Stadt DelmenhorstDelmenhorstTED
Trägerschaft und Betrieb einer zentralen Freiwilligenagentur in Delmenhorst
Die vielfältigen ehrenamtlichen Aktivitäten Delmenhorster Bürgerinnen und Bürger för-dern das Gemeinwohl und stärken das soziale Miteinander. Die Koordination, Begleitung und Förderung der in den unterschiedlichen Bereichen tätigen Ehrenamtlichen ist in der Stadt Delmenhorst sehr vielfältig und häufig unabhängig voneinander organisiert. D...
Soziale Dienste
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Delmenhorst
- Veröffentlicht:
- 16. Juli 2026
- Frist:
- 10. September 2026
- Thema:
- Soziale Dienste
Ausschreibungsbeschreibung
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Die vielfältigen ehrenamtlichen Aktivitäten Delmenhorster Bürgerinnen und Bürger för-dern das Gemeinwohl und stärken das soziale Miteinander. Die Koordination, Begleitung und Förderung der in den unterschiedlichen Bereichen tätigen Ehrenamtlichen ist in der Stadt Delmenhorst sehr vielfältig und häufig unabhängig voneinander organisiert. Die Stadt Delmenhorst sieht den Bedarf, die Kernaufgaben Beratung und Vermittlung, die Netzwerkarbeit, die Qualifizierung und die Öffentlichkeitsarbeit in den verschiedenen Bereichen der ehrenamtlichen Tätigkeiten unabhängig von einzelnen Einsatzbereichen zusammenzufassen und eine zentrale Freiwilligenagentur einzurichten, um Synergieef-fekte besser nutzbar machen zu können. Mit der Einrichtung einer zentralen Freiwilligenagentur sollen darüber hinaus Maßnahmen und Projekte entwickelt werden, die das bürgerschaftliche Engagement stärker würdigen und anerkennen.
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Veröffentlichungsstelle
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Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)BonnRahmenvertrag über externe Unterstützung im Bereich Betrieb der Zentralen Netzdienste (DDI).Stadt Bad Gandersheim - Betrieb eines Kindergartens mit heilpädagogischem Teil in Bad Gandersheim - Vergabe der Trägerschaft
Stadt Bad GandersheimBad GandersheimDer Gegenstand des Auftrags umfasst die freie Trägerschaft und den Betrieb des Kindergartens in den Räumlichkeiten der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH, Albert-Rohloff-Straße 2, in Bad Gandersheim. Die Betriebsführung erfolgt auf Grundlage eines Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadt und dem Träger, wobei der Träger die Einrichtung in eigener Verantwortung und Ausgestaltung nach seinem pädagogischen Konzept führt. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrags beträgt maximal 7 Jahre. Die Laufzeit des Betriebsführungsvertrages ist mit dem Gewerberaummietvertrag gleichlautend. Sowohl das Mietverhältnis als auch der Betriebsführungsvertrag bestehen längstens bis zum 31.12.2033. Die Räumlichkeiten für den Betrieb werden dem Träger im Rahmen eines Mietvertrages mit der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH zur Verfügung gestellt. Der Träger verpflichtet sich zum Abschluss des Geschäftsraummietvertrages. Vor Betriebsbeginn müssen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Die Aufnahme der Betreuung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Aufnahme des Betriebes soll mit Beginn des Kindergartenjahres 2027/2028 erfolgen. Überdies verpflichtet sich der Träger bei Zuschlagserteilung, die Regelleistungsvereinbarung für die Soziale Teilhabe im Leistungsbereich Heilpädagogischer Leistungstyp 2.1.1.1 (Kinder mit geistiger Behinderung) mit dem Landkreis Northeim und der Region Südniedersachsen abzuschließen. Weitere Details sind den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.. Die Stadt Bad Gandersheim beabsichtigt die Vergabe der freien Trägerschaft für den Betrieb eines städtischen Kindergartens in den Räumlichkeiten des BürgerGesundheits-Park, Albert-Rohloff-Straße 2, 37581 Bad Gandersheim. Der künftige freie Träger soll zudem den heilpädagogischen Bedarf des Landkreises Northeim und der Region Südniedersachsen (Leistungstyp 2.1.1.1. - Kinder mit geistiger Behinderung) anteilig abdecken. Es sollen Kinder mit und ohne Förderbedarf betreut werden. Die Stadt sucht einen