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Supraleitende Einzelphotonendetektoren für Photonen bei 1550nm
Die Beschaffung ist für die Durchführung von Experimenten mit Einzelphotonenquellen auf basis von Halbleiterquantenpunkten im telekommunikations C-Band notwendig. Eine hohe Zeitauflösung ist dabei unabdinglich, um sowohl ultrakurze Signale analysieren zu können, als auch eine sehr präzise Zeitsynchronisation zu ermöglichen. Zusätzlich wir...
Messtechnik, Laborinstrumente
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Inhalt auf einen Blick
Die Beschaffung ist für die Durchführung von Experimenten mit Einzelphotonenquellen auf basis von Halbleiterquantenpunkten im telekommunikations C-Band notwendig. Eine hohe Zeitauflösung ist dabei unabdinglich, um sowohl ultrakurze Signale analysieren zu können, als auch eine sehr präzise Zeitsynchronisation zu ermöglichen. Zusätzlich ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Universität Stuttgart
- Veröffentlicht:
- 03. Juni 2026
- Frist:
- 06. Juli 2026
- Thema:
- Messtechnik
Ausschreibungsbeschreibung
Die Beschaffung ist für die Durchführung von Experimenten mit Einzelphotonenquellen auf basis von Halbleiterquantenpunkten im telekommunikations C-Band notwendig. Eine hohe Zeitauflösung ist dabei unabdinglich, um sowohl ultrakurze Signale analysieren zu können, als auch eine sehr präzise Zeitsynchronisation zu ermöglichen. Zusätzlich wird für die Durchführung von Experimenten mit mehreren Einzelphotonen eine hohe Effizienz benötigt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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8- Universität StuttgartStuttgartFrist: 06. Juli
Supraleitende Einzelphotonendetektoren für Photonen bei 1550nm
Supraleitende Einzelphotonendetektoren für Photonen bei 1550 nm, notwendig für Experimente mit Einzelphotonenquellen auf Basis von Halbleiterquantenpunkten im Telekommunikations-C-Band. Erfordern hohe Zeitauflösung für Analyse ultrakurzer Signale und präzise Zeitsynchronisation sowie hohe Effizienz für Experimente mit mehreren Einzelphotonen. - Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzMainz
Konfokalmikroskop
Beschafft werden soll ein konfokales Fluoreszenz-Laser-Scanning-Mikroskop des Typs Leica STELLARIS mit integriertem FLIM-Modul FALCON einschließlich der erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten. 2. Forschungsbedingte Anforderungen Im Rahmen des Projektes sollen dynamische Veränderungen des sekundären Botenstoffes cAMP in lebenden Zellen gleichzeitig an verschiedenen subzellulären Kompartimenten (Plasmamembran, Endosomen, Golgi-Apparat, endoplasmatisches Retikulum und Zellkern) mittels FLIM-FRET-Biosensoren untersucht werden. Hieraus ergeben sich folgende zwingende technische Anforderungen: - hochauflösende Fluoreszenz-Lebenszeitmessungen (FLIM) für den Einsatz in lebenden Zellen, - sehr hohe Messgeschwindigkeit bei gleichzeitig hoher Photonenausbeute zur Erfassung dynamischer biologischer Prozesse im Sekundenbereich, - äußerst hohe Sensitivität zur Detektion geringer Signale in kleinen subzellulären Kompartimenten bei minimaler Phototoxizität, - flexible und verlustarme Anregungs- und Detektionsmöglichkeiten über ein breites Spektrum zur optimalen Anpassung an unterschiedliche Fluorophore, - Eignung für simultane Multiplexanwendungen mit mehreren Biosensoren, - vollständig integrierte Hard- und Softwarelösung ohne externe Zusatzmodule zur Durchführung komplexer FLIM-FRET-Messungen, - simultane Erfassung von Fluoreszenzlebensdauer und Intensität in mehreren spektralen Kanälen innerhalb eines konfokalen Scans, - Möglichkeit der unmittelbaren, integrierten Live-Datenanalyse lebensdauerbasierter Signale während der Messung. Zwingend erforderliche Anforderungen: Hierzu zählen insbesondere hochauflösende Fluoreszenzlebensdauer-Messungen (FLIM), eine hohe Messgeschwindigkeit bei gleichzeitig hoher Photonenausbeute sowie die Möglichkeit einer unmittelbaren Live-Datenanalyse zur Bewertung lebensdauerbasierter Signale während der Aufnahme. Darüber hinaus ist eine maximale Sensitivität erforderlich, um auch geringe Signaländerungen in kleinen subzellulären Kompartimenten zuverlässig detektieren zu können. Zudem ist eine flexible Anregung unterschiedlicher Fluorophore im Sinne von Multiplexing-Ansätzen notwendig. Weiterhin ist eine vollständig integrierte Hard- und Softwarelösung erforderlich, um eine reproduzierbare und anwenderfreundliche Durchführung