Investitionsbank des Landes BrandenburgPotsdam
Testmanagement-Dienstleistungen
Unterstützung der Investitionsbank des Landes Brandenburg durch externen Dienstleister zur Sicherstellung kontinuierlicher Testaktivitäten und Ergänzung interner Ressourcen. Ziel ist effiziente, nachvollziehbare und revisionssichere Durchführung von Tests im Bankbetrieb, insbesondere in Förderprogrammen und SAP-Abakus-Umfeld.
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Inhalt auf einen Blick
Unterstützung der Investitionsbank des Landes Brandenburg durch externen Dienstleister zur Sicherstellung kontinuierlicher Testaktivitäten und Ergänzung interner Ressourcen. Ziel ist effiziente, nachvollziehbare und revisionssichere Durchführung von Tests im Bankbetrieb, insbesondere in Förderprogrammen und SAP-Abakus-Umfeld.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Veröffentlicht:
- 15. Februar 2026
- Frist:
- 03. März 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Unterstützung der Investitionsbank des Landes Brandenburg durch externen Dienstleister zur Sicherstellung kontinuierlicher Testaktivitäten und Ergänzung interner Ressourcen. Ziel ist effiziente, nachvollziehbare und revisionssichere Durchführung von Tests im Bankbetrieb, insbesondere in Förderprogrammen und SAP-Abakus-Umfeld.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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IT-Managementberatung und -unterstützung
Ausschreibung der Deutschen Bundesbank zur Gewinnung eines externen Dienstleisters zur bedarfsgerechten Unterstützung der Stabsstelle der IT-Leitung. Ziel ist die Verstärkung internen Kapazitäten durch externes Fachwissen und Umsetzungskraft, insbesondere in Spitzenzeiten, zur Begleitung strategisch relevanter IT-Initiativen und zur Sicherstellung der Einhaltung regulatorischer, sicherheitstechnischer und technologischer Vorgaben. Der Dienstleister soll Unterstützungs- und Beratungsleistungen erbringen. - Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Innenrevision
Zum 01.01.2026 wird im RZF eine Innenrevision eingerichtet. Bis dahin wird diese Aufgabe für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW (RZF) durch die vorgesetzte Behörde, das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (FM), wahrgenommen. Die Innenrevision des FM begleitet die Gründung der Innenrevision des RZF, gleichwohl sind im RZF erhebliche Vorkehrungen zu treffen, dass die neue Innenrevision auf rechtlich, organisatorisch und prozessual gesicherter Basis ihren Betrieb aufnehmen kann und fortan Wirkung entfalten und Verbesserungspotenziale ermitteln kann. Ziel der Rahmenvereinbarung ist zum einen die Unterstützung des RZF bei der rechtlichen, organisatorischen und prozessualen Aufstellung und Einrichtung dieses neuen Bereichs. Darüber hinaus soll nach Gründung eine die bedarfsorientierte Unterstützung der Innenrevision bei der Durchführung von Prüfungen, Sonderuntersuchungen sowie Beratungsleistungen erbracht werden. Die externen Leistungen sollen die Effizienz und Qualität der internen Revisionsprozesse stärken. Neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen stehen zum anderen insbesondere die internen Vorgaben und Regelungen für eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) im Fokus. Diese sind während der Vertragslaufzeit für das RZF als moderne und schnell wachsende Behörde, die als strategischer IT-Partner eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung und Zielerreichung der Finanzverwaltung NRW einnimmt, zu evaluieren, anzupassen bzw. neu zu entwickeln und zu implementieren, so dass die neue Innenrevision von Beginn an auf Basis eines gehärteten externen und internen Regelwerks arbeiten kann. Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 220 PT (Personentage). Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 250 PT. Neuentwicklung von ELAN - Elektronische Antragsverwaltung des Landtags
Ziel der Vergabe ist es, die bestehende 28 Jahre alte Software ELAN (Elektronische Antragsverwaltung des Landtags) durch eine Neuentwicklung mit externer Unterstützung abzulösen. Die Anwendung ELAN dient dem Bayerischen Landtag als zentrale Anwendung für die Verwal-tung von Anträgen und die Erstellung von Dokumenten, den sogenannten Drucksachen, und begleitet den gesamten umfangreichen Prozess der Gesetzgebung in Bayern. Für diese Neuentwicklung sucht das LDBV einen Dienstleister, der in der Lage ist, die Entwicklung einzelner Module sowie einzelner Schnittstellen und automatisierter Testverfahren im agilen Entwicklungsumfeld zu übernehmen. Die Entwicklung baut auf der Nutzung zentraler Komponenten auf. Gegebenenfalls ist vom Auftragnehmer ein gezieltes Refactoring vorzunehmen. Der Auftraggeber strebt die Ausschreibung einer Projektgruppe an, die bereits im parlamentarischen Umfeld tätig war, da die Einarbeitung in den parlamentarischen Fachjargon nicht zu unterschätzen ist und das Verständnis für die Aufgaben der Mitarbeiter des Landtags essenziell ist. Dabei gilt es, die Bereiche Projektmanagement, Anforderungsanalyse, Entwicklung und Test, insbesondere Integrationstests, durch langjähriges Knowhow in den jeweiligen Rollen des Auftragnehmers im agilen Entwicklungsumfeld auszufüllen. Der EVB-IT Diensvertrag hat eine feste Laufzeit von einem Jahr mit drei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die geschätzte Abnahmemenge pro Vertragsjahr beträgt 660 Personentage.Unterstützungsleistungen TI Zulassungsmanagement
