WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
ThAi1.5001 - Korrektur Gruenland A2.6 - A2.10
Korrektur von Grünlandflächen in den Bereichen A2.6 bis A2.10.
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
- Veröffentlicht:
- 13. April 2026
- Frist:
- 19. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Korrektur von Grünlandflächen in den Bereichen A2.6 bis A2.10.
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Lose
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Ausführungsorte
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6M-006-26 ThAi1.5001 - Korrektur Grünland A2.6 - A2.10
WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbHFrist: 19. MaiDas Vorhaben umfasst die Baustelleneinrichtung, den Oberbodenabtrag und die Entsorgung von 450 m3 sowie Ansaatarbeiten auf einer Fläche von 9.735 m2. Zudem ist eine Fertigstellungspflege für 23.000 m2 im Jahr 2027 sowie eine Entwicklungspflege für denselben Umfang in den Jahren 2028 bis 2029 zu erbringen. Die Vergabe erfolgt als ein Los.Trassenpflege TEO
Frist: 27. Apr.Von der Trassenpflege sind die in den Leistungsverzeichnissen für die Lose 1 - 10 genannten Leistungen umfasst. Dabei sind folgende Arbeiten zu unterscheiden: - Freihaltungs- und Pflegearbeiten Diese Arbeiten betreffen die zu pflegenden Flächen der Erdgasabsperrstationen, auf-geteilt in Gehölzpflanzungen, Wiesen- oder Rasenflächen, Schotterrasen oder Schot-terflächen, Zufahrtsflächen (Schotter oder Verbundpflaster) und die Traufflächen (Kiesstreifen oder Betonplatten um Stationszaun). Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu er-bringen. - Trassenfreihaltung Diese Arbeiten betreffen die von Bäumen und unerwünschtem Gehölzaufwuchs frei-zuhaltenden Schutzstreifenflächen der Erdgasfern- und Anschlussleitungen in Wald-bereichen, Sukzessions- und Brachflächen sowie Uferrandbepflanzungen, Wegebe-gleitgrün, Baum-, Strauch- und Feldhecken. Für diese Arbeiten sind Pauschalpreise über die Dauer der Rahmenvereinbarungen anzubieten. Diese Arbeiten sind nach jährlichem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. - Arbeiten nach Bedarf Diese Arbeiten betreffen zusätzliche Arbeiten, insbesondere bei der Trassenfreihaltung oder der Pflege der Erdgasabsperrstationen, z.B. das Häckseln von Schnittgut. Dafür sind in den Leistungsverzeichnissen entsprechende Bedarfspositionen ausgeschrie-ben. Der Arbeitsumfang wird vor Ausführungsbeginn durch Auftraggeber und Auf-tragnehmer gemeinsam nach Ortsbesichtigung festgelegt.Los 2 - Weilburg (2 Objekte)
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-Ausführung der Grünanlagenpflege auf einer Grünfläche von ca. 45.370 m², der Außenanlagenpflege auf einer Außenanlagenfläche von ca. 71.568 m² sowie des Winterdienstes auf einer Fläche von ca. 18.540 m² und Hausmeisterdienstleistungen für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) - Niederlassung Mitte - im Bereich den folgenden Liegenschaften: Los 2: - Technikakademie, Frankfurter Straße 40, 35781 Weilburg; 04350044_WLB_Frankfurter_Str_40 - Wohnheim der Technikakademie, Johann-Ernst-Straße 12, 35781 Weilburg; 04350045_WLB_Johann-Ernst-Str_12 Zum Leistungsumfang der Außenanlagenpflege gehören unter anderem das Kehren und Kehrsaugen von öffentlichen Gehwegen und befestigten Flächen/Verkehrsflächen, das Reinigen von Gullys und Kellerabgängen. Zum Leistungsumfang der Grünanlagenpflege gehören unter anderem das intensive Mähen des Gebrauchsrasens, die fachgerechte Pflege und das fachgerechte Schneiden der Pflanzfläche, die Entfernung von Laub auf den Grünflächen. Zum Leistungumfang des Winterdienstes gehören unter anderem das Räumen und Streuen aller definierten Flächen, öffentlichen Gehwege und den Parkplätzen sowie die Streugutbeseitigung nach Beendigung der Kälteperiode/Wintersaison und das Auffüllen des Schreugutdepots vor Ort. Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst beträgt bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung eine Stunde. Zum Leistungsumfang der Hausmeisterdienstleistungen gehören unter anderem Entleerung von Müll-/Ascher-Kombinationen und Abfallbehältern.Rasenmahd Spülfeld Rohrplan
813473551Gegenstand der Leistung sind regelmäßige Grünschnitt‑ und Mulcharbeiten zur Unterhaltung der Dammkronen sowie der Innen‑ und Außenböschungen der vier Polder des Spülfeldes Rohrplan. Die zu pflegende Fläche beträgt insgesamt ca. 110.000 m² und umfasst ausschließlich die umlaufenden Dammflächen; Flächen innerhalb der Polder sind nicht Bestandteil der Leistung und können nur optional und nach gesonderter Beauftragung bearbeitet werden. Die Vegetation besteht überwiegend aus natürlichem Aufwuchs nährstoffreicher Frischwiesen mit Wuchshöhen von ca. 80–120 cm. Die Mahd erfolgt als Mulchschnitt, das Mulchmaterial verbleibt auf der Fläche. Die maximale Schnitthöhe beträgt ≤ 10 cm. Pro Kalenderjahr ist mindestens ein vollständiger