen Durchführungsorganisationen, die Beratung zu Social-Media-Inhalten sowie die fortlaufende Betreuung des Social-Media-Kanals, inklusive Monitoring und Community Management. Ziel ist es, durch gezielte Inhalte Reichweite und Sichtbarkeit der KEP-Aktivitäten zu steigern. Im digitalen Bereich ist der Auftragnehmer für das Hosting, den technischen Support sowie die Wartung der bestehenden Länderwebseiten (derzeit über 20) und der thematischen Webseiten www.womenenergizewomen.org sowie der Webseite der Climate and Energy Partnerships verantwortlich. Dies schließt das Monitoring und die Behebung technischer Fehler ebenso ein wie die kontinuierliche Suchmaschinenoptimierung (SEO), das Einspielen notwendiger Updates zur Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Systeme - insbesondere des Content-Management-Systems (CMS) - sowie die Unterstützung bei technischen Fragestellungen durch die KEP. Zusätzlich erstellt der Auftragnehmer bei Bedarf neue Länderwebseiten nach den geltenden Corporate-Design-Vorgaben und bindet Social-Media-Kanäle funktional auf der übergeordneten Dach-Webseite ein. Auch die inhaltliche Betreuung durch Einbindung neuer Unterseiten gehört zum Leistungsumfang. Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich umfasst die Beratung zum Corporate Design der KEP. Der Auftragnehmer unterstützt bedarfsweise bei der korrekten Anwendung des aktuellen Corporate-Design-Manuals - insbesondere bei Veröffentlichungen, Veranstaltungen oder Kooperationen mit weiteren Partnern. Hierzu zählt auch die Überprüfung der CD-konformen Gestaltung sowie bei Bedarf die redaktionelle Unterstützung, etwa bei Lektoraten für Newsletter oder ähnliche Veröffentlichungen. Falls notwendig, wird das bestehende CD-Manual in Abstimmung mit dem Auftraggeber aktualisiert. Zur visuellen Unterstützung der Kommunikationsarbeit aktualisiert und erweitert der Auftragnehmer bestehende grafische Materialien. Dazu gehören unter anderem die Anpassung oder Neuerstellung von Grafiken, Illustrationen sowie Word- und PowerPoint-Vorlagen. Diese Maßnahmen erfolgen im Einklang mit dem Corporate Design und beinhalten z.?B. die Aktualisierung von Logos, das Ersetzen von Schmuckfarben oder die Ergänzung neuer Bildelemente in bereits bestehenden Templates und Dokumenten. Abschließend unterstützt der Auftragnehmer die GIZ bei der Erstellung des Jahresberichts der KEP, der voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erscheint. Die Unterstützung umfasst dabei insbesondere die Beratung zu Layout und Format sowie die formale Überführung und Aufbereitung der bereitgestellten Inhalte. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
81318558 - Multimediale Kommunikationsunterstützung und Webpflege für die bilateralen Klima- und Energiepartnerschaften
Seit Juni 2024 ist die GIZ federführend übergreifend für die Kommunikation der bilateralen Klima- und Energiepartnerschaften (KEP) zuständig. Durch gezielte Maßnahmen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird darauf abgezielt, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die KEP als Regierungsinstrument zu stärken, die erzielten Erfolge sichtbar zu machen und die Aufmerksamkeit relevanter Stakeholder nachhaltig zu sichern. Die Aufgabe des Auftragnehmers wird die Unterstützung der GIZ bei der Neuausrichtung und Konzeption der Kommunikationsaktivitäten der KEP sein. Unter Einbeziehung der zahlreichen Akteure der KEP sollen einerseits die Ländersekretariate vor Ort bei ihrer Kommunikationsarbeit unterstützt und andererseits die Erweiterung der Kommunikationsaktivitäten auf Zielgruppen in Deutschland durch die GIZ vorangetrieben werden. Der Auftragnehmer übernimmt dabei Aufgaben im Bereich des Social-Media Content