Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, HochbauamtSt.Gallen
Teilabbruch und Erweiterung der Kantonsschule Sargans - BKP 903.2 Möblierung Stühle
Lieferung von 1112 Stühle für Lernende und Lehrende sowie 25 Hocker für den Neubau und den bestehenden Altbau der Kantonsschule Sargans inkl. allen dazugehörigen Nebenarbeiten.
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Lieferung von 1112 Stühle für Lernende und Lehrende sowie 25 Hocker für den Neubau und den bestehenden Altbau der Kantonsschule Sargans inkl. allen dazugehörigen Nebenarbeiten.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Hochbauamt
- Veröffentlicht:
- 26. Februar 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Lieferung von 1112 Stühle für Lernende und Lehrende sowie 25 Hocker für den Neubau und den bestehenden Altbau der Kantonsschule Sargans inkl. allen dazugehörigen Nebenarbeiten.
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Durchführung von Gerüstbauarbeiten im Rahmen der Erweiterung des Ganztagsangebotes an der Selzerbachschule in 61184 Karben
Hier: Gewerk Gerüst Im Zuge des Ausbaus der Ganztagsbetreuung, entsteht im süd-westlichen Bereich des Grundstücks ein zweigeschossiger, nicht-unterkellerter Erweiterungsbau. Der Neubau wird nicht an die Bestandsgebäude der Selzerbachschule angebaut. Der Altbau, das Hauptgebäude und der Neubau werden lediglich durch die bestehende und neu ergänzte Überdachung miteinander verbunden. Im Erdgeschoss sind ein Mensabereich mit Lager, eine Kochküche mit Lager, Spülküche und Essensausgabe, ein Putzmittelraum sowie Sanitäranlagen für die Schüler und Lehrer vorgesehen. Zudem werden ein Bewirtschaftungsraum und Technikflächen berücksichtigt. Neben den vier Betreuungsräumen im Obergeschoss, wird ein Büro für die Betreuungskräfte eingeplant, sowie Lager und Technikflächen. Der Nebenraum des Kunstraumes dient zur Arbeitsvorbereitung. Das Staffelgeschoss dient als reine Technik- und Lagerfläche und enthält keine Aufenthaltsräume. Die Arbeiten werden bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt. Neubau Hauptfassade: - Gerüstbauarbeiten für die Hauptfassade des Neubaus der Schule mit ca. 1.370 m² Fassadengerüst, LK4, W09, inkl. Treppentürme, Innenkonsolen, Innengeländer, Dachfanggerüst, Gerüstträger und Gebrauchsüberlassung ca. 30 Wochen Neubau Staffelgeschoss: - Gerüstbauarbeiten für das Staffelgeschoss des Neubaus der Schule mit ca. 76 m² Fassadengerüst, LK3, W06, inkl. Innenkonsolen, Innengeländer, Dachfanggerüst und Gebrauchsüberlassung ca. 20 Wochen Bestand Hauptgebäude: - Gerüstbauarbeiten für das Hauptgebäude der Schule mit ca. 79 m² Fassadengerüst, LK4, W09, inkl. Dachfanggerüst und Gebrauchsüberlassung ca. 4 Wochen Abrechnung der Leistung: Für die beiden Titel des LVs ist eine separate Rechnungsstellung erforderlich. Gewerke-Beschreibung: Neubau Hauptfassade: Ca. 1.370 m² Fassadengerüst, Metallgerüst, LK4, W09 mit Gebrauchsüberlassung ca. 30 Wochen Ca. 1 Stck Treppenturm Fassadengerüst, h = ca. 9,50 m mit Gebrauchsüberlassung ca. 30 Wochen Ca. 1 Stck Treppenturm Fassadengerüst, h = ca. 13,50 m mit Gebrauchsüberlassung ca. 30 Wochen Ca. 1 Stck Gerüstträger, l = ca. 5,50 m mit Gebrauchsüberlassung ca. 30 Wochen Ca. 540 m Innenkonsole, LK3, b = ca. 30 cm mit Gebrauchsüberlassung ca. 30 Wochen Ca. 540 m Innengeländer mit Gebrauchsüberlassung ca. 30 Wochen Ca. 111 m Dachfanggerüst mit Gebrauchsüberlassung ca. 30 Wochen Ca. 1 psch Erstellen eines Gerüstplans Neubau Staffelgeschoss: Ca. 76 m² Fassadengerüst, Metallgerüst, LK3, W06 mit Gebrauchsüberlassung ca. 20 Wochen Ca. 18 m Innenkonsole, LK3, b = ca. 30 cm mit Gebrauchsüberlassung ca. 20 Wochen Ca. 18 m Innengeländer mit Gebrauchsüberlassung ca. 20 Wochen Ca. 18 m Dachfanggerüst mit Gebrauchsüberlassung ca. 20 Wochen Bestand Hauptgebäude: Ca. 79 m² Fassadengerüst, Metallgerüst, LK4, W09 mit Gebrauchsüberlassung ca. 4 Wochen Ca. 10 m Dachfanggerüst mit Gebrauchsüberlassung ca. 4 Wochen Ausführungsfrist: Gerüst Neubau: KW 21. - 51. 2026 Standzeit: KW 25. 2026 - 08. KW 2027 Gerüst Bestand: KW 40. - 47. 2026 VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.- Heinrich Haus gGmbH
