Gemeinde Wennigsen
Straßenausbau Gemeinde Wennigsen 2026
Die Gemeinde Wennigsen plant die fahrradgerechte Umgestaltung des Knotenpunktes Bönnigserstr./Degerserdstr. mit Erneuerung der Asphaltdecke, Neubau von Geh-/Radweg, neuer Lichtsignalanlage und Markierungsarbeiten. Baubeginn ist für 2026 geplant.
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Wennigsen plant die fahrradgerechte Umgestaltung des Knotenpunktes Bönnigserstr./Degerserdstr. mit Erneuerung der Asphaltdecke, Neubau von Geh-/Radweg, neuer Lichtsignalanlage und Markierungsarbeiten. Baubeginn ist für 2026 geplant.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Wennigsen
- Veröffentlicht:
- 08. Februar 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Bauobjekt:
- Rad- / Fußweg
Bauobjekt-Klassifikation
- Rad- / FußwegHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Wennigsen plant die fahrradgerechte Umgestaltung des Knotenpunktes Bönnigserstr./Degerserdstr. mit Erneuerung der Asphaltdecke, Neubau von Geh-/Radweg, neuer Lichtsignalanlage und Markierungsarbeiten. Baubeginn ist für 2026 geplant.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Die Ruhrbahn GmbH, die Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr (ASV) und die Stadtwerke Essen AG (SWE) planen im Rahmen eines gemeinsamen Verkehrsführungs- und Verkehrssicherungskonzeptes die Grunderneuerung der Steeler Straße, beginnend im Norden am Knotenpunkt Hollestraße / Steeler Straße bis zur südlich gelegenen Straßenbahnendhaltestelle Steele S. Dieser Abschnitt der Steeler Straße ist etwa 4,2 km lang und beinhaltet neun Straßenbahnhaltestellen im Bestand und eine neue Straßenbahnhaltestelle (Holbecks Hof). Die Grunderneuerung der Steeler Straße verteilt sich auf die drei Bauherren Ruhrbahn GmbH, Stadtwerke Essen AG und Stadt Essen, Amt für Straßen und Verkehr (ASV) sowie ggf. weitere Beteiligte. Die Ruhrbahn GmbH plant eine Generalsanierung der gesamten Strecke mit: • Gleis – und Oberflächenschäden Beseitigung • Erneuerungen von vorhandenen Gleisanlagen (falls notwendig) • Kompletter Austausch der Fahrleitungsanlagen • Barrierefreier Umbau an drei Haltestellen (Wörthstraße, Knappschafts-Krankenhaus, Stadt-garten) • Neubau barrierefreie Haltestelle Holbecks Hof • Einbau Weichenkreuzung für die Zweigleisigkeit vor der Haltestelle Steele S • Umbau der Haltestelle Wasserturm, Anpassung des taktilen Leitsystems • Ausbau Zukunft, Verlängerung der Haltestellen Schwanenbuschstraße, Parkfriedhof und Dinnendahlstraße auf 40 Meter und Einbau eines Gleiswechsels in Höhe Parkfriedhof Die Bauarbeiten der Stadtwerke Essen AG belaufen sich auf: • Erneuerung und Sanierung des Kanalsystems auf Grundlage des Abwasserbeseitigungs-konzeptes und Umbau und Erneuerung von Versorgungsleitungen Gas und Wasser Die vorgesehen Bauarbeiten der Stadt Essen, ASV sind: • stellenweise verschleißbedingte Erneuerungen von Fahrbahn- und Straßenbahnanlagen sowie Nebenanlagen • Umgestaltung der Steeler Straße im Bereich Wörthstraße mit Verbesserung der Straßen-raumaufteilung sowie Steigerung der Attraktivität für das Nahversorgungsgebiet Zurzeit ist mit der Autobahn GmbH ein weiterer Beteiligte mit folgenden Maßnahmen bekannt: • Zukünftige Sanierung der A40 Brücke der Autobahn GmbH Mit den diversen Maßnahmen der Stadtwerke Essen AG wurde bereits an verschiedenen Stellen seit Juli 2025 begonnen und die Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Detaillierter Beschreibungen hierzu befinden sich in den Beschreibungen der Streckenabschnitte. Für die hier ausgeschriebenen Verkehrssicherungsleistungen ist die Ruhrbahn GmbH alleiniger Auftraggeber.Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.- Frist: 11. Mai
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Neubau Förderzentrum Bartolomeo-Garelli-Schule Bamberg mit Heilpädagogischer Tagesstätte - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Das Don Bosco Jugendwerk Bamberg plant den Neubau eines modernen Bildungs- und Förderzentrums für seine Bartolomeo-Garelli-Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte Giovanni. Beide Einrichtungen sind derzeit in einem in die Jahre gekommenen Gebäude untergebracht, das nicht mehr den heutigen pädagogischen und baulichen Anforderungen entspricht. Mit dem Neubau auf dem Gelände der ehemaligen Maisel-Brauerei entsteht ein zukunftsfähiger Ort für Bildung, Förderung und soziale Teilhabe. Das neue Gebäude soll Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf einen geschützten, strukturierten und ansprechenden Lern- und Lebensraum bieten. Geplant sind insgesamt zehn Klassenräume sowie Gruppen- und Therapieräume, die auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Helle Räume, Rückzugsmöglichkeiten und moderne Ausstattung schaffen eine Umgebung, in der sich die jungen Menschen wohlfühlen und individuell gefördert werden können. Im neuen Gebäude werden auch Räume für die heilpädagogische Tagesstätte integriert. Diese bietet ergänzend zur Schule intensive Betreuung, Förderung und therapeutische Unterstützung am Nachmittag. Dadurch wird eine enge Verzahnung von Schule und Tagesstätte möglich, was den Kindern Sicherheit und Orientierung gibt. Für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen wurde ein Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: Leistungsbeginn Planung: 11/25 // Einreichung Genehmigung: 2. Halbjahr 2026 // Baubeginn: 1. Halbjahr 2027 // Fertigstellung; Schuljahresbeginn 2028/2029 Aktuell wird von folgenden Gesamtkosten ausgegangen: Ca. 12,5 Mio. € brutto; KG 200: Ca: 255.000 €; KG 300: Ca. 8.850.000 €; KG 400: Ca. 2.932.000 €; KG 500: Ca. 865.000 €; KG 600: Ca. 458.000 € KG: 410: Ca. 479.000 €; KG 420: Ca. 648.000 €; KG 430: Ca.185000 €; KG 440: Ca: 1.003.000 €; KG 450: Ca. 220.000 €; KG 460: Ca. 165.000 € KG 470: Ca. 120.000 €; KG 480: Ca. 112.000 € Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-2 gemäß § 53 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Wennigsen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.