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Trample machine Alta municipality 2026
Die Gemeinde Alta beschafft eine neue Pistenraupe zur Präparierung von Skiloipen. Der Auftrag umfasst eine vollständige Maschine gemäß Anforderungsspezifikation. Da die Loipen auf Sportanlagen, in Waldgebieten, im Stadtgebiet und im Gebirge liegen, ist eine für verschiedene Geländetypen ausgerüstete Maschine erforderlich.
Sonderfahrzeuge
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Alta beschafft eine neue Pistenraupe zur Präparierung von Skiloipen. Der Auftrag umfasst eine vollständige Maschine gemäß Anforderungsspezifikation. Da die Loipen auf Sportanlagen, in Waldgebieten, im Stadtgebiet und im Gebirge liegen, ist eine für verschiedene Geländetypen ausgerüstete Maschine erforderlich.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Alta kommune
- Veröffentlicht:
- 19. April 2026
- Frist:
- 25. Mai 2026
- Thema:
- Sonderfahrzeuge
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Alta beschafft eine neue Pistenraupe zur Präparierung von Skiloipen. Der Auftrag umfasst eine vollständige Maschine gemäß Anforderungsspezifikation. Da die Loipen auf Sportanlagen, in Waldgebieten, im Stadtgebiet und im Gebirge liegen, ist eine für verschiedene Geländetypen ausgerüstete Maschine erforderlich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
8- Grün und GrugaEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzMainz
Konfokalmikroskop
Gegenstand der Beschaffung Beschafft werden soll ein konfokales Fluoreszenz-Laser-Scanning-Mikroskop Leica STELLARIS mit integriertem FLIM-Modul FALCON einschließlich der erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten. Das System wird für das durch den Europäischen Forschungsrat (ERC) geförderte Projekt "CLARITY - Elucidating the Role of Subcellular GPCR Nanoswitches in Signaling Specificity" (Grant Nr. 101231244) benötigt und ist für die Durchführung der vorgesehenen Arbeiten unverzichtbar. Wissenschaftliche Anforderungen Im Projekt sollen dynamische Veränderungen von cAMP in lebenden Zellen mittels FLIM-FRET-Biosensoren gleichzeitig in verschiedenen subzellulären Kompartimenten untersucht werden. Hierfür sind insbesondere erforderlich: hochauflösende FLIM-Messungen in lebenden Zellen, hohe Messgeschwindigkeit bei gleichzeitig hoher Photonenausbeute, hohe Sensitivität bei geringer Phototoxizität, flexible spektrale Anregung und Detektion für Multiplex-Experimente, simultane Erfassung von Fluoreszenzlebensdauer und Intensität, integrierte Hard- und Softwarelösung einschließlich Live-Datenanalyse. Markterkundung Im Rahmen einer Markterkundung wurden neben dem Leica STELLARIS FALCON die Systeme Zeiss LSM 980 Airyscan 2, Nikon AXR und Evident FV4000 untersucht. Es wurde festgestellt, dass nur das Leica STELLARIS FALCON sämtliche für das Forschungsvorhaben erforderlichen Eigenschaften in einer vollständig integrierten Plattform vereint. Insbesondere verfügt das System über: das integrierte FLIM-Modul FALCON, einen Weißlichtlaser mit flexibel einstellbarer Anregung, die AOBS-Technologie, hochsensitive Power-HyD-Detektoren, ein prismenbasiertes Detektionssystem, die TauSense-Technologie zur unmittelbaren Analyse lebensdauerbasierter Signale. Die betrachteten Alternativsysteme erfordern demgegenüber externe FLIM-Komponenten und zusätzliche Auswertesoftware. Eine vergleichbare vollständig integrierte Lösung mit entsprechender Messgeschwindigkeit, Sensitivität und spektraler Flexibilität konnte nicht identifiziert werden. Fehlen eines Wettbewerbs aus technischen Gründen Die wissenschaftlichen Anforderungen erfordern die Kombination aus hochauflösender FLIM-Technologie, hoher Sensitivität, flexibler spektraler Anregung und Detektion, integrierter Hard- und Software sowie einer unmittelbaren Analyse der Messdaten. Nach Durchführung der Markterkundung konnte kein alternatives System identifiziert werden, das diese Anforderungen in ihrer Gesamtheit erfüllt. Die Kombination aus Weißlichtlaser, Power-HyD-Detektoren, AOBS-Technologie, prismenbasiertem Detektionssystem, FALCON und TauSense ist ausschließlich im Leica-STELLARIS-System verfügbar. Eine gleichwertige technische Lösung eines anderen Herstellers ist derzeit nicht vorhanden. Vergaberechtliche Würdigung Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b VgV kann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, wenn der Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung besteht. Diese Voraussetzungen liegen vor. Aufgrund der spezifischen wissenschaftlichen Anforderungen des ERC-geförderten Projektes und der technischen Alleinstellungsmerkmale besteht kein wirksamer Wettbewerb. Die Beschaffung eines anderen Systems würde die Erreichung der Projektziele erheblich beeinträchtigen. Ergebnis Der Auftrag wird daher im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV vergeben. Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine freiwillige europaweite Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 GWB. Stadt Bochum: Generalplanungsleistungen Schulprojekt Kubus - Angebotswettbewerb
Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbauprogramms zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Generalplanerleistungen beschafft werden für das Gebäude an der Querenburger Straße 37, in folgendem "Kubus" genannt. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten "Hans-Böckler-Realschule" und dem 2012 neu errichteten "Neues Gymnasium Bochum". Der Kubus wurde in den 1970er Jahre erbaut und ist seit dem Jahr 2016 leerstehend. 2024/25 wurde das Gebäude vollständig entkernt, hierbei wurden sämtliche Schadstoffe entfernt. Der Kubus ist westlich an der Querenburger Straße liegend, südlich liegt das Gymnasium und östlich liegt die Realschule. Auf dem gesamten Schulzentrum werden derzeit ungefähr 1700 Schüler durch etwa 140 Lehrkräfte unterrichtet. Die Generalplanung umfasst: (i) die Objektplanung Gebäude, (ii) die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, (iii) die Tragwerksplanung, (iv) die Planung Außenanlagen, (v) die Thermische Bauphysik, (vi) den Brandschutz, (vii) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, (viii) die Geotechnik für die Gründungsbewertung eventueller Anbauten und (ix) die Berechnung der Lebenszykluskosten auf Basis der Kostenschätzung und Fortschreibung auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsentwurfs. Ebenfalls muss die Planung die Klassenraummöbilierung berücksichtigt werden, welche jedoch separat vergeben wird. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im März 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Fertigstellung der Bauausführung und Übergabe an die Nutzer muss spätestens im Juli 2029 erfolgen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Grün und GrugaEssen
FB 66 Amt für Straße und Verkehr / FB 67 Grün und Gruga
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. : Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V.RegensburgFrist: 21. Juli
TNW_HLS_KJF der Diözese Regensburg e.V._Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ in Regensburg
Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR (davon Kostengruppe 400 ca. 35 %, mithin ca. 22 Millionen EUR er, der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. Die anrechenbaren Kosten der einzelnen Anlagengruppen wurden auf Basis der Machbarkeitsstudie (nur) für die Abfrage der Honorarangebote für die Anlagengruppen 1 und 2 mit je 4,5 Millionen EUR, für die Anlagengruppen 3 mit 2,9 Millionen EUR und für die Anlagengruppe 8 mit 550.000 EUR veranschlagt. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PR MZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 15 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen- und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, der Erarbeitung eines Klimakonzeptes im Sinne eines eigenständigen, über die übliche Anlagenplanung hinausgehenden Klima-, Nachhaltigkeits- und Energiekonzepts sowie Leistungen gemäß Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen zum Fachplanervertrag". Auftragsgegenstand bei Anlagengruppe 3 ist auch die Planung der technischen Ausrüstungen Freianlagen (KG 540). Beauftragt wird also die vollständige Entwässerungsplanung, auch über die Gebäudegrenze hinaus. Der Leistungsumfang umfasst die Bestandsaufnahme, Bewertung und planerische Einbindung der vorhandenen Entwässerungsanlagen der zu erhaltenden Gebäude einschließlich vorhandener Grundleitungen, Anschlussleitungen und sonstiger relevanter Bestandsleitungen auf dem Grundstück. Die Planung hat die innere und äußere Grundstücksentwässerung als durchgängiges Gesamtsystem zu berücksichtigen und die funktionale, hydraulische sowie bauliche Anbindung an den vorhandenen Bestand sicherzustellen. Erforderliche Anpassungen, Umverlegungen, Sanierungen oder Neuordnungen der Bestandsleitungen sind planerisch zu erfassen und in die Gesamtlösung zu integrieren. Die Entwässerungsplanung umfasst also den Planungsbereich vom Gebäude über die Grundstücksentwässerung bis einschließlich zum Anschluss an den öffentlichen Kanal. Beauftragt wird ein Ingenieurbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen. Einschlägige Erfahrungen sollten vorliegen im Hinblick auf die Erstellung eigenständiger Klimakonzepte im Rahmen einer haustechnischen Gesamtkonzeption und bei der G - Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst - Stadt ChemnitzFrist: 04. Mai
Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 10/26/0013 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Chemnitz Markt 1 09111 Chemnitz Deutschland Telefonnummer: +49 371488-3081 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.chemnitz.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvertrag Gewerbliche Reinigungstechnik und Serviceleistungen Menge und Umfang: Es soll ein Rahmenvertrag mit einem geeigneten Anbieter für die Lieferung gewerblicher Reinigungstechnik und Serviceleistungen abgeschlossen werden. Art und Umfang möglicher Auftragsgrößen sind abhängig vom tatsächlichen Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Eine Verpflichtung der Stadt Chemnitz Einzelaufträge zu erteilen oder bestimmte Mengen abzunehmen, besteht nicht. Es besteht keine Bindung an die ausgeschriebenen Mengen. Diese dienen lediglich der Übersicht und sind nicht abschließend. Für zusätzlich benötigte Artikel können Angebote abgefordert werden. Der Einzelwert der angefragten Artikel darf 5.000 EUR netto nicht überschreiten. Der jährliche Bestellumfang wird auf Grundlage der vergangenen Jahre auf ca. 60.000 EUR netto geschätzt. Die zur Wertung angegebenen Positionen sind bei einem Zeitraum von 3 Jahren auf ca. 142.000 EUR netto angesetzt. Hinzu kommen hier noch Kosten für Ersatzteile im Rahmen von Reparaturen. Bei den gewünschten Artikeln handelt es sich um Produkte aus dem Fachhandelsbereich und aus neuester Herstellung, die dem gegenwärtigen Sicherheitsstandard entsprechen. Die Produkte erfüllen die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), die z.B. in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN- und EN-Normen oder anderen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Diese Zertifizierung soll den Nutzer und Dritte bei der Verwendung vor Schaden im Sinne der europäischen Rechtsprechung sichern. Die im Leistungsverzeichnis unter Beschreibung angegebenen technischen Daten sind Mindestanforderungen. Die Bestellungen werden durch verschiedene Ämter der Stadt Chemnitz ausgelöst. Für jede Bestellung ist eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber per E-Mail zu senden. Bei den Einzelaufträgen kann es sich auch um Kleinstmengen handeln. Für diese Aufträge werden bei Lieferung ab 50 EUR netto keine Zuschläge gezahlt. Eine Abholung aufgrund von Dringlichkeit ist ebenfalls zu ermöglichen. Zwischen Auftrag und Lieferung liegen max. 6 Werktage. Eillieferungen sind in max. 3 Werktagen (in besonders dringlichen Fällen eher) zu realisieren. Zuschläge werden bei Eillieferungen nicht gewährt. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Auf dem Lieferschein sind die Einrichtung, die Auftragsnummer und der Empfänger (Blockschrift) und Unterschrift deutlich zu erkennen. Weiterhin sind anfallende Reparaturen aller Art (z. B. Überprüfung von Maschinen) Gegenstand der Ausschreibung. Der Service beinhaltet das Abholen und die Anlieferung der Gegenstände. Die Fachberatung an den Bedarfsstellen vor Ort muss absichert sein (z. B. über den Außendienst). Eine rein telefonische Beratung reicht in spezifischen Fällen nicht aus. Alle Preise umfassen die Beratung und Lieferung sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials durch den Lieferanten. Sollte eine Rückgabe z. B. durch fehlerhafte Ware in Chemnitz nicht möglich sein, so hat die Rücksendung dieser Artikel auf Kosten des Auftragnehmers zu erfolgen. Ort der Leistung: Stadt Chemnitz 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 15.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag läuft vom 15.06.2026 bis zum 31.05.2027 und verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht 5 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (31.05.2027/ 31.05.2028) durch den AG oder den AN gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.05.2029. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d8f9e5378-190db16be9cd2f1c 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 04.05.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 08.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Auf Sicherheitsleistung wird verzichtet. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifi-kates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen und beinhaltet Erklärungen über den Umsatz, die Ausführung vergleichbarer Leistungen, die erforderlichen Beschäftigten, die Eintragung in ein Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, das Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaftsanmeldung und ist bei Bewerbergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied vorzulegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gem. § 16 Abs. 2 VOL/A nachgefordert. Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch Öffnung der Angebote: Stadt Chemnitz, Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: keine Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachprüfung behaupteter Verstöße Landesdirektion Sachsen, Referat 39 Stauffenbergallee 2 01099 Dresden [email protected] Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 25. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Alta kommune.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.