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zulassungsmanagement mit Schwerpunkt Sicherheitsarchitektur und Auditprozessmanagement beinhalten folgende Aufgaben: - Technische und fachliche Begleitung der BITMARCK als Hersteller und Anbieter durch den komplexen Zulassungsprozess (keine Gutachtertätigkeit). - Zentraler Ansprechpartner und Koordination der Kommunikation mit den involvier-ten Prüfinstanzen wie der gematik, den Gutachtern und den internen Fachberei-chen bzw. ggf. auch dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), TÜV IT und anderen. - Analyse und Bewertung der gematik Spezifikationen (z.B. VSDM 2.0, TI-M ePA und Pro) und Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen. - Erstellung von Dokumenten wie beispielhaft Sicherheits- und Datenschutzkonzep-te, Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA), Umsetzungskonzepte und Krypto-konzepte. - Strategische Weiterentwicklung des sicheren Entwicklungsprozesses und sicheren Produktlebenszyklus. - Unterstützung der Product Owner, insbesondere auch bei der Steuerung der Ent-wicklungsteams aus Sicht von zulassungsrelevanten Themen und Vorgaben - Vermittlung der technischen und fachlichen Inhalte der gematik Anforderungen und der TI-Architektur. - Identifizierung von Risikobereichen und Entwicklung wirksamer Kontrollmecha-nismen. - Unterstützung der Qualitätssicherung bei der Definition der Teststrategie und der Testpläne (mit Fokus auf Sicherstellung der zulassungsrelevanten Vorgaben und Prozesse) - Unterstützung bei der Etablierung produktübergreifender Architektur- und Techno-logie-Standards (als Teil der zulassungsrelevanten Vorgaben). - Übersetzung gesetzlicher und technischer Vorgaben in konkrete Entwicklungsauf-gaben. - Begleitung der eigenverantwortlichen Tests (EvT) als Teil der Produktzulassung - Beratung zur Architektur und Zero-Trust-Sicherheitsarchitektur der TI. - Aufbau von CI/CD Pipelines mit automatischen Security-Scans und Penetration Testing in OpenShift-Clusterumgebungen. - Durchführung von Sicherheitsanalysen für spezifische Produkte (z.B. TI-Messenger). - Analyse der Codequalität und Security der bestehenden und sich in Umsetzung befindlichen Telematik Anwendungen. - Unterstützung beim Aufbau der Test- und Staging-Systeme. - Weiterentwicklung der Zertifikatsverwaltung. - Aufbau und Etablierung eines Vorgehensmodells für die Auditierung, mit dem Ziel der Aufwands- und Risikoverminderung sowie der Beschleunigung der Release-zyklen. - Konzeption und Umsetzung auditierungsunterstützender Automatisierungslösun-gen. - Integration der Auditierungsprozesse in das Anforderungsmanagement; Identifizierung von technischen und organisatorischen Anforderungen zur Umsetzung der notwendigen Cyber Technologien - Bewertung von Security Anforderungen der Telematik und der gesetzlichen Krankenkassen im Kontext der Telematikinfrastruktur (aus Sicht der Zulassung) - Fachliche Spezifikation der jeweiligen Telematikanwendung in Abstimmung mit dem Product Owner und Dokumentation der Spezifikation - Unterstützung der Evaluierung geeigneter (Security) Use-Cases und Testkriterien für funktionale sowie nicht-funktionale Anforderungen/ Spezifikationen In diesem Los wird von jährlichen Einzelaufträgen (diese werden im Rahmen von Einzelreali-sationswettbewerben mit den bezuschlagten Rahmenvertragspartnern vergeben) von 440 Tagewerken (sog. Schätzmenge) ausgegangen. Für die Maximallaufzeit (bis zu 4 Jahre inklusive Verlängerungsoptionen) der Rahmenvereinbarung ergibt sich demnach ein geschätz-tes Auftragsvolumen von 1.760 Tagewerken. Das maximale Auftragsvolumen (Höchstmen-ge) wird bezogen auf die Maximallaufzeit von 4 Jahren- auf 2.640 Tagewerke (= 150 % der Schätzmenge) beziffert. Um im Rahmen der Ausschreibung für den Abschluss der Rahmenvereinbarung ein Angebot für dieses Los abgeben zu können, muss der Bieter in der Lage sein, mindestens 440 Personentage pro Jahr zu erbringen. Dies ist im Angebotsvordruck (Formular 06_Angebotsvordruck) zu bestätigen.- Landratsamt BautzenFrist: 19. Mai
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 03. März 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.