komplexer FLIM-FRET-Experimente sicherzustellen. Diese Anforderungen sind für die Leistungserbringung zwingend erforderlich. Vollständig integriertes FLIM-Modul: Ein wesentliches Kriterium stellt die Verfügbarkeit eines vollständig integrierten FLIM-(Fluorescence Lifetime Imaging Microscopy)-Moduls dar, das für die Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Das System Leica STELLARIS FALCON verfügt über ein vollständig integriertes FLIM-Modul, welches schnelle FLIM-Messungen innerhalb einer einheitlichen Systemarchitektur erlaubt. Im Gegensatz zu klassischem TCSPC ermöglicht die verwendete Detektionstechnologie eine deutlich erhöhte Messgeschwindigkeit bei gleichzeitig hoher Photonenausbeute. Die Systemtotzeit beträgt etwa 1,5 ns, wodurch Zählraten von bis zu 80 Mcps bei einer Laser-Pulswiederholfrequenz von 80 MHz erreicht werden können. Dies erlaubt eine wesentlich effizientere Nutzung der emittierten Photonen im Vergleich zu konventionellen TCSPC-basierten Systemen, bei denen aufgrund längerer Totzeiten ein signifikanter Anteil der Photonen nicht detektiert werden kann. Die integrierte Systemlösung ermöglicht außerdem die Verwendung identischer Laserquellen und Detektoren für sowohl konfokale Bildgebung als auch FLIM-Messungen. Sie gewährt so eine konsistente optische Konfiguration ohne Systemwechsel. Zudem ermöglicht das System die simultane Erfassung von Fluoreszenzlebensdauer und Fluoreszenzintensität in mehreren spektralen Kanälen innerhalb eines konfokalen Scans, was insbesondere für dynamische und multiparametrische Experimente von entscheidender Bedeutung ist. Im Gegensatz dazu bieten die Systeme Zeiss LSM 980 Airyscan 2, Nikon AXR und Evident FV4000 kein integriertes FLIM und erfordern die zusätzliche Implementierung externer Komponenten (z. B. von PicoQuant oder Becker & Hickl). Eine vollständige Integration in die bestehende konfokale Software- und Hardwareumgebung ist dabei nicht gegeben. Stattdessen basiert die Umsetzung auf einer Kopplung mehrerer Komponenten, einschließlich externer Laserquellen, Detektoren und separater Auswertesoftware. Dies führt zu einer erhöhten Komplexität im experimentellen Workflow, da Steuerung, Datenerfassung und Analyse nicht innerhalb einer einheitlichen Benutzeroberfläche erfolgen, sowie einer starken Einschränkung des so realisierbaren experimentellen Workflows. Eine durchgängig konsistente und vollständig integrierte Bedienung, wie sie bei einem integrierten System vorliegt, ist somit nur eingeschränkt realisierbar. Dieses Kriterium ist für die Leistungserbringung jedoch zwingend erforderlich. - LMU Klinikum (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München)München
Kauf und Wartung eines Lebendzellanalyse-Gerätes "Sartorius Incucyte S3"
III. Alleinstellung: Abgrenzung des Miltenyi MAC SQuant Analyzer 16 zu anderen Anbietern Im Hinblick auf die geplanten Anwendungen grenzt sich das Incucyte-Gerät von ähnlichen Systemen im Wesentlichen durch folgende wichtige Eigenschaften ab: Label-freie Analyse von Apoptose, Proliferation und Differenzierung in Einzelzellen Das Incucyte(R) S3 bietet die Möglichkeit zur Zellzählung und Klassifizierung von Zellen, ausschließlich anhand Ihrer Größe, Rundheit und/oder Fluoreszenz über die Zeit, ohne Verwendung chemischer Markierungen/Labels. Gerade bei Arbeiten mit primären Zellen oder Immunzellen, die nach Isolation bereits stark beansprucht sind, ist es von großem Vorteil, bei der Assay-basierten Quantifizierung auf molekulare Markierungen/Labels verzichten zu können, um die Zellen nicht zusätzlichem Stress auszusetzen. So können Veränderungen der Zellzahl durch Proliferation, wie auch morphologische Unterschiede bei Apoptose, und selbst Differenzierungsprozesse, etwa von Makrophagen, komplett nicht-invasiv verfolgt werden. Diese besonders zellschonende Erfassung dynamischer, phänotypischer Veränderungen bestimmter Teilmengen von Zellen während der biologischen Aktivierung oder Differenzierung in Kombination mit Behandlungen (z.B. EVs), ist ein entscheidender Vorteil des Incucyte(R) S3. Nachträglich können im Phasenkontrast erkannte Zellen mit dem Cell-by-Cell-Softwaremodul ihrem jeweiligen Fluoreszenzwert zugeordnet werden, was in weiterführenden Analysen ein Gating der Zellpopulationen und somit differenzierte Aussagen zu den Effekten in zellulären Subpopulationen ermöglicht. Analyse von Chemotaxis und Migration in markierten und unmarkierten Zellen Die Zellmigration