ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
ÜSTRA AG, regiobus GmbH, GVH GmbH - Agentur-Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Marketingaktivitäten für die Marke ÜSTRA - Angebotsphase 1
Rahmenvereinbarung für umfassende Marketingaktivitäten der Marke ÜSTRA. Leistungen umfassen strategische Beratung, Markenentwicklung, kreative Dienstleistungen, Medienplanung und -strategie, digitale Werbung und Online-Marketing, Messung, Analyse und Reporting sowie Projektmanagement und Produktion.
Werbung, Grafikdesign, Online-Marketing, Markenentwicklung, Marktforschung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für umfassende Marketingaktivitäten der Marke ÜSTRA. Leistungen umfassen strategische Beratung, Markenentwicklung, kreative Dienstleistungen, Medienplanung und -strategie, digitale Werbung und Online-Marketing, Messung, Analyse und Reporting sowie Projektmanagement und Produktion.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
- Veröffentlicht:
- 24. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Werbung
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für umfassende Marketingaktivitäten der Marke ÜSTRA. Leistungen umfassen strategische Beratung, Markenentwicklung, kreative Dienstleistungen, Medienplanung und -strategie, digitale Werbung und Online-Marketing, Messung, Analyse und Reporting sowie Projektmanagement und Produktion.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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6- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
ÜSTRA AG, regiobus GmbH, GVH GmbH - Agentur-Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Marketingaktivitäten für die Marke ÜSTRA - Angebotsphase 1
Gegenstand des Auftrags ist die Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens zum Abschluss von Einzelaufträgen für die Erbringung von umfassenden Marketingaktivitäten aus den Bereichen: - Strategische Beratung und Markenentwicklung, - Kreative Dienstleistungen, - Medienplanung und -strategie, - Digitale Werbung und Online-Marketing, inkl. Mediaplanung, - Messung, Analyse und Reporting, - Projektmanagement, - Produktion. - ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover
ÜSTRA AG, regiobus GmbH, GVH GmbH - Agentur-Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Marketingaktivitäten für die Marke ÜSTRA - Angebotsphase 1
Abschluss einer Agentur-Rahmenvereinbarung zur Umsetzung sämtlicher Marketingaktivitäten für die Marke ÜSTRA. Die Kooperation umfasst die ÜSTRA AG, die regiobus GmbH sowie die GVH GmbH. Ziel ist die strategische und operative Betreuung der Marketingkommunikation für die Verkehrsunternehmen in der Region Hannover, um die Marke als einheitliche Mobilitätsmarke zu stärken und die Verkehrswende zu unterstützen. - Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.BerlinFrist: 20. Juli
RV Social Media - Beratung, Community-Management
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Dienstleister zur Erbringung von umfassenden Social-Media-Dienstleistungen für die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Die Leistungserbringung erfolgt bedarfsorientiert im Wege von Einzelbeauftragungen; ein Anspruch auf eine bestimmte Auftragsmenge besteht nicht. Der Auftrag umfasst insbesondere die strategische Beratung, Konzeption, Erstellung und Umsetzung von Social-Media-Kommunikationsmaßnahmen sowie die Produktion von plattformspezifischem Content (z. B. Visuals, Videos, Texte). Darüber hinaus beinhaltet er Leistungen in den Bereichen Community Management, Performance-Marketing (inkl. Planung und Umsetzung von Paid Ads), Zielgruppenansprache, Monitoring und Reporting sowie die Durchführung von Workshops zur Weiterentwicklung der digitalen Kommunikationsstrategie. Die Leistungen werden flexibel und projektbezogen abgerufen und können sowohl kurzfristige Einzelmaßnahmen als auch umfangreichere Kampagnen und Konzepte umfassen. Ergänzend sind kontinuierliche Steuerungs-, Abstimmungs- und Berichtspflichten Bestandteil der Leistungserbringung. Das geschätzte Gesamtauftragsvolumen beläuft sich über die maximale Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren auf ca. 1,1 Mio. EUR (netto), wobei es sich um einen unverbindlichen Schätzwert ohne Mindestabnahmeverpflichtung handelt. - Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.Berlin
RV Social Media - Beratung, Community-Management
