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Teilabbruch sowie Neubau der Kindertageseinrichtung St. Nikolaus Brunnthal - HLS
Planungsleistungen nach §53 ff HOAI (HLS, Anlage 15, ALG 1-3 und 8, LPH 1-9 stufenweise) sowie Besondere Leistungen für Teilabbruch und Neubau einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Krippe, Hort) in Brunnthal. Neubau an gleicher Stelle mit gleicher Grundfläche wie abzubrechender Altbau von 1972, 4 flexible Gruppenräume für 87 Kinder ...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Brunnthal
- Veröffentlicht:
- 19. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Planungsleistungen nach §53 ff HOAI (HLS, Anlage 15, ALG 1-3 und 8, LPH 1-9 stufenweise) sowie Besondere Leistungen für Teilabbruch und Neubau einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Krippe, Hort) in Brunnthal. Neubau an gleicher Stelle mit gleicher Grundfläche wie abzubrechender Altbau von 1972, 4 flexible Gruppenräume für 87 Kinder (3 Kindergartengruppen à 25, 1 Krippengruppe à 12), zukunftsfähige Erweiterungsmöglichkeit. Inklusive Umgestaltung Außenanlagen und Interimslösung für 3-5 Bestandsgruppen.
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Gemeinde Allmersbach im TalAllmersbach im TalFrist: 22. JuniTeilnahmewettbewerb_Nachweis d. fachl. Eignung, Auswahlkriterien: //Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit d. Bewerbers gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 8 VgV: //1. Fachkräfte: Angabe d. in den letzten 3 Jahren im Mittel verfügbaren Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung u. Ausbildung (z.B. Dipl.-Ing., M.Sc., B.Sc.) für das gesamte Büro des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft/bei Hinzuziehung eines Nachunternehmers. Gewichtung 5 GP: ≥10 Fachkräfte=5 P.; <10 bis ≥5=3 P.; <5 bis ≥2=1 P.; <2 bzw. keine Angabe=0 P. Bei Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmern wird d. Summe d. Fachkräfte gebildet.// 2. Referenzen Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI: Mindestanforderung: Es sind zwei unterschiedliche realisierte Referenzprojekte in Bewerbererklärung u. auf Projektblatt DIN A3/A4 einzureichen. Einzureichen durch Bewerber/Bewerbergemeinschaft und/oder ggf. durch Nachunternehmer i.S.d. § 47 VgV. Ref. 1: Neubau einer Aufenthalts- u. Bildungseinrichtung für Kinder. Ref. 2: Sanierung einer Aufenthalts- u. Bildungseinrichtung für Kinder – Umbau im Bestand. Mindestkriterien für beide Referenzen: Lph 8 im Zeitraum 01.01.2018 bis 20.05.2026 abgeschlossen; Nutzung vergleichbar mit Aufenthalts- u. Bildungseinrichtungen für Kinder; mind. Honorarzone III (§ 35 HOAI). Ref. 1 muss überwiegend Neubau sein (mind. 2/3 Gesamt-BGF); bei Sanierungsanteil >1/3 bleibt sie unberücksichtigt. Ref. 2 muss überwiegend Sanierung bzw. Umbau sein (mind. 1/2 Gesamt-BGF); bei Sanierungsanteil <1/2 bleibt sie unberücksichtigt. Werden nicht beide Referenzen eingereicht oder Mindestkriterien nicht erfüllt, erfolgt Ausschluss. Max. 2 Referenzen werden berücksichtigt; weitere bleiben unberücksichtigt. Eignungsleihe ist möglich. Referenzen aus früherer Tätigkeit des Bewerbers als Projektleiter/maßgeblich Verantwortlicher sind zulässig; Bestätigung d. früheren Büroleitung ist beizufügen.//Bewertung Ref. 1 und Ref. 2 jeweils: //A. Gebäudenutzung, Gewichtung 15 GP: sehr hohe Vergleichbarkeit=5 P.: Kindertageseinrichtungen (identische Nutzung/Altersgruppe 0-6 Jahre, sehr hohe Übereinstimmung in pädagogischen Anforderungen, Raumstruktur u. Sicherheitsanforderungen) z.B. Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, vergleichbare frühkindliche Betreuungseinrichtungen. Gute Vergleichbarkeit=3 P.: Bildungseinrichtungen für Kinder/Jugendliche (gleiche Altersgruppen, andere funktionale Abläufe) z.B. Schulen, Horte, Ganztagesbetreuung. Eingeschränkte Vergleichbarkeit=1 P.: sonstige Einrichtungen mit Bildungs- oder Aufenthaltsbezug für Kinder/Jugendliche (noch Bezug zur Zielgruppe „Kinder/Jugendliche“, aber geringere planerische Nähe zur Kita, z.B. Jugendzentren, Freizeit-/Betreuungseinrichtungen ohne schulischen Kontext. Keine Vergleichbarkeit=Ausschluss: Gebäude ohne Bildungs- oder Kinderbezug (keine relevante Übertragbarkeit auf die Planungsaufgabe), z.B. Büro-, Verwaltungs-, Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten.//B. Vergleichbare Größenordnung BGF, Gewichtung 10 GP: BGF ≥600 m²=5 P.; <600 m² bis ≥300 m²=3 P.; <300 m²=1 P.//C. Vergleichbare Größenordnung Kosten, Gewichtung 10 GP: Gesamtkosten Kgr. 300+400 ≥2.400.000 EUR netto=5 P.; <2.400.000 bis ≥1.000.000 EUR netto=3 P.; <1.000.000 EUR netto=1 P.//D. Erbrachte Leistungsphasen, Gewichtung 12,5 GP: Durch den Bewerber wurden ≥44,4 % d. Lph gem. § 34 HOAI erbracht, z.B. Lph 2-5=5 P.; <44,4 % bis ≥22,2 %, z.B. Lph 6-8=3 P.; <22,2 %, z.B. Lph 2-3=1 P.//Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen anhand objektiver Kriterien. Ein Auswahlgremium bewertet die Nachweise und Referenzen. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich für die Abgabe des Erstangebots sowie als Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen. Es sollen mindestens 3, höchstens 5 Bewerber ausgewählt werden. Haben mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Höchstpunktzahl erreicht, entscheidet die Summe der BGF der beiden eingereichten Referenzen.Erweiterungsneubau und Umbau sowie Sanierung des ehemaligen Pfarrhauses für die Nutzung als Kindertageseinrichtung – Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9