Managements. Hierzu zählen die regelmäßige Pflege eines Redaktionsplans in enger Abstimmung mit den Ländersekretariaten und den jeweiligen Durchführungsorganisationen, die Beratung zu Social-Media-Inhalten sowie die fortlaufende Betreuung des Social-Media-Kanals, inklusive Monitoring und Community Management. Ziel ist es, durch gezielte Inhalte Reichweite und Sichtbarkeit der KEP-Aktivitäten zu steigern. Im digitalen Bereich ist der Auftragnehmer für das Hosting, den technischen Support sowie die Wartung der bestehenden Länderwebseiten (derzeit über 20) und der thematischen Webseiten www.womenenergizewomen.org sowie der Webseite der Climate and Energy Partnerships verantwortlich. Dies schließt das Monitoring und die Behebung technischer Fehler ebenso ein wie die kontinuierliche Suchmaschinenoptimierung (SEO), das Einspielen notwendiger Updates zur Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Systeme - insbesondere des Content-Management-Systems (CMS) - sowie die Unterstützung bei technischen Fragestellungen durch die KEP. Zusätzlich erstellt der Auftragnehmer bei Bedarf neue Länderwebseiten nach den geltenden Corporate-Design-Vorgaben und bindet Social-Media-Kanäle funktional auf der übergeordneten Dach-Webseite ein. Auch die inhaltliche Betreuung durch Einbindung neuer Unterseiten gehört zum Leistungsumfang. Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich umfasst die Beratung zum Corporate Design der KEP. Der Auftragnehmer unterstützt bedarfsweise bei der korrekten Anwendung des aktuellen Corporate-Design-Manuals - insbesondere bei Veröffentlichungen, Veranstaltungen oder Kooperationen mit weiteren Partnern. Hierzu zählt auch die Überprüfung der CD-konformen Gestaltung sowie bei Bedarf die redaktionelle Unterstützung, etwa bei Lektoraten für Newsletter oder ähnliche Veröffentlichungen. Falls notwendig, wird das bestehende CD-Manual in Abstimmung mit dem Auftraggeber aktualisiert. Zur visuellen Unterstützung der Kommunikationsarbeit aktualisiert und erweitert der Auftragnehmer bestehende grafische Materialien. Dazu gehören unter anderem die Anpassung oder Neuerstellung von Grafiken, Illustrationen sowie Word- und PowerPoint-Vorlagen. Diese Maßnahmen erfolgen im Einklang mit dem Corporate Design und beinhalten z.?B. die Aktualisierung von Logos, das Ersetzen von Schmuckfarben oder die Ergänzung neuer Bildelemente in bereits bestehenden Templates und Dokumenten. Abschließend unterstützt der Auftragnehmer die GIZ bei der Erstellung des Jahresberichts der KEP, der voraussichtlich im ersten Quartal 2026 erscheint. Die Unterstützung umfasst dabei insbesondere die Beratung zu Layout und Format sowie die formale Überführung und Aufbereitung der bereitgestellten Inhalte. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland B 33neu Abschnitt C-E - Planung Kreisstraßen BIM-Manager
Allgemeines: Im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes plant das Regierungspräsidium Freiburg den Ausbau der B 33neu zwischen Allensbach-West und Konstanz (Landeplatz). Die Abschnitte A, B und F sind bereits fertiggestellt. Die Abschnitte C, D und E sind derzeit noch in Bau. Neben dem vierstreifigen Ausbau der B 33neu soll auch das untergeordnete Straßennetz (Kreisstraßen), welches in den Abschnitten C, D und E parallel zur Bundestraße verläuft, um bzw. ausgebaut werden. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei etwaigen Sperrungen der B 33neu, die parallelliegende Kreisstraße als Ausweichrouten fungiert. Aufgrund neuer Richtlinien bzw. neuen Rahmenbedingungen ist die vorgesehene parallelliegende Kreisstraße (Planfeststellung 2007 und 5. Planänderung 2021) neu zu überplanen. Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist die Verbreiterung der vorgesehenen Fahrbahn von derzeit planfestgestellten 6,00 m auf 6,50 m, um die verkehrlichen Anforderungen an eine moderne Kreisstraße zu erfüllen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig ist die Radwegführung in den einzelnen Abschnitten zu überprüfen sowie in der Lage und der Höhenabwicklung zu optimieren. Zudem sind die Knotenpunkte zur B 33neu sowie zu den Gemeindestraßen nach den derzeitig gültigen Regelwerken neu zu planen. Auch der parallelliegende Radweg ist inkl. den Querungen über die Kreisstraße innerhalb der Planungsaufgabe zu berücksichtigen. Die Planungsaufgabe ist unterteilt in mehreren Planungsabschnitten. Diese Abschnitte sowie deren unterschiedlichen Fristen sind im Angebot zu berücksichtigen. Es kann dabei nicht davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Abschnitte simultan bearbeitet und deren jeweiligen Leistungsphasen gleichzeitig abgeschlossen werden. Pro Planungsabschnitt sind drei Varianten innerhalb der Lph2 zu untersuchen. Die Planung ist in folgende Unterabschnitten aufgeteilt: - Planungsabschnitt 01: RWB 2 - AS Allensbach-Ost - Planungsabschnitt 02: AS Allensbach-Ost - Hegne-West - Planungsabschnitt 03: Hegne-West - Hegne-Ost, inkl. Anschluss an Parkplatz Bahnhof Hegne - Planungsabschnitt 04: Hegne-Ost - Waldsiedlung Das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4, Baureferat Ost (Referat 47.2), ist für die Baumaßnahmen B33neu, Abschnitt C-E, Planung Kreisstraßen die verantwortliche Dienststelle. 1.1 Building Information Modeling (BIM) Die Planung ist vollständig unter Anwendung der BIM-Methode (Building Information Modeling) durchzuführen. Ziel ist die modellbasierte digitale Bearbeitung des Projekts innerhalb aller Leistungsphasen auf Grundlage der beigefügten Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Für die Bearbeitung der einzelnen Anwendungsfälle stehen dem AG folgende Software-Tools zur Verfügung: Anwendungsfall Software Fachmodell Straßenoberbau VDC Manager, Card1, SofiCAD, Revit Fachmodell Straßenunterbau VDC Manager, Card1 Fachmodell Entwässerung VDC Manager, Card1 Fachmodell Leitungsbau VDC Manager, Card1 Fachmodell Ausstattung, Beschilderung VDC Manager, Card1 Koordinationsmodell VDC Manager Bauablaufmodell VDC Manager, Mengen- Kostenmodell VDC Manager, iTWO 5D 1.2 BIM-Manager Zur Umsetzung der für das Projekt definierten BIM-Ziele beauftragt das Regierungspräsidium Freiburg einen BIM-Manager. Zu den Aufgaben des BIM-Managers gehört es, die Umsetzung der BIM-Methoden im Projekt sicher zu stellen. Hierzu sollen der BIM-Manager das Projektteam des AG in der Umsetzung und Bearbeitung aller BIM-relevanten Bereiche unterstützen. Der BIM-Manager strukturiert und organisiert die erfolgreiche Anwendung und Umsetzung von BIM im Projekt und übernimmt die Aufgaben der strategischen Beratungsleistung sowie der kontinuierlichen Überprüfung der operativen BIM-Prozesse. Der BIM-Manager überwacht und unterstützt im Rahmen der BIM-Anwendung auch die Einhaltung der Projekt-Kommunikation, welche zwingend über die gemeinsame Datenplattform (wird noch bekannt gegeben) zu führen ist. 1.3 Qualifizierung des BIM-Managers und des IT-Beraters Der BIM-Manager verfügt über detaillierte Kenntnisse in der Anwendung der BIM-Methodik wie auch über spezifische IT-Kenntnisse. Die Anforderungen des BIM-Managers werden durch nachfolgende Qualifizierungen beschrieben: • Abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen oder eines gleichwertigen Studiums • Kenntnisse in der Projektsteuerung • Kenntnisse von Standard- und BIM-Software • Fähigkeit die BIM-Methodik entsprechend der relevanten Funktionsbereiche umzusetzen • Fortbildung im softwaretechnischen Bereich (ggf. spezielle