ist in vielen biologischen Prozessen, etwa der Immunantwort, Metastasierung von Tumoren wie auch Wundheilung, von großer Bedeutung. Dabei spielt die gerichtete Wanderung von Zellen in Richtung biochemischer Lockstoffe (Chemotaxis) eine besondere Rolle. Die präzise Analyse dieser dynamischen Prozesse ist für deren Verständnis elementar. Im Gegensatz zu den klassischen Transwell-Modellsystemen, deren Membranfilter mit hoher Porendichte das mikroskopische Monitoring der Zellen erschweren, bietet der Incucyte(R) Analyzer S3 mit speziell entwickelten Chemotaxisplatten und Softwaremodul eine perfekt auf diese Fragestellung abgestimmte Komplettlösung. - Durch die Verwendung einer optisch transparenten Membran mit einer definierten Anzahl von präzise per Laser gesetzten Poren ist eine zuverlässige Bildgebung von Zellen, auch ohne Fluoreszenzmarkierung, möglich. Und die Zellen können nach der Analyse isoliert und weiter untersucht oder kultiviert werden. - Durch die exakt gleichen Abstände zwischen den 96 Poren pro Well und der geringen Anzahl an Poren im Vergleich zu klassischen Membransystemen bildet sich ein stabiler Gradient aus. Die Zellen müssen sich aktiv auf die Poren zubewegen. Dies trifft für alle Zelltypen zu. Aussagekräftige Ergebnisse können mit einer besonders kleinen Zellzahl, etwa 1.000 bis 5.000 Zellen, gewonnen werden. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn man mit primären Zellen oder limitiertem Patientenmaterial arbeitet. - Das Incucyte(R) S3 ermöglicht die störungsfreie, kontinuierliche Verfolgung des Vorgangs über mehrere Stunden unter optimalen Bedingungen. Dabei erlaubt die spezielle Software die präzise Analyse der gerichteten Zellmigration durch die Bestimmung von adhärenten Zellen sowohl oberhalb, als auch unterhalb der Membran. Eine Fluoreszenzmarkierung ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Anwendung optimierter Wundheilungsmodelle Die Analyse zellulärer Effekte im Wundheilungsmodell (Scratch-Assay) ist von zentraler Bedeutung für das Gelingen des Forschungsvorhabens. Hierfür bietet das Incucyte(R) S3 mit dem WoundMaker und einem speziellen Softwaremodul die ideale Lösung. Mit dem WoundMaker-Tool kann der Anwender sehr leicht und mit einer hohen Reproduzierbarkeit in allen 96 Wells einer Testplatte gleichförmige Scratches, also zellfreie Bereiche in einem Zellrasen, erzeugen. Die Software erkennt diese Areale und kann das Einwandern von Zellen, deren Proliferation und Verschluss dieser Bereiche kontinuierlich über die Zeit dokumentieren, ohne dass die Testplatten für die Messung aus dem Brutschrank genommen werden müssen. Dies ist sowohl mit fluoreszenzmarkierten, als auch mit unmarkierten Zellen möglich. Die Verwendung dieses Systems hat sich beim Kooperationspartner Bundeswehr bereits bewährt. Der Einsatz desselben Modells für das vorliegende Projekt würde eine daran anschließende, Zeit- und Geld-sparende Umsetzung der geplanten Experimente, wie auch Vergleichbarkeit der Ergebnisse ermöglichen. Fazit Die Kombination der oben aufgeführten, funktionellen Eigenschaften in einem einzelnen Gerät macht das Incucyte-S3-Analysegerät einzigartig auf dem Markt. Es gewährleistet eine bestmögliche Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit der damit gewonnenen Forschungsergebnisse als Voraussetzung für die fristgerechte Durchführung des umfangreichen Arbeitsprogrammes im Forschungsvorhaben, wie beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr beantragt und gemäß Zuwendungsbescheid vom 30.03.2026 bewilligt. Der Kauf eines oder möglicherweise mehrerer anderer Geräte, die diese Anwendungen abdecken, kommt daher für uns nicht in Frage. - Universität Duisburg-EssenDuisburg
simultanes thermisches Analysegerät (STA)
Lieferleistung und Inbetriebnahme eines simultan thermische Analysegeräts mit den nachfolgenden Mindestmerkmalen: 1. Temperaturbereich: von 15°C bis max. 1600?°C Arbeitstemperatur und bei einer Dauertemperatur von 1550 °C. Das System muss in diesem Bereich stabil regelbar sein und verschleißfrei im Normalbetrieb gegenüber der Temperatur betrieben werden können. Die Temperaturauflösung im Ofen müssen den Anforderungen hochpräziser Analysen entsprechen (±0,1?K oder besser im Kalibrierzustand). 