zuverlässigen, den qualitativen Anforderungen entsprechenden freien Träger. Zwischen dem Träger und der Stadt Bad Gandersheim wird ein Betriebsführungsvertrag geschlossen. Die Räumlichkeiten des BürgerGesundheitsPark stehen im Eigentum der Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim GmbH. Die Dachgesellschaft BürgerGesundheitsPark stellt dem freien Träger die Räumlichkeiten im Wege eines Mietvertrages für den Betrieb des Kindergartens zur Verfügung. Es handelt sich um Räumlichkeiten im Erdgeschoss einschließlich des Geräteraums und der Außenflächen (Grundfläche Kita 548 m², Geräteraum 27,22 m², Außenfläche 630 m²). Die Räumlichkeiten müssen für diesen Zweck nach den Maßgaben des Gewerberaummietvertrages umgebaut werden. Nach dem Umbau und Sanierung der Räumlichkeiten soll der Betrieb aufgenommen werden. Es wird von einer Umbau-/Sanierungszeit von bis zu einem Jahr ausgegangen. Der Betrieb des Kindergartens soll frühestmöglich aufgenommen werden. Es wird vom Kindergartenjahr 2027/2028 ausgegangen. Vorgesehen sind insgesamt 3 Kindergartengruppen (1 Gruppe mit 25 Kindern, 2 Gruppen mit 8 Plätzen für Kinder mit Förderbedarfen/Heilpädagogik) sowie 1 Krippengruppe mit 15 Plätzen. Die Stadt Bad Gandersheim strebt mit dem Träger eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Den Kindern soll eine sichere, unterstützende Umgebung geboten werden. Ziel ist eine bestmögliche Förderung und Unterstützung ausgerichtet auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder. Die Einrichtung soll zudem den Bedürfnissen von Kindern mit Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Wahrnehmung, Motorik und sozialer Integration gerecht werden. Der Träger verpflichtet sich, die heilpädagogischen Anforderungen in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften (z. B. Heilpädagogen, Sonderpädagogen und Therapeuten) umzusetzen und sicherzustellen, dass die pädagogische Arbeit individuell auf die Kinder abgestimmt wird.Stadt Bamberg - Amt für Inklusion/Stadtteilmanagement
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag des Amts für InklusionBambergFrist: 09. Sept.Ausschreibungen der Leistungen für das stadtteilübergreifende Stadtteilmanagement für die beiden Stadtteile Gereuth/Hochgericht und Starkenfeldstraße Die Stadt Bamberg setzt in den Fördergebieten Gereuth/Hochgericht und Starkenfeld seit mehreren Jahren ein Stadtteilmanagement als wesentliches Instrument des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ ein. Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung und Weiterentwicklung der beiden Quartiere sowie die Verbesserung der Lebensqualität ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Beide Fördergebiete weisen im gesamtstädtischen Vergleich erhöhte soziale Belastungen auf und stehen zugleich vor unterschiedlichen gesellschaftlichen und städtebaulichen Herausforderungen. Neben dem demografischen Wandel, zunehmenden Integrationsaufgaben und veränderten sozialen Bedarfen prägen auch bauliche Entwicklungen die zukünftige Quartiersentwicklung. Gleichzeitig verfügen beide Stadtteile über vielfältige Potenziale in Form engagierter Bewohnerinnen und Bewohner, sozialer Einrichtungen, Vereine und ehrenamtlicher Initiativen, die durch das Stadtteilmanagement aktiviert, vernetzt und unterstützt werden sollen. Das Stadtteilmanagement versteht sich als niedrigschwellige Schnittstelle zwischen Bewohnerschaft, lokalen Akteurinnen und Akteuren, Verwaltung sowie Politik. Es trägt dazu bei, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, Beteiligung zu fördern, soziale Infrastruktur weiterzuentwickeln und Entwicklungsprozesse im Quartier aktiv zu begleiten. Das Stadtteilmanagement arbeitet quartiersbezogen und berücksichtigt die unterschiedlichen Ausgangslagen der beiden Fördergebiete. Gleichzeitig verfolgt es eine gemeinsame strategische Zielsetzung für beide Stadtteile.Betrieb und Übernahme der Trägerschaft für das neue Kinderhaus „Mosaik“ in Altbach
