Leibniz-Institut für Analytische Wissenschaften - ISAS - e.V.DortmundTED
Stromlieferungen
Die Belieferung erstreckt sich über eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027 (00:00 Uhr) und endet am 31.12.2028 (24:00Uhr). Die geschätzte Abnahmemenge beträgt pro Jahr für alle Standorte ca. 2.025.000-2.225.000 kWh unter Berücksichtigung einer Mengentoleranz von +/- 10 % der jährlichen Gesamtmenge. ...
Energielieferung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Leibniz-Institut für Analytische Wissenschaften - ISAS - e.V.
- Veröffentlicht:
- 09. Juli 2026
- Frist:
- 12. August 2026
- Thema:
- Energielieferung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Belieferung erstreckt sich über eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027 (00:00 Uhr) und endet am 31.12.2028 (24:00Uhr). Die geschätzte Abnahmemenge beträgt pro Jahr für alle Standorte ca. 2.025.000-2.225.000 kWh unter Berücksichtigung einer Mengentoleranz von +/- 10 % der jährlichen Gesamtmenge. Eine detaillierte Aufstellung der bisherigen Verbräuche und Prognosen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
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Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
7 Datenbereiche verfügbar
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Lose
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
Freischalten5 Angaben erfasstAusführungsorte
Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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Leibniz-Institut für Analytische Wissenschaften - ISAS - e.V.DortmundFrist: 12. Aug.Die Belieferung erstreckt sich über eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027 (00:00 Uhr) und endet am 31.12.2028 (24:00Uhr). Die geschätzte Abnahmemenge beträgt pro Jahr für alle Standorte ca. 2.025.000-2.225.000 kWh unter Berücksichtigung einer Mengentoleranz von +/- 10 % der jährlichen Gesamtmenge. Eine detaillierte Aufstellung der bisherigen Verbräuche und Prognosen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.Kauf und Lieferung von 100-prozentigem Biomethan inkl. Netznutzung für das Blockheizkraftwerk des Marktes Peiting.
Gemeinde PeitingPeitingDer Markt Peiting schreibt für seine Entnahmestelle die Lieferung von Biomethan inklusive der Netznutzung europaweit im offenen Verfahren aus. Lieferzeitraum vom 01.01.2027, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2029, 24:00 Uhr. Das voraussichtliche Liefervolumen beträgt für diese Abnahmestelle 1.533.100 kWh pro Bezugsjahr.Kauf und Lieferung von 100-igem Biomethan inkl. Netznutzung für das Blockheizkraftwerk des Marktes Peiting.
Gemeinde PeitingPeitingFrist: 13. JuliDer Markt Peiting schreibt für seine Entnahmestelle die Lieferung von Biomethan inklusive der Netznutzung europaweit im offenen Verfahren aus. Lieferzeitraum vom 01.01.2027, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2029, 24:00 Uhr. Das voraussichtliche Liefervolumen beträgt für diese Abnahmestelle 1.533.100 kWh pro Bezugsjahr.Stromausschreibung (Laser Zentrum Hannover e.V.)
KWL mbHHannoverFrist: 08. Sept.Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für das Laser Zentrum in Hannover. Art und ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2028, 24:00 Uhr. Der Lieferzeitraum beträgt somit zwei Jahre. Der konkrete Lieferbeginn einzelner Abnahmestellen kann vom genannten Lieferzeitraum abweichen. Maßgeblich sind insoweit die Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen (insbesondere die Abnahmestellenübersicht). Sofern in der Leistungsbeschreibung oder deren Anlagen keine abweichende Regelung getroffen ist, gilt als Beginn der Belieferung der jeweilige Lieferstart zum 01.01.2027, 00:00 Uhr. Die Belieferung umfasst insgesamt eine Abnahmestelle. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Jahr 2027: 1.900.000 kWh/a • für das Jahr 2028: 1.900.000 kWh/a Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger (z. B. Kohle oder Gas) oder Kernenergie nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.Certificate Lifecycle Management