2. Heiz- und Kühlraten: Individuell regelbare Heizraten von sehr niedrig (1 K/min) bis zu 50 K/min. Die maximale Heizgeschwindigkeit muss mindestens 50 K/min erreichen, um schnelle Temperaturprogramme fahren zu können. Die Kühlrate muss so hoch sein, dass der Ofenraum bei einer Betriebstemperatur von 1600 °C nach max. 60 min. sicher geöffnet werden kann. Dabei muss gewährleistet werden, dass nach dieser Abkühlzeit kein Verschleiß am Schutzrohr, Thermoelement, Heizstäbe, Waage aufgrund des Temperaturwechsels auftritt. 3. Probengewichtskapazität: Die Thermowaage muss Probenmassen von mindestens 7 g aufnehmen und messen können. Das System muss insgesamt auf eine Proben-Träger-Gesamtlast von 25 g ausgelegt sein, um ausreichend Reserve für Tiegel und Probenmaterial zu bieten. Die Wägezelle muss hochauflösend (Mikrogramm-Bereich) und driftarm sein, um auch Masseänderungen bis zu 100 % präzise zu erfassen. 4. Probenhalterung: Es sind geeignete Probenhalter und Tiegel für verschiedene Probentypen bereitzustellen, insbesondere muss ein Probenhalter vorhanden sein, der die Messung von festen runden Proben (Pellets) mit Durchmessern von 10 - 25 mm ermöglicht. 5. Gasversorgung: Das Gerät muss mittels Peripherie oder integriert die Möglichkeit zum gleichzeitigen Anschluss von mindestens 3 verschiedenen Reaktionsgasen plus einem Schutzgas (Inertgas) bieten. Bei den Reaktionsgasen handelt es sich dabei um 1x H2, 1x CO und 1x Mischgas (reduzierend). Gasflüsse müssen über Massendurchflussregler (MFC) präzise einstellbar und reproduzierbar sein. Ein schneller Gaswechsel bzw. die Programmierung unterschiedlicher Atmosphärenverläufe während einer Messung muss möglich sein (z.B. um von inerter auf oxidierende Atmosphäre umzuschalten). 6. Atmosphärenkontrolle: Das System muss sowohl unter Inertgas (z.B. N2, Ar) als auch unter oxidierenden (z.B. Luft, O2), reduzierenden Bedingungen (z.B. H2/CO) und unter einer feuchten Atmosphäre (Wasserdampf) sicher betrieben werden können. Dabei muss das Gerät bei den benötigten Gasen bis zu 100 % Atmosphärenanteil sicher betrieben werden können. 7. Sicherheit bei Gasbetrieb: Für den Betrieb mit brennbaren, giftigen oder korrosiven Gasen (wie z.B. Wasserstoff, Kohlenmonoxid, etc.) sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Das System muss über eine flexible Gas-Sicherheitssteuerung verfügen, die z.B. bei Leckagen oder unerwartetem Gasstopp automatisch auf Inertgas umschaltet und kritische Ventile schließt. Alle gasführenden Teile müssen für die o.g. Gase geeignet und dicht ausgeführt sein. 8. Messsensorik und Genauigkeit: Das STA-Gerät muss sowohl die Massenänderung (TG) als auch die thermischen Effekte (DTA/DSC) simultan an derselben Probe messen. Die Empfindlichkeit und Auflösung der Messsignale müssen hohen Anforderungen genügen: Die Waage muss eine Auflösung im Mikrogramm-Bereich besitzen (typ. 0,1 ?g oder besser), und das DSC/DTA-Modul muss kleinste endotherme/exotherme Effekte im einstelligen Mikrowatt-Bereich detektieren können. Der Temperaturmesssensor (Thermoelement) muss präzise (±0,1 °C), driftarm und mit den unterschiedlichen Reaktionsgasen arbeiten. Dementsprechend sind passende Thermoelemente für die o.g. Reaktionsgase mitzuliefern. Eine Mehrpunkt-Temperaturkalibrierung des Ofens (über den gesamten Bereich) muss durchführbar sein, um Messgenauigkeit sicherzustellen. 9. Steuerungs- und Auswertesoftware: Eine umfassende Software zur Gerätesteuerung und Datenauswertung muss im Lieferumfang enthalten sein. Sie muss die Programmierung von Temperaturprofilen (Heizen, Halten, Kühlen), die Steuerung der Gaszufuhren (inklusive MFC-Regelung sowie die simultane Aufzeichnung der TGA- und DSC/DTA-Daten ermöglichen. Wichtige Auswertefunktionen sind bereitzustellen, u.a.: Darstellung der Masseänderung in % und mg, Berechnung von Massenverluststufen und Rückständen, erste und zweite Ableitung der TG-Kurve (DTG) zur Ereigniserkennung, Auswertung der Wärmestromkurve (z.B. Onset-, Peak- und Endpunktbestimmung von Effekten), Berechnung von Reaktionsenthalpien, baseline-Korrekturen etc. Die Software muss den Vergleich mehrerer Messungen erlauben (Überlagern von Kurven, statistische Auswertung) und den Datenexport in gängige Formate (CSV, Excel, PDF) unterstützen. Die Bedienoberfläche der Software muss in deutscher oder englischer Sprache verfügbar sein und unter aktuellen Windows-Betriebssystemen laufen. Der entsprechende Computer wird je nach der geforderten Mindestspezifikationen bereitgestellt. Für den Betrieb der Software darf es keine Beschränkung in der Anzahl der Geräte, die im Lehrstuhl vorhanden sind, geben. 