Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale VergabestelleWilhelmshaven
Tragwerksplanung als Stufenvertrag gemäß § 51 HOAI, LPH 1 – 3 (Stufe 1) und LPH 4 – 6 (Stufe 2).
Nach Durchführung eines hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Ideenteil, wird der Realisierungsteil umgesetzt. Der Realisierungsteil beinhaltet den Rück- und Neubau eines Anbaus und Aufwertung des Kulturzentrums Pumpwerk. Bei dem Rückbau des anliegenden Anbaus, handelt es sich um einen Massivbau. Der n...
Tragwerksplanung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht:
- 14. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Tragwerksplanung
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Nach Durchführung eines hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Ideenteil, wird der Realisierungsteil umgesetzt. Der Realisierungsteil beinhaltet den Rück- und Neubau eines Anbaus und Aufwertung des Kulturzentrums Pumpwerk. Bei dem Rückbau des anliegenden Anbaus, handelt es sich um einen Massivbau. Der neue Erweiterungsbau des Pumpwerks zeichnet sich durch eine nachhaltige Holzbauweise aus, die eine Konstruktion aus Dachsparren, Holzstützen, massiven Holzdecken und gedämmten Holzwänden umfasst. Die Fassade, bestehend aus einer Pfosten-Riegel-Konstruktion mit vorgehängten, vorvergrauten Holzlamellen in unterschiedlichen Dichtegraden, bietet Sicht- und Sonnenschutz und lässt unterschiedliche Ein- und Ausblicke zu. Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 nach § 51 HOAI für die Baumaßnahme Aufwertung des denkmalgeschützten Kulturzentrums Pumpwerk in Wilhelmshaven, sowie Rück- und Neubau eines anliegenden Anbaus an der Anschrift Banter Deich 1 - 3, 26382 Wilhelmshaven.
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Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. 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Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. §§ 49 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gem. § 51 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3-6 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021 und Anlage 14, zu beauftragen in einem Stufenvertrag mit verbindlicher Vereinbarung vorerst der Stufe 1 (Leistungsphase 1-3) und Option der Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 6 und 8
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, VerdingungsstelleErfurtDie Stadt Erfurt plant in einem Gebäudeteil der Staatlichen Berufsbildenden Schule (SBBS) 5 einen Lagerraum in einen Mehrzweck bzw. Sportraum umzubauen. Der Gebäudeteil der SBBS 5 befindet sich in der Binders-lebener Landstraße 218 und beherbergt das Haus 3 und 4. Das Grundstück wird als erschlossen eingestuft. Das Stammhaus der Berufsschule befindet sich in kurzer Entfernung am Langen Graben 82. Im Gebäude Haus 4 gibt es einen nicht vollständig ausgebauten Bereich, der seit Jahren als Lager genutzt wird. Auf Grund seiner großen Raumhöhe ist der Raum als Mehrzweck- bzw. Sportraum geeignet. Da in der Stadt Erfurt Räume für Sport an Schulen nicht ausreichend vorhanden sind, beabsichtigt die Stadt Erfurt diesen Lagerraum umbauen zu lassen. Die zu betrachtende Fläche beträgt 615 m² und befindet sich im Erdgeschoß des eingeschossigen Gebäudeteiles. Der Lagerraum im Erdgeschoß des eingeschossigen Gebäudeteiles des Hauses 4 der SBBS 5 soll saniert und einer neuen Nutzung als Mehrzweck- bzw. Sportraum zugeführt werden. Er weist einen quadratischen Grundriss mit den Maßen von 17 Meter in der Breite und der Länge sowie eine lichte Höhe von ca. 7 m auf. Dabei sind auch die erforderlichen Nebenräume wie Sanitärräume, Umkleiden und Sportgeräteräume herzustellen. Eine Halle mit DIN gerechter Abmessung und Größe kann aufgrund der vorhandenen Gebäudekubatur nicht erreicht werden. Der verfügbare Bereich besteht aus der Lagerhalle und den angrenzenden Lagerflächen, des Weiteren steht der Anlieferungsbereich und die Torzufahrt des Verbindungsgebäudes zur Verfügung. Die neue Nutzung soll separat vom Lehrbereich der SBBS 5 funktionieren. Das Vorhaben soll unter Inanspruchnahme von Fördermitteln entsprechend der Thüringer Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Thüringer Schulbauförderrichtlinie - ThürSchulBauFR) realisiert werden. Die Richtlinien des Fördermittelgebers sind zwingend einzuhalten. Das Projekt umfasst entsprechenStadt Lüchow Wendland - Verkehrsanlagenplanung Innenstadt gemäß § 47 HOAI (Stufe 1: LP 3-6, Stufe 2: LP 7-9)
Stadt Lüchow (Wendland)Lüchow (Wendland)Umbau Innenstadt Verkehrsplanung Lüchow (Wendland). Optimierung des Verkehrs inkl. Parkraums in der Innenstadt von Lüchow (W.) auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes. Neuausbalancierung von Aufenthaltsqualität und Verkehrsaufkommen mithilfe der Umverteilung von Verkehrsträgern, sowie der Änderung von Verkehrsströmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.