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Certificate Lifecycle Management (CLM) Systems, welches die Prozesse automatisiert, zentralisiert und nachvollziehbar gestaltet. Ziel ist es, den gesamten Lebenszyklus von Zertifikaten von der Beantragung über die Ausstellung bis zur Erneuerung oder zum Widerruf effizient, sicher und revisionssicher zu steuern. Es wird beabsichtigt folgende Leistungen zu beschaffen: - Kauf des CLM Systems für die Produktions- und Testumgebung sowie die externe Zertifikate über "PSW-Group" inkl. Lizenzen und Produktpflege und Support des CLM Systems für zwei Jahre Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung abgerufen werden. Die geschätzte Abnahmemenge während der Mindestvertragslaufzeit wird wie folgt geschätzt: - Unterstützungsleistungen für den Betrieb (48 PT) sowie folgende Leistungen pro optionale Verlängerungsoption je Jahr: - Produktpflege und Support des CLM Systems für 1 Jahr - Unterstützungsleistungen für den Betrieb (24 PT) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Die Rahmenvereinbarungen endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 300.000,00 EUR netto; 357.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge istVorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamFrist: 14. Sept.Fortführung von 4.2 Sicherheitsdienstleistungen Jede eingesetzte Wachperson muss das im Bewacherregister hinterlegte Ausweisdokument mit sich führen. Weiterhin muss das eingesetzte Bewachungsunternehmen jeder Wachperson einen Dienstausweis nach den Mindestanforderungen gemäß § 18 Abs. 1 (BewachV) ausstellen. Der Dienstausweis muss bei der Ausübung von Bewachungsaufgaben stets mitgeführt werden. Die Dienstkleidung der Wachpersonen muss sich deutlich von den Uniformen und Abzeichen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen unterscheiden. c.) Die LHP geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen von folgendem Bedarf an Sicherheitsdienstleistungen in der Unterkunft aus: Los 1: Standort 1 - David-Gilly-Str. 5: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 Sicherheitskräfte (SK) sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 250 notwendige Bewachungsstunden. Standort 2 - Peter-Huchel-Str. 4: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 1 SK sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 1 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 125 notwendige Bewachungsstunden. Los 2: Standort - Handelshof 20: - An Werktagen montags bis freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An Werktagen montags bis freitags 8:00 bis 17:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 291 notwendige Bewachungsstunden. Die Kostenkalkulation für das Angebot ist auf Grundlage der dargestellten Bewachungsbedarfe vorzunehmen. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Minderaufwand an Sicherheitsdienstleistungen für den AN zur Folge haben, erstattet der AN der LHP anteilig die zu viel gezahlte Vergütung entsprechend des geltenden Preisblattes. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Mehraufwand an Sicherheitsdienstleistungen zur Folge haben, beauftragt die LHP die zusätzlich benötigten Sicherheitsdienstleistungen gesondert. 4.3 Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum Die Leistungserbringung erfolgt ab dem 01.01.2027 und endet mit Ablauf des 31.12.2028. Sollte die Zuschlagserteilung erst nach dem 01.01.2027 erfolgen, beginnt die Leistung am Tag nach der Zuschlagserteilung. Die LHP erhält ein Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr bis längstens zum 31.12.2029. Die Option wird spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem AN ausgeübt. 6. Personelle Voraussetzungen und 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 8. Versicherungen Der AN hat bei Vertragsbeginn und fortlaufend pro Kalenderjahr bis jeweils zum 31.1. Nachweise über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) sowie einer Inventarversicherung, die Schäden an der Ausstattung der Unterkunft auf Grund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie böswilliger Beschädigung in ausreichender Höhe abdeckt (Deckungssumme mind. 50.000 Euro) beim Auftraggeber schriftlich einzureichen. 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz Über die bereits genannten Dokumentationspflichten hinaus ist der AN verpflichtet, der LHP bis zum 31.03. eines jeden Jahres für das vergangene Jahr einen Leistungsbericht vorzulegen, der die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen aus dieser Leistungsbeschreibung dokumentiert. Zwingend vorzulegender Teil des Leistungsberichtes ist der strukturierte Sachbericht (siehe Anlage C). Der Betreiber hat sicher zu stellen, dass die von ihm erhobenen personenbezogenen Daten der Bewohner und Bewohnerinnen gemäß den Anforderungen der DS-GVO verarbeitet und geschützt werden. Die LHP geht davon aus, dass im Zusammenhang mit der Leistungserbringung keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der LHP gemäß Art. 28 DS-GVO erfolgt. Sollte sich im Verlauf des Auftrags Gegenteiliges herausstellen, ist durch den AN eine ergänzende Vereinbarung im Sinne des Art. 28 DS-GVO mit der LHP abzuschließen. Der AN trägt die aus dieser Vereinbarung in seinem Verantwortungsbereich resultierenden Kosten. 