Gemeinde Allmersbach im TalAllmersbach im TalTeilnahmewettbewerb_Nachweis d. fachl. Eignung, Auswahlkriterien: //Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit d. Bewerbers gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 8 VgV: //1. Fachkräfte: Angabe d. in den letzten 3 Jahren im Mittel verfügbaren Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung u. Ausbildung (z.B. Dipl.-Ing., M.Sc., B.Sc.) für das gesamte Büro des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft/bei Hinzuziehung eines Nachunternehmers. Gewichtung 5 GP: ≥10 Fachkräfte=5 P.; <10 bis ≥5=3 P.; <5 bis ≥2=1 P.; <2 bzw. keine Angabe=0 P. Bei Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmern wird d. Summe d. Fachkräfte gebildet.// 2. Referenzen Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI: Mindestanforderung: Es sind zwei unterschiedliche realisierte Referenzprojekte in Bewerbererklärung u. auf Projektblatt DIN A3/A4 einzureichen. Einzureichen durch Bewerber/Bewerbergemeinschaft und/oder ggf. durch Nachunternehmer i.S.d. § 47 VgV. Ref. 1: Neubau einer Aufenthalts- u. Bildungseinrichtung für Kinder. Ref. 2: Sanierung einer Aufenthalts- u. Bildungseinrichtung für Kinder – Umbau im Bestand. Mindestkriterien für beide Referenzen: Lph 8 im Zeitraum 01.01.2018 bis 20.05.2026 abgeschlossen; Nutzung vergleichbar mit Aufenthalts- u. Bildungseinrichtungen für Kinder; mind. Honorarzone III (§ 35 HOAI). Ref. 1 muss überwiegend Neubau sein (mind. 2/3 Gesamt-BGF); bei Sanierungsanteil >1/3 bleibt sie unberücksichtigt. Ref. 2 muss überwiegend Sanierung bzw. Umbau sein (mind. 1/2 Gesamt-BGF); bei Sanierungsanteil <1/2 bleibt sie unberücksichtigt. Werden nicht beide Referenzen eingereicht oder Mindestkriterien nicht erfüllt, erfolgt Ausschluss. Max. 2 Referenzen werden berücksichtigt; weitere bleiben unberücksichtigt. Eignungsleihe ist möglich. Referenzen aus früherer Tätigkeit des Bewerbers als Projektleiter/maßgeblich Verantwortlicher sind zulässig; Bestätigung d. früheren Büroleitung ist beizufügen.//Bewertung Ref. 1 und Ref. 2 jeweils: //A. Gebäudenutzung, Gewichtung 15 GP: sehr hohe Vergleichbarkeit=5 P.: Kindertageseinrichtungen (identische Nutzung/Altersgruppe 0-6 Jahre, sehr hohe Übereinstimmung in pädagogischen Anforderungen, Raumstruktur u. Sicherheitsanforderungen) z.B. Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, vergleichbare frühkindliche Betreuungseinrichtungen. Gute Vergleichbarkeit=3 P.: Bildungseinrichtungen für Kinder/Jugendliche (gleiche Altersgruppen, andere funktionale Abläufe) z.B. Schulen, Horte, Ganztagesbetreuung. Eingeschränkte Vergleichbarkeit=1 P.: sonstige Einrichtungen mit Bildungs- oder Aufenthaltsbezug für Kinder/Jugendliche (noch Bezug zur Zielgruppe „Kinder/Jugendliche“, aber geringere planerische Nähe zur Kita, z.B. Jugendzentren, Freizeit-/Betreuungseinrichtungen ohne schulischen Kontext. Keine Vergleichbarkeit=Ausschluss: Gebäude ohne Bildungs- oder Kinderbezug (keine relevante Übertragbarkeit auf die Planungsaufgabe), z.B. Büro-, Verwaltungs-, Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten.//B. Vergleichbare Größenordnung BGF, Gewichtung 10 GP: BGF ≥600 m²=5 P.; <600 m² bis ≥300 m²=3 P.; <300 m²=1 P.//C. Vergleichbare Größenordnung Kosten, Gewichtung 10 GP: Gesamtkosten Kgr. 300+400 ≥2.400.000 EUR netto=5 P.; <2.400.000 bis ≥1.000.000 EUR netto=3 P.; <1.000.000 EUR netto=1 P.//D. Erbrachte Leistungsphasen, Gewichtung 12,5 GP: Durch den Bewerber wurden ≥44,4 % d. Lph gem. § 34 HOAI erbracht, z.B. Lph 2-5=5 P.; <44,4 % bis ≥22,2 %, z.B. Lph 6-8=3 P.; <22,2 %, z.B. Lph 2-3=1 P.//Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweisen anhand objektiver Kriterien. Ein Auswahlgremium bewertet die Nachweise und Referenzen. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich für die Abgabe des Erstangebots sowie als Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen. Es sollen mindestens 3, höchstens 5 Bewerber ausgewählt werden. Haben mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Höchstpunktzahl erreicht, entscheidet die Summe der BGF der beiden eingereichten Referenzen.
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