Softwarepakete) • mehrjährige Berufserfahrung in Bauprojekten • Nachweis einer BIM Zertifizierung nach VDI 2552 8.1 1.4 Leistungen BIM-Manager Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind die Leistungen des BIM-Managers für die Maßnahme "B 33neu Abschnitte C-E - Planung Kreisstraßen". Der Auftragnehmer verpflichtet sich für alle Arbeiten qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der BIM-Manager überwacht die ordnungsgemäße Ausführung der BIM-Arbeitsprozesse und kontrolliert fortlaufend die Einhaltung der BIM-Methodik. Gegebenenfalls nimmt der BIM-Manager dabei steuernd Einfluss, sofern es sich um die Erbringung von vertraglichen Leistungen handelt. Die Beratungen des BIM-Managers ergeben sich im Einzelnen aus den vorgesehenen Anwendungsfällen des planenden Ingenieurbüros (siehe AIA-Planer). Die Leistungen des BIM-Managers sind somit in Abhängigkeit der Anwendungsfälle und des Umfangs und der Komplexität der Baumaßnahme mit ausreichend Personal auszustatten. Für die Baumaßnahme sollten mindestens zur Verfügung stehen: - 1x BIM-Manager - 1x stellvertretender BIM-Manager Die Erbringung der Leistung des BIM-Managers richtet sich u.a. nach dem Planungsstand der entwurfsgestaltenden Ingenieurbüros und erfordert entsprechende Flexibilität.- Land Schleswig-Holstein vertreten durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Land Schleswig-Holstein, Planungsleistungen für ein modulares Planungssystem für Feuerwehrhäuser
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Landesregierung mit Beschluss vom 19. November 2024 gebeten, den Gemeinden im Land Schleswig-Holstein ein modulares Planungssystem für Feuerwehrhäuser zur Verfügung zu stellen. Zur Umsetzung dieses Auftrags beabsichtigt das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) die Vergabe von Planungsleistungen zur Entwicklung einer standortneutralen Musterplanung modularer Feuerwehrhäuser. Grundlage der Planung ist das vom Innenministerium gemeinsam mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse, dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein, dem Städteverband Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag entwickelte Raumbuch. Dieses enthält die funktionalen und räumlichen Anforderungen der einzelnen Module sowie Vorgaben zur technischen Gebäudeausstattung. _________________________________________________________________________________________________ Gegenstand des Auftrags ist die Erarbeitung einer übertragbaren, modular aufgebauten Musterplanung, bestehend aus vier Basismodulen und drei Sondermodulen. Die Basismodule bilden Feuerwehrhäuser unterschiedlicher Größenordnungen ab und können je nach örtlichem Bedarf mit Sondermodulen kombiniert werden. _________________________________________________________________________________________________ Des Weiteren war das Büro B2K Architekten und Stadtplaner Kühle-Koerner PartG mbB in Kiel bei der Projektvorbereitung beteiligt. Die dabei entwickelten Unterlagen sind den weiteren Vergabeunterlagen als Informationsunterlagen beigefügt. _________________________________________________________________________________________________ Ziel ist die Erstellung einer funktionalen und wirtschaftlichen Planungsgrundlage, die den Kommunen des Landes Schleswig-Holstein als Referenzplanung für zukünftige Feuerwehrhäuser zur Verfügung gestellt wird. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 1-3 für jede Kombinationsvariante, soweit sie für eine standortneutrale Planung erforderlich und möglich sind. Standortabhängige Grundleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. _________________________________________________________________________________________________ Neben der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden parallel auch die Fachplanungen Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung für die LPH 1-3 ausgeschrieben. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung müssen die Auftragnehmer aller 3 Leistungsbilder eng zusammenarbeiten und eine intensive Kommunikation und Abstimmung praktizieren. _________________________________________________________________________________________________ Die Objektplanung soll grundsätzlich systemoffen erstellt werden. Als Standard für die Kostenberechnung der LPH 3 soll von einem Massivbau mit Verblendung für das Gebäude und einer Stahlkonstruktion für die Halle ausgegangen werden. Mehr- oder Minderkosten von anderen Bauweisen sind kenntlich zu machen. _________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken können und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public eingestellt./DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121014212 eingestellt. - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschborn
81319680 - Gutachten, Beratung und Schulung zur Stärkung kollektiver Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt im Meer und an den Küsten des Westindischen Ozeans
Der Auftragnehmer (AN) leistet Beiträge zu den Outputs 1, 2, 3, 4 und 5 des Projektes durch die Zurverfügungstellung von spezialisierter Fachexpertise sowie Beratungs- und Trainingsdienstleistungen und trägt damit zur Erreichung der Indikatoren des Vorhabens bei. Darüber hinaus unterstützt der AN das allgemeine Management des Vorhabens. Dazu wird der AN in sehr enger Abstimmung mit dem GIZ-Team in Kenia seine Leistungen erbringen. Das Projekt "ProsperBlue" - ehemals Western Indian Ocean Governance Initiative (WIOGI), zielt auf die Stärkung der gemeinschaftlichen Beiträge relevanter Akteure auf regionaler und lokaler Ebene für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Meeres- und Küstenbiodiversität im Kontext einer inklusiven und nachhaltige Blue Economy in der WIO-Region ab. Im Mittelpunkt steht dabei die Befähigung einer Vielzahl von Akteuren auf regionaler und lokaler Ebene, durch Ressourcen, technisches Fachwissen, politische Interventionen, Wissensmanagement, Geschäftspraktiken und kollektives Handeln Beiträge zu leisten. Output 1 zielt auf die Stärkung der technisch-institutionellen Kapazitäten regionaler und lokaler Akteure für die Zusammenarbeit bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Meeres- und Küstengebieten im Rahmen einer ISBE und den Wissensaustausch ab. Auf regionaler Ebene unterstützt das Vorhaben das Sekretariat der Nairobi Konvention dabei, mit öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammenzuarbeiten, indem es die Sekretariatsfunktion für die Multi-Stakeholder-Initiative Our Blue Future übernimmt und deren Integration in die entstehenden Kooperationsstrukturen und nationale Plattformen fördert. Der AN unterstützt das Vorhaben bei der Durchführung von technischen und institutionellen Bewertungen und Gap-Analysen der Akteure, um den Bedarf für eine an die ISBE ausgerichtete Governance zu ermitteln, sowie in der Kapazitätenentwicklung regionaler und lokaler Akteure. Darüber hinaus unterstützt der AN das Vorhaben in der Organisation und Durchführung von Multi-Stakeholder- Dialogen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Regionen und Sektoren und in der Erstellung von Wissensprodukten. Das Ziel von Output 2 ist es, verbesserte Dienstleistungen zur Unterstützung von insbesondere frauengeführten KKMU für eine ISBE zu etablieren, damit diese einen aktiven Beitrag zu einer inklusiven und nachhaltigen Blue Economy leisten können. Dazu gehört ein Partnerschaftsnetzwerk, das aus Regierungsbehörden, dem