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise Die Vergütung der Leistungen des Auftraggebers erfolgt auf der Basis von belegungsabhängigen Tagessatzabrechnungen und monatlichen Pauschalzahlungen. Alle Zahlungen erfolgen unbar an eine vom AN zu benennende Bankverbindung. Die belegungsabhängige Vergütung nach Tagessatz soll die belegungsabhängigen Kostenschwankungen abbilden. Der belegungsabhängige Tagessatz wird auf 0,30 Euro (brutto) pro Person und Tag festgesetzt. Tagessatzabrechnungen sind bis zum 10. des Folgemonats bei der LHP einzureichen und werden somit nachträglich für Vormonate gezahlt. Die monatlichen Pauschalen werden zum 5. eines laufenden Monats im Voraus gezahlt. Einzelheiten zur Ermittlung der monatlichen Pauschalvergütung sowie losbezogene fiktive Rechnungsbeispiele finden sich jeweils in der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu Los 1 und zu Los 2.Rahmenvereinbarung über Beschaffung von Lizenzen für Microsoft Produkte sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lizenzerwerb und -verwaltung
LfA Förderbank BayernFrist: 15. JuniProdukte Der AN offeriert für die in der Anlage Preisblatt genannten Produkte die Preise für die Software Assurances für das erste, zweite, dritte und vierte Vertragsjahr zu den Bedingungen des o.a. Microsoft Konzernvertrages unter Berücksichtigung aller Rabatte oder Aufschläge. Der für die einzelnen Vertragsjahre angegebene Bedarf entspricht den aktuell eingesetzten Mengen; Anpassungen an die tatsächlich zu meldenden Mengen sind jährlich über True Ups möglich. Das erste Vertragsjahr beginnt für sämtliche Lizenzen mit Ausnahme der M365-E5-Lizenzen am 01.02.2027. Bis zum 31.01.2027 besteht für diese Lizenzen noch ein gesondertes Enterprise Agreement. Eine Ausnahme gibt es für die M365?E5?Lizenzen (Position?16 im Preisblatt). Diese sind unverzüglich nach Zuschlag, geplant zum 01.07.2026, zu liefern (siehe nähere Hinweise unter Vertragslaufzeit). Die im Preisblatt genannten Stückzahlen gelten als Kalkulationsbasis und können von der später zu beauftragenden Menge abweichen; es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Zusätzlich zu den im Preisblatt genannten Produkten können weitere, nicht gelistete Lizenzbedarfe und Microsoft-Produkte hinzukommen, die dann gesondert anzubieten sind. Die Verwaltung der Lizenzen muss über das Admin-Center von Microsoft möglich sein. Serviceleistungen Die LfA Förderbank Bayern legt Wert darauf, dass für den ordnungsgemäßen Betrieb der Systeme die Möglichkeit externer Hilfestellung im Falle von Störungen und Defekten seitens des zukünftigen AN bestehen. Hierbei wird in einem Lizenz-Helpdesk und einen technischen Help-Desk unterschieden. Der Lizenz-Helpdesk umfasst folgende Leistungen: - Lizenz- und Vertragsberatung (insbesondere Erläutern der Produktbestimmungen und der weiteren Microsoft Bedingungen und von Vertragsinhalten) - Unterstützungsleistung zur Jahresmeldung (TrueUp) - Laufende Informationen zu Änderungen bezüglich der Produktlizenzierung (insbesondere Metriken und Produktwechsel) und vertragliche Änderungen oder Erweiterungen - Unterstützung und Beratung bei der Administration und Pflege des Lizenzportals des Herstellers - Leistungen zur Informationsbereitstellung (u.a. Preis- und Produktinformationen). - Der Lizenz?Helpdesk muss an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 09:00?Uhr und 16:00?Uhr erreichbar sein. Dabei gilt der bayerische Feiertagskalender. Da der Hersteller Microsoft die Software Assurance Benefits 24/7 Problem Resolution abgekündigt hat, wird ein separater technischer Support benötigt. Der AN stellt, einen erweiterten technischen Support bereit, der vom Auftraggeber im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden kann. Der technische Support muss für reaktive Supportleistungen durch den AN (2nd Level, Servicestunden) und für reaktive Supportleistungen durch den Hersteller Microsoft (3rd Level, Herstellerstunden) zur Verfügung stehen. Eskalationen an den Hersteller müssen in Abstimmung mit der LfA erfolgen. Die LfA hat eine Grundgebühr pro Jahr und Servicestunden für 2nd und 3rd Level als Kontingent beauftragt. Der technische Support (2nd-Level) muss 24x7 ((24?Stunden pro Tag