10. Abgasanalysen: Zur vertieften Emissionsanalyse muss das STA-System mit einem Massenspektrometer (MS) angeboten werden, das während der Messung freigesetzten Gase analysiert. Das Gerät muss dafür über eine entsprechende Schnittstelle bzw. einen Auslass verfügen; dieser muss über eine beheizte min. 250 °C Transferleitung angeschlossen werden, um Kondensation zu vermeiden. Die Software (siehe oben) muss mit einer solchen gekoppelten Gasanalyse synchronisieren können (d.h. Trigger/Synchronisations-Signale bereitstellen oder empfangen). 11. Elektrische Ausführung und Normen: Das gesamte System muss den in Deutschland geltenden elektrischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Insbesondere ist die CE-Kennzeichnung Voraussetzung . Weitere Voraussetzungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Universität Duisburg-EssenDuisburgFrist: 07. Juli
simultanes thermisches Analysegerät (STA)
Lieferleistung und Inbetriebnahme eines simultan thermische Analysegeräts mit den nachfolgenden Mindestmerkmalen: 1. Temperaturbereich: von 15°C bis max. 1600?°C Arbeitstemperatur und bei einer Dauertemperatur von 1550 °C. Das System muss in diesem Bereich stabil regelbar sein und verschleißfrei im Normalbetrieb gegenüber der Temperatur betrieben werden können. Die Temperaturauflösung im Ofen müssen den Anforderungen hochpräziser Analysen entsprechen (±0,1?K oder besser im Kalibrierzustand). 2. Heiz- und Kühlraten: Individuell regelbare Heizraten von sehr niedrig (1 K/min) bis zu 50 K/min. Die maximale Heizgeschwindigkeit muss mindestens 50 K/min erreichen, um schnelle Temperaturprogramme fahren zu können. Die Kühlrate muss so hoch sein, dass der Ofenraum bei einer Betriebstemperatur von 1600 °C nach max. 60 min. sicher geöffnet werden kann. Dabei muss gewährleistet werden, dass nach dieser Abkühlzeit kein Verschleiß am Schutzrohr, Thermoelement, Heizstäbe, Waage aufgrund des Temperaturwechsels auftritt. 3. Probengewichtskapazität: Die Thermowaage muss Probenmassen von mindestens 7 g aufnehmen und messen können. Das System muss insgesamt auf eine Proben-Träger-Gesamtlast von 25 g ausgelegt sein, um ausreichend Reserve für Tiegel und Probenmaterial zu bieten. Die Wägezelle muss hochauflösend (Mikrogramm-Bereich) und driftarm sein, um auch Masseänderungen bis zu 100 % präzise zu erfassen. 4. Probenhalterung: Es sind geeignete Probenhalter und Tiegel für verschiedene Probentypen bereitzustellen, insbesondere muss ein Probenhalter vorhanden sein, der die Messung von festen runden Proben (Pellets) mit Durchmessern von 10 - 25 mm ermöglicht. 5. Gasversorgung: Das Gerät muss mittels Peripherie oder integriert die Möglichkeit zum gleichzeitigen Anschluss von mindestens 3 verschiedenen Reaktionsgasen plus einem Schutzgas (Inertgas) bieten. Bei den Reaktionsgasen handelt es sich dabei um 1x H2, 1x CO und 1x Mischgas (reduzierend). Gasflüsse müssen über Massendurchflussregler (MFC) präzise einstellbar und reproduzierbar sein. Ein schneller Gaswechsel bzw. die Programmierung unterschiedlicher Atmosphärenverläufe während einer Messung muss möglich sein (z.B. um von inerter auf oxidierende Atmosphäre umzuschalten). 6. Atmosphärenkontrolle: Das System muss sowohl unter Inertgas (z.B. N2, Ar) als auch unter oxidierenden (z.B. Luft, O2), reduzierenden Bedingungen (z.B. H2/CO) und unter einer feuchten Atmosphäre (Wasserdampf) sicher betrieben werden können. Dabei muss das Gerät bei den benötigten Gasen bis zu 100 % Atmosphärenanteil sicher betrieben werden können. 7. Sicherheit bei Gasbetrieb: Für den Betrieb mit brennbaren, giftigen oder korrosiven Gasen (wie z.B. Wasserstoff, Kohlenmonoxid, etc.) sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Das System muss über eine flexible Gas-Sicherheitssteuerung verfügen, die z.B. bei Leckagen oder unerwartetem Gasstopp automatisch auf Inertgas umschaltet und kritische Ventile schließt. Alle gasführenden Teile müssen für die o.g. Gase geeignet und dicht ausgeführt sein. 8. Messsensorik und Genauigkeit: Das STA-Gerät muss sowohl die Massenänderung (TG) als auch die thermischen Effekte (DTA/DSC) simultan an derselben Probe messen. Die Empfindlichkeit und Auflösung der Messsignale müssen hohen Anforderungen genügen: Die Waage muss eine Auflösung im Mikrogramm-Bereich besitzen (typ. 0,1 ?g oder besser), und das DSC/DTA-Modul muss kleinste endotherme/exotherme Effekte im einstelligen Mikrowatt-Bereich detektieren können. Der Temperaturmesssensor (Thermoelement) muss präzise (±0,1 °C), driftarm und mit den unterschiedlichen Reaktionsgasen arbeiten. Dementsprechend sind passende Thermoelemente für die o.g. Reaktionsgase mitzuliefern. Eine Mehrpunkt-Temperaturkalibrierung des Ofens (über den gesamten Bereich) muss durchführbar sein, um Messgenauigkeit sicherzustellen. 