Gemeinde AltbachAltbachGegenstand der Ausschreibung Gegenstand dieses europaweiten Vergabeverfahrens im Sonderregime für soziale Dienstleistungen (§ 130 GWB i.V.m. §§ 64, 65 VgV) ist der Betrieb und die vollständige Übernahme der Trägerschaft für das im Bau befindliche, neue Kinderhaus „Mosaik“ im Gemeindegebiet Altbach durch einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII). Ziel ist eine langfristig tragfähige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Betreuungsstruktur. Der Betriebsstart ist voraussichtlich für das 1. Quartal 2027 geplant. Objektstruktur und Kapazitäten (Zielstruktur) Das Gebäude wird schlüsselfertig errichtet (moderne, barrierefreie Infrastruktur). Die bauliche Maximalkapazität umfasst bis zu 6 Gruppen für insgesamt bis zu 120 Betreuungsplätze. Die standardmäßige Zielstruktur bei Vollauslastung sieht vor: 2 Kleinkindgruppen (U3 / Krippe): je 10 Plätze, insg. 20 Plätze. 4 Kindergartengruppen (Ü3): je 25 Plätze, insg. 100 Plätze. Bedarfsvorbehalt und Flexibilität Die tatsächliche Inbetriebnahme und Belegung erfolgt flexibel, stufenweise und bedarfsgerecht im alleinigen Ermessen der Gemeinde Altbach (Korridor von 1 bis 6 Gruppen). Die Gemeinde behält sich vor, mit reduzierter Gruppenanzahl zu starten. Der Träger verpflichtet sich zu einer dynamischen Belegungssteuerung (Zusammenlegung, Umwandlung, kurzfristige Schließung oder Reaktivierung einzelner Gruppen), um Vorhaltekosten für die Gemeinde proaktiv zu minimieren. Schnittstellen und Liegenschaft Liegenschaft, Gebäude und Außenanlagen verbleiben im Eigentum der Gemeinde Altbach. Die Gemeinde übernimmt zu 100 % die Kosten für den baulichen Unterhalt, Hausmeister und die Gebäudereinigung. Die Erstausstattung und das bewegliche Inventar werden von der Gemeinde beschafft und finanziert. Der Träger deckt verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) und Ganztagesangebote (GT) im Rahmen von mindestens 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr ab (max. 25 Schließtage/Jahr). Die Platzzuweisung erfolgt zentral über das elektronische Vormerksystem der Gemeinde. Finanzierung Die Gemeinde erstattet 95 % des verbleibenden ungedeckten Betriebsabmangels (Förderung nach KiTaG BW). Der Träger verpflichtet sich rechtsverbindlich zur Erbringung eines festen Eigenanteils in Höhe von konsequent 5 % des Gesamtabmangels. Verfahrensstruktur und Zuschlagskriterien Das Verfahren ist formal zweistufig gegliedert (Stufe 1: Teilnahmewettbewerb zur Eignungsprüfung / Stufe 2: Konzeptphase mittels indikativen Erstangebots). WICHTIGER HINWEIS ZU DEN FRISTEN: Die in dieser Bekanntmachung genannte Frist bezieht sich ausschließlich auf die Stufe 1 (Eingang der Teilnahmeanträge). Die Abgabefrist für die Stufe 2 steht noch nicht fest; sie wird nach der Eignungsprüfung ermittelt und den qualifizierten Bewerbern separat mitgeteilt. Die Vergabestelle behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV das Recht vor, den Zuschlag bereits auf Basis der Erstangebote zu erteilen („Turbo-Klausel“). Die Bewertung erfolgt über eine Bewertungsmatrix mit maximal 100 Punkten (Zuschlagsschwelle mind. 50 Punkte): Kriterium 1: Gesamt-Wirtschaftlichkeit & Effizienz der Betreuungsstruktur (30 %) Kriterium 2: Personaleinsatz & Startbereitschaft (30 %) Kriterium 3: Flexibilität bei Bedarfsschwankungen (15 %) Kriterium 4: Pädagogisches Konzept & Ortsbezug (25 %) Alle Einzelheiten und einzureichenden Formblätter sind den abrufbaren Auftragsunterlagen zu entnehmen.Betrieb und Übernahme der Trägerschaft für das Kinderhaus „Mosaik“ (Kindertageseinrichtung) in der Gemeinde Altbach ab Q1/2027
Gemeinde AltbachAltbachFrist: 17. JuliBetrieb und vollständige Übernahme der Trägerschaft für das neue Kinderhaus 'Mosaik' in Altbach ab Q1/2027. Zielstruktur: bis zu 6 Gruppen mit insgesamt bis zu 120 Plätzen (2 Kleinkindgruppen à 10 Plätze U3, 4 Kindergartengruppen à 25 Plätze Ü3). Flexible, bedarfsgerechte Inbetriebnahme im Ermessen der Gemeinde (1-6 Gruppen). Gemeinde bleibt Eigentümerin, übernimmt baulichen Unterhalt, Hausmeister, Reinigung und Erstausstattung. Träger bietet verlängerte Öffnungszeiten (7:30-16:00 Uhr, max. 25 Schließtage/Jahr) und dynamische Belegungssteuerung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Delmenhorst.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.