und an 7?Tagen pro Woche) zur Verfügung stehen und ein Kontingent von 30 Servicestunden beinhalten. Jede darüber hinaus gehende Servicestunde wird nach dem im Preisblatt angegebenen Stundensatz abgerechnet Nicht für reaktiven technischen Support genutzte Servicestunden müssen für weitere Leistungen genutzt werden können, damit die Investition nicht ungenutzt bleibt. Herstellerstunden (3rd-Level) werden generell nach Aufwand abgerechnet. Hierzu muss im Preisblatt der Stundensatz angegeben werden zu dem abgerechnet wird.Rahmenvereinbarung über Beschaffung von Lizenzen für Microsoft Produkte sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lizenzerwerb und -verwaltung
LfA Förderbank BayernMünchenProdukte Der AN offeriert für die in der Anlage Preisblatt genannten Produkte die Preise für die Software Assurances für das erste, zweite, dritte und vierte Vertragsjahr zu den Bedingungen des o.a. Microsoft Konzernvertrages unter Berücksichtigung aller Rabatte oder Aufschläge. Der für die einzelnen Vertragsjahre angegebene Bedarf entspricht den aktuell eingesetzten Mengen; Anpassungen an die tatsächlich zu meldenden Mengen sind jährlich über True Ups möglich. Das erste Vertragsjahr beginnt für sämtliche Lizenzen mit Ausnahme der M365-E5-Lizenzen am 01.02.2027. Bis zum 31.01.2027 besteht für diese Lizenzen noch ein gesondertes Enterprise Agreement. Eine Ausnahme gibt es für die M365?E5?Lizenzen (Position?16 im Preisblatt). Diese sind unverzüglich nach Zuschlag, geplant zum 01.07.2026, zu liefern (siehe nähere Hinweise unter Vertragslaufzeit). Die im Preisblatt genannten Stückzahlen gelten als Kalkulationsbasis und können von der später zu beauftragenden Menge abweichen; es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Zusätzlich zu den im Preisblatt genannten Produkten können weitere, nicht gelistete Lizenzbedarfe und Microsoft-Produkte hinzukommen, die dann gesondert anzubieten sind. Die Verwaltung der Lizenzen muss über das Admin-Center von Microsoft möglich sein. Serviceleistungen Die LfA Förderbank Bayern legt Wert darauf, dass für den ordnungsgemäßen Betrieb der Systeme die Möglichkeit externer Hilfestellung im Falle von Störungen und Defekten seitens des zukünftigen AN bestehen. Hierbei wird in einem Lizenz-Helpdesk und einen technischen Help-Desk unterschieden. Der Lizenz-Helpdesk umfasst folgende Leistungen: - Lizenz- und Vertragsberatung (insbesondere Erläutern der Produktbestimmungen und der weiteren Microsoft Bedingungen und von Vertragsinhalten) - Unterstützungsleistung zur Jahresmeldung (TrueUp) - Laufende Informationen zu Änderungen bezüglich der Produktlizenzierung (insbesondere Metriken und Produktwechsel) und vertragliche Änderungen oder Erweiterungen - Unterstützung und Beratung bei der Administration und Pflege des Lizenzportals des Herstellers - Leistungen zur Informationsbereitstellung (u.a. Preis- und Produktinformationen). - Der Lizenz?Helpdesk muss an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 09:00?Uhr und 16:00?Uhr erreichbar sein. Dabei gilt der bayerische Feiertagskalender. Da der Hersteller Microsoft die Software Assurance Benefits 24/7 Problem Resolution abgekündigt hat, wird ein separater technischer Support benötigt. Der AN stellt, einen erweiterten technischen Support bereit, der vom Auftraggeber im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden kann. Der technische Support muss für reaktive Supportleistungen durch den AN (2nd Level, Servicestunden) und für reaktive Supportleistungen durch den Hersteller Microsoft (3rd Level, Herstellerstunden) zur Verfügung stehen. Eskalationen an den Hersteller müssen in Abstimmung mit der LfA erfolgen. Die LfA hat eine Grundgebühr pro Jahr und Servicestunden für 2nd und 3rd Level als Kontingent beauftragt. Der technische Support (2nd-Level) muss 24x7 ((24?Stunden pro Tag und an 7?Tagen pro Woche) zur Verfügung stehen und ein Kontingent von 30 Servicestunden beinhalten. Jede darüber hinaus gehende Servicestunde wird nach dem im Preisblatt angegebenen Stundensatz abgerechnet Nicht für reaktiven technischen Support genutzte Servicestunden müssen für weitere Leistungen genutzt werden können, damit die Investition nicht ungenutzt bleibt. Herstellerstunden (3rd-Level) werden generell nach Aufwand abgerechnet. Hierzu muss im Preisblatt der Stundensatz angegeben werden zu dem abgerechnet wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Leibniz-Institut für Analytische Wissenschaften - ISAS - e.V..
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.