Privatsektor, und der Zivilgesellschaft besteht. Dies beinhaltet die Förderung von Kooperationen und Netzwerken zwischen Unternehmen in der Blue Economy. Der AN unterstützt das Vorhaben in der Durchführung einer Bestandaufnahme von KKMU-Dienstleistern und Unterstützungslücken, um maßgeschneiderte Workshops und Schulungen zum Kapazitätsaufbau für KKMU der Blauen Wirtschaft zu entwickeln. Darüber hinaus werden Inkubations- und Beschleunigungsprogramme für lokale Unternehmer des blauen Sektors entwickelt sowie Wertschöpfungskettenanalyen und Studien durchgeführt. Output 3 zielt darauf ab, die fachlich-technischen und unternehmerischen Kompetenzen lokaler Akteure für eine inklusive nachhaltige Blue Economy zu stärken. Der Ansatz umfasst die Bereitstellung technischer und methodischer Beratung für die Entwicklung von Schulungsmodulen, die sowohl technische als auch geschäftliche Aspekte der Blue Economy behandeln. Auf diese Weise sollen lokale Geschäftsleute mit den notwendigen Fähigkeiten für profitable, nachhaltige Praktiken ausgestattet werden. Der AN unterstützt das Vorhaben darin, Qualifikationsdefizite auf lokaler Ebene zu identifizieren um hierfür Programme zur Entwicklung "blauer" Fähigkeiten zur entwickeln. Weiter unterstützt der AN die Durchführung von Schulungsprogrammen zur Geschäftsentwicklung die auf ein ISBE zugeschnitten sind. Das Ziel von Output 4 ist die Verbesserung von Finanzdienstleistungen für wirtschaftliche Akteure in einer ISBE. Um dies zu erreichen, kooperiert das Vorhaben mit Finanzinstitutionen, Dienstleistern und Projekten anderer Geber, um das finanzielle Ökosystem für eine Blue Economy aufzubauen. Der AN unterstützt das Vorhaben in der Durchführung von Studien zum Finanzbedarf von KKMU in ISBE-Kontext, um Hindernisse für den Zugang zu Finanzmitteln zu erfassen, um angepasste Finanzprodukte mit Finanzinstitutionen zu entwickeln. Hierfür unterstützt der AN die Kapazitätenstärkung ausgewählter Finanzinstitutionen, um deren technische Kapazitäten zur Verbesserung des Dienstleistungsangebotes für die Akteure in einer ISBE zu stärken. Ziel von Output 5 ist es, die Teilhabe der Gemeinschaften an Initiativen zu Erhalt, nachhaltiger Nutzung und Wiederherstellung von Biodiversität zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Fähigkeiten lokaler Gemeinschaften, sich unter Berücksichtigung der Bedarfe von Frauen und vulnerabler Gruppen selbst zu organisieren und die lokalen Meeres- und Küstenressourcen, kollektiv zu verwalten. Außerdem hilft es den Gemeinden, sich mit Akteuren des privaten und öffentlichen Sektors sowie der Zivilgesellschaft in für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaften zu engagieren. Hierfür unterstützt der AN die Durchführung eingehender Gender-Analysen auf der Ebene von Küstengemeinden, die Durchführung inklusiver Aufklärungskampagnen über die biologische Vielfalt der Meere und Küstengebiete und der Unterstützung beim Aufbau lokaler Governance Strukturen auf Gemeinde und Seascape Ebene. Zusammenfassend ist der Auftragnehmer für die Bereitstellung der folgenden Arbeitspakete verantwortlich: Identifizierung geeigneter internationaler, regionaler und nationaler Kurzzeitberater zu verschiedenen vom GIZ-Projekt ProsperBlue angefragten Themen und Aktivitäten während der Vertragslaufzeit, und der Unterstützung des AG in der Planung, Durchführung und Umsetzung einzelner Arbeitspakete, Schulungen und Workshops, die in enger Absprache zwischen dem AN und AG geplant und vorbereitet wer
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 24. März 2026.
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- Der Auftraggeber ist Wirtschaftsregion Lausitz GmbH.
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