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Dienstleister zur Erbringung von umfassenden Social-Media-Dienstleistungen für die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Die Leistungserbringung erfolgt bedarfsorientiert im Wege von Einzelbeauftragungen; ein Anspruch auf eine bestimmte Auftragsmenge besteht nicht. Der Auftrag umfasst insbesondere die strategische Beratung, Konzeption, Erstellung und Umsetzung von Social-Media-Kommunikationsmaßnahmen sowie die Produktion von plattformspezifischem Content (z. B. Visuals, Videos, Texte). Darüber hinaus beinhaltet er Leistungen in den Bereichen Community Management, Performance-Marketing (inkl. Planung und Umsetzung von Paid Ads), Zielgruppenansprache, Monitoring und Reporting sowie die Durchführung von Workshops zur Weiterentwicklung der digitalen Kommunikationsstrategie. Die Leistungen werden flexibel und projektbezogen abgerufen und können sowohl kurzfristige Einzelmaßnahmen als auch umfangreichere Kampagnen und Konzepte umfassen. Ergänzend sind kontinuierliche Steuerungs-, Abstimmungs- und Berichtspflichten Bestandteil der Leistungserbringung. Das geschätzte Gesamtauftragsvolumen beläuft sich über die maximale Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren auf ca. 1,1 Mio. EUR (netto), wobei es sich um einen unverbindlichen Schätzwert ohne Mindestabnahmeverpflichtung handelt. - Stadt Ostseebad KühlungsbornOstseebad Kühlungsborn
Vergabe einer Rahmenvereinbarung der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn: Dienstleitungen einer „Kreativ-Leadagentur"
1. Zielsetzung Die Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK) beabsichtigt, eine externe Kreativagentur als Leadagentur für die strategische Weiterentwicklung der touristischen Marke Kühlungsborn zu beauftragen. Ziel ist die Entwicklung einer klaren, konsistenten und zukunftsfähigen Marken- und Kommunikationsstrategie sowie die Konzeption und Umsetzung einer integrierten, kanalübergreifenden Kampagne zur Stärkung der Markenbekanntheit und Markenpositionierung. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines mehrjährigen Rahmenvertrages mit projektbezogenen Einzelabrufen. Die Vergütung richtet sich nach den im Preisblatt angegebenen und bezuschlagten Preisen. Der Leistungsbedarf verteilt sich über die gesamte Vertragslaufzeit von drei Jahren. Im ersten Vertragsjahr liegt der Schwerpunkt auf strategischen und konzeptionellen Leistungen sowie der Entwicklung zentraler Kampagnenansätze. In den Folgejahren erfolgt die Umsetzung, Weiterentwicklung und Anpassung der erarbeiteten Maßnahmen. 2. Kommunikationsziele Ziel der Beauftragung ist die Entwicklung einer konsistenten, hochwertigen und differenzierenden Markenkommunikation für die Destination Kühlungsborn. Die Kommunikation soll Kühlungsborn als moderne, hochwertige und emotional aufgeladene Urlaubsdestination positionieren und die Markenbekanntheit in relevanten nationalen und internationalen Märkten nachhaltig stärken. Im Fokus steht die zielgerichtete Ansprache zentraler Zielgruppen, insbesondere anspruchsvoller Urlaubsgäste, Best Ager, Familien sowie urbaner Kurzurlauber. Darüber hinaus sollen zusätzliche Potenziale in den Bereichen Bleisure, Tagungen und Corporate Events erschlossen werden. Die Kommunikationsstrategie soll eine klare Positionierung im Wettbewerbsumfeld ermöglichen, ein einheitliches Markenbild sicherstellen und die Grundlage für eine langfristig wirksame, kanalübergreifende Kampagnenführung bilden. 3. Nachgefragte Leistungen; Leistungsbereiche Die nachgefragten Leistungen werden zum Teil fest beauftragt (vgl 3.1 bis 3.6). Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von Einzelaufträgen ausgeschrieben (vgl 3.7 bis 3.9). Für alle Leistungen (3.1 bis 3.9) gelten die Maßgaben in 3.10. 3.1. Strategische Analyse und Markenentwicklung 3.2. Entwicklung einer Marken- und Kampagnenstrategie 3.3. Corporate Design der Marke Kühlungsborn 3.4. Kreative Kampagnenentwicklung 3.5. Entwicklung einer Bildwelt 3.6. Social-Media-Konzeption 3.7. Konzeption und Produktion von Werbemitteln 3.8. Reinzeichnung und Assetbereitstellung 3.9. Konzeption von Veranstaltungen, Messeauftritten und Marktforschungsmaßnahmen 3.10. Projektmanagement und Abstimmung 4. Ausführungszeiträume Mit den mit dem Zuschlag fest beauftragten Leistungen (vgl 3.1 bis 3.6) soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. 5. Rahmenvereinbarung Für die im Wege der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Leistungen (vgl 3.7 bis 3.9) gilt: Der Auftraggeber beabsichtigt, mit maximal einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Ob, wann und in welchem Umfang diese Leistungen abgerufen werden, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und aufgrund er Natur der Sache nicht zuverlässig prog-nostizieren. Für die Planung und Budgetierung inkl. Agenturhonorar wie folgt veranschlagt — Budget im ersten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € bis 150.000 € — Budget im zweiten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € — Budget im dritten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € Der angegebenen Höchstwerte stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar, sondern dienen ausschließlich der vergaberechtlich erforderlichen Begrenzung des Rahmenvertrages. Die Leistung des Auftragnehmers wird durch den Auftraggeber in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Für jeden Einzelauftrag ist die vorliegende Rahmenvereinbarung zugrunde zu legen. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn im Einzelauftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Bei der Vergabe der auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer bestimmten Anzahl von Aufträgen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers. - Stadt Ostseebad KühlungsbornOstseebad Kühlungsborn
