Bundesamt für Auswärtige AngelegenheitenTED
Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen und Kraftfahrzeugen ins Ausland
Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (u.a. Möbel, Bürogeräte, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) sowie Kraftfahrzeugen in das für das jeweilige Los genannte Ausland.
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (u.a. Möbel, Bürogeräte, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) sowie Kraftfahrzeugen in das für das jeweilige Los genannte Ausland.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
- Veröffentlicht:
- 10. Februar 2026
- Frist:
- 02. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (u.a. Möbel, Bürogeräte, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) sowie Kraftfahrzeugen in das für das jeweilige Los genannte Ausland.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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4- Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von lose liegenden Bauteppichen und Velours-Teppichen sowie Verlegung auf Teilflächen mit doppelseitiger Klebefolie für alle Ämter, Schulen und Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart. Rahmenvereinbarung Teppiche Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N)
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von verschiedenen Großraumfunkstreifenwagen ( Los 1: Groß-raumfunkstreifenwagen (GFUSTW); Los 2: Großraumfunkstreifenwagen für die Bundesautobahn (BABGFUSTW); Los 3: Großraumfunkstreifenwagen neutral (GFUSTW-N).) Die Rahmenvereinbarung für die Lose soll jeweils mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im jeweiligen Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit kleine Anpassungen wie beispielsweise im Bereich Funk oder im Text der Sondersignalanlage, die über die in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) genannten Mindestanforderungen hinausgehen, zu liefern. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen Abrufberechtigt sind die Dienststellen der Polizei für folgende Lose: - Los 1: Polizei Niedersachsen, Polizei Thüringen und Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 2: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven - Los 3: Polizei Niedersachsen, Polizei Bremen/Bremerhaven Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Lose 1 - 3 zu entnehmen.8/2010/S0617 - Rahmenvereinbarung über Wartung und Instandsetzung von IVECO + FAUN Fahrzeugen
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre) verpflichtet sich der Auftragnehmer, für Fahrzeuge des Herstellers Iveco u.a. Iveco Flugfeldwagen, Straßentankwagen, Eurotrakker, Iveco - Ungeschützte Verwundeten Transport (UVT) sowie allen weiteren in die Bundeswehr eingeführten Iveco Produkte( geschützt/ungeschützt), mit deren Baugruppen sowie Anbaugeräte (z.B. Ersatzradwinden, Aggregate, Kompressoren etc.) sowie Anhängerfahrzeuge der Bundeswehr und Feuerlöschfahrzeuge w.z.B des Herstellers FAUN Leistungen auszuführen: Durchführung von Wartungsarbeiten, Bedarfsinstandsetzungen, Unfallinstandsetzungen, Pannenservice sowie Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Herstellers und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im Werk/in der Werkstatt des Auftragnehmers. Im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall muss eine Unterwegshilfe oder auch eine Instandsetzung am Standort des Gerätes möglich sein. (2) Die Auftragsleistung erstreckt sich über die Regionen Niedersachsen- Nordrhein-Westfallen. Eine schnelle Anbindung, bis zu 20 Km Entfernung, an die vielbefahrenen und genutzten Bundesstraßen A2 und A30 muss gegeben sein. Außerdem muss eine einfache Wegstrecke auf dem schnellsten Weg zum Standort Bückeburg von nicht mehr als 60 Km gewährleistet sein. Diese Vorgabe erfüllt den Ansatz der wirtschaftlichen Einplanung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Beförderung der Fahrzeuge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Des Weiteren ist eine Soforthilfe (werktags) an diesen Bundesstraßen und den Hauptverkehrsrouten bei Fahrzeugausfällen, Verlegungen und Kfz-Märschen wie z.B. zu dem Truppenübungsplatz Augustdorf sicherzustellen. (3) Der firmen- und vertragsgebundene Auftragnehmer wird in Ausnahmefällen, auf Verlangen Auftraggebers, im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten auch andere als die im Absatz 1 genannten Fabrikate instand setzen. Soweit die vertraglichen Bindungen entgegenstehen, wird er sich um eine Zustimmung bemühen. Die Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer wird die bei der Durchführung der Instandsetzungsleistungen anfallenden Abfälle - dies können auch nicht mehr instandsetzungswürdige komplette Geräte bzw. deren Verpackungen sein - in eigener Verantwortung verwerten oder entsorgen. Er wird hierbei alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, alle Vorgaben des Auftraggebers beachten und den Auftraggeber, soweit dieser wegen einer Rechtsverletzung des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, von der Haftung freistellen. Die Abfallentsorgung umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat grundsätzlich Vorrang. Diesem Vorrang hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird alle ihm durch Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen aufgegebenen sowie in betriebsinternen Weisungen vorgesehenen Unterlagen und Nachweise sorgsam führen (z.B. Nachweisbuch nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und diese jeweils auf Verlangen der Qualitätssicherung der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorlegen mit dem Nachweis über die Abgabe aller Abfälle an zugelassene Entsorgungsunternehmen (Nachweisklärung). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer - auch durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit seinen Unterauftragnehmern (Entsorgern) - sicherstellen, dass dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine Nachprüfung des gesamten Entsorgungsweges ermöglicht wird. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt- Frist: 12. Mai
RV Metallbau und Korrosionsschutz 2026-2028
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt Postfach 120020 01001 Dresden Deutschland Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026-66-00010 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Dresden f) Art und : : 2026-66-00010 Rahmenvereinbarung für Metallbau und Korrosionsschutz 2026 bis 2028 : Die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch das Straßen- und Tiefbauamt, Abt. Brücken- und Ingenieurbau, Sachgebiet Brückeninspektion verfügt über eine Vielzahl von Brücken- und Stützbauwerken, die in der Regel durch ein Stahl- und in Ausnahmefällen durch ein Aluminiumgeländer gegen Absturz gesichert sind. Wesentliche Leistungen sind: Technische Vorbereitung und Hilfsleistungen zur Absicherung der jeweiligen Baustelle Erdarbeiten Geländerabbau Vorbereitung für den Korrosionsschutz Korrosionsschutz Geländerinstandsetzung Geländereinbau Geländer herstellen und einbauen Geländerverankerung Sonstige Schlosserleistungen im Bereich der Ingenieurbauwerke Beton- und Stahlbetonarbeiten Austausch Holzbohlenbelag gegen Kunstholzbelag Es ist beabsichtigt, mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Gesamtwertumfang maximal 500 TEUR brutto je Los. Einzelaufträge bis 75 TEUR brutto. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 17.08.2026 Ende: 31.07.2028 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ce12c1299-6b7f176b102ed517 m) -entfällt- o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 12.05.2026 15:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 05.08.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 12.05.2026 um: 15:00 Uhr Ort: entfällt, da ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Beauftragte des Auftraggebers t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : I. Der Bieter ist entweder präqualifiziert und im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen oder hat zum Nachweis seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit Angebotsangabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: 1. Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation 2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Registereintragungen Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft 3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angabe Jahresumsatz und Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages 4. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angabe mind. 3 geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers) in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Angabe, dass die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen II. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist durch den Bieter folgende Nachweise vorzulegen: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer je eine Referenzbescheinigung für die genannten Referenzen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an den Vordruck Referenzbescheinigung Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal III. Die Vergabestelle behält sich vor, die o. g. Angaben und Nachweise der Nachunternehmer abzufordern. IV. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten Frist durch den Bieter folgende zusätzlichen Angaben und Nachweise vorzulegen: Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) Bescheinigung des Ausbildungsbeirates beim Bundesverbandes Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein). Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): (nach vorheriger Rüge beim Auftraggeber via Bietercockpit auf https://www.evergabe.de) Landesdirektion Sachsen, Referat 39 (E-Mail: [email protected]) 09105 Chemnitz (Besucheranschrift: Stauffenbe - Telefax: Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. Beton/ Stahlbeton,Korrosionsschutz,Metallbau/ Stahlbau (Ausbau),Metallbau/ Stahlbau (konstruktiv)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.