Göttinger EntsorgungsbetriebeGöttingenTED
Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen
Der Auftraggeber (AG) ist als öffentlich–rechtlicher Entsorgungsträger mit der Wahrnehmung aller Aufgaben der Abfallentsorgung im Gebiet der Stadt Göttingen betraut; dazu gehört die Erfassung und Verwertung der getrennt gesammelten PPK-Fraktion (Papier/Pappe/Kartonagen) zu ihren Aufgaben. Die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die O...
Recycling
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Göttinger Entsorgungsbetriebe
- Veröffentlicht:
- 27. Juli 2026
- Frist:
- 01. September 2026
- Thema:
- Recycling
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Der Auftraggeber (AG) ist als öffentlich–rechtlicher Entsorgungsträger mit der Wahrnehmung aller Aufgaben der Abfallentsorgung im Gebiet der Stadt Göttingen betraut; dazu gehört die Erfassung und Verwertung der getrennt gesammelten PPK-Fraktion (Papier/Pappe/Kartonagen) zu ihren Aufgaben. Die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die Organisation der Sammlung erfolgt in ihrer Zuständigkeit. Bei der zu übernehmenden PPK-Fraktion handelt es sich ein Gemisch aus Papier, Pappe und Kartonagen einschließlich Transport-, Verkaufs- und Umschlagsverpackungen (Haushaltssammelware). Die PPK-Fraktion wird durch den AG unsortiert erfasst und unsortiert in loser Schüttung übergeben. Es handelt sich laut Abfallverzeichnisverordnung (AVV) um die Abfallschlüsselnummern 15 01 01 und 20 01 01. Der AG setzt zur Erfassung der PPK-Fraktion (AVV-Nr. 20 01 01) aus Haushalten und dem angebundenen Gewerbe, Hol- und Bringsysteme ein. Neben der Erfassung über die blaue Papiertonne (120-Liter-, 240-Liter- und 1100-Liter-MGB) wird Altpapier über Bündelsammlungen (Vereine, Kirchen, Feuerwehren und Verbände), die Containerabfuhr, den Recyclinghof und in Einzelfällen gegebenenfalls durch beauftragte Dritte erfasst. Im Jahr 2023 wurden 7.145 Mg, im Jahr 2024 6.926 Mg und im Jahr 2025 6.508 Mg erfasst. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 (01.01.26 bis 31.06.26) wurden insgesamt 3.214 Mg erfasst. Sechs Duale Systeme haben ihren Herausgabeanspruch nach 22 Abs. 4 Satz 7 VerpackG geltend gemacht, die übrigen Systeme haben der gemeinsamen Verwertung zugestimmt. Die zu erwartende Jahresgesamtmenge 2026/2027 von ca. 6.500 Mg beinhaltet die Verpackungsmengen der Dualen Systeme. Der Anteil dieser sechs Systeme (Herausgabeanspruch) an der Gesamtjahresmenge von ca. 6.500 Mg beträgt ca. 1.335 Mg. Die durch den zukünftigen Auftragnehmer zur übernehmenden und zu verwertenden Menge an Altpapier reduziert sich somit auf ca. 5.165 Mg/Jahr. Die Unterscheidung zwischen dem „hoheitlichen Anteil“ und dem „Verpackungsanteil“ dient ausschließlich der klaren Abgrenzung hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten. Die Erfassung der PPK-Fraktion durch den Auftraggeber erfolgt vor allem durch Pressmüllfahrzeuge, jedoch teilweise auch mit anderen Kommunalfahrzeugen. Die durchschnittliche arbeitstägliche Erfassungsmenge, inklusive der Menge der dualen Systeme, lag im Jahr 2025 bei rund 21,99 Mg pro Tag auf Basis von 262 Abfuhrtagen, die maximale Tagesmenge bei rund 42 Mg pro Tag an einigen wenigen Tagen im Jahr. Nach Feiertagen, welche auf Werktagen (Montag – Freitag) liegen, wird nachgefahren. Nur der Karfreitag wird vorgefahren. Veränderungen im Papieraufkommen, z.B. durch Steigerung der gewerblichen Sammelaktivitäten privater Entsorger, liegen nicht im Einflussbereich des AG. Die Leistungen der Altpapierverwertung im Bereich der Stadt Göttingen werden folgendermaßen zusammengefasst: • Übernahme der von der AG erfassten PPK-Fraktion auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umschlagplatz, der im Stadtgebiet Göttingen liegen muss. Alternativ kann auch der Umschlagplatz des AG genutzt werden. Dieser befindet sich am Rande des Stadtgebietes Göttingen auf der Bauabfallverwertungsdeponie Königsbühl. Herausgabe bestimmter Mengen an die dualen Systembetreiber, welche die Herausgabe gemeldet haben. • Verwertung der von der AG übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage. Die im Vorfeld ggf. anstehende Aufbereitung und/oder Konfektionierung der PPK-Fraktion ist vertraglich nicht gefordert und steht im freien Ermessen des Auftragnehmers. • Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Forderungen, welche für die jeweiligen Standorte der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) zu Grunde liegen. • Mengenmeldung gegenüber den beteiligten dualen Systemen durch den Auftragnehmer. • Dokumentation der Vermarktung bzw. Verwertung und monatlicher Mengennachweis gegenüber der AG.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 01. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Göttinger Entsorgungsbetriebe.
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