Mähdurchgang durchzuführen; ein zweiter Mähdurchgang kann in Abhängigkeit vom Betrieb erforderlich sein und wird gesondert beauftragt. Zusätzlich umfasst die Leistung den Rückschnitt bzw. die Entfernung von niedrigem Gehölz‑ und Strauchaufwuchs. Aufgrund unebenen Geländes und möglicher Wühlschäden ist mit erschwerten Arbeitsbedingungen zu rechnen. Die Arbeiten sind unter Einhaltung aller geltenden Arbeitsschutz‑, Umwelt‑ und naturschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere Brut‑ und Setzzeiten) auszuführen. Für die Ausführung sind geeignete, bodenschonende Maschinen einzusetzen, z. B. Schlegelmäher sowie bei Bedarf Spezialgeräte für schwer zugängliche Bereiche (z. B. Langarmgeräte).Externer Dienstleister für Leistungen nach dem Gifttiergesetz NRW
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWDer Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wurde durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Absatz 1 S. 1 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen. Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung als Sonderordnungsbehörde zuständig. Das Landesamt ist ermächtigt, Haltungsuntersagungen auszusprechen, wenn gegen das Haltungsverbot verstoßen wird oder aber die Voraussetzungen zur Fortführung einer Bestandshaltung (§ 4 GiftTierG NRW) nicht mehr vorliegen. Gemäß § 5 Abs. 1 GiftTierG NRW soll das Landesamt im Falle einer Haltungsuntersagung anordnen, dass die Haltungsperson die Wegnahme des Tieres oder der Tiere durch das Landesamt oder eine vom Landesamt beauftragte Person zu dulden hat. Für die aus § 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (Artbestimmung, fachgerechte Entnahme und Umlagerung in Transportbehältnisse, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der §§ 8 und 9 möglicherweise einzuziehenden Gifttiere ist das LAVE aus verschiedenen Gründen auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen. Dem Landesamt können zudem in wenigen Ausnahmefällen auch solche Gifttiere von privaten Haltungspersonen nach § 4 GiftTierG NRW überlassen werden, die im Rahmen eines Erbfalls anfallen, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer auf die weitere Haltung dieser Tiere freiwillig verzichten möchte. Das Landesamt verfügt weder über eine geeignete Aufnahmeeinrichtung noch über entsprechend ausgestattete Transportfahrzeuge, die notwendige Fach- und Sachkunde zur Haltung oder über nötige Gerätschaften und Behältnisse im Zusammenhang mit der Artbestimmung, Entnahme, Abholung, und Unterbringung giftiger Tiere, sodass die Beauftragung externer Dienstleister für den Vollzug des Gifttiergesetzes NRW zwingend erforderlich und gemäß GiftTierG NRW vom Gesetzesgeber auch so vorgesehen ist. Die Unterbringung der Tiere hat aufgrund artenschutzrechtlicher und tierschutz-rechtlicher Vorgaben (Erlaubnisvorbehalt nach § 11 Tierschutzgesetz) bis zur Veräußerung oder Weitergabe zwingend in Deutschland zu erfolgen. Vorortkontrolle und Abholung: Nordrhein-WestfalenRV Vegetation, Winterdienst und Innenbegrünung
Messe Berlin GmbHBeschreibung: Gegenstand dieser Vergabe ist die Garten- und Landschaftspflege, Innenraumbegrünung und Winterdienste für die Liegenschaften der Messe Berlin. Die Leistungserbringung für die Vegetationspflege sowie die Innenraumbegrünung beginnt ab dem 01.05.2026. Die Leistungserbringung für die Winterdienst startet am 15.11.2026. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planung, Organisation und Ausführung dieser Leistungen auf dem Gelände der Messe Berlin, am CityCube Berlin, am Internationalen Congress Centrum (ICC), hub27 und sonstigen zur Messe Berlin gehörenden Veranstaltungsflächen während und außerhalb von Messe- und Veranstaltungszeiten. Eine selbständige, gesetzeskonforme und qualitativ hochwertige Leistungserbringung, ein aktives und eigenverantwortliches Handeln sowie ein hohes Maß an Flexibilität stellen grundlegende Anforderungen an die Planung, Organisation und Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen dar. Ziel der Unterhaltungspflege ist es, das Messegelände ganzjährig in einem optisch einwandfreien Zustand nach DIN 18919 (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen) zu pflegen, die Werterhaltung der Anlagen zu gewährleisten und ggf. zu verbessern. Ziel des Winterdienstes auf dem Messegelände ist es, dass das Messegelände für alle Mitarbeiter: innen, Besucher, Aussteller, Dienstleister und weiteren Personen, verkehrssicher zu begehen und zu befahren ist. Ziel der Unterhaltspflege in der Innenraumbegrünung ist es, die Begrünung ganzjährig in einem optisch einwandfreien Zustand nach den Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) und den des Fachverbandes Deutsche Hydrokultur im Zentralverband Gartenbau e.V. (FDH) zu pflegen, die Werterhaltung der Pflanzen zu gewährleisten und ggf. zu verbessern
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.