9. Steuerungs- und Auswertesoftware: Eine umfassende Software zur Gerätesteuerung und Datenauswertung muss im Lieferumfang enthalten sein. Sie muss die Programmierung von Temperaturprofilen (Heizen, Halten, Kühlen), die Steuerung der Gaszufuhren (inklusive MFC-Regelung sowie die simultane Aufzeichnung der TGA- und DSC/DTA-Daten ermöglichen. Wichtige Auswertefunktionen sind bereitzustellen, u.a.: Darstellung der Masseänderung in % und mg, Berechnung von Massenverluststufen und Rückständen, erste und zweite Ableitung der TG-Kurve (DTG) zur Ereigniserkennung, Auswertung der Wärmestromkurve (z.B. Onset-, Peak- und Endpunktbestimmung von Effekten), Berechnung von Reaktionsenthalpien, baseline-Korrekturen etc. Die Software muss den Vergleich mehrerer Messungen erlauben (Überlagern von Kurven, statistische Auswertung) und den Datenexport in gängige Formate (CSV, Excel, PDF) unterstützen. Die Bedienoberfläche der Software muss in deutscher oder englischer Sprache verfügbar sein und unter aktuellen Windows-Betriebssystemen laufen. Der entsprechende Computer wird je nach der geforderten Mindestspezifikationen bereitgestellt. Für den Betrieb der Software darf es keine Beschränkung in der Anzahl der Geräte, die im Lehrstuhl vorhanden sind, geben. 10. Abgasanalysen: Zur vertieften Emissionsanalyse muss das STA-System mit einem Massenspektrometer (MS) angeboten werden, das während der Messung freigesetzten Gase analysiert. Das Gerät muss dafür über eine entsprechende Schnittstelle bzw. einen Auslass verfügen; dieser muss über eine beheizte min. 250 °C Transferleitung angeschlossen werden, um Kondensation zu vermeiden. Die Software (siehe oben) muss mit einer solchen gekoppelten Gasanalyse synchronisieren können (d.h. Trigger/Synchronisations-Signale bereitstellen oder empfangen). 11. Elektrische Ausführung und Normen: Das gesamte System muss den in Deutschland geltenden elektrischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Insbesondere ist die CE-Kennzeichnung Voraussetzung . Weitere Voraussetzungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Universität Duisburg-EssenDuisburg
simultanes thermisches Analysegerät (STA)
Lieferleistung und Inbetriebnahme eines simultan thermische Analysegeräts mit den nachfolgenden Mindestmerkmalen: 1. Temperaturbereich: von 15°C bis max. 1600?°C Arbeitstemperatur und bei einer Dauertemperatur von 1550 °C. Das System muss in diesem Bereich stabil regelbar sein und verschleißfrei im Normalbetrieb gegenüber der Temperatur betrieben werden können. Die Temperaturauflösung im Ofen müssen den Anforderungen hochpräziser Analysen entsprechen (±0,1?K oder besser im Kalibrierzustand). 2. Heiz- und Kühlraten: Individuell regelbare Heizraten von sehr niedrig (1 K/min) bis zu 50 K/min. Die maximale Heizgeschwindigkeit muss mindestens 50 K/min erreichen, um schnelle Temperaturprogramme fahren zu können. Die Kühlrate muss so hoch sein, dass der Ofenraum bei einer Betriebstemperatur von 1600 °C nach max. 60 min. sicher geöffnet werden kann. Dabei muss gewährleistet werden, dass nach dieser Abkühlzeit kein Verschleiß am Schutzrohr, Thermoelement, Heizstäbe, Waage aufgrund des Temperaturwechsels auftritt. 3. Probengewichtskapazität: Die Thermowaage muss Probenmassen von mindestens 7 g aufnehmen und messen können. Das System muss insgesamt auf eine Proben-Träger-Gesamtlast von 25 g ausgelegt sein, um ausreichend Reserve für Tiegel und Probenmaterial zu bieten. Die Wägezelle muss hochauflösend (Mikrogramm-Bereich) und driftarm sein, um auch Masseänderungen bis zu 100 % präzise zu erfassen. 4. Probenhalterung: Es sind geeignete Probenhalter und Tiegel für verschiedene Probentypen bereitzustellen, insbesondere muss ein Probenhalter vorhanden sein, der die Messung von festen runden Proben (Pellets) mit Durchmessern von 10 - 25 mm ermöglicht. 5. Gasversorgung: Das Gerät muss mittels Peripherie oder integriert die Möglichkeit zum gleichzeitigen Anschluss von mindestens 3 verschiedenen Reaktionsgasen plus einem Schutzgas (Inertgas) bieten. Bei den Reaktionsgasen handelt es sich dabei um 1x H2, 1x CO und 1x Mischgas (reduzierend). Gasflüsse müssen über Massendurchflussregler (MFC) präzise einstellbar und reproduzierbar sein. Ein schneller Gaswechsel bzw. die Programmierung unterschiedlicher Atmosphärenverläufe während einer Messung muss möglich sein (z.B. um von inerter auf oxidierende Atmosphäre umzuschalten). 