Aufhebung_ARCH_Heinrich Haus gGmbH_Erweiterung der Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn
Die Heinrich-Haus gGmbH beabsichtigt die Erweiterung der Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn sowie den Neubau einer Sporthalle. Die Wilhelm-Albrecht-Schule in Höhn ist eine staatlich anerkannte Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung. In kleinen Gruppen und Klassen von sechs bis acht Schülern werden die Bereiche Kognition, Wahrnehmung, Motorik, Sprache und die soziale und emotionale Entwicklung gefördert. Der Unterricht und die Unterrichtsziele werden auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Bildungsplanes für die Schulen mit ganzheitlichem Förderbedarf geplant. In einem Stufenkonzept werden die 12 Schuljahre in Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe eingeteilt. Die Anfänge gehen zurück auf das Jahr 1977. Das Bestandsgebäude wurde 1980 errichtet und 2006 erweitert. Seit 2002 steht die Wilhelm-Albrecht-Schule unter Trägerschaft der Heinrich-Haus gGmbH. Aufgrund stetig gestiegener Schülerzahlen soll die Schule erweitert werden. Die Schule wird zukünftig ausgelegt sein für insgesamt 132 Schüler und Schülerinnen, davon 66 im Altbau und 66 im zu planenden Neubau. Im bestehenden Schulgebäude (Altbau), das insgesamt 9 Klassenräume umfasst, werden die Unter- und Mittelstufenklassen der Schule verbleiben. In dem neu zu errichtenden Gebäudeteil (Neubau) der Schule sollen die 10 Oberstufen und Werkstufenklassen der Schule mit ihren dazugehörigen Kursräumen untergebracht werden. Um kurze Wege zwischen Alt und Neubau zu schaffen, soll eine barrierefreie Lösung erarbeitet werden. Weitere Ausführungen und Anforderungen an die Planungsaufgabe sind der Projektbeschreibung (vgl. Dokument 02a_Projektbeschreibung) zu entnehmen. Weitere Unterlagen zum Projekt werden im Zuge der Angebotsaufforderung (Stufe 2) zur Verfügung gestellt. Lösungsvorschläge, §§ 76 Abs. 2, 77 VgV Im Zuge des Verhandlungsverfahrens wird von den Bietern erwartet, dass ein Vorentwurf für die Gebäudeplanung für die Erweiterungsmaßnahme (Neubau) inkl. Sporthalle in Form eines Lösungsvorschlags erarbeitet wird. Der Lösungsvorschlag ist erstmalig mit dem Erstangebot einzureichen. Genauer Anforderungen sind der Projektbeschreibung (vgl. 02a_Projektbeschreibung) und dem Dokument "06b_Hinweise Lösungsvorschlag" zu entnehmen. Hinsichtlich einer angemessenen Vergütung der Lösungsvorschläge gemäß § 77 Abs. 2 VgV ist ein Betrag von 15.000 EUR netto vorgesehen. Damit wird ein Arbeitsaufwand von ca. 150 Stunden abgedeckt. Der Anspruch auf Vergütung entsteht mit der Einreichung eines zuschlagsfähigen endgültigen Angebots zum vorgesehenen Submissionstermin. Kostenbudget Die Gesamtkostenprognose (KG 300-500, 700) liegt bei ca. 11,66 Mio. EUR netto, mithin 13,9 Mio. EUR brutto. Das vorgesehene Kostenbudget sollte nicht überschritten werden. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend wird eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer erwartet. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Der Baubeginn ist im dritten Quartal 2027 vorgesehen, sodass ein Fertigstellungstermin im dritten Quartal 2029 ermöglicht werden kann. Leistungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung des E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Fachplanerleistungen ELT und HLS
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2- fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Hochbauamt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.