Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-WürttembergStuttgartTED
SUV-E-Bikes
Lieferung von neutralen, fahrfertig montierten SUV-E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h (E-Bike). Es handelt sich um handelsübliche E-Bikes ohne polizeispezifische Ausstattung. Auf die Grundsätze der Sicherheit sowie ergonomischer und sicherheitstechnischer Anforderungen wird besonderer Wert gelegt. Der Einsatz erfolgt überwiegend au...
Fahrräder
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
- Veröffentlicht:
- 02. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Fahrräder
Ausschreibungsbeschreibung
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Lieferung von neutralen, fahrfertig montierten SUV-E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h (E-Bike). Es handelt sich um handelsübliche E-Bikes ohne polizeispezifische Ausstattung. Auf die Grundsätze der Sicherheit sowie ergonomischer und sicherheitstechnischer Anforderungen wird besonderer Wert gelegt. Der Einsatz erfolgt überwiegend auf Straßen, ausnahmsweise auch abseits befestigter Wege. Der Auftragnehmer hat die E-Bikes gemäß den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zu liefern. Es ist zu berücksichtigt, dass - die Bedienteile nach ergonomischen Gesichtspunkten angebracht werden, - das E-Bike dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Service-Betreuung und Instandhaltung der E-Bikes erfolgen durch den Auftraggeber per Einzelauftrag und Einzelabrechnung und sind nicht Teil der Ausschreibung. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens 45 E-Bikes abrufen. Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag höchstens 300 Stück abrufen. Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, bei Bedarf des Auftrag-gebers weitere E-Bikes gem. der Leistungsbeschreibung zu dem im Angebotsschreiben (An-lage 1) genannten Stückpreis und Bedingungen zu liefern. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabe-/Vertragsunterlagen geregelt. Auf den Abruf der voraussichtlichen Mehrabnahmemengen besteht seitens des Auftragneh-mers kein Anspruch. Der Auftraggeber versucht, mit seinen Abrufen die voraussichtliche Mehrabnahmemenge zu erreichen. Aufgrund der Umstände (politische Entwicklungen und Freigabe der nötigen finanziellen Mittel) kann jedoch nicht zweifelsfrei sichergestellt werden, dass die voraussichtlichen Mehrabnahmemengen voll ausgeschöpft werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftrag-nehmer. Der Rahmenvertrag endet nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge.
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