6. Atmosphärenkontrolle: Das System muss sowohl unter Inertgas (z.B. N2, Ar) als auch unter oxidierenden (z.B. Luft, O2), reduzierenden Bedingungen (z.B. H2/CO) und unter einer feuchten Atmosphäre (Wasserdampf) sicher betrieben werden können. Dabei muss das Gerät bei den benötigten Gasen bis zu 100 % Atmosphärenanteil sicher betrieben werden können. 7. Sicherheit bei Gasbetrieb: Für den Betrieb mit brennbaren, giftigen oder korrosiven Gasen (wie z.B. Wasserstoff, Kohlenmonoxid, etc.) sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Das System muss über eine flexible Gas-Sicherheitssteuerung verfügen, die z.B. bei Leckagen oder unerwartetem Gasstopp automatisch auf Inertgas umschaltet und kritische Ventile schließt. Alle gasführenden Teile müssen für die o.g. Gase geeignet und dicht ausgeführt sein. 8. Messsensorik und Genauigkeit: Das STA-Gerät muss sowohl die Massenänderung (TG) als auch die thermischen Effekte (DTA/DSC) simultan an derselben Probe messen. Die Empfindlichkeit und Auflösung der Messsignale müssen hohen Anforderungen genügen: Die Waage muss eine Auflösung im Mikrogramm-Bereich besitzen (typ. 0,1 ?g oder besser), und das DSC/DTA-Modul muss kleinste endotherme/exotherme Effekte im einstelligen Mikrowatt-Bereich detektieren können. Der Temperaturmesssensor (Thermoelement) muss präzise (±0,1 °C), driftarm und mit den unterschiedlichen Reaktionsgasen arbeiten. Dementsprechend sind passende Thermoelemente für die o.g. Reaktionsgase mitzuliefern. Eine Mehrpunkt-Temperaturkalibrierung des Ofens (über den gesamten Bereich) muss durchführbar sein, um Messgenauigkeit sicherzustellen. 9. Steuerungs- und Auswertesoftware: Eine umfassende Software zur Gerätesteuerung und Datenauswertung muss im Lieferumfang enthalten sein. Sie muss die Programmierung von Temperaturprofilen (Heizen, Halten, Kühlen), die Steuerung der Gaszufuhren (inklusive MFC-Regelung sowie die simultane Aufzeichnung der TGA- und DSC/DTA-Daten ermöglichen. Wichtige Auswertefunktionen sind bereitzustellen, u.a.: Darstellung der Masseänderung in % und mg, Berechnung von Massenverluststufen und Rückständen, erste und zweite Ableitung der TG-Kurve (DTG) zur Ereigniserkennung, Auswertung der Wärmestromkurve (z.B. Onset-, Peak- und Endpunktbestimmung von Effekten), Berechnung von Reaktionsenthalpien, baseline-Korrekturen etc. Die Software muss den Vergleich mehrerer Messungen erlauben (Überlagern von Kurven, statistische Auswertung) und den Datenexport in gängige Formate (CSV, Excel, PDF) unterstützen. Die Bedienoberfläche der Software muss in deutscher oder englischer Sprache verfügbar sein und unter aktuellen Windows-Betriebssystemen laufen. Der entsprechende Computer wird je nach der geforderten Mindestspezifikationen bereitgestellt. Für den Betrieb der Software darf es keine Beschränkung in der Anzahl der Geräte, die im Lehrstuhl vorhanden sind, geben. 10. Abgasanalysen: Zur vertieften Emissionsanalyse muss das STA-System mit einem Massenspektrometer (MS) angeboten werden, das während der Messung freigesetzten Gase analysiert. Das Gerät muss dafür über eine entsprechende Schnittstelle bzw. einen Auslass verfügen; dieser muss über eine beheizte min. 250 °C Transferleitung angeschlossen werden, um Kondensation zu vermeiden. Die Software (siehe oben) muss mit einer solchen gekoppelten Gasanalyse synchronisieren können (d.h. Trigger/Synchronisations-Signale bereitstellen oder empfangen). 11. Elektrische Ausführung und Normen: Das gesamte System muss den in Deutschland geltenden elektrischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Insbesondere ist die CE-Kennzeichnung Voraussetzung . Weitere Voraussetzungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Universität KonstanzKonstanz
Hochleistungs-Massenspektrometer
Leistungsbeschreibung - Beschaffung eines hochauflösendes Massenspektrometers inklusive vorgelagerter Gasphasen-Ionenseparation sowie HPLC-Geräts. 1. Allgemeine Beschreibung des Beschaffungsvorhabens Das anzuschaffende System muss ein hochauflösendes LC-MS/MS-Massenspektrometer sein, das speziell für ultrasensitive Proteomik-Analysen bis hin zur Einzelzell-Analyse geeignet ist. Das zu beschaffende hochauflösende Massenspektrometer dient der Verstärkung der Infrastrukturplattform des neu gegründeten Single Cell Centers der Universität Konstanz. Das beantragte Gerät soll die am Single Cell Center und am Proteomics Center Konstanz durchgeführten Methoden der massenspektrometrisch-basierten Proteomik ergänzen und erweitern und insbesondere im Bereich der Einzelzell Massenspektrometrie /Single Cell Proteomics (SCP) verstärken. Das Gerät muss dazu geeignet sein, komplexe Proben mit größtmöglicher Auflösung, Geschwindigkeit, Genauigkeit und Sensitivität vermessen und analysieren zu können. Zudem wird das Gerät zur Bestimmung von Protein- Protein Interaktionen mittels cross-linking Massenspektrometrie eingesetzt werden. Das Gerät soll insbesondere der Analyse komplexer Proteome und deren Modifikationen sowie Einzelzell-Messungen im Rahmen verschiedener Projekte im Rahmen der Forschungsverbünde SFB1756 und TRR353 dienen. Im Rahmen dieser Forschungsverbünde soll untersucht werden, welche Auswirkungen unterschiedliche "Trigger" auf das zelluläre Proteom haben und inwieweit unterschiedlichen Stimuli zum Zelltod führen. 2. Leistungsgegenstand Es soll ein hochauflösendes Massenspektrometer mit der Möglichkeit zur vorgelagerten Gasphasen-Ionenseparation sowie ein Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie Gerät beschafft werden. 3.FunktionaleAnforderungen Das anzuschaffende System muss ein hochauflösendes, ultraschnelles LC-MS/MSMassenspektrometer sein, das speziell für ultrasensitive Proteomik-Analysen bis hin zur Einzelzell-Analyse optimiert ist und welches für den Betrieb in einer Core-Facility für Hochdurchsatz-Proteomik geeignet ist. Hieraus ergibt sich der Bedarf nach einem Massenspektrometer, das sehr hohe Sequenziergeschwindigkeiten bei gleichzeitig hoher Massengenauigkeit und Auflösung ermöglicht. Eine hohe Auflösung ist notwendig, um komplexe Peptidgemische aus minimalen Probenmengen sicher zu identifizieren. Das System muss zudem eine Sensitivität aufweisen, die geeignet ist für die Analyse einzelner Säugerzellen. Eine sehr hohe Fragmentationsrate ist zwingend notwendig, um auch bei kurzen LC-Gradienten eine ausreichende Peptididentifikation zu erreichen. Zudem ist ein großer dynamischer Bereich notwendig, um sowohl hoch- als auch niedrig abundante Proteine einzelner Zellen zu erfassen. Das System muss zusätzlich geeignet sein Label-freie Quantifizierung (LFQ), Data-Independent Acquisition (DIA) sowie Multiplex-Quantifizierung mittels isobarer Tags (z. B. TMT) durchzuführen. Zudem ist eine hoher Reproduzierbarkeit essenziell für große Single-Cell-Datensätze mit hunderten bis tausenden von Zellen. Diese Anforderungen sind für Single-Cell-Proteomik erforderlich, da Peptidsignale bei sehr geringen Intensitäten auftreten und interferierende Signale zuverlässig getrennt werden müssen. Die hohen Fragmentierungsraten sind aufgrund der extrem komplexen Peptidmischungen bei SCP -Anwendungen erforderlich und um trotz geringer Signalintensitäten ausreichend viele Fragmentinformationen generieren zu können. 4. Technische Mindestanforderungen System daher zwingend eine Kombination aus sehr hoher Massengenauigkeit, ultrahoher Auflösung und extrem hoher Fragmentierungsrate ermöglichen. Eine Fragmentierungsrate von bis zu 270 MS/MS-Spektren pro Sekunde, eine MS-Auflösung von ?240.000 bei m/z 200 sowie eine Massengenauigkeit von ?2 ppm (ohne externe Kalibration) müssen zwingend erreicht werden. Erforderlich ist zudem die Möglichkeit zur gleichzeitigen Durchführung hochauflösender MS1-Messungen und ultraschneller MS/MS-Messungen, wobei der gesamter Scanzyklus für proteomische Anwendungen unter ?1 Sekunde liegen soll. Das System muss zudem zwingend über eine vorgelagerte Gasphasen-Ionenseparation verfügen, die eine signifikante Reduktion chemischer Interferenzen bei ultra-low-input Proteomik ermöglicht und für TMT-basierte Single-Cell-Workflows validiert ist und für cross-linking Ansätze geeignet ist. 5. Kompatibilität / Integration Eine Kompatibilität mit bestehenden Software Systemen zur Daten Analyse und Prozessierung sowie eine Integration in die bestehende Infrastruktur zur Datenspeicherung muss gewährleistet sein. 6. Service / Wartung / Support Lieferung, Installation, Training und 24 Monate Gewährleistung auf Massenspektrometer , HPLC System und Gasphasen-Ionenseparation sind erforderlich. - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 06. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universität Stuttgart.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.