Stadt Billerbeck
Straßenendausbau des Baugebietes "Buschenkamp Nord" in der Stadt Billerbeck - Straßenbauarbeiten
Straßenendausbau des Baugebietes "Buschenkamp Nord" in der Stadt Billerbeck. Die Maßnahme umfasst sämtliche erforderlichen Straßenbauarbeiten zur Fertigstellung der Erschließungsanlagen im genannten Baugebiet.
Straßenbau
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Inhalt auf einen Blick
Straßenendausbau des Baugebietes "Buschenkamp Nord" in der Stadt Billerbeck. Die Maßnahme umfasst sämtliche erforderlichen Straßenbauarbeiten zur Fertigstellung der Erschließungsanlagen im genannten Baugebiet.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Billerbeck
- Veröffentlicht:
- 30. April 2026
- Frist:
- 27. Mai 2026
- Thema:
- Straßenbau
Ausschreibungsbeschreibung
Straßenendausbau des Baugebietes "Buschenkamp Nord" in der Stadt Billerbeck. Die Maßnahme umfasst sämtliche erforderlichen Straßenbauarbeiten zur Fertigstellung der Erschließungsanlagen im genannten Baugebiet.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- 25301634
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Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbauprogramms zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Generalplanerleistungen beschafft werden für das Gebäude an der Querenburger Straße 37, in folgendem "Kubus" genannt. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten "Hans-Böckler-Realschule" und dem 2012 neu errichteten "Neues Gymnasium Bochum". Der Kubus wurde in den 1970er Jahre erbaut und ist seit dem Jahr 2016 leerstehend. 2024/25 wurde das Gebäude vollständig entkernt, hierbei wurden sämtliche Schadstoffe entfernt. Der Kubus ist westlich an der Querenburger Straße liegend, südlich liegt das Gymnasium und östlich liegt die Realschule. Auf dem gesamten Schulzentrum werden derzeit ungefähr 1700 Schüler durch etwa 140 Lehrkräfte unterrichtet. Die Generalplanung umfasst: (i) die Objektplanung Gebäude, (ii) die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, (iii) die Tragwerksplanung, (iv) die Planung Außenanlagen, (v) die Thermische Bauphysik, (vi) den Brandschutz, (vii) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, (viii) die Geotechnik für die Gründungsbewertung eventueller Anbauten und (ix) die Berechnung der Lebenszykluskosten auf Basis der Kostenschätzung und Fortschreibung auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsentwurfs. Ebenfalls muss die Planung die Klassenraummöbilierung berücksichtigt werden, welche jedoch separat vergeben wird. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im März 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Fertigstellung der Bauausführung und Übergabe an die Nutzer muss spätestens im Juli 2029 erfolgen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.Ruhrbahn GmbH
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz in Essen sind umfangreiche Vorabmaßnahmen erforderlich, welche unter anderem die Schadstoffsanierung und diverse Rückbauarbeiten auf der Ebene -2 des Bahnhofs, einschließlich der zugehörigen Betriebsräume beinhaltet. Gegenstand der Vergabe ist unter anderem die Lieferung und Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausstattung und die Nachrichtentechnik als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus. Im Rahmen der Schadstoffsanierung werden im Vorfeld sämtliche elektrischen Komponenten im Deckenbereich durch einen gesondert beauftragten Unternehmer demontiert und fachgerecht entsorgt. Die hier ausgeschriebene Maßnahme umfasst unter anderem Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) im Zuge der baulichen Maßnahme, die abschnittsweise nach erfolgter Schadstoffsanierung auszuführen sind. Leistungsbestandteil ist die Errichtung eines Bauprovisoriums zur Sicherstellung des sicheren Personenverkehrs nach Abschluss der Schadstoffsanierung. Dieses umfasst insbesondere die Installation temporärer Kabeltrassen sowie einer Beleuchtungsanlage. Die Ausführung hat gemäß den planerischen Vorgaben und unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen sowie aller relevanten Sicherheitsbestimmungen zu erfolgen. Dabei ist insbesondere die getrennte Führung von Stark- und Schwachstromleitungen sicherzustellen. Die elektrische Installation ist normgerecht auszuführen. Die Beleuchtungsanlage ist an bestehende elektrische Systeme anzubinden und entsprechend der Planung auf die vorgesehenen Stromkreise zu verteilen. Nach Fertigstellung sind Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlage durch den Auftragnehmer zu prüfen und zu dokumentieren. Die Montage der Leuchten erfolgt unterhalb der Kabeltrassen, wobei geeignete Befestigungssysteme (u. a. Schraubverbindungen mit selbstsichernden Muttern) einzusetzen sind, um eine dauerhafte und vibrationssichere Installation zu gewährleisten. Die statischen und sicherheitstechnischen Anforderungen sind einzuhalten. Zur Durchführung der Vorabmaßnahmen wird der Fahrbetrieb eingestellt. Eine Sperrzeit vom 04.07.2026 – 01.09.2026 wird eingerichtet. Innerhalb dieses Zeitraums sind werktags sowie samstags tägliche Arbeitszeitfenster von jeweils ca. 16 Stunden (06:00–14:00 Uhr und 14:00–22:00 Uhr) einzuhalten. Innerhalb dieser Zeitfenster sind sowohl die Einrichtung der Baustelle als auch sämtliche Installationsleistungen durchzuführen. Die Ausführung der TGA-Leistungen erfolgt in durch den fachgutachterlich begleiteten Schadstoffsanierer freigegebenen Teilbereichen. Die Bearbeitung erfolgt schrittweise, wobei jede Teilfläche erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber bearbeitet werden darf. Sämtliche Leistungen sind entsprechend der Bauablaufplanung sowie unter Einhaltung aller einschlägigen sicherheitstechnischen, arbeitsschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften auszuführen. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Stadt Ludwigsburg