Vergabe einer Rahmenvereinbarung der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn: Dienstleitungen einer „Kreativ-Leadagentur"
1. Zielsetzung Die Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK) beabsichtigt, eine externe Kreativagentur als Leadagentur für die strategische Weiterentwicklung der touristischen Marke Kühlungsborn zu beauftragen. Ziel ist die Entwicklung einer klaren, konsistenten und zukunftsfähigen Marken- und Kommunikationsstrategie sowie die Konzeption und Umsetzung einer integrierten, kanalübergreifenden Kampagne zur Stärkung der Markenbekanntheit und Markenpositionierung. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines mehrjährigen Rahmenvertrages mit projektbezogenen Einzelabrufen. Die Vergütung richtet sich nach den im Preisblatt angegebenen und bezuschlagten Preisen. Der Leistungsbedarf verteilt sich über die gesamte Vertragslaufzeit von drei Jahren. Im ersten Vertragsjahr liegt der Schwerpunkt auf strategischen und konzeptionellen Leistungen sowie der Entwicklung zentraler Kampagnenansätze. In den Folgejahren erfolgt die Umsetzung, Weiterentwicklung und Anpassung der erarbeiteten Maßnahmen. 2. Kommunikationsziele Ziel der Beauftragung ist die Entwicklung einer konsistenten, hochwertigen und differenzierenden Markenkommunikation für die Destination Kühlungsborn. Die Kommunikation soll Kühlungsborn als moderne, hochwertige und emotional aufgeladene Urlaubsdestination positionieren und die Markenbekanntheit in relevanten nationalen und internationalen Märkten nachhaltig stärken. Im Fokus steht die zielgerichtete Ansprache zentraler Zielgruppen, insbesondere anspruchsvoller Urlaubsgäste, Best Ager, Familien sowie urbaner Kurzurlauber. Darüber hinaus sollen zusätzliche Potenziale in den Bereichen Bleisure, Tagungen und Corporate Events erschlossen werden. Die Kommunikationsstrategie soll eine klare Positionierung im Wettbewerbsumfeld ermöglichen, ein einheitliches Markenbild sicherstellen und die Grundlage für eine langfristig wirksame, kanalübergreifende Kampagnenführung bilden. 3. Nachgefragte Leistungen; Leistungsbereiche Die nachgefragten Leistungen werden zum Teil fest beauftragt (vgl 3.1 bis 3.6). Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von Einzelaufträgen ausgeschrieben (vgl 3.7 bis 3.9). Für alle Leistungen (3.1 bis 3.9) gelten die Maßgaben in 3.10. 3.1. Strategische Analyse und Markenentwicklung 3.2. Entwicklung einer Marken- und Kampagnenstrategie 3.3. Corporate Design der Marke Kühlungsborn 3.4. Kreative Kampagnenentwicklung 3.5. Entwicklung einer Bildwelt 3.6. Social-Media-Konzeption 3.7. Konzeption und Produktion von Werbemitteln 3.8. Reinzeichnung und Assetbereitstellung 3.9. Konzeption von Veranstaltungen, Messeauftritten und Marktforschungsmaßnahmen 3.10. Projektmanagement und Abstimmung 4. Ausführungszeiträume Mit den mit dem Zuschlag fest beauftragten Leistungen (vgl 3.1 bis 3.6) soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. 5. Rahmenvereinbarung Für die im Wege der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Leistungen (vgl 3.7 bis 3.9) gilt: Der Auftraggeber beabsichtigt, mit maximal einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Ob, wann und in welchem Umfang diese Leistungen abgerufen werden, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und aufgrund er Natur der Sache nicht zuverlässig prog-nostizieren. Für die Planung und Budgetierung inkl. Agenturhonorar wie folgt veranschlagt — Budget im ersten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € bis 150.000 € — Budget im zweiten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € — Budget im dritten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € Der angegebenen Höchstwerte stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar, sondern dienen ausschließlich der vergaberechtlich erforderlichen Begrenzung des Rahmenvertrages. Die Leistung des Auftragnehmers wird durch den Auftraggeber in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Für jeden Einzelauftrag ist die vorliegende Rahmenvereinbarung zugrunde zu legen. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn im Einzelauftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Bei der Vergabe der auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer bestimmten Anzahl von Aufträgen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft.
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