AOK Rheinland/Hamburg - Die GesundheitskasseDüsseldorfTED
Telemedizinische Leistungen
Selektivverträge nach § 140a SGB V sind seitens des Gesetzgebers u.a. als Instrument der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Abgrenzung im Wettbewerb untereinander eingeführt worden. Als eine solche besondere Leistung aus einem Selektivvertrag sollen die Versicherten durch den beabsichtigten Vertrag im Rahmen der Versorgung zusätzlich ...
Medizintechnik, Pflege & Rehabilitation, Soziale Dienste, Medizinsoftware
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Medizintechnik
Ausschreibungsbeschreibung
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Selektivverträge nach § 140a SGB V sind seitens des Gesetzgebers u.a. als Instrument der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Abgrenzung im Wettbewerb untereinander eingeführt worden. Als eine solche besondere Leistung aus einem Selektivvertrag sollen die Versicherten durch den beabsichtigten Vertrag im Rahmen der Versorgung zusätzlich zu allgemeinmedizinischer Behandlung, Zugang zu fachärztlicher Videobehandlung (unter anderem Innere Medizin, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie, Urologie, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin) erhalten. Im Rahmen der Behandlung können elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und eRezepte ausgestellt werden.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Lose
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- Der Auftraggeber ist AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse.
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