Stadt Ludwigsburg - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Der bestehende Zentrale Omnibusbahnhof (kurz: ZOB) Ludwigsburg ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Er bedient ein Einzugsgebiet von rund 300.000 Einwohnern und ist für die Anbindung an den Bahnhof sowie den regionalen Busverkehr von hoher Bedeutung. Ausgangslage: Der ZOB weist erhebliche bauliche, funktionale und betriebliche Mängel auf. Eine barrierefreie Sanierung des bestehenden ZOB ist nicht möglich. Darüber hinaus bestehen massive bauliche Schäden, insbesondere am unter dem ZOB verlaufenden Tunnel, dessen Abdichtung dringend sanierungsbedürftig ist (derzeit Wassereintritt und fortschreitende Bauwerksschäden). Beabsichtigte Baumaßnahme: Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt daher die grundlegende Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes einschließlich der Sanierung des darunterliegenden Tunnels, der Neuordnung des Bahnhofsplatzes sowie der weitreichenden Anpassungen in den Verkehrs- und Ingenieuranlagen. Ausschreibungsgegenstand: Es ist beabsichtigt, dass der zukünftige Generalplaner nun Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI für alle fachlich erforderlichen Leistungsbilder für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) erbringt, um die komplexen Schnittstellen zwischen Tunnelbau, Verkehrsanlagen, technischer Gebäudeausrüstung und Hochbau sowie Freianlagen zu steuern und eine termingerechte Projektumsetzung sicherzustellen. Weiter übernimmt der Generalplaner die integrale Koordination sämtlicher Fachdisziplinen. Dazu gehören insbesondere die Bauphasen-, Provisorien- und Umleitungsplanung unter Aufrechterhaltung des Busbetriebs. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung nun die gesamthafte Vergabe von Planungsleistungen ab LPH 5 für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 bis 3) der Büros Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Brilion Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Knippers Helbig GmbH, Ingenieurbüro HAISCH GmbH & Co. KG, Licht Raum Stadt Planung GmbH aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den vorgenannten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Leistungsumfang: Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Schnittstellplanung Dach auf Mittelinsel, Planung WC-Anlagen (Fertigteil oder Modulbauweise), Fahrradabstellanlagen und Fahrgastunterstände; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1, LPH 5 bis 9 für Tunnelsanierung und Errichtung Sichtschutzwand; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Verkehrsanlagen, Straßensanierung mit Betonfahrbahn und Asphaltfahrbahn, Provisorien auf Umleitungsstrecken und Ver- und Entsorgungsanlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Gesamtbeleuchtung ZOB, Fahrgastinformation sowie sonstige technische Anlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 1, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 4 bis 6 für die Sichtschutzwand zu Gleis 1; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 2, Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 5 bis 9 für Baum- und Grünflächenbepflanzung; Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8, die barrierefreie Planung des ZOB sowie die Erstellung eines koordinierten Leitungsplans inkl. Kollisionsprüfung. Weiterer Leistungsbestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit, die eine umfassende inhaltliche Zuarbeit zur Kommunikation mit Fahrgästen, Anliegern und Medien umfasst in Zusammenarbeit mit den städtischen Kommunikationsbeauftragen. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof sind ebenfalls Abstimmungen mit der Deutschen Bahn erforderlich, die durch den Generalplaner erfolgen, sowie Abstimmung mit den Busunternehmern. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Ludwigsburg übernimmt die Bauherrenaufgaben und die übergeordnete Projektleitung. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen; angedacht ist ein Leistungsbeginn zum 1. Oktober 2026. Für Bauphase 0 (die vorgezogenen Maßnahmen) ist der Zeitraum von Februar 2027 bis August 2027 geplant. Der Beginn der baulichen Maßnahmen für die Bauphase 1 ist für September 2027 angestrebt. Die Bauphase 2 folgt von März 2028 bis Februar 2029. Die Bauphase 3 soll im Zeitraum März 2029 bis November 2029 erfolgen. Bauphase 4 soll im Zeitraum Dezember 2029 bis April 2030 umgesetzt werden. Die bauliche Fertigstellung soll bis spätestens Juni 2030 erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Entwurfs- und Baubeschluss vom 22. Oktober 2025 (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum) und aus der Mitteilungsvorlage zur Vorstellung der Entwurfsplanung vom 24.07.2025 (Anlage 4 zum Bewerbermemorandum) sowie aus der Bauphasenunterlage "Neugestaltung Zentraler Omnibusbahnhof" (Anlage 5 zum Bewerbermemorandum) erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Stadt LudwigsburgLudwigsburgFrist: 22. Juni
