Landkreis Wittenberg 4
Support ZENworks-Lizenzen - Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wittenberg
Support ZENworks-Lizenzen für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wittenberg. Nachunternehmer müssen bereits bei Angebotsabgabe benannt werden; spätere Nachbenennung weiterer Teilleistungen ist nicht zugelassen.
Softwarelizenzen
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Support ZENworks-Lizenzen für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wittenberg. Nachunternehmer müssen bereits bei Angebotsabgabe benannt werden; spätere Nachbenennung weiterer Teilleistungen ist nicht zugelassen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Wittenberg 4
- Veröffentlicht:
- 07. Mai 2026
- Frist:
- 04. Juni 2026
- Thema:
- Softwarelizenzen
Ausschreibungsbeschreibung
Support ZENworks-Lizenzen für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wittenberg. Nachunternehmer müssen bereits bei Angebotsabgabe benannt werden; spätere Nachbenennung weiterer Teilleistungen ist nicht zugelassen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- EVERGABE_DE_documents.zip
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Kreisverwaltung Südliche WeinstraßeFrist: 21. Mai
Neuausschreibung des IT-Supports an den Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße
Ausschreibung von 5.000 Personenstunden für den IT-Support an den Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße. - Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Neuausschreibung des IT-Supports an den Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße
Ausschreibung von 5.000 Personenstunden für den IT-Support an den in der Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße befindlichen Schulen - Kreisverwaltung Südliche WeinstraßeLandau in der Pfalz
Neuausschreibung des IT-Supports an den Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße
Ausschreibung von 5.000 Personenstunden für den IT-Support an den in der Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße befindlichen Schulen - Kreisverwaltung Südliche WeinstraßeLandau in der Pfalz
Neuausschreibung des IT-Supports an den Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße
Ausschreibung von 5.000 Personenstunden für den IT-Support an den in der Trägerschaft des Landkreises Südliche Weinstraße befindlichen Schulen - Landkreis BarnimEberswaldeFrist: 03. Juli
Druck- und Kopierausstattung an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim für den Zeitraum 2026 - 2031
Ausstattung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim mit Druck- und Kopiertechnik, Management-Software, Service und Support auf Basis eines Seitenpreises. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate. - Landkreis Altenburger LandAltenburg
Los 9 - Grundschule Nobitz und Grundschule Windischleuba; Versorgung von Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land mit Mittagessen als Dienstleistungskonzession
Versorgung von Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land mit Mittagessen als Dienstleistungskonzession Los 9 - Grundschule Nobitz und Grundschule Windischleuba --- - ca. 35 000 Portionen pro Jahr --- weitere Lose => siehe separate Veröffentlichungen --- - Landkreis WittenbergFrist: 27. Mai
Kauf inkl. Lieferung von 75 Notebooks (Neuware) für den Landkreis Wittenberg
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö 45/26 L 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-wittenberg.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Kauf inkl. Lieferung von 75 Notebooks (Neuware) Menge und Umfang: 75 Stück Notebooks entsprechend technischer Vorgaben der Leistungsbeschreibung Ort der Leistung: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 4 06886 Lutherstadt Wittenberg Haus 2, Foyer 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: 24.07.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Zum Ausführungsbeginn: Die Lieferung soll unverzüglich ab Auftragserteilung erfolgen. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19dde4ffa1a-1f56e6dc0bc1fbfe 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 27.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 08.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : entfällt 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : es gilt: VOL/B EVB-IT Kaufvertrag EVB-IT Kauf-AGB 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Durch die Bieter ist die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (in Vergabeunterlagen enthalten). Diese enthält folgende Angaben: zu Insolvenzverfahren und Liquidation dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Das Angebotsschreiben beinhaltet folgende Angaben, die mit dem Angebot abzugeben sind: zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Benennung einer Haftpflichtversicherung Der Auftraggeber kann fehlende, unvollständige oder fehlerrhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern, ist jedoch nicht verpflichtet. Des Weiteren ist das Nachunternehmerverzeichnis mit der Angabe der vorgesehenen weiterzugebenen Teilleistungen sowie der Namen der Nachunternehmen einzureichen. Weitere einzureichende Unterlagen und Erklärungen: Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen: selbst erstelltes Angebot unter Berücksichtigung der Ausschlusskriterien entsprechend der Leistungsbeschreibung sowie inkl. aller Kosten entsprechend Leistungsbeschreibung Nachweis der Beschaffung über die offiziellen und zertifizierten Distributionskanäle des Herstellers (z.B. Partnerstatus) Entweder mittels Zertifikat oder einem Hinweis auf der Firmenwebsite (Hierzu ist ein Screenshot über die Veröffentlichung auf der Firmenwebsite inkl. Link einzureichen.) Datenblatt zum angebotenen Notebook Eigenerklärung des Bieters zum Nachunternehmereinsatz nach TVergG LSA Auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 7 Kalendertagen in Textform vorzulegende Unterlagen (vgl. § 8 Abs. 2 TVergG LSA): bei NU-Einsatz: von jedem NU die Eigenerklärung zur Eignung sowie Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach TVergG LSA 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öf-fentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hardware - Westdeutscher Rundfunk KölnKöln
Rahmenvereinbarung Plan.R (Wartung, Support, Lizenzen)
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat eine Rahmenvereinbarung über Wartung, Support, Lizenzen und weitere optionale Leistungensowie Weiterentwicklung, Konfiguration und Beratung zum Redaktionssystem/Themenplanung PlanR abgeschlossen. Das Vergabeverfahren wird vom WDR als sogenannter Lead-Buyer durchgeführt, bei dem auch die Vergabestelle angesiedelt ist. An dieser Rahmenvereinbarung sind die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - Bayerischer Rundfunk - Deutsche Welle - Deutschlandradio - Mitteldeutscher Rundfunk - Norddeutscher Rundfunk - Radio Bremen/Bremedia Produktion GmbH - Rundfunk Berlin-Brandenburg - Saarländischer Rundfunk - Westdeutscher Rundfunk Köln sowie Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer, mehrerer oder aller benannten Rundfunkanstalten beteiligt. Ziel war es, mit dem Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten abzuschließen, über die die benannten Rundfunkanstalten berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken. Der WDR informierte die beteiligten Rundfunkanstalten über alle vertraglichen Regelungen und gab das Angebot des Auftragnehmers allen Bezugsberechtigten zur Kenntnis. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung. Die v.g. Bezugsberechtigten sind zur Beauftragung des Auftragnehmers nicht verpflichtet. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass noch nicht alle o.g. Bezugsberechtigten die Themenplanung PlanR bereits einsetzen und auch nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass Wartungs- und Supportkosten ab Bereitstellung der produktiven PlanR-Umgebung beziehungsweise ab dem im jeweiligen Einzelabruf vereinbarten Beginn der Wartungs- und Supportleistungen entstehen. Die Bereitstellung gilt als erfolgt, sobald Convit dem jeweiligen Bezugsberechtigten den Zugang zum produktiven System ermöglicht und die vereinbarten Wartungs- und Supportprozesse eingerichtet hat. Auf den tatsächlichen Umfang oder Zeitpunkt der Nutzung durch den jeweiligen Bezugsberechtigten kommt es hierfür nicht an - LfA Förderbank BayernMünchen
Rahmenvereinbarung über Beschaffung von Lizenzen für Microsoft Produkte sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lizenzerwerb und -verwaltung
Produkte Der AN offeriert für die in der Anlage Preisblatt genannten Produkte die Preise für die Software Assurances für das erste, zweite, dritte und vierte Vertragsjahr zu den Bedingungen des o.a. Microsoft Konzernvertrages unter Berücksichtigung aller Rabatte oder Aufschläge. Der für die einzelnen Vertragsjahre angegebene Bedarf entspricht den aktuell eingesetzten Mengen; Anpassungen an die tatsächlich zu meldenden Mengen sind jährlich über True Ups möglich. Das erste Vertragsjahr beginnt für sämtliche Lizenzen mit Ausnahme der M365-E5-Lizenzen am 01.02.2027. Bis zum 31.01.2027 besteht für diese Lizenzen noch ein gesondertes Enterprise Agreement. Eine Ausnahme gibt es für die M365?E5?Lizenzen (Position?16 im Preisblatt). Diese sind unverzüglich nach Zuschlag, geplant zum 01.07.2026, zu liefern (siehe nähere Hinweise unter Vertragslaufzeit). Die im Preisblatt genannten Stückzahlen gelten als Kalkulationsbasis und können von der später zu beauftragenden Menge abweichen; es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Zusätzlich zu den im Preisblatt genannten Produkten können weitere, nicht gelistete Lizenzbedarfe und Microsoft-Produkte hinzukommen, die dann gesondert anzubieten sind. Die Verwaltung der Lizenzen muss über das Admin-Center von Microsoft möglich sein. Serviceleistungen Die LfA Förderbank Bayern legt Wert darauf, dass für den ordnungsgemäßen Betrieb der Systeme die Möglichkeit externer Hilfestellung im Falle von Störungen und Defekten seitens des zukünftigen AN bestehen. Hierbei wird in einem Lizenz-Helpdesk und einen technischen Help-Desk unterschieden. Der Lizenz-Helpdesk umfasst folgende Leistungen: - Lizenz- und Vertragsberatung (insbesondere Erläutern der Produktbestimmungen und der weiteren Microsoft Bedingungen und von Vertragsinhalten) - Unterstützungsleistung zur Jahresmeldung (TrueUp) - Laufende Informationen zu Änderungen bezüglich der Produktlizenzierung (insbesondere Metriken und Produktwechsel) und vertragliche Änderungen oder Erweiterungen - Unterstützung und Beratung bei der Administration und Pflege des Lizenzportals des Herstellers - Leistungen zur Informationsbereitstellung (u.a. Preis- und Produktinformationen). - Der Lizenz?Helpdesk muss an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 09:00?Uhr und 16:00?Uhr erreichbar sein. Dabei gilt der bayerische Feiertagskalender. Da der Hersteller Microsoft die Software Assurance Benefits 24/7 Problem Resolution abgekündigt hat, wird ein separater technischer Support benötigt. Der AN stellt, einen erweiterten technischen Support bereit, der vom Auftraggeber im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden kann. Der technische Support muss für reaktive Supportleistungen durch den AN (2nd Level, Servicestunden) und für reaktive Supportleistungen durch den Hersteller Microsoft (3rd Level, Herstellerstunden) zur Verfügung stehen. Eskalationen an den Hersteller müssen in Abstimmung mit der LfA erfolgen. Die LfA hat eine Grundgebühr pro Jahr und Servicestunden für 2nd und 3rd Level als Kontingent beauftragt. Der technische Support (2nd-Level) muss 24x7 ((24?Stunden pro Tag und an 7?Tagen pro Woche) zur Verfügung stehen und ein Kontingent von 30 Servicestunden beinhalten. Jede darüber hinaus gehende Servicestunde wird nach dem im Preisblatt angegebenen Stundensatz abgerechnet Nicht für reaktiven technischen Support genutzte Servicestunden müssen für weitere Leistungen genutzt werden können, damit die Investition nicht ungenutzt bleibt. Herstellerstunden (3rd-Level) werden generell nach Aufwand abgerechnet. Hierzu muss im Preisblatt der Stundensatz angegeben werden zu dem abgerechnet wird. - LfA Förderbank BayernFrist: 15. Juni
Rahmenvereinbarung über Beschaffung von Lizenzen für Microsoft Produkte sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lizenzerwerb und -verwaltung
Produkte Der AN offeriert für die in der Anlage Preisblatt genannten Produkte die Preise für die Software Assurances für das erste, zweite, dritte und vierte Vertragsjahr zu den Bedingungen des o.a. Microsoft Konzernvertrages unter Berücksichtigung aller Rabatte oder Aufschläge. Der für die einzelnen Vertragsjahre angegebene Bedarf entspricht den aktuell eingesetzten Mengen; Anpassungen an die tatsächlich zu meldenden Mengen sind jährlich über True Ups möglich. Das erste Vertragsjahr beginnt für sämtliche Lizenzen mit Ausnahme der M365-E5-Lizenzen am 01.02.2027. Bis zum 31.01.2027 besteht für diese Lizenzen noch ein gesondertes Enterprise Agreement. Eine Ausnahme gibt es für die M365?E5?Lizenzen (Position?16 im Preisblatt). Diese sind unverzüglich nach Zuschlag, geplant zum 01.07.2026, zu liefern (siehe nähere Hinweise unter Vertragslaufzeit). Die im Preisblatt genannten Stückzahlen gelten als Kalkulationsbasis und können von der später zu beauftragenden Menge abweichen; es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Zusätzlich zu den im Preisblatt genannten Produkten können weitere, nicht gelistete Lizenzbedarfe und Microsoft-Produkte hinzukommen, die dann gesondert anzubieten sind. Die Verwaltung der Lizenzen muss über das Admin-Center von Microsoft möglich sein. Serviceleistungen Die LfA Förderbank Bayern legt Wert darauf, dass für den ordnungsgemäßen Betrieb der Systeme die Möglichkeit externer Hilfestellung im Falle von Störungen und Defekten seitens des zukünftigen AN bestehen. Hierbei wird in einem Lizenz-Helpdesk und einen technischen Help-Desk unterschieden. Der Lizenz-Helpdesk umfasst folgende Leistungen: - Lizenz- und Vertragsberatung (insbesondere Erläutern der Produktbestimmungen und der weiteren Microsoft Bedingungen und von Vertragsinhalten) - Unterstützungsleistung zur Jahresmeldung (TrueUp) - Laufende Informationen zu Änderungen bezüglich der Produktlizenzierung (insbesondere Metriken und Produktwechsel) und vertragliche Änderungen oder Erweiterungen - Unterstützung und Beratung bei der Administration und Pflege des Lizenzportals des Herstellers - Leistungen zur Informationsbereitstellung (u.a. Preis- und Produktinformationen). - Der Lizenz?Helpdesk muss an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 09:00?Uhr und 16:00?Uhr erreichbar sein. Dabei gilt der bayerische Feiertagskalender. Da der Hersteller Microsoft die Software Assurance Benefits 24/7 Problem Resolution abgekündigt hat, wird ein separater technischer Support benötigt. Der AN stellt, einen erweiterten technischen Support bereit, der vom Auftraggeber im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden kann. Der technische Support muss für reaktive Supportleistungen durch den AN (2nd Level, Servicestunden) und für reaktive Supportleistungen durch den Hersteller Microsoft (3rd Level, Herstellerstunden) zur Verfügung stehen. Eskalationen an den Hersteller müssen in Abstimmung mit der LfA erfolgen. Die LfA hat eine Grundgebühr pro Jahr und Servicestunden für 2nd und 3rd Level als Kontingent beauftragt. Der technische Support (2nd-Level) muss 24x7 ((24?Stunden pro Tag und an 7?Tagen pro Woche) zur Verfügung stehen und ein Kontingent von 30 Servicestunden beinhalten. Jede darüber hinaus gehende Servicestunde wird nach dem im Preisblatt angegebenen Stundensatz abgerechnet Nicht für reaktiven technischen Support genutzte Servicestunden müssen für weitere Leistungen genutzt werden können, damit die Investition nicht ungenutzt bleibt. Herstellerstunden (3rd-Level) werden generell nach Aufwand abgerechnet. Hierzu muss im Preisblatt der Stundensatz angegeben werden zu dem abgerechnet wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 04. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Wittenberg 4.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.