Stadt Ludwigsburg - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Der bestehende Zentrale Omnibusbahnhof (kurz: ZOB) Ludwigsburg ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Er bedient ein Einzugsgebiet von rund 300.000 Einwohnern und ist für die Anbindung an den Bahnhof sowie den regionalen Busverkehr von hoher Bedeutung. Ausgangslage: Der ZOB weist erhebliche bauliche, funktionale und betriebliche Mängel auf. Eine barrierefreie Sanierung des bestehenden ZOB ist nicht möglich. Darüber hinaus bestehen massive bauliche Schäden, insbesondere am unter dem ZOB verlaufenden Tunnel, dessen Abdichtung dringend sanierungsbedürftig ist (derzeit Wassereintritt und fortschreitende Bauwerksschäden). Beabsichtigte Baumaßnahme: Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt daher die grundlegende Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes einschließlich der Sanierung des darunterliegenden Tunnels, der Neuordnung des Bahnhofsplatzes sowie der weitreichenden Anpassungen in den Verkehrs- und Ingenieuranlagen. Ausschreibungsgegenstand: Es ist beabsichtigt, dass der zukünftige Generalplaner nun Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI für alle fachlich erforderlichen Leistungsbilder für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) erbringt, um die komplexen Schnittstellen zwischen Tunnelbau, Verkehrsanlagen, technischer Gebäudeausrüstung und Hochbau sowie Freianlagen zu steuern und eine termingerechte Projektumsetzung sicherzustellen. Weiter übernimmt der Generalplaner die integrale Koordination sämtlicher Fachdisziplinen. Dazu gehören insbesondere die Bauphasen-, Provisorien- und Umleitungsplanung unter Aufrechterhaltung des Busbetriebs. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung nun die gesamthafte Vergabe von Planungsleistungen ab LPH 5 für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 bis 3) der Büros Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Brilion Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Knippers Helbig GmbH, Ingenieurbüro HAISCH GmbH & Co. KG, Licht Raum Stadt Planung GmbH aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den vorgenannten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Leistungsumfang: Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Schnittstellplanung Dach auf Mittelinsel, Planung WC-Anlagen (Fertigteil oder Modulbauweise), Fahrradabstellanlagen und Fahrgastunterstände; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1, LPH 5 bis 9 für Tunnelsanierung und Errichtung Sichtschutzwand; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Verkehrsanlagen, Straßensanierung mit Betonfahrbahn und Asphaltfahrbahn, Provisorien auf Umleitungsstrecken und Ver- und Entsorgungsanlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Gesamtbeleuchtung ZOB, Fahrgastinformation sowie sonstige technische Anlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 1, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 4 bis 6 für die Sichtschutzwand zu Gleis 1; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 2, Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 5 bis 9 für Baum- und Grünflächenbepflanzung; Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8, die barrierefreie Planung des ZOB sowie die Erstellung eines koordinierten Leitungsplans inkl. Kollisionsprüfung. Weiterer Leistungsbestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit, die eine umfassende inhaltliche Zuarbeit zur Kommunikation mit Fahrgästen, Anliegern und Medien umfasst in Zusammenarbeit mit den städtischen Kommunikationsbeauftragen. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof sind ebenfalls Abstimmungen mit der Deutschen Bahn erforderlich, die durch den Generalplaner erfolgen, sowie Abstimmung mit den Busunternehmern. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Ludwigsburg übernimmt die Bauherrenaufgaben und die übergeordnete Projektleitung. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen; angedacht ist ein Leistungsbeginn zum 1. Oktober 2026. Für Bauphase 0 (die vorgezogenen Maßnahmen) ist der Zeitraum von Februar 2027 bis August 2027 geplant. Der Beginn der baulichen Maßnahmen für die Bauphase 1 ist für September 2027 angestrebt. Die Bauphase 2 folgt von März 2028 bis Februar 2029. Die Bauphase 3 soll im Zeitraum März 2029 bis November 2029 erfolgen. Bauphase 4 soll im Zeitraum Dezember 2029 bis April 2030 umgesetzt werden. Die bauliche Fertigstellung soll bis spätestens Juni 2030 erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Entwurfs- und Baubeschluss vom 22. Oktober 2025 (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum) und aus der Mitteilungsvorlage zur Vorstellung der Entwurfsplanung vom 24.07.2025 (Anlage 4 zum Bewerbermemorandum) sowie aus der Bauphasenunterlage "Neugestaltung Zentraler Omnibusbahnhof" (Anlage 5 zum Bewerbermemorandum) erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt. - Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden- WürttembergStuttgartFrist: 14. Aug.
Vergabeverfahren für den Betrieb eines Rettungshubschraubers Chr. Odenwald am Standort Ravenstein
Der Auftraggeber beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung mit dem RTH Christoph Odenwald am zu errichtenden Standort in Ravenstein für den Zeitraum vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2052 (25,5 Jahre) zu vergeben. Die Durchführung der Luftrettung ist als Aufgabe der Notfallrettung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst • die Gestellung eines geeigneten Rettungshubschraubers („RTH“) inklusive der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung für den Betrieb des RTH Christoph Odenwald in der Zeit täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr; Erweiterung der Einsatzbereitschaft im Sommerhalbjahr ab Sonnenaufgang (wenn dieser vor 08:00 Uhr liegt) und bis Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20:00 Uhr liegt)); • die Errichtung und der Betrieb einer Luftrettungsstation auf einem vom Neckar-Odenwald-Kreis zur Verfügung gestellten Grundstück; • die Gestellung der für den Betrieb des RTH erforderlichen und geeigneten Hubschrauberführer, Notärzte und HEMS-TC; • die Durchführung von Primär- und Sekundäreinsätzen („Dual-Use-Modell“) gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Hinweis zur Luftrettungsstation: Die benötigte Luftrettungsstation in Ravenstein existiert zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Der Auftraggeber hat allerdings schon ein geeignetes Grundstück bestimmt, welches vom Zuschlagsbieter durch Abschluss des in Anlage 13 befindlichen Erbbaurechtsvertrags mit dem Neckar-Odenwald-Kreis als Grundstückseigentümer verpflichtend zu nutzen ist. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Errichtung der Luftrettungsstation bis zum hier vorgesehenen Leistungsbeginn am 01.07.2027 abgeschlossen sein wird, hat der Betrieb des RTH Christoph Odenwald ab Leistungsbeginn bis zur Fertigstellung der Luftrettungsstation in Ravenstein von einem Interimsstandort aus zu erfolgen. Sobald der dauerhafte Standort bezugsfertig ist, hat der Umzug vom Interimsstandort unverzüglich dorthin zu erfolgen. Dem Auftraggeber sind zwei mögliche Flughäfen, die als Interimsstandorte in Betracht kommen, bekannt. Diese liegen zwar nicht in dem vorgesehenen Bereich des Gutachtens allerdings im Norden von Baden-Württemberg. Es handelt um folgende Flugplätze: • Flugplatz Walldürn, Am Flugplatz, Würzburger Str. 33, in 74731 Walldürn und • Flugplatz Mosbach, Am Flugplatz 5, in 74821 Mosbach. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, den Interimsstandort an einem dieser beiden Flugplätze zu betreiben. Die für die Flugplätze bestehenden Betriebsgenehmigungen lassen bereits jetzt den Betrieb eines Standorts zu den oben genannten Zeiten zu. Darüber hinaus haben die jeweiligen Betreiber der Flugplätze gegenüber dem Auftraggeber versichert, dass sämtliche Bieter des gegenständlichen Verfahrens gleichbehandelt werden und die in den Anlagen 14 und 15 enthaltenen Informationen zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat sich mit den jeweiligen Betreibern unter den nachfolgend dargestellten Kontaktdaten rechtzeitig in Verbindung zu setzen: Flugplatz Walldürn: Dr. Christian Kuhn, Vorstandsteam FSCO Flugsportclub Odenwald Walldürn, [email protected], +49 6282 927844, www.fsco.de, Würzburger Str. 33, Am Flugplatz, 74731 Walldürn, Flugplatz +49 6282 7419. Flugplatz Mosbach: Lucy Paul, Betriebsleiterin, Beauftragte für Luftaufsicht, Geschäftsführer: Dr. Thomas Pfirrmann, Flugplatz Mosbach Betriebs-GmbH, Am Flugplatz 5, 74821 Mosbach Tel.+49 6261 – 938566 (Büro), Tel.+49 – 6261 – 674791 (Betriebsleitung/Luftaufsicht), www.flugplatz-mosbach